Der Zeithistoriker Klaus Weinhauer ist einer der profiliertesten Experten für Polizeigeschichte im deutschsprachigen Raum. Bis zu seinem Ruhestand im Oktober 2024 lehrte er Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Bielefeld. 2002 habilitierte er sich mit einer Arbeit über die Schutzpolizei in der Bundesrepublik der 1960er Jahre.[1] In seinen zahlreichen Arbeiten befasst er sich mit der jüngeren Geschichte der Inneren Sicherheit, der Gewalt in urbanen Räumen und des Linksterrorismus. Weinhauer ist Mitglied der Kommission zur Aufarbeitung des Attentats auf die israelische Olympia-Mannschaft München 1972 sowie Mitherausgeber der Schriftenreihe „Geschichte und Ethik der Polizei und öffentlichen Verwaltung“.
Mit ihm sprach Yves Müller über historische Dimensionen von Diskriminierung durch die Polizei nach 1945, über die Frage, wie institutioneller Rassismus für die Zeitgeschichte fassbar gemacht werden kann, und über die Zukunft der Polizeigeschichtsforschung in Deutschland.
Yves Müller: Aus aktuellem Anlass möchte ich eine ganz gegenwartsnahe Frage stellen. Angesichts der dramatischen Bilder aus den USA von Bundesagent:innen der „US Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) und Beamt:innen der Grenzpolizei „Border Patrol“, die Straße für Straße, Haus für Haus nach illegalisierten Migrant:innen suchen, um diese festzunehmen und abschieben zu können, und angesichts der von der AfD ausgelösten einwanderungsfeindlichen Debatte um „Remigration“, also der massenhaften Abschiebung von bis zu 25 Millionen Menschen aus Deutschland, sei die Frage erlaubt, ob ähnliche Szenarien wie in den Vereinigten Staaten auch in Deutschland möglich wären.
Klaus Weinhauer: Als Historiker:innen sind wir für die Analyse der Vergangenheit deutlich kompetenter als für den Blick in die Zukunft. Grundsätzlich liegt die Polizeihoheit in der Bundesrepublik bei den Ländern, ungeachtet zunehmender Kompetenzen von Bundeskriminalamt und Bundespolizei. Darüber hinaus ist auch die Ausbildung für bundesdeutsche Polizist:innen deutlich länger und anspruchsvoller als die Kurzzeitlehrgänge für das ICE-Personal.
Müller: Und außerdem möchte ich fragen: Lässt sich das Vorgehen von ICE mit den Verbrechen der Gestapo während des Nationalsozialismus an der Macht vergleichen?
Weinhauer: Gestapo-Vergleiche halte ich für überzogen und irreführend. Die Gestapo war fester institutioneller Bestandteil des Verbrechenssystems der Nazis, die von der Schutzhaft, der Festnahme und Folter von Systemoppositionellen und Widerstandskämpfer:innen, auch aus der Arbeiterbewegung, sowie von vage definierten Volksfeinden bis hin zur Shoa reichte. Zudem wurde die Macht der Gestapo auch durch eine Vielzahl von Denunziationen erst möglich.
Müller: Die Geschichte des Polizeiwesens in Deutschland nach 1945 sollte mit der verbrecherischen Polizei des Naziregimes brechen. Mit dem Kriegsende in Europa erließen britische Besatzungsoffiziere der Public Safety Branch am 8. Mai 1945 eine erste „Richtlinie für die deutsche Polizei“ in der britischen Besatzungszone. Ziel war die Eliminierung der alten „Nazi-Polizei“ und die Re-Organisation des Polizeiwesens in den westlichen Besatzungszonen unter den folgenden Kriterien: So strebten die Westalliierten nicht nur die Entnazifizierung und Demilitarisierung, sondern auch die äußere und innere Demokratisierung der Polizei, ihre Dezentralisierung, das heißt Kommunalisierung, sowie eine Entpolizeilichung der öffentlichen Verwaltung an. Aber: Der polizeiliche Umgang mit Protest und Krawall machte deutlich, wie stark das Bürger-Polizei-Verhältnis belastet war. Die Polizei sah den Staatsbürger lange Zeit lediglich als Untertan und Versammlungsfreiheit galt ihr mehr als unerwünschte Störung der Ordnung denn als verteidigungswürdiges Bürgerrecht. Wie würden Sie den Weg hin zur „Bürgerpolizei“ beschreiben?
Weinhauer: In politisch-polizeilichen Narrativen stand die Polizei seit der Weimarer Republik im Dienst des Volkes, auch wenn das in der Praxis ganz anders aussah. Im Umgang mit Straßenprotesten, die als politisch definiert wurden, zeigten sich Wandlungen seit den frühen 1960er Jahren. Beschleunigt wurden diese Veränderungen durch das eindrucksvolle Scheitern der an den Weimarer Jahren orientierten Einsatztaktik der Polizei gegen die studentischen Proteste seit 1967. Mit dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985, der das Versammlungsrecht stärkte, musste auch die Polizei ihr Vorgehen im Rahmen von Demonstrationen anpassen. Bei Jugendprotesten, die selten als politisch eingestuft wurden, zeigte die Polizei schon seit Mitte der 1960er Lernprozesse. Grundsätzlich wirkt das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Bürger:innen vor dem Staat aber immer noch fort.
Müller: Die Frage des institutionellen Rassismus in der Polizei wurde bisher vor allem in der Soziologie, aber auch in der Kriminologie, der Psychologie, der Sozialen Arbeit und der Polizeiforschung behandelt, während weder die Zeitgeschichtsforschung noch die Polizeigeschichte Anlass gesehen haben, sich mit institutionellem Rassismus in der Geschichte der Polizei auseinanderzusetzen. Nun haben Sie sich zuletzt in zwei im Jahr 2022 erschienenen Aufsätzen mit Fragen von Rassismus und Polizei beschäftigt und dafür plädiert, „die Verankerung [des Rassismus, Anm.] in dezentralen racial projects“ stärker in den Blick zu nehmen.[2]
Weinhauer: Der Begriff „institutioneller Rassismus“ lenkt die Aufmerksamkeit darauf, rassistisches Denken und Handeln der und in der Polizei zu erkennen. Der Begriff ist seit den späten 1990er Jahren in öffentlichen wie wissenschaftlichen Debatten international präsent. Die Untersuchung des Agierens der Londoner Metropolitan Police (MET) im Umfeld der Ermordung von Stephen Lawrence verlieh dem Begriff große Aufmerksamkeit. Der Jugendliche, eine Person of Colour, wurde im April 1993 an einer Bushaltestelle von weißen Jugendlichen erstochen. Der von der damaligen Labour-Regierung auf den Weg gebrachte Macpherson-Report, benannt nach seinem Leiter Sir William Alan Macpherson of Cluny, kam im November 1999 zu dem Ergebnis, dass die polizeilichen Ermittlungen des Mordes durch rassistische Praktiken (in) der Polizei behindert wurden.
Müller: Welchen Nutzen sehen Sie in dem Konzept des „institutionellen Rassismus“ für die Polizeigeschichte?
Weinhauer: Der Begriff ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Zum einen wird er oft nur als Schlagwort ohne weitere Konsequenzen verwendet. Denn es gibt kaum Studien, die analysieren, wie rassistische Interaktionen zwischen der Polizei und Bewohner:innen verschiedener Nachbarschaften genau aussehen und wie sie eventuell rassistische Codierungen stärken können. Zum anderen wird bei der Verwendung des Begriffs oft ein Gegensatz zwischen Struktur und dem Handeln von Individuen und Gruppen konstruiert. Strukturen wirken jedoch nicht anonym hinter dem Rücken von Akteuren, sondern werden durch konkrete Praktiken erst geschaffen. Drittens, das sollte aber klar geworden sein, ist mit dem Sprechen vom „institutionellen Rassismus“ an sich noch gar nichts erklärt.
Müller: Kommen wir auf die Bedeutung des Bruches in der Polizeiarbeit durch die deutsche Wiedervereinigung zu sprechen. Schließlich nahm der Neuanfang nach 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone mit dem Aufbau einer „Volkspolizei“ einen differenten Verlauf. Die Polizei in der DDR war immanenter Bestandteil des Herrschaftsapparates der Staatspartei SED. Nun, 1990 folgende, sollten in den fünf Neuen Bundesländern (sowie Berlin) neue Landespolizeien aufgebaut, das Gros der ehemaligen Volkspolizist:innen integriert werden. Zugleich hatte die postsozialistische Gesellschaft Ostdeutschlands – mit einer hohen Kriminalitätsrate und einer Welle rechter und rassistischer Gewalt zu tun. Wie würden Sie die Entwicklungen der Transformation der Polizei mit Blick auf die „Baseballschlägerjahre“ beurteilen?
Weinhauer: Mein Kollege Patrick Wagner hat zum polizeilichen Umgang mit rechtsradikaler Gewalt in der Transformation nach 1990 einen sehr wichtigen Aufsatz verfasst[3], und kann dazu sicherlich kompetentere Aussagen treffen als ich. Ich kenne seine Thesen, dass die polizeilichen Bedrohungsanalysen und Einsatztaktik sehr stark vom Umgang mit linker Gewalt in der alten Bundesrepublik bestimmt gewesen waren und den lokalen Settings in der DDR nicht gerecht wurden. Dieser antikommunistisch grundierte Maßstab der Bedrohung durch linksradikale Akteure hat übrigens auch in der Bundesrepublik die lange erfolglose Fahndung nach der neonazistischen Terrorgruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beeinflusst, das zeigen die Studien von Henrik Dosdall.[4]
Müller: Eine letzte Frage: Die jüngere Polizeigeschichte führt sowohl als Teil der Zeitgeschichtsforschung als auch innerhalb der Polizeiwissenschaft ein Nischendasein. Welche Potentiale sehen Sie trotzdem? Welche neueren Entwicklungen – auch im internationalen Rahmen – nehmen Sie wahr? Und was hält die Zukunft der Polizeigeschichte bereit?
Weinhauer: Ihre Analyse ist sehr zutreffend. Polizeigeschichte oder selbst eine noch weiter gefasste Sozial- und Kulturgeschichte der Inneren Sicherheit wird eher zögerlich in die zeithistorische Forschung aufgenommen. Ähnliches gilt für die Analyse von Gewalt und Kriminalität der Zeit nach 1945. Das mag sich vielleicht im Zuge des Aufschwungs der Erforschung rechtsradikaler Gewalt ein wenig ändern. Dieser blinde Fleck zeigt sich auch darin, dass geschichtswissenschaftliche Professuren für die Erforschung von Polizei und/oder für von Innerer Sicherheit an bundesdeutschen Universitäten fehlen. Erst 2025/26 ist an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster-Hiltrup eine Professur für Polizeigeschichte und Politische Bildung besetzt worden.[5] International gesehen ist die Erforschung von Polizei, Kriminalität oder auch von sozialen Protesten/Bewegungen im Vereinigten Königreich oder in den USA tiefer in der universitären geschichtswissenschaftlichen Landschaft verankert. Allerdings nähert sich diese Forschung erst allmählich der Gegenwart, hat ihren Schwerpunkt eher im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den USA wird derzeit die Geschichte von Polizeigewalt gegen soziale und politische Proteste der 1960er Jahre erforscht. Im Vereinigten Königreich thematisiert die historische Forschung, oft eng verwoben mit kriminalhistorischen Perspektiven, koloniale Aspekte, bürgerschaftliche Kontrolle, aber auch die Technisierung der Polizei.
[1] Klaus Weinhauer: Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen Bürgerkrieg und Innerer Sicherheit: Die turbulenten sechziger Jahre, Paderborn 2003.
[2] Klaus Weinhauer: Polizei, Rassismus und Gesellschaft nach 1945. Konturen einer Sozial- und Kulturgeschichte der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik und in England, in: Daniela Hunold/Tobias Singelnstein (Hg.): Rassismus in der Polizei. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme, Wiesbaden 2022, S. 599–617; ders.: Rassismus und Polizei. die Notwendigkeit einer geschichtswissenschaftlich fundierten kooperativ-reflexiven Interdisziplinarität, in: Thomas Grotum, Lena Haase, Georgios Terizakis (Hg.): Polizei(en) in Umbruchsituationen. Herrschaft, Krise, Systemwechsel und „offene Moderne“, Wiesbaden 2021, S. 339–414.
[3] Patrick Wagner: „Smooth-Policing“ gegen rechte Gewalt. Die Polizei in den ersten Jahren der ostdeutschen Transformation, in: Till Kössler/Janosch Steuwer (Hg.): Brandspuren. Das vereinte Deutschland und die rechte Gewalt der frühen 1990er-Jahre, Bonn 2023, S. 156–174.
[4] Henrik Dosdall: Die NSU-Ermittlungen 1998–2011. Eine organisationssoziologische Perspektive, Wiesbaden 2021.
[5] Fachgebiet Polizeigeschichte und Politische Bildung mit Prof. Dr. Gundula Gahlen besetzt, 04.11.2025, https://idw-online.de/de/news860879.
Zitation
Yves Müller, Klaus Weinhauer, "Polizeigeschichte wird zögerlich in die zeithistorische Forschung aufgenommen". Ein Gespräch mit dem Historiker Klaus Weinhauer, in: zeitgeschichte|online, , URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/polizeigeschichte-wird-zoegerlich-die-zeithistorische-forschung-aufgenommen