von Ina Friedmann

  |  

1. Juni 2017

Der Blick auf die Praxis des österreichischen Fürsorgesystems in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, und damit auf den Umgang innerhalb der österreichischen Gesellschaft mit den Opfern sexueller Gewalt, macht deutlich, warum der Diskurs um den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bis heute nicht frei ist von Schuldzuweisungen an die Opfer.

Die Heilpädagogische Abteilung der Wiener Universitäts-Kinderklinik war ab ihrer Gründung 1911 für die folgenden Jahrzehnte die zentrale Institution in der Diagnose und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im östlichen Österreich, die von Eltern oder Institutionen als ‚verhaltensauffällig‘ kategorisiert wurden.[1] Neben Beobachtung, Begutachtung und Diagnostik waren diese Kinder auch von Maßnahmensetzungen zur Behebung der jeweiligen ‚Auffälligkeiten‘ betroffen – häufig handelte es sich dabei um Fremdunterbringung, um die heilpädagogischen Ziele der strikten Führung und optimalen Leistung zu verwirklichen. Wichtige KooperationspartnerInnen bei der Durchsetzung dieser ‚Behandlungsempfehlungen‘ waren Institutionen der Fürsorge. Diese arbeiteten eng mit der Abteilung zusammen und erhielten heilpädagogische Schulungen. In der Folge vertraten sie die an dieser Institution entwickelten Sicht- und Behandlungsweisen und damit die dort praktizierte Einteilung von Kindern in ‚normal‘ und ‚abnormal‘ in gleicher Form. Der Wirkungskreis der Heilpädagogischen Abteilung ging somit weit über die institutionellen Grenzen hinaus und fand Eingang in viele Lebensbereiche. Der Einfluss dieser medizinisch-pädagogischen Einrichtung auf den institutionellen wie auch gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Minderjährigen, welche die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen konnten oder wollten, war dementsprechend groß.

Die stärksten Beeinflussungen der Heilpädagogik fanden unter dem ersten Leiter und Mitbegründer der Abteilung Erwin Lazar (1877-1932) sowie unter Hans Aspergers (1906-1980) Vorstandstätigkeit statt.[2] Lazar definierte Heilpädagogik als das Zusammenwirken von Pädiatrie, Pädagogik, Psychologie und Psychiatrie, um Kinder mit ‚Verhaltensauffälligkeiten‘ durch individuell abgestimmte, pädagogisch-therapeutische Methoden zu behandeln. Er etablierte bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Abteilung die intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen (Fürsorge-)Institutionen. Dazu zählten Fürsorgevereine, Jugendämter, Kinder- und Erziehungsheime, (Hilfs- und Sonder-)Schulen, Polizei und Jugendgericht. Doch auch (Pflege-)Eltern und praktische ÄrztInnen wandten sich mit der Bitte um Begutachtung ihrer Kinder an die Abteilung.

Diese Tätigkeits- bzw. Kooperationsfelder blieben in den folgenden Jahrzehnten unverändert bestehen. Auch die Gründe für eine Aufnahme an der Heilpädagogischen Abteilung unterlagen keinem grundlegenden Wandel. Neben Schul- und Erziehungsschwierigkeiten jeglicher Art wurden Kinder wegen Eigentumsdelikten, Enuresis, Masturbation, (sexueller) Misshandlung, ‚Dissozialität‘, ‚Vagieren‘ und ‚Verwahrlosung‘, aber auch aufgrund von Epilepsie, Sprachstörungen oder zur Abklärung der Ursache von Anfällen aufgenommen.

Einweisungen in die Heilpädagogische Abteilung aufgrund sexueller Gewalt
An der Heilpädagogischen Abteilung wurden sowohl Opfer von sexueller Gewalt als auch bis in die 1930er Jahre vereinzelt Beschuldigte aufgenommen. Letztgenannte Aufnahmen waren allerdings sehr selten. Diese Kinder wurden meist in anderem Rahmen heilpädagogisch begutachtet, etwa dem polizeilichen Jugendheim, den Untersuchungs- und Strafhaftabteilungen des Jugendgerichtes oder auch in einer ambulanten Untersuchung, und nicht während eines stationären Aufenthaltes.

