Veröffentlicht: November 2015
Siebzig Jahre nach Kriegsende beschloss der Deutsche Bundestag im Mai 2015 eine zumindest symbolische Entschädigung für das unvorstellbare Leid, das sowjetische Kriegsgefangene in deutscher Gefangenschaft erlitten hatten.
Eine Geste, die in den Augen vieler Betroffener längst überfällig war.
Das Beispiel der Debatten um die Entschädigung für die ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen macht deutlich, wie lange es dauern kann, bis die Forschungen der Historiker/innen eine breitere Öffentlichkeit und schließlich auch die politischen Eliten erreichen.
Bereits im Jahr 1978 hatte der Historiker Christian Streit seine Pionierstudie „Keine Kameraden“ publiziert, die das Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener auf breiter Quellenbasis beleuchtet und die bis heute zu den Klassikern der Zeitgeschichte zählt.[1] Streits Untersuchung brachte ans Licht, dass die sowjetischen Kriegsgefangenen zu den zahlenmäßig größten Opfergruppen (nach den Juden) des Nationalsozialismus zählten. Von über fünf Millionen Rotarmisten in deutscher Kriegsgefangenschaft kamen drei Millionen in der Gefangenschaft um. Das durch eine verbrecherische Rassenpolitik forcierte Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen war eines der größten Kriegsverbrechen im Verlauf des Zweiten Weltkriegs.
Das Schicksal der sowjetischen Soldaten unterschied sich fundamental von der Behandlung westlicher Kriegsgefangener durch die Nationalsozialisten und auch von der Behandlung deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion.[2] Der Umgang mit den sowjetischen Kriegsgefangenen folgte, so die Forschungsergebnisse Christian Streits, nicht nur den Vorgaben der nationalsozialistischen Rassenideologie, sondern war zudem von Antibolschewismus und Antisemitismus geprägt und gehorchte schließlich auch militärischen Überlegungen eines Teils der Generalität der Wehrmacht. Die Wehrmachtsführung stellte sich, so Streit, in den Dienst dieser verbrecherischen Politik und setzte diese auf allen Ebenen durch. Dazu gehörte der sogenannte „Kommissarbefehl“ des Oberkommandos der Wehrmacht vom 6. Juni 1941. Damit befahl die Wehrmachtsführung den systematischen Mord an sämtlichen in deutsche Gefangenschaft geratenen sowjetischen Politkommissaren noch im Gefechtsfeld. Die Studie des Historikers Felix Römer hat die Durchführung des Befehls von Seiten einzelner Wehrmachtsdivisionen belegt und die Zahl der Opfer auf mehrere Tausend beziffert.[3] Nicht eingerechnet in diese Zahlen sind jene Rotarmisten, die unmittelbar nach ihrer Gefangennahme (unabhängig vom Kommissarbefehl) erschossen wurden. Das Ausmaß dieser Erschießungen, ohne Befehl, die nach Untersuchungen von Dieter Pohl und anderen keine Seltenheit darstellten und insbesondere auch Frauen in der Roten Armee betrafen, ist noch völlig ungeklärt.[4]
Die Mehrzahl der Kriegsgefangenen starb jedoch in den Kriegsgefangenenlagern (im Reich und in den besetzten Gebieten) an Hunger, Kälte und Krankheiten, in Folge von unzureichender und minderwertiger Verpflegung, schlechter Unterbringung und fehlender medizinischer Versorgung. Die Verantwortung der Lagerleitungen und Wehrmachtsstellen reichte von in Kauf genommener Vernachlässigung bis zu einer kalkulierten Vernichtungsstrategie vor dem Hintergrund rassenideologischer Überzeugungen.
