von Cord Pagenstecher, Ewa Czerwiakowski

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1. April 2015

Am 8. März 1940 gab das Reichssicherheitshauptamt die sogenannten Polen-Erlasse heraus. Dieses rassistische Sonderrecht diskriminierte fast drei Millionen polnische Zwangsarbeiter und führte mit dem P-Abzeichen erstmals eine stigmatisierende Kennzeichnungspflicht im Deutschen Reich ein; 1941 folgte der Judenstern, 1942 das OST-Abzeichen. Heute ist dieses zen­trale Instrument natio­nalsozialistischer Ausgrenzungs- und Ausbeutungspolitik weithin vergessen; in der auf Gedenktage fixierten Erinnerungskultur fand der 75. Jahrestag der Polen-Erlasse im März 2015 wenig Beachtung.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden nahezu drei Millionen Menschen aus Polen nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt. Die Arbeitsämter waren 1939 beinahe gleichzeitig mit der Wehrmacht in Polen einmarschiert. Im Frühjahr 1940 waren schon Hunderttausende polnischer Zwangsarbeiter im Einsatz, zunächst vor allem in der Landwirtschaft, dann aber auch in der Industrie, im Handwerk, in öffentlichen Dienststellen und privaten Haushalten. Polen galten entweder als „staatenlos“ oder als „polnische Schutzangehörige“ und damit vollkommen rechtlos. Für sie galten die Polen-Erlasse, ein am 8. März 1940 von Heinrich Himmlers Reichssicherheitshauptamt veröffentlichtes Paket von zehn Verordnungen und dazugehörigen Erläuterungen, darunter auch die „Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums“.[1]

 

Das „P“-Abzeichen

Rigorose Bestimmungen regelten die Arbeitsverhältnisse und sorgten für die Ausgrenzung der zum Arbeiten ins Reich verschleppten Polen aus der sogenannten Volksgemeinschaft. Hinzu kamen zahlreiche Schikanen und Verbote. Sie waren freilich nur durchsetzbar, wenn Polen als solche öffentlich erkennbar waren, was – im Unterschied etwa zu anderen Systemen der Rassentrennung – nur durch ein Abzeichen möglich war.

Richtlinien für Größe und Form des „P“-Abzeichens in der Anlage zu den Polen-Erlassen, Bundesarchiv, RGBl. I, S. 555-556

Richtlinien für Größe und Form des „P“-Abzeichens in der Anlage zu den Polen-Erlassen
Bundesarchiv, Portal „Zwangsarbeit im NS-Staat“, Grundlagendokumente
Quelle: Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter
Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 8.3.1940, RGBl. I, S. 555-556

Die Polizeiverordnung verpflichtete alle Polen im Reich, ein fest an der Oberbekleidung angenähtes Kennzeichen zu tragen. Das Abzeichen „besteht aus einem auf der Spitze stehenden Quadrat mit 5 cm langen Seiten und zeigt bei ½ cm breiter violetter Umrandung auf gelbem Grunde ein 2 ½ cm hohes violettes P.“[2] Die Kenn­zeichnungspflicht mit dem Buchstaben „P“ war die erste sichtbare Stigmatisierung von Menschen im nationalsozialistischen Deutsch­land. Das „P“-Abzeichen (ab 1940) wurde wie der Judenstern (ab 1941) und das „OST“-Abzeichen (ab 1942) reichsweit von der Berliner Fahnenfabrik Geitel & Co. (heute „BEST Berliner Stoffdruckerei GmbH“) produziert.[3]

 