Weitaus häufiger wurden Kinder, die sexuell missbraucht worden waren, in der Regel vom Jugendamt, dem Jugendgericht oder den Eltern zur Aufnahme an die Heilpädagogische Abteilung gebracht. Der konkrete Einlieferungsgrund stand jeweils in Zusammenhang mit dem erlebten Missbrauch und konnte sich auf damit zusammenhängende Verhaltensauffälligkeiten oder –veränderungen beziehen, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen in einem Gerichtsprozess zum Inhalt haben oder aufgrund von angeblicher ‚Gefährdung‘ anderer Kinder in ‚moralischer‘ Hinsicht zwecks einer möglichen Fremdunterbringung erfolgen. Die als Diagnosen verzeichneten Bewertungen beurteilten in vielen Fällen das aus Abteilungsperspektive wahrgenommene Wesen der PatientInnen. Bezüglich der Geschlechterverteilung ist zu bemerken, dass es sich bei Aufnahmen aufgrund sexueller Gewalterfahrungen so gut wie immer um Mädchen handelte. Und obwohl besonders vor 1945 regelmäßig Kinder als Opfer sexueller Gewalt an die Abteilung gebracht wurden, handelte es sich doch nur um etwa 5% der Einweisungsgründe pro Jahr.

Die Verwendung verharmlosender Sprachmuster im Umgang mit sexueller Gewalt
Da der Sprache im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt große Bedeutung zukommt, muss an dieser Stelle auf den in der Heilpädagogik verwendeten Terminus „Schändung“ eingegangen werden. Der seit der Antike verwendete Begriff „schänden“ (flagitare) beinhaltet eine Wertung der betroffenen Personen und fand weite Verbreitung. Er wurde in heilpädagogischen Publikationen bis in die 1960er Jahre verwendet und beinhaltet die Konnotation der Schande. Konkret bedeutet dies, dass die Ehre des Opfers verletzt oder zerstört wurde, es also in weiterer Folge kein ehrbarer Mensch mehr sei.[3]

In den eingesehenen Krankengeschichten findet sich der Begriff „Schändung“ ab 1935, also ab Aspergers Übernahme der Abteilung, durchgehend. Wurde ein Kind wegen (Verdacht auf) sexuellen Missbrauchs an der Abteilung aufgenommen, so wurde als Einlieferungsgrund „Schändungsaffäre“ angegeben. Wurde dies durch die Beobachtung bestätigt, lautete die Diagnose ebenso. Bestanden nach der Untersuchung seitens der Abteilung jedoch Zweifel am Wahrheitsgehalt des berichteten Missbrauchs, so wurde als Diagnose „sexuelle Pseudologien“ angegeben.

In den Krankenakten vor 1935 wurden für sexuelle Gewalt meist die Begriffe stuprum oder Missbrauch verwendet. Da stuprum der lateinische Ausdruck für „Unzucht“ ist (stuprum violentum wäre die Bezeichnung einer Vergewaltigung), wird auch durch die Verwendung dieser Terminologie eine eindeutige Bewertung des Opfers vorgenommen. Durch die Bezeichnung eines Missbrauchs als Unzucht erfolgte nicht allein eine Zuweisung der Mitschuld an das Opfer, sondern einer aktiven Tatbeteiligung. Doch auch in Schreiben anderer Institutionen finden sich verharmlosende Ausdrucksweisen, wie etwa in einer Anfrage eines niederösterreichischen Landgerichtes im Zuge des Strafverfahrens gegen den der sexuellen Gewalt Beschuldigten: in „Zusammenhang mit dem an dem Kinder [sic] in der Zeit von Mitte 1937 bis Anfang 1939 angeblich wiederholt unternommenen Beischlaf“.[4]

Der zeitgenössische heilpädagogische Blick auf sexuellen Missbrauch
In den mit Heilpädagogik oder der sogenannten „Schwachsinnigenfürsorge“ befassten Monographien des beginnenden 20. Jahrhunderts wurde nur selten auf sexuellen Missbrauch eingegangen, doch wurden sowohl der Tatbestand als auch die Opfer ähnlich dargestellt. Anstelle von Missbrauch oder Vergewaltigung wird von „geschlechtlicher Verführung“ gesprochen, die Opfer werden als „minderwertig“ oder „moralisch tiefstehend“ bezeichnet. Dies wird auf die „Duldung“ des Missbrauchs zurückgeführt.[5]

Erwin Lazar beschäftigte sich in seinem heilpädagogischen Wirken hauptsächlich mit den Ursachen kindlicher Dissozialität. Er trat dafür ein, in jedem Fall eine individuelle Bewertung vorzunehmen und hielt fest, dass es neben Fällen von Dissozialität, die allein auf Veranlagung zurückgingen, auch solche gab, die ihre Ursache allein im Milieu oder eben in einer Mischung aus beidem hatten. Sexueller Missbrauch führte seiner Meinung nach unausweichlich zu exogener Dissozialität:

