Briefmarken Pro Juventute
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Carl August Liner, Briefmarken Pro Juventute, 13th of January 2021, Heinrich Gebert Kulturstiftung, via Wikimedia Commons, Self photographed. 

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Zwischen Diskriminierung und Anerkennung

Die Geschichte und aktuelle Situation von reisend lebenden Jenischen und Sinti in der Schweiz

Roma, Sinti und Jenischen sind mit geschätzt zehn bis zwölf Millionen Menschen die größte transnationale Minderheit Europas. Unabhängig von ihren spezifischen Eigenbezeichnungen vereint diese Gruppen ihre jahrhundertelange, von politischer Verfolgung und Repression geprägte Geschichte in Europa. Die Verfolgung war oft von Bemühungen geprägt, die reisende Lebensweise zu beseitigen. Dies betrifft zum Beispiel die „travellers“ in Grossbritannien, Irland und Norwegen, die „caravan-dwellers“ in den Niederlanden, oder die „gens du voyage“ in Frankreich.[1] In diesem Beitrag geht es um die Schweizer Jenischen und Sinti. Die staatliche und institutionelle Diskriminierung von reisend lebenden Gemeinschaften reicht in der Schweiz rund 600 Jahre zurück. Welche Argumentationsmuster stehen dahinter? Und wie ist ihre Situation heute?

 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 20. Februar 2025 Jahres erkannte die Schweizer Regierung die Kindswegnahmen und Geburtenverhinderungen in den Gemeinschaften der Schweizer Jenischen und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Zwischen 1926 und 1973 entriss die Jugendorganisation „Pro Juventute“ und ihr staatlich subventioniertes „Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse“ 600 bis 900 Kinder ihren Familien. Schätzungen gehen von bis zu 2000 aus. Sie wurden in Institutionen und Pflegefamilien untergebracht.[2] Es handelte sich um ein planmäßiges Vorgehen, bei dem die Familien getrennt, die Kinder dezentral untergebracht und Kontakte zu Verwandten verhindert wurden. Das Ziel war, die jenische Kultur, und damit vor allem die reisende Lebensweise, zu zerstören. Bei ehemals fremduntergebrachten Erwachsenen wurden Maßnahmen der Verhinderung von Nachkommen getroffen, sofern sie nach Einschätzung der Pro Juventute das Ziel der «Assimilierung» nicht erreicht hatten. Sie wurden unter Vormundschaft gestellt, in nach Geschlechtern getrennten Anstalten untergebracht und am Eingehen einer Ehe gehindert. Es kam sogar zu Sterilisationen im Rahmen psychiatrischer Maßnahmen. Diese sind noch ungenügend erforscht.[3]

 

Die Ursprünge der reisenden Lebensweise in der Schweiz

Die Diskriminierung und Verfolgung jener Gruppen, die früher als „Zigeuner“ und „Vaganten“ bezeichnet wurden, begann nicht erst mit der Pro Juventute. Nachweise von reisend lebenden Menschen auf heutigem Schweizer Staatsgebiet reichen bis ins 15. Jahrhundert zurück. Damals bestrafte man Übertretungen des Armenrechts, des Eherechts und der konfessionellen Gesetzgebung mit dem Entzug des Bürgerrechts. Betroffene wurden in der Folge als „Heimatlose“ klassifiziert, stigmatisiert und diskriminiert. Mit dem Verlust des Bürgerrechts verloren Betroffene das Recht auf Armenunterstützung, Niederlassung, gewerbliche Betätigung, Landbesitz, und sogar das Recht auf eine legale Ehe. Kurz, sie wurden vom politischen, ökonomischen und sozialen Leben weitgehend ausgeschlossen. In der Konsequenz sahen sich viele gezwungen, eine reisende Lebensweise anzunehmen. Heimatlosigkeit und eine reisende Lebensweise standen deshalb in einem sehr engen und oft kausalen Zusammenhang, und traf insbesondere die von Armut betroffene Bevölkerung. Und da sich der Status der Heimatlosigkeit auch auf die Nachkommen übertrug, entstand ein generationenübergreifender Kreislauf von Nicht-Sesshaftigkeit und Heimatlosigkeit. Darüber hinaus wurde die reisende Lebensweise auch von behördlichen Institutionen verfolgt. „Fahrende“ Gemeinschaften waren permanent durch behördliche Zwangstrennung bedroht. Die Betroffenen wurden als illegitim, lasterhaft und unmoralisch dargestellt, und wurden des Landes verwiesen, inhaftiert, oder fremduntergebracht. Aus dem 16. Jahrhundert gibt es politische Beschlüsse zur „Ausrottung“ der „Zigeuner“. In Zürich wurden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts regelmäßig „Betteljagden“ abgehalten, bei denen „Fahrende“ zusammengetrieben, verstümmelt, hingerichtet, oder durch Galeerenstrafen des Landes verwiesen wurden, um nur wenige Beispiele zu nennen.[4]