Kriegsgefangenenlager in den besetzten Gebieten
Während zu einzelnen Kriegsgefangenenlagern im Reich und dem dortigen Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener inzwischen zahlreiche Einzeluntersuchungen vorliegen, wissen wir über die Situation der sowjetischen Kriegsgefangenen in den Lagern in den besetzten sowjetischen Gebieten immer noch sehr wenig.[5] Allein in der Ukraine existierten unter deutscher Besatzung insgesamt 242 Kriegsgefangenenlager.[6] Ein bedeutender Teil der Kriegsgefangenen leistete Zwangsarbeit für die deutsche Kriegswirtschaft. Das wirtschaftliche Interesse an der Arbeitskraft der Gefangenen verbesserte ihre Überlebenschancen allerdings nicht wesentlich, denn sie standen am unteren Ende der Arbeitskräfte-Hierarchie. Für die besetzten Gebiete ist die Geschichte der Zwangsarbeit der sowjetischen Kriegsgefangenen kaum erforscht.
So sollten beispielsweise im Kohlebergbau des Donbass laut Befehl Hitlers vom Juli 1942, 60.000 Kriegsgefangene als Arbeitskräfte eingesetzt werden, um den dortigen Arbeitskräftemangel zu beheben. In diesen Bergbau-Stammlagern war die Sterblichkeit der Gefangenen extrem hoch und erreichte zeitweilig über 200 Todesfälle am Tag. Nach sowjetischen Angaben kamen allein im Gebiet Donezk unter deutscher Besatzung über 150.000 sowjetische Kriegsgefangene ums Leben und waren damit in der Region die zahlenmäßig größte Opfergruppe.[7]
Die Vernichtungspolitik gegenüber den sowjetischen Kriegsgefangenen fand unter den Augen der sowjetischen Bevölkerung statt und hat die Wahrnehmung der deutschen Besatzungsherrschaft maßgeblich mitgeprägt. Ein Zeitzeuge aus dem Donbass erinnerte sich mehr als 60 Jahre später: „Dort im Lager starben die kriegsgefangenen Soldaten, hungrig und unter freiem Himmel. Sie wurden bei noch lebendigem Leibe auf Schubkarren angekarrt und in die Gräben geworfen. Da haben die Leute, die das sahen, verstanden, wer die Deutschen sind und wie sie sich verhalten. Da zeigten sie ihre wahre Wesensart.“[8] Aussagen wie diese sind unter Zeitzeugen keine Seltenheit.[9] In sowjetischen Zeitzeugenberichten finden sich zudem sehr oft Erzählungen darüber, dass die (ebenfalls hungernde) sowjetische Bevölkerung immer wieder versucht habe, den Kriegsgefangenen unter hohem persönlichen Risiko Nahrungsmittel über den Zaun zu werfen. Dies sei von den deutschen Bewachungskommandos zumeist mit brutaler Gewalt unterbunden worden. In diesem Zusammenhang verdient die These des niederländischen Historikers Karel Berkhoff Aufmerksamkeit, der schlussfolgert, dass das massenweise Hungersterben der sowjetischen Kriegsgefangenen deutlich hätte gemindert werden können, wenn man nicht so restriktiv gegen alle Versuche der lokalen Bevölkerung, die Kriegsgefangenen mit Nahrung zu versorgen, vorgegangen wäre.[10] Soweit wir bisher wissen, untersagten die deutschen Lagerkommandanten in vielen Fällen der Zivilbevölkerung die Versorgung der Kriegsgefangenen und überließen diese somit dem Hungertod.[11]
Es besteht nach wie vor ein erhebliches Forschungsdesiderat zur Geschichte des deutschen Lagersystems in den besetzten sowjetischen Gebieten einschließlich der Handlungsspielräume der deutschen Akteure sowie der Einbettung der Lager in die lokalen Gesellschaften. Ein entsprechendes Forschungsprojekt könnte Forschungen russischer, ukrainischer und weißrussischer Historiker/innen mit einbeziehen und so neben deutschen auch die inzwischen zugänglichen ehemaligen sowjetischen Aktenbestände auswerten, um jenseits tagespolitischer Spannungen einen Beitrag zur allgemeinen Verständigung über die gemeinsame Geschichte des Krieges zu leisten.[12]
Das doppelte Verfolgungsschicksal der Kriegsgefangenen
Ebenfalls kaum erforscht ist das doppelte Verfolgungsschicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen, die nach ihrer Repatriierung in die Sowjetunion oft erneut Lagerhaft und Zwangsarbeit sowie bis zum Ende der Sowjetunion Diskriminierungen und Stigmatisierungen ausgesetzt waren.[13] Nach dem Stalin-Befehl Nr. 270 vom August 1941 galt die Gefangennahme durch den Feind als Vaterlandsverrat, und die Kriegsgefangenen wurden von der Sowjetführung als Kollaborateure der Deutschen geächtet.[14] Den sowjetischen Behörden galten die Heimkehrer häufig als „Hitler-Leute, deutscher Dreck, deutsche Schweine“, wie aus der sowjetischen Aktenüberlieferung sichtbar wird. Erst 1995 wurde, unter Präsident Jelzin, in Russland ein Gesetz zur Rehabilitierung von ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern, die nach ihrer Repatriierung Repressionen erlitten hatten, als „Opfer politischer Repressionen“ erlassen.[15] De facto stehen die ehemaligen Kriegsgefangenen in Russland bis heute unter einem latenten Kollaborationsverdacht, und ihre Verfolgung, Diskriminierung und Stigmatisierung in der Nachkriegssowjetunion ist bis heute in Russland erst in Ansätzen erforscht und aufgearbeitet worden.[16] Das doppelte Verfolgungsschicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen mindert in keiner Weise die deutsche Verantwortung für das Unrecht, das den Kriegsgefangenen unter nationalsozialistischer Herrschaft widerfahren ist, sondern es besteht vielmehr eine noch größere Verpflichtung, dieses Unrecht anzuerkennen.
Die ausgebliebene Entschädigung von sowjetischen Kriegsgefangenen
Ehemalige sowjetische Zwangsarbeiter konnten erstmals nach dem Zusammenbruch des Ostblocks eine Entschädigungsleistung aus Deutschland erhalten.[17] Im Zuge der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen hatte die Bundesregierung eine Milliarde DM als symbolische finanzielle Anerkennung für ehemalige Zwangsarbeiter in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bereit gestellt. Davon erhielten die Russische Föderation und die Ukraine jeweils 400 Millionen DM, Belarus erhielt 200 Millionen DM. Die Gelder wurden über zu diesem Zweck eigens gegründete Stiftungen in Belarus, der Ukraine und Russland ausgezahlt, wobei sich die deutsche Seite weitgehend aus den Verteilungsoperationen heraushielt. Ehemalige Kriegsgefangene erhielten im Rahmen dieses Programms keine Auszahlungen. Hinzu kommt, dass beispielsweise in Russland über 80 Millionen DM bei der Stiftung durch Misswirtschaft und riskante Anlagegeschäfte verloren gingen, so dass Zehntausende von zivilen Zwangsarbeitern keine Auszahlung erhielten.
Im Rahmen des von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) in den Jahren 2001-2006 durchgeführten Auszahlungsprogramms für ehemalige Zwangsarbeiter konnten 856.000 Zwangsarbeiter in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion eine Geldleistung erhalten. Kriegsgefangene waren aber auch hier gemäß Stiftungsgesetz explizit von einer Leistungsberechtigung ausgeschlossen.[18] Nur in zwei Ausnahmefällen konnten ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine Entschädigung erhalten: wenn sie zeitweilig in einem Konzentrationslager inhaftiert oder nachweislich aus der Kriegsgefangenschaft in ein ziviles Zwangsarbeitsverhältnis überführt worden waren. Im Fall der sowjetischen Kriegsgefangenen lag eine Entlassung in den Zivilstatus vor allem bei den wenigen gefangengenommenen Rotarmistinnen vor. Diese Ausnahmeregelungen ermöglichten es jedoch nur sehr wenigen Kriegsgefangenen, eine Auszahlung zu erhalten. Über 15.000 Anträge ehemaliger Kriegsgefangener mussten allein in Russland abgelehnt werden. Dies war für die Betroffenen umso schlimmer, da es einen gewissen Zusammenhang zwischen dem Erhalt einer symbolischen deutschen Entschädigungsleistung und der (im Fall der Kriegsgefangenen ausgebliebenen) Anerkennung als NS-Opfer in den Heimatgesellschaften zu geben scheint. Viele ehemalige Kriegsgefangene empfanden die Verfahrenslogik des Stiftungsgesetzes als erneutes Unrecht gegenüber ihrem Verfolgungsschicksal. Die Unterscheidung der Entschädigungsbürokratie zwischen Konzentrationslagern und Kriegsgefangenenlagern war für diejenigen, die die Kriegsgefangenenlager nur knapp überlebt hatten, nicht vermittelbar. Der Moskauer Verband ehemaliger Kriegsgefangener schrieb 2001 an die Stiftung EVZ: „Es kann doch nicht sein, dass der Genozid der nationalsozialistischen Führung an den sowjetischen Kriegsgefangenen keine Schuld und kein Mitgefühl hervorruft.“[19] Im November 2002 erhoben zwei ehemalige sowjetische Kriegsgefangene aus Armenien einen Rechtsschutzantrag gegen die Bundesrepublik und die Stiftung EVZ und versuchten, ihren Rechtsanspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Ihre Klage wurde von den zuständigen Gerichten jedoch abgewiesen.[20] Der Mehrheit der sowjetischen Kriegsgefangenen blieb die Anerkennung als NS-Opfer in ihren Heimatgesellschaften bis heute versagt. Russische Historiker/innen sehen die Gründe dafür in dem schweren Erbe der sowjetischen Vergangenheitspolitik sowie in der fehlenden Lobby für diese Opfergruppe sowohl in ihrer Heimat als auch in Deutschland.[21]
Bereits im Fall der zivilen Zwangsarbeiter kam die Entschädigungsleistung durch die Stiftung EVZ für viele zu spät. In der Ukraine verstarben 40 Prozent der Leistungsberechtigten während des laufenden Auszahlungsprogramms. In Russland waren es 31 Prozent und in Belarus 26 Prozent. Schätzungen gehen heute von etwa 2.000 bis 4.000 noch lebenden sowjetischen Kriegsgefangenen aus. Und so gilt bei der Umsetzung der vom Bundestag beschlossenen Entschädigung unbedingte Eile, damit überhaupt noch einige wenige Überlebende eine symbolische Anerkennung erhalten können und „die Worte der Entschuldigung nicht erst an den Grabsteinen erklingen“[22]. So hatte das ukrainische Parlament bereits im Jahr 2001 in einem Brief an den Deutschen Bundestag angemahnt.
Die zukünftige Erinnerungsaufgabe
Die Entscheidung des Bundestages, das besonders schwere Leidensschicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen mit einer symbolischen finanziellen Anerkennung zu würdigen, ist mehr als überfällig. Sie kommt im Grunde viele Jahre zu spät und wird schließlich nur noch sehr wenige Überlebende erreichen. Die historische Chance, die sich vor 15 Jahren bot, im Rahmen der Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter auch den sowjetischen Kriegsgefangenen eine Geldleistung zuzuerkennen, wurde versäumt. Zum damaligen Zeitpunkt hätte man nach Schätzungen der Behörden, in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, noch mehrere Zehntausende von überlebenden Kriegsgefangenen erreichen können. Heute sind es voraussichtlich nur noch wenige Hunderte.
Umso wichtiger erscheint es, die sowjetischen Kriegsgefangenen in Deutschland zukünftig aus dem „Erinnerungsschatten herauszuholen“, wie es Bundespräsident Gauck in seiner Rede zum Kriegsgedenken am 6. Mai 2015 einforderte. Das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen ist sowohl in der deutschen Erinnerungskultur als auch in jenen der Nachfolgestaaten der Sowjetunion kaum präsent. Bisher greifen nur wenige Gedenkstätten in Deutschland das Thema auf. Auf dem Weg zu einer europäischen Erinnerungskultur, in der das besondere Schicksal dieser Opfergruppe des Nationalsozialismus eine angemessene Würdigung erfährt, sind in Zukunft noch erhebliche Anstrengungen sowohl in der Forschung als auch in der Gedenkstättenarbeit und Vermittlung an eine breitere Öffentlichkeit erforderlich.
[1]Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945, Stuttgart 1978; Vgl. zur Bedeutung des Buches für die Zeitgeschichte Jörg Osterloh: Die vergessenen Kriegsgefangenen. Christian Streit und der Mythos der „sauberen Wehrmacht“, in: Jürgen Danyel/ Jan-Holger Kirsch/ Martin Sabrow (Hg.): 50 Klassiker der Zeitgeschichte, Göttingen 2007, S. 148-152.
[2]Auch zahlreiche deutsche Kriegsgefangene erlitten in der Sowjetunion ein schweres Schicksal. Sie waren dort aber keiner gezielten rassistischen Vernichtungspolitik ausgesetzt.
[3]Felix Römer: Der Kommissarbefehl. Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42, Paderborn u.a. 2008.
[4]Dieter Pohl: Die Herrschaft der Wehrmacht. Deutsche Militärbesatzung und einheimische Bevölkerung in der Sowjetunion 1941-1944, München 2008, S. 202-210.
[5]Vgl. beispielsweise R. Otto, Wehrmacht, Gestapo und sowjetische Kriegsgefangene im deutschen Reichsgebiet 1941/42, München 1998; Rolf Keller: Sowjetische Kriegsgefangene im Deutschen Reich 1941/42. Behandlung und Arbeitseinsatz zwischen Vernichtungspolitik und kriegswirtschaftlichen Zwängen, Göttingen 2011. Für einen Forschungsüberblick vgl. Rüdiger Overmans: Ein Silberstreif am Forschungshorizont? Veröffentlichungen zur Geschichte der Kriegsgefangenschaft. Bibliographischer Essay, in: Ders.: (Hg.) In der Hand des Feindes. Kriegsgefangenschaft von der Antike bis zum Zweiten Weltkrieg , Köln 1999, S. 483-506. J. Osterloh, Sowjetische Kriegsgefangene 1941-1945 im Spiegel nationaler und internationaler Untersuchungen. Forschungsüberblick und Bibliographie, Dresden 1995 und von C. Streit, Sowjetische Kriegsgefangene in deutscher Hand. Ein Forschungsüberblick, in: K.-D. Müller u.a. (Hg.), Die Tragödie der Gefangenschaft in Deutschland und in der Sowjetunion 1941-1956, Köln 1998, S. 281-290; Günther Bischof/ Stefan Karner/ Barbara Max-Stelzl (Hg.), Kriegsgefangene des Zweiten Weltkriegs. Gefangennahme, Lagerleben, Rückkehr, München 2005.
[6]Vgl. Handbuch der Lager, Gefängnisse und Ghettos auf dem besetzten Territorium der Ukraine (1941-1944)// Dovidnyk pro tabory, tjurmy ta hetto na okupovanij terytoriï Ukraïny (1941-1944), Kiev 2000, S. 19. Der Band ist zweisprachig deutsch-ukrainisch.
[7]Tanja Penter: Kohle für Stalin und Hitler. Arbeiten und Leben im Donbass 1929 bis 1953, Essen 2010, S. 202-207.
[8]Interview mit Viktor I. Zajkovskij (geb. 1927) aufgezeichnet in Mariupol’ im März 2004.
[9]Vgl. das Interview-Projekt mit Zeitzeugen aus dem Donbass: Tanja Penter/ Dmytro Tytarenko: Opyt nacistskoj okkupacii v Donbasse: svidetel’stvujut očevidcy, (Die Erfahrung der nationalsozialistischen Besatzung im Donbass: Zeitzeugen berichten), Donezk 2013.
[10]Vgl. K. C. Berkhoff, The „Russian“ Prisoners of War in Nazi-Ruled Ukraine as Victims of Genocidal Massacre, in: Holocaust and Genocide Studies 15. 2001, S. 1-32. Zur Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen in der Ukraine vgl. außerdem Ju Korol‘, Trahedija vijs’kovopolonenych na okupovanij terytoriï Ukraïny v 1941-1944 rokach, Kyïv 2002. Einen ersten Überblick zum Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen in der Ukraine liefert O. Potyl’čak, Trudovi resursy radjans’kych vijs’kovopolonenych ta „ostarbajteriv“ z Ukraïny u nacists’kij vijs’kovij ekonomici v roky druhoï svitovoï vijny, Kyïv 1998.
[11]Vgl. Pohl, Die Herrschaft, S. 228.
[12]Für eine Edition wichtiger Aktenbestände aus deutschen und russischen Archiven vgl. Rüdiger Overmans/ Andreas Hilger/ Pavel Polian (Hg.): Rotarmisten in deutscher Hand. Dokumente zu Gefangenschaft, Repatriierung und Rehabilitierung sowjetischer Soldaten des Zweiten Weltkriegs, Paderborn u.a. 2012.
[13]Vgl. Pawel Polian: Deportiert nach Hause. Sowjetische Kriegsgefangene im „Dritten Reich“ und ihre Repatriierung, Wien, München 2001; Ulrike Goeken-Haidl: Der Weg zurück. Die Repatriierung sowjetischer Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener während und nach dem zweiten Weltkrieg, Essen 2006. Für die Region Kiev vgl. Tetjana Pastuschenko: „Das Niederlassen von Repatriierten in Kiew ist verboten...“. Die Lage von ehemaligen Zwangsarbeiter/innen und Kriegsgefangenen in der Ukraine nach dem Krieg, Kiew 2011.
[14]Vgl. Bernd Bonwetsch: Der Befehl Nr. 270, in: Osteuropa, Vol. 40, H. 11/12 (1989), s. 1035-1037.
[15]Vgl. Anordnung des Präsidenten der RF Nr. 63 „zur Wiederherstellung der gesetzlichen Rechte russischer Bürger – ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener und Zivilpersonen, die im Großen Vaterländischen Krieg und in der Nachkriegszeit repatriiert wurden“ vom 24.01.1995.
[16]Als Pionierstudien sind hier die Arbeiten des russischen Historikers Pavel Poljan zu nennen: Pavel Poljan, Deportiert nach Hause; Ders.: Žertvy dvuch diktatur. Žizn’, trud, uniženie i smert’ sovetskich voennoplennych i ostarbajterov na čužbine i na rodine, Moskva 2002.
[17]Vgl. zum Folgenden T. Penter: Zwischen Misstrauen, Marginalität und Missverständnissen. Zwangsarbeiterentschädigung in Russland, Litauen und Lettland, in: C. Goschler (Hg.), Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts, Bd. 4: Helden, Opfer, Ostarbeiter. Das Auszahlungsprogramm in der ehemaligen Sowjetunion, Göttingen 2012, S. 194-280 sowie Dies.: Die belarussische Stiftung „Verständigung und Aussöhnung“ – Zwangsarbeiterentschädigung im Schatten der Lukašenka-Herrschaft, in: ebenda, S. 104-193.
[18]Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, § 11 (3). Dies wurde damit begründet, dass erstens die Entschädigung der Kriegsgefangenen die Einzelleistungen für die ehemaligen Zwangsarbeiter erheblich geschmälert hätte und zweitens die politisch brisante Frage nach der Entschädigung ehemaliger kriegsgefangener Wehrmachtssoldaten durch die GUS-Staaten aufgeworfen hätte.
[19]Brief der Vereinigung ehemaliger Kriegsgefangener an die Stiftung EVZ vom 31.12.2001, in: Archiv der Stiftung EVZ (AStEVZ), 660.00/ 14263.
[20]OVG Berlin, Beschluss vom 18.6.2003 (OVG 6 S 35.03), in: AStEVZ, 501.15, 2003; Vgl. dazu ausführlich Penter, Zwischen Misstrauen.
[21]Vgl. Gutachten von Pavel M. Polian zur Leistungsberechtigung von ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen nach dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung, Zukunft‘ vom Mai 2002, S. 10, in: AStEVZ, Sowjetische Kriegsgefangene, Prozessunterlagen.
[22]Zit. nach Julia Landau: „Es ist unzulässig, dass die Worte der Entschuldigung nur an den Grabsteinen erklingen“. Zwangsarbeiterentschädigung in der Ukraine und der Republik Moldau, in: C. Goschler (Hg.), Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit am Anfang des 21. Jahrhunderts, Bd. 4: Helden, Opfer, Ostarbeiter. Das Auszahlungsprogramm in der ehemaligen Sowjetunion, Göttingen 2012, S. 7-103.