„Ein zehnjähriges Mädchen wird geschlechtlich verführt und gerät dadurch in einen dauernden sexuellen Erregungszustand, in dessen Gefolge sich eine allgemeine moralische Unterwertigkeit einstellt (Depravation). In einem solchen Falle muß man sich sagen: Dieses Mädchen wäre ohne dieses Erlebnis niemals in diesen Erregungszustand geraten und damit wären alle anderen Folgen weggefallen.“[6]

Dieser Gedankengang, der nicht die angebliche Mitschuld des Opfers, sondern die behaupteten Folgen der sexuellen Gewalterfahrung in den Mittelpunkt stellt, ist auch in den Krankengeschichten nachvollziehbar. 1924 wurde beispielsweise in einem Akt über ein achtjähriges Mädchen notiert: „Schweres Stuprum durch die Eltern mit vorzeitiger Weckung der Sexualempfindung.“[7] Während Lazar an anderen Stellen von Missbrauch spricht, benutzt er in dem Zitat den Terminus der „Verführung“. Dadurch kreiert er, trotz Fokus auf die Auswirkungen, das Bild der Mitschuld des Opfers bzw. dessen mangelnder Widerstandsfähigkeit, da es sich eben verführen lässt. Infolge des Missbrauchs stellen die Betroffenen nach Lazar eine Gefahr für die übrigen Kinder dar, seien also von diesen fernzuhalten. In der Praxis wurden Missbrauchsopfer dementsprechend häufig in Anstalten untergebracht.

Asperger setzte dagegen bei dieser Thematik einen anderen Schwerpunkt. Er vertrat die Meinung, dass in vielen Fällen von Vergewaltigung – er benutzt den Terminus „Schändung“ – die Opfer eine ‚anlagebedingte Erlebnisbereitschaft‘ aufwiesen:

„In nicht so seltenen Fällen freilich müssen wir von einer endogenen Erlebnisbereitschaft gerade auf diesem Gebiet sprechen, besonders bei Mädchen, welche einer Schändung zum Opfer fallen. Diese gehören in der Mehrzahl einem deutlich umschriebenen Typus an: nicht daß sie alle sexuell besonders aktiv wären (bei manchen von ihnen trifft auch das zu, und diese wirken dann von sich aus verführend), sie haben meist nur das Gehaben, die Geste des Kokettierens an sich, sind ‚passive Locktypen’, denen vor allem der natürliche Schutzmechanismus der Scham fehlt.“[8]

Charakterisierungen als „passive Locktypen“ sind auch in den Krankengeschichten enthalten und tauchen bereits kurz nach der Übernahme der Abteilungsleitung durch Asperger erstmals auf, z.B. 1936: „grenzdebil, kritiklos verführbar, passiver Locktypus, endokrin“.[9] Über den Umgang mit Kindern, nachdem sie sexuelle Übergriffe erfahren hatten, vertrat Asperger die Meinung:

„Nicht zufällig ist es ja, daß derartige Kinder in der Mehrzahl der Fälle in einem gerade in sexueller Beziehung sehr ungünstigen Milieu aufwachsen, was natürlich, doppelt wichtig bei Kindern solchen Charakters die Notwendigkeit eines langdauernden Milieuwechsels, am besten der Unterbringung in eine gute Anstalt, mit sich bringt.“[10]

Während bei Lazar der Fokus auf der vermeintlich resultierenden Dissozialität lag, verschob sich dieser bei Asperger hin zu der ursächlichen Mitschuld des Opfers an der Tat selbst. Doch wie Lazar postulierte auch Asperger die Anstaltsunterbringung der Betroffenen – zum Schutz anderer Kinder, denn Missbrauchsopfer wurden nach dem Missbrauch als Gefahr für die Sitten „unverdorbener“ Kinder angesehen. Im Fall einer 14-jährigen Patientin, die 1936 an der Abteilung wegen „Schändungsverdacht, Pseudologie?“ aufgenommen worden war, wurde die Anstaltsunterbringung auch gegen den Willen der Mutter empfohlen. Denn: „Es ist ausserdem noch zu bedenken, dass das Mädchen eine sittliche Gefahr für ihre Mitschülerinnen bedeuten würde.“[11] Der „Schändungsverdacht“ konnte im Übrigen von den AbteilungsmitarbeiterInnen nicht eindeutig bestätigt oder widerlegt werden.

Die Glaubwürdigkeit der Opfer
Im Umgang mit sexuellem Missbrauch tritt ein Zwiespalt zutage. Generell war dieser anzuzweifeln, in unwiderlegbaren Fällen, die durchaus anerkannt wurden, konnte allerdings die Erklärung der Tat im Verhalten und der Klassifizierung der Opfer gefunden werden. So beschrieb Asperger in Heilpädagogik, das betroffene Kind wäre „oft […] von beträchtlich reduziertem Persönlichkeitsniveau“ oder aber „daß es kritik- und bedenkenlos daherschwätzt, so daß man ihm sehr zutrauen muß, daß es die Unwahrheit sagt“. Keine Berücksichtigung in diesen Darstellungen finden kindliche Anpassungs- bzw. Verhaltensstrategien, die individuell variieren. Denn Asperger schrieb gerade einem auf diese Weise kategorisierten Kind zu, dass ihm zuzutrauen wäre, „daß es einem Verführer rückhaltlos preisgegeben ist, daß es die drohende Gefahr nicht spürt und sich ihr nicht durch Davonlaufen oder durch Schreien zu entziehen vermag, ja daß es derartige Situationen geradezu ‚anzieht‘ (wir erinnern an das, was wir über ‚endogene Erlebnisbereitschaft‘ sagten).“ Der angesprochene Zwiespalt wird in folgender Aussage besonders deutlich: „Sehr oft muß darum der Spruch ‚in dubio pro reo‘ ausfallen. Das ist aber andererseits deshalb nicht gleichgültig, weil man mit einem verdienten Schuldspruch einem gewissenlosen Verführer das Handwerk legen, weitere ähnliche Delikte verhindern könnte.“[12]

Es wird also nicht geleugnet, dass es sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gibt. Dennoch stellt das „Persönlichkeitsniveau“ des Opfers für die gutachtenden Personen einen problematischen Faktor dar, da sowohl Lügen als auch die Mitschuld an der Tat, als Provokation zu interpretieren, unterstellt werden. Ebenso ist die verwendete Sprache sehr aussagekräftig – wird der Vergewaltiger doch als „Verführer“ bezeichnet. Dies ist der Darstellung der Opfer als „erlebnisbereit“ und „verführbar“ inhärent, wodurch sich das Gesamtbild ableiten lässt, dass gemäß der zeitgenössischen heilpädagogischen Sichtweise ausschließlich „charakterlich schwache“, „erlebnisbereite“ Kinder Opfer von sexueller Gewalt werden können.

Nachwirkungen auf die Gegenwart
Durch die eingangs beschriebenen Tätigkeitsfelder der Heilpädagogischen Abteilung fanden die an dieser Institution etablierten Denkweisen nicht nur im Fürsorgesystem weite Verbreitung, sondern auch in der Gesellschaft. Es handelte sich dabei gerade bei der Thematik der sexuellen Gewalt nicht um neu entwickelte Ansichten, doch die Weiterentwicklung, die jahrzehntelange Praktizierung und die Weitergabe dieser Denk- und Beurteilungsmuster durch die Heilpädagogische Abteilung ermöglichten es, dass Schuldzuweisungen an die Opfer und Zweifel an Berichten über sexuelle Gewalterfahrung in der Gesellschaft und somit auch im Alltag verankert wurden.

Dass derartige Sichtweisen auch heute noch vorhanden sind, äußert sich in „Hinweisen“ für Frauen in prekären Situationen: von der angeratenen Abwehr eines Angreifers durch Distanzierung mit ausgestrecktem Arm bis hin zum Tragen flacher Schuhe, wodurch Weglaufen und damit das ‚Sich-Entziehen‘ aus der Situation ermöglicht werde. So rational dies zunächst erscheinen mag, impliziert es – manchmal mehr, manchmal weniger deutlich – die Verantwortung des Opfers für den Ausgang einer Angriffssituation. Damit geht eine Schuldzuweisung bei ‚Versagen‘ dieser ‚Abwehrmechanismen‘ einher, welche das Selbstbestimmungsrecht von Frauen negiert und einen sexuellen Angriff mit Komponenten wie vermeintlich ‚anständiger‘ Kleidung verknüpft.

 

Literaturauswahl zur Heilpädagogischen Abteilung

Czech Herwig, Der Spiegelgrund-Komplex. Kinderheilkunde, Heilpädagogik, Psychiatrie und Jugendfürsorge im Nationalsozialismus, in: Michaela Ralser, Reinhard Sieder (Hg.), Die Kinder des Staates, Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 1+2, 25/2014, 194-219.