 

Staatlicher Assimilierungszwang und rassistisch begründete Grenzregimes ab 1850

Nach der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates trat 1850 ein Gesetz in Kraft, das Heimatlosigkeit nicht mehr tolerierte. Unter der Kontrolle des Justiz- und Polizeidepartements fanden nun schweizweit „Vagantenfahndungen“ statt. Dabei wurden „Heimatlose“, das heißt vor allem die als einheimisch geltenden Jenischen, aufgegriffen, registriert und „zwangseingebürgert“. Jene, die als ausländische Staatsangehörige identifiziert wurden – vorwiegend Roma und Sinti – wurden des Landes verwiesen. Dieses Gesetz legte die Stossrichtung der Schweizer Politik für die nächsten 120 Jahre fest: Die „einheimischen“ Jenischen sollten zu sesshaften Mitgliedern der Gesellschaft gemäss den Normvorstellungen des Staates umerzogen werden, während „ausländische“ Roma und Sinti nicht mehr geduldet wurden. Die Zwangseinbürgerungen erfolgten durch gewaltsame Sesshaftmachungen. Betroffene wurden in zufällig gewählte Gemeinden transferiert, oder in ihre Bürgerorte rückgeschafft. Diese Umstände, wie auch der Mangel an Arbeitsplätzen und Wohnraum, die ungenügende Armenunterstützung und fehlende soziale Akzeptanz in den Gemeinden erschwerten es, als Sesshafte zu überleben. So lebten Betroffene teilweise weiterhin reisend. In einem weiteren Schritt beschloss die Schweiz 1906 die Grenzschließung gegenüber den ausländischen „Zigeunern“. Das Gesetz zog weitere rigorose Wegweisungen nach sich, und verhinderte umgekehrt auch Einreisemöglichkeiten von ausländischen Roma und Sinti in die Schweiz. Der Beschluss beinhaltete zudem ein allgemeines Transportverbot von „Zigeunern“ auf Schiffen und in Zügen. Während das Transportverbot 1950 aufgehoben wurde, bestand die „Einreisesperre“ bis 1972.[5]

 

Rassistische Verfolgung als europaweites Phänomen

Ab den 1930er Jahren erhielt die antiziganistische Gewalt neue Legitimation durch rassistische Forschung. Die alten Stereotype wurden nun mit pseudowissenschaftlichen biologistischen Argumenten untermauert. Führende Schweizer Wissenschaftler standen bezüglich der Themen „Eugenik“, „Rassenhygiene“ und „Kriminalbiologie“ in Kontakt mit ihren Kollegen aus dem faschistischen Italien und dem nationalsozialistischen Deutschland. In Schweizer Forschungsarbeiten, die zwischen den 1930er- und 1960er-Jahren entstanden sind, werden „Zigeuner“ als minderwertig und als Gefahr für die sesshafte Ordnung dargestellt, beispielsweise aufgrund von „Arbeitsscheu“, „Unsittlichkeit“ und „Magie“. So sind auch in Publikationen des „Hilfswerks“ noch Ende der 1950er Jahre rassistisch-biologistische Metaphern zu finden, die die Jenischen als „Schädlinge“ betiteln, ergänzt von einer Rhetorik von Volk und genetischem Erbe.[6] Das Bekanntwerden der Verbrechen durch Nazi-Deutschland ab 1945 schien spurlos am „Hilfswerk“ vorbeizuziehen. Erst ein knappes Jahrzehnt nach Auflösung des „Hilfswerks“ entschuldigte sich der Zentralsekretär der Pro Juventute im Jahr 1982 bei den „Fahