von Marcel Berlinghoff

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1. Juni 2013

Jetzt sind wir also weniger.
1,5 Millionen Menschen, so eines der ersten, seit Ende Mai schrittweise veröffentlichten Ergebnisse des Zensus 2011, wurden bisher in der Bevölkerungsstatistik der Bundesrepublik zu viel geführt. Es sei, so einer der fachlichen Leiter des Projekts, bei einem Bevölkerungsregister ähnlich wie bei einem Warenlager: Hin und wieder müsse man Inventur machen. Und die letzte Inventur in der Bundesrepublik liegt immerhin mehr als zwei Jahrzehnte zurück. Damals hieß sie Volkszählung und war Thema breiter gesellschaftlicher Debatten. Vom Zensus 2011, so scheint es, hat dagegen kaum jemand etwas mitbekommen. Außer den vollzählig befragten Wohnungseigentümern vielleicht, denen jedoch die letzten Strom- und Heizkostenrechnungen deutlicher in Erinnerung geblieben sein dürften.

Die Proteste gegen die Volkszählung in der alten Bundesrepublik, die geplante von 1983 ebenso wie die schließlich durchgeführte von 1987, sind dagegen im kollektiven Gedächtnis weiterhin präsent. Dies zeigt sich nicht nur in der aktuellen Berichterstattung, sondern auch in Datenschutzdebatten im Zusammenhang mit „Sozialen Netzwerken“, staatlicher Computerüberwachung und digitalen Rabattsystemen des Handels. Gleich ob aus politischer, juristischer oder aktivistischer Perspektive, als Vergleich wird stets die geplante Volkszählung von vor 30 Jahren, die Proteste dagegen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, welches die Volkszählung zunächst stoppte und in einem Weg weisenden Urteil im Dezember 1983 aus dem Grundgesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung herleitete.

Obwohl heutige Gefährdungen von Datenschutz oder genauer: informationeller Privatheit vielfach größer und die potentielle sowie die tatsächliche Überwachung ungleich ausgereifter sind, ist, auch darauf wird gerne verwiesen, die Skandalisierung und der Protest dagegen nicht mit der breiten Boykottbewegung vergleichbar, die sich im Frühjahr 1983 gegen den bundesweiten Zensus erhob. Bürgerinitiativen, die weit größere Bevölkerungskreise umfassten als die üblichen Verdächtigen der in der Friedens- und Anti-AKW-Bewegung Aktiven, protestierten im ganzen Land gegen die „Totalerfassung“, „Verdatung“ und die damit einhergehende „Computerisierung“ des Lebens.

Die breite gesellschaftliche Verankerung des Unbehagens gegen die staatliche Erhebung, Speicherung und Verarbeitung eines umfassenden Katalogs persönlicher Daten und deren Abgleich mit den bestehenden Melderegistern spiegelte sich auch in den schnellen Reaktionen von Spitzenpolitikern wider, die negative Auswirkungen auf die Wahlergebnisse bei den anstehenden Bundes- und Landtagswahlen befürchteten. Und tatsächlich sollte der Effekt der aufwallenden Volkszählungsproteste auf den erstmaligen Erfolg der Grünen bei bundesweiten Wahlen nicht vernachlässigt werden. Andererseits waren die Bundespolitiker von der plötzlichen Aufwallung überrascht, hatte doch die einstimmige Verabschiedung des Gesetzes zur Volkszählung im Vorjahr, der zudem ein langer föderaler Streit um die Finanzierung vorausgegangen war, keinerlei öffentliche Bedenken hervorgerufen.

Warum sich zu Beginn des Jahres 1983 jedoch plötzlich so scharfer Protest regte, lässt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren erklären. So hatte seit den späten 1960er Jahren eine zunächst vor allem unter Experten geführte Diskussion um die Auswirkungen des Computereinsatzes bei der Verwaltungsautomation das herkömmliche Verständnis von Privatheit und Privatsphäre verändert. Die freie Kombinierbarkeit einmal erhobener Daten, deren vermeintlich dauerhafte Speicherung und die mögliche Verwendung in völlig anderen Zusammenhängen hatten zu der Einsicht geführt, dass es keine per se harmlosen Daten mehr gebe, das bisher vorherrschende Sphärenmodell einer öffentlichen, einer eher privaten und schließlich einer absolut schützenswerten Intimsphäre also in Zeiten der Computerisierung zum Schutz des Privaten nicht mehr hilfreich sei. Eines der Ergebnisse dieses Diskurses war das weltweit erste staatliche Datenschutzgesetz 1970 in Hessen, einem Vorreiterland der computergestützten Verwaltungsautomation.

Zahlreiche Skandale und Skandälchen, die in den folgenden Jahren um Adresshandel, Datenweitergabe und andere datenschutzverletzende Verwaltungspraktiken aufkamen, zeugten aber auch davon, dass Schutzgesetze nicht viel ausrichteten, wenn im Verwaltungshandeln kein Bewusstsein für die Bedeutung dieses Schutzes erkennbar schien. Und unabhängig von diesem illegalen Datenmissbrauch führte schließlich die ab 1979 durchgeführte Rasterfahndung, ein automatisierter Abgleich verschiedener öffentlicher Datenbanken, wie die der Rentenkassen und der Stromversorger zur Terroristenfahndung, einer breiten Öffentlichkeit vor Augen, wie mächtig die computergestützte Datensammlung und –auswertung in der Zwischenzeit geworden war. Was, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung beschädigt und dieses Werkzeug in die Hand eines autoritären Regimes gelangen würde? Erinnerungen an die NS-Zeit und ein mit dem Näherrücken des Jahres 1984 zunehmender Orwell-Hype ließen die staatliche Neugier und den vermeintlichen Datenhunger der Behörden mehr als suspekt erscheinen.

Der umfassende Fragebogen, die leicht rückgängig zu machende Anonymisierung, der unzureichende Schutz vor Datenweitergabe und schließlich der geplante Abgleich der Daten mit den Melderegistern führte daher in den ersten Monaten des Jahres 1983 zu einer schnell wachsenden Protestbewegung, die mit Boykottaufrufen und Ankündigungen von Auskunftsverweigerung, die datenschutzrelevante Problematik der Volkszählung erst publik machte und letztere schließlich vorerst stoppte: Aus einer Flut von Verfassungsbeschwerden wählte das Bundesverfassungsgericht im März 1983 exemplarisch zwei zur Verhandlung aus und stoppte auf Antrag einer der Klägerinnen vorerst die Durchführung des Zensus. Zum Jahresende schließlich erklärte das Gericht das Volkszählungsgesetz für in Teilen verfassungswidrig und begründete dies mit einem aus dem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht hergeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Bundesregierung passte daraufhin das Gesetz den Vorgaben des Gerichtes an und ließ die Zählung schließlich 1987, nach ebenso erbittert geführten Debatten um das für und wider des Zensus, durch. In welchem Umfang die damals gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden und welchen Wert die Volkszählung für die Statistiker und Planer letztlich hatte, bedarf noch der historischen Aufarbeitung. Offiziell war die Zählung damals ein voller Erfolg. Vielleicht erklärt sich manche Differenz zwischen den erwarteten und den Ergebnissen des Zensus 2011, die in den kommenden Wochen und Monaten vorgelegt werden, mit dem stillen Protest der Gezählten von 1987.