Czech Herwig, Zuträger der Vernichtung? Die Wiener Universitäts-Kinderklinik und die NS-Kindereuthanasieanstalt „Am Spiegelgrund“, in: Arnold Pollak (Hg.), Festschrift 100 Jahre Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Wien 2011, 23-54.

Fadinger Biljana, Die vergessenen Wurzeln der Heilpädagogik. Erwin Lazar und die Heilpädagogische Station an der Universitäts-Kinderklinik in Wien, Dipl. Arb., Wien 1999.

Friedmann Ina, „Es handelte sich um einen sonderlinghaften, triebhaft veranlagten Knaben.“ Beispiele heilpädagogischer Gutachten für das Wiener Jugendgericht während der Jahre 1920 bis 1970, in: Virus – Beiträge zur Sozialgeschichte der Medizin 14, Gesellschaft und Psychiatrie in Österreich 1945 bis ca. 1970, 2016, 267-283.

Friedmann Ina, Die institutionelle Vernetzung der heilpädagogischen Abteilung der Universitätskinderklinik in Wien zwischen 1930 und 1945. Verflechtung von Wissenschaft und Politik. In: ÖH (Hg.), Österreichische Hochschulen im 20. Jahrhundert. Austrofaschismus, Nationalsozialismus und die Folgen Wien 2013, 177-189.

Sieder Reinhard, Das Dispositiv der Fürsorgeerziehung in Wien, in: Michaela Ralser, Reinhard Sieder (Hg.), Die Kinder des Staates, Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 1+2, 25/2014, 156-193.

 

 

[1] Da es sich dabei um eine institutionelle Zuschreibung handelt, werden Anführungszeichen zur Distanzierung benutzt. Im Jahr 2000 wurde die Heilpädagogische Abteilung vom damals neu ernannten Klinikvorstand Arnold Pollak geschlossen und stattdessen eine Psychosomatische Tagesklinik eingerichtet.
[2] Im Untersuchungszeitraum wurde die Heilpädagogische Abteilung von vier Personen geleitet: 1911 bis 1932 Erwin Lazar, 1932 bis 1935 Valerie Bruck, 1935 bis 1957 Hans Asperger, 1957 bis 1985 Paul Kuszen. Bruck und Kuszen traten weder durch selbstständige Theoriebildungen noch Publikationen besonders in Erscheinung, daher ist ihr Einfluss auf die österreichische Heilpädagogik – trotz des langen Zeitraums von Kuszens Abteilungsleitung – als gering zu bewerten. Für biographische Angaben sowie zu den Handlungsräumen der Institution vgl. die Literaturauswahl im Anhang.
[3] Gesa Dane, „Zeter und Mordio“: Vergewaltigung in Literatur und Recht, Göttingen 2005, 35 u. Anm. 2; Andrea Griesebner, Maren Lorenz, Vergewaltigung, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Vater – Wirtschaftswachstum, 14, Stuttgart – Weimar 2011, 99-106, 100.
[4] Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA), Kinderklinik, Heilpädagogische Station: Krankengeschichten, 1935 N-Z, Landgericht […] an Kinderklinik, 23.5.1939, 5 Vr 270/39, erliegt fälschlich in Prot.Nr. 543, die eigentliche Krankenakte befindet sich in 1939 N-Z.
[5] Z.B. in Theodor Heller, Grundriss der Heilpädagogik, Leipzig 1904, 53f.
[6] Lazar, Medizinische Grundlagen der Heilpädagogik. Für Erzieher, Lehrer, Richter und Fürsorgerinnen, Wien 1925, 2.
[7] WStLA, Krankengeschichten, 1924 N-Z, Prot.Nr. 719.
[8] Hans Asperger, Heilpädagogik. Einführung in die Psychopathologie des Kindes für Ärzte, Lehrer, Psychologen und Fürsorgerinnen, Wien 1952, 262. – In diesem Werk sind die von Asperger bereits seit den 1930er Jahren an der Abteilung angewandten Konzepte erstmals umfassend zusammengestellt fassbar.
[9] WStLA, Krankengeschichten, 1936 A-M, Prot.Nr. 674.
[10] Asperger, Heilpädagogik, 262.
[11] WStLA, Krankengeschichten, 1936 A-M, Prot.Nr. 578.
[12] Asperger, Heilpädagogik, 233.