Vorschriften und Schikanen

Der in einer Berliner Flugzeugfabrik eingesetzte Kazimierz B. berichtet: „Wir mussten das ‚P‘ tragen, und die Polizei überprüfte die Polen auf Schritt und Tritt, ob sie legal oder illegal unterwegs waren. […] Die Ungarn, Niederländer und Franzosen gingen frei zur Arbeit, wir aber wurden geführt. Die Polen wurden in Kolonnen zur Arbeit geführt. Die Franzosen, die Deutschen, die Holländer und Ungarn erhielten einmal wöchentlich ein kleines Brötchen, ein kleines Baguette mit Butter und ein weiteres Stück Butter dazu. Aber die Polen bekamen nichts. […] Es gab allgemeine Toiletten für alle: für Deutsche, Franzosen, Holländer, alle benutzten sie. Die Polen nicht. Die Polen hatten eine separate Toilette. Eine separate Toilette, auf der Tür stand ein großes ‚P‘. Die Tür war gekennzeichnet, dass es der Abort für die Polen war. Eine separate Toilette! Die Polen durften die deutsche Toilette nicht benutzen.“[4]

Polnische Zwangsarbeiter bekamen weniger Verpflegung als Deutsche und andere Ausländer. Von ihrem geringen Lohn wurde eine Sondersteuer abgezogen. Sie durften grundsätzlich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, weder Kirchen noch Gaststätten oder Kinos besuchen, nicht fotografieren oder Fahrrad fahren. Das Verlassen des zugewiesenen Wohnorts war nicht erlaubt, abends galt ein Ausgangsverbot. In manchen Orten waren sogar bestimmte Straßen für Polen gesperrt.
Polen waren nicht der Strafjustiz, sondern direkt der Gestapo unterworfen. Ohne handfesten Grund konnten sie zur Strafe in ein sogenanntes Arbeitserziehungslager eingewiesen werden. Alle privaten Kontakte zwischen Deutschen und Polen waren streng verboten. Intime Beziehungen endeten für die Frauen aus Polen nicht selten mit einer KZ-Haft und für die Männer sogar mit der Todesstrafe. Die Zahl der polnischen Zwangsarbeiter, die für „das Verbrechen Liebe“ hingerichtet wurden, ist bis heute nicht erforscht. Alleine für Oberpfalz und Niederbayern sind 22 solcher Fälle nachgewiesen.[5]

 

Die Rechtsgrundlagen der "Herrenmenschen"

Die Polen-Erlasse waren ein zentrales Instrument der nationalsozialistischen Bürokratie, um die Ausgrenzung der Polen aus der deutschen „Volksgemeinschaft“ und ihre Ausbeutung in der Kriegswirtschaft miteinander in Einklang zu bringen.
Die explizit rassistische, insbesondere gegen Intimbeziehungen gerichtete Zielsetzung der Erlasse bedeutete – trotz weithin verwurzelter, von Bismarcks „Reichsfeinde“-Politik genährter antipolnischer Ressentiments – eine deutliche Veränderung im Migrationsregime gegenüber der traditionellen polnischen Saisonarbeit.
Das Interesse der Kriegswirtschaft erforderte, so der nationalsozialistische Arbeitswissenschaftler Willeke 1941, das „Wertopfer einer vorübergehenden Einfremdung bestimmter Berufe“.[6] Angesichts dieser ökonomisch notwendigen, für die rassistische Ideologie aber bedenklichen Entwicklung begründete Himmler die Erlasse so: „Der Aufenthalt von fast einer Million Polen im Reich macht es […] erforderlich, dass nicht nur der Arbeitseinsatz als solcher geregelt, sondern darüber hinaus auch die Lebensführung der Polen durch umfassende Massnahmen geordnet werden muss, um einem dem Zweck des Arbeitseinsatzes abträglichen Verhalten der Polen entgegenzuwirken und unerwünschte Erscheinungen in ihrem Verhältnis zur deutschen Bevölkerung zu verhindern.“[7]

Die Rechts- und Steuerexperten der Reichsministerien gossen diesen Rassismus in detaillierte Durchführungsverordnungen. „Die Ungleichheit wurde zementiert, der Status des ‚Herrenmenschen‘ erhielt Rechtsgrundlagen.“[8]
Fachleute im Finanzministerium mit Erfahrung in der Ausplünderung der Juden erarbeiteten die Details der den polnischen Zwangsarbeitern auferlegten „Sozialausgleichsabgabe“ von 15 Prozent des Bruttolohns.[9] Diese Sondersteuer erhöhte das Steueraufkommen erheblich und vergrößerte damit den militärischen ebenso wie den sozialpolitischen Spielraum der nationalsozialistischen „Zustimmungsdiktatur“.[10] Ab Dezember 1940 galt diese Sondersteuer auch für Juden, ab 1942 für sowjetische Zwangsarbeiter.

 

Vorbild für den Judenstern

Das heute kaum noch erinnerte „P“-Abzeichen diente dem Regime als Vorbild für den berüchtigten „Judenstern“. Zwar gab es dazu bereits früher regimeinterne Diskussionen; Reinhard Heydrich befürwortete schon 1938 „die persönliche Kennzeichnung des Juden, indem man sagt: Jeder Jude im Sinn der Nürnberger Gesetze muss ein bestimmtes Abzeichen tragen.“[11] Im SD-Hauptamt wurden verschiedene Entwürfe eines Juden-Abzeichens angefertigt, die aber nicht zur Anwendung kamen.[12] Im September 1939 wurde dann die Kennzeichnung von Juden im besetzten Polen eingeführt, allerdings in unterschiedlichen, später für das Generalgouvernement als weiße Armbinde mit blauem Davidstern vereinheitlichten Formen.

Im Deutschen Reich wurde der „Judenstern“ erst im September 1941 vorgeschrieben, nun auf Initiative von Goebbels. Die Beamten seines Propagandaministeriums schrieben dazu am 17. August 1941: „Bei der augenblicklichen Lage dürfte die Rücksichtnahme auf das Ausland die Durchführung nicht mehr hemmen. Die Kennzeichnung ist um so mehr gerechtfertigt, als die Polen bereits gekennzeichnet sind.“[13] Die in- und ausländische Akzeptanz der Polen-Erlasse ermutigte das Regime offenbar zur öffentlichen Stigmatisierung weiterer Bevölkerungsgruppen. Der „Judenstern“ bereitete die Deportationen vor; die Ostarbeiter-Erlasse von 20. Februar 1942 übertrugen die Kennzeichnungspflicht und viele andere Bestimmungen der Polen-Erlasse auf die sowjetischen Zwangsarbeiter.[14]

 

Zwischen Demütigung und Selbstbehauptung

Die Polen-Erlasse waren bindend für Arbeitgeber und lokale Behörden. Die NSDAP und ihre Parteigenossen propagierten die rassistische Einstellung in der deutschen Bevölkerung. Entsprechend wurden die Polen behandelt: als minderwertige Menschen, die zur bloßen Arbeitskraft reduziert wurden. Zu ihrer täglichen Erfahrung gehörten Erniedrigung, Angst und Hunger.
Gegen die Erlasse gab es keinerlei nennenswerte Proteste. Zwar befolgten viele Deutsche – gerade auf dem Land und gerade in katholischen Gegenden – die Vorschriften nicht genau; sie aßen mit ihren polnischen Knechten und Mägden an einem Tisch und nahmen sie mit zum Kirchgang, wie sie das auch früher mit ihren Saisonarbeitskräften aus Polen gemacht hatten.[15]

Insgesamt aber und vor allem in den Städten wurde die systematische Diskriminierung und Stigmatisierung des neuen slawischen Subproletariats weithin akzeptiert, oft sogar begeistert mitgetragen und denunziatorisch überwacht. So erinnert sich der in Berlin eingesetzte Zdzisław Szubielski: „Alle Deutschen, ungeachtet des Geschlechts und des Alters, redeten alle Polen, auch ungeachtet des Geschlechts und des Alters, mit ‚du‘ an. Manche, die sich von blindem Hass gegen uns leiten ließen, sagten einfach: ‚Du polnisches Schwein!‘“[16]

Barbara Michalska Werksausweis der Bosch-Tochterfirma Dreilinden GmbH, 1943. © Sammlung „Zwangsarbeit 1939-1945“
Werksausweis der polnischen Zwangsarbeiterin Barbara Michalska von der
Bosch-Tochterfirma Dreilinden GmbH in Kleinmachnow bei Berlin, 1943. Bildquelle: Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung  Berliner Geschichtswerkstatt©, Lizenz: Mit freundlicher Genehmigung. 

Viele „Volksgenossen“ beteiligten sich an der Durchsetzung der Vorschriften. Barbara Michalska erlebte dies in der Berliner S-Bahn: „Selbstverständlich mussten wir den Buchstaben ‚P‘ tragen. Einmal wollte ich mit einer Freundin ein Paket abholen, das uns jemand aus Lodz mitgebracht und am Bahnhof Friedrichstraße hinterlegt hatte. Wir fuhren mit der S-Bahn nach Berlin, ich hatte das ‚P‘ am Mantelaufschlag und vergaß, es zu verstecken. Plötzlich packte mich einer, der gerade aussteigen wollte, am Kragen und wollte mich nach draußen zerren. Der Zug wartete aber nicht, der Mann musste abspringen, und ich fuhr weiter.“[17]

Die meisten Polen entsannen Strategien der Selbstbehauptung. Józef Przedpełski erinnert sich: „Dieses Abzeichen, das auf Stoff gedruckt war, sollte aufgenäht werden. Doch wir wollten ab und zu illegal ins Kino oder zur Kirche und mussten dafür das Abzeichen abnehmen. War es aufgenäht, ging es nicht, also trugen wir es mit einer Sicherheitsnadel befestigt. Dann war es einfach, es abzunehmen.“[18]

Video-Interview mit Józef Przedpełski, 2004 © Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt

Das „P“-Abzeichen, aufbewahrt im Taschenkalender eines ehemaligen polnischen Zwangsarbeiters.
Screenshot aus dem Video-Interview mit Józef Przedpełski, 2004Bildquelle: Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung  Berliner Geschichtswerkstatt©, Lizenz: Mit freundlicher Genehmigung. 

 

Erforscht, trotzdem vergessen?

Basierend auf Ulrich Herberts grundlegenden Studien, hat die Zwangsarbeiterforschung der letzten drei Jahrzehnte die alltägliche Umsetzung der Polen-Erlasse als „Apartheid nebenan“ in vielen Lokalstudien dokumentiert.[19] In der bundesdeutschen Erinnerungskultur, in Medien und Geschichtsunterricht sind die Erlasse dagegen wenig präsent. Zum 75. Jahrestag im März 2015 gab es nur eine kleine, von der Freien Universität Berlin und dem Berliner Zentrum für Historische Forschung der Polnischen Akademie der Wissenschaften organisierte Veranstaltung. Im Berliner Tagesspiegel erschien ein Artikel; sonst schwieg die Presse.[20]

Dass die Polen-Erlasse so lange unbeachtet blieben, liegt vor allem daran, dass die Zwangsarbeit trotz ihrer Bedeutung in den Nürnberger Prozessen jahrzehntelang nicht als spezifisches NS-Verbrechen anerkannt wurde. Zudem bleiben – das gilt ähnlich auch bei der Judenverfolgung – die juristischen Grundlagen und bürokratischen Planungen von Ausbeutung und Vernichtung weniger im kulturellen Gedächtnis als öffentlich wahrgenommene Gewaltexzesse. Die schikanöse Ausgrenzung von Ausländern berührt die Inländer in der Regel wenig. Nicht zuletzt deswegen konnte der Steuerexperte und Kommentator der „Sozialausgleichsabgabe“ Josef Oermann nach dem Krieg seine Karriere fortsetzten, so dass er 1958 Staatssekretär in Nordrhein-Westfalen wurde.[21]

 

„Eine Liebe in Deutschland“

Dabei hatte das Thema der verbotenen Beziehungen zwischen Polen und Deutschen die Feuilletons schon vor über drei Jahrzehnten bewegt.[22] Rolf Hochhuths 1978 veröffentlichter Roman „Eine Liebe in Deutschland“ schilderte eine deutsch-polnische Liebesbeziehung in einem baden-württembergischen Dorf in Zeiten des Krieges, die mit der Hinrichtung des polnischen Zwangsarbeiters endete. Der 1983 von Andrzej Wajda verfilmte Roman ist von der Literaturkritik eher skeptisch aufgenommen worden, war erinnerungskulturell aber bedeutsam, weil er die Filbinger-Affäre auslöste. Eine vorabgedruckte Passage aus „Eine Liebe in Deutschland“ führte zu jahrelangen Diskussionen um den damaligen Ministerpräsidenten und einstigen „furchtbaren Juristen“ Hans Filbinger, bei denen es allerdings stets um deutsche Opfer der nationalsozialistischen Marinejustiz ging. Die im Zentrum des Buches stehenden polnischen Opfer blieben vollkommen am Rande dieser wichtigen geschichtspolitischen Debatte der alten Bundesrepublik.

Die polnischen Zwangsarbeiterinnen Irena Kolasińska (15) und Irena Kućba (17), 1944Bildquelle: Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung  Berliner Geschichtswerkstatt©, Lizenz: Mit freundlicher Genehmigung. 

 

Finanzieller Schlussstrich statt Entschädigung

Erst die Entschädigungsdiskussion der späten 1990er Jahre problematisierte den völkerrechtswidrigen Arbeitseinsatz von über 12 Millionen Ausländern im Reich – und weiteren Millionen in den besetzten Gebieten – in einer größeren Öffentlichkeit. Ein finanzieller Schlussstrich wurde gezogen: 60 Jahre nach Kriegsende bekamen 484.000 Polen eine Entschädigung von im Schnitt 2.015 Euro pro Person.[23] Die erlittene Demütigung wog das kaum auf. Sie prägt die Erinnerung der Betroffenen, wie Janina Halina G. berichtet: „Einmal wurde ich ohne das ‚P‘ erwischt und bekam einen Strafzettel. Den bewahre ich bis heute auf: Als Beweis, dass dieses ‚P‘ das Kennzeichen für Polen war, das ihnen nicht erlaubte, Geschäfte zu betreten, sich auf eine Bank im Park zu setzen, mit der S-Bahn zu fahren. Die Polen waren überhaupt die ‚Anderen‘, die ihr beschränktes Leben fristen mussten.“[24]

 


[1] Reichsgesetzblatt 1940 I, S. 555, vgl. Bundesarchiv, Portal „Zwangsarbeit im NS-Staat“, Grundlagendokumente [07.04.2015].
[2] Polizeiverordnung, vgl. Bundesarchiv, Portal „Zwangsarbeit im NS-Staat“, Grundlagendokumente [07.04.2015].
[3] Vgl. die Rechnung über 400 Stück Polenabzeichen für die Stadt Göttingen, 30.9.1940, Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Q 989 [07.04.2015].
[4] Kazimierz B., Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939-1945. Erinnerungen und Geschichte“, Interview za186 [07.04.2015].
[5] Thomas Muggenthaler, Verbrechen Liebe: Von polnischen Männern und deutschen Frauen. Hinrichtungen und Verfolgung in Niederbayern und der Oberpfalz während der NS-Zeit, Viechtach 2010.
[6] Zitiert nach Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, Bonn 2003, S. 131.
[7] Reichssicherheitshauptamt, Erläuterungen zu den Polen-Erlassen, 8.3.1940, abgedruckt in: Documenta occupationis X, S. 8-11, S. 9f.
[8] Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, S. 134.
[9] Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Bonn 2005, S. 183ff.; Kurt Schilde, „Sozialausgleichsabgabe“. Eine Sondersteuer für Polen, „Juden“ und „Ostarbeiter“ und die Karriere ihres Kommentators, in: Helmut Bräutigam, Doris Fürstenberg, Bernt Roder (Redaktion), Zwangsarbeit in Berlin 1938-1945. Hg. v. Arbeitskreis Berliner Regionalmuseen, Berlin 2003, S. 63-73.
[10] Götz Aly, Hitlers Volksstaat, S. 36.
[11] Besprechung bei Göring, 12.11.1938, in: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, hrsg. v. Bundesarchiv u.a., Bd. 2 (bearb. von Susanne Heim), München 2009, Dok. 146, S. 432.
[12] Entwürfe des SD-Hauptamts II, 14.11.1938, in: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, hrsg. v. Bundesarchiv u.a., Bd. 2 (bearb. von Susanne Heim), München 2009, Dok. 149, S. 442.
[13] Vorlage des Propagandaministeriums, Referat Pro/2, ungez., für den Reichsminister, 17.8.1941, in: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, hrsg. v. Bundesarchiv u.a., Bd. 3 (bearb. von Andrea Löw), München 2012, Dok. 204, S.505.
[14] Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten. Erlass des Reichsführers SS und Chefs der deutschen Polizei vom 20.2.1942, vgl. Bundesarchiv, Portal „Zwangsarbeit im NS-Staat“, Grundlagendokumente. Vgl. dazu die Zeitzeugen-Erinnerungen [07.04.2015].
[15] Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, S.134.
[16] Schriftlicher Erinnerungsbericht Zdzisław Szubielski 1998, Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt, Auszug in: Zwangsarbeit. Die Zeitzeugen-App der Berliner Geschichtswerkstatt, AppStore 2013, Google Play 2014, Tour 2, Station 6 [07.04.2015].
[17] Audio-Interview mit Barbara Michalska, Sammlung „Zwangsarbeit 1939-1945“, Auszug in: Zwangsarbeit. Die Zeitzeugen-App der Berliner Geschichtswerkstatt, AppStore 2013, Google Play 2014, Tour 5, Station 2 [07.04.2015].
[18] Video-Interview mit Józef Przedpełski, 2004, Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit/Sammlung Berliner Geschichtswerkstatt, Auszug in: Zwangsarbeit. Die Zeitzeugen-App der Berliner Geschichtswerkstatt, AppStore 2013, Google Play 2014, Tour 1, Station 6 [07.04.2015].
[19] Ulrich Herbert, Apartheid nebenan. Erinnerungen an die Fremdarbeiter im Ruhrgebiet, in: Lutz Niethammer (Hg.): „Die Jahre weiß man nicht, wo man die heute hinsetzen soll.“ Faschismuserfahrungen im Ruhrgebiet. Lebensgeschichte und Sozialkultur im Ruhrgebiet 1930 bis 1960, Bd. 1, Bonn 1983, S. 233-266.
[20] Veranstaltung zu den Polen-Erlassen [07.04.2015].
[21] Kurt Schilde, „Sozialausgleichsabgabe“. Eine Sondersteuer für Polen, „Juden“ und „Ostarbeiter“ und die Karriere ihres Kommentators, in: Helmut Bräutigam, Doris Fürstenberg, Bernt Roder (Redaktion), Zwangsarbeit in Berlin 1938-1945. Hg. V. Arbeitskreis Berliner Regionalmuseen, Berlin 2003, S. 63-73.
[22] Vgl. Dieter Lattmann, Gewissen verjährt nicht, in: Der Spiegel, 49/1978, 4.12.1978, S. 259-260.
[23] Cord Pagenstecher, Zwangsarbeit, Entschädigung und Nachweissuche, in: Cord Pagenstecher, Bernhard Bremberger und Gisela Wenzel, Zwangsarbeit in Berlin. Archivrecherchen, Nachweissuche und Entschädigung, Berlin 2008, S. 17-30, 25.
[24] Janina Halina G., Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939-1945. Erinnerungen und Geschichte“, Interview za255 [07.04.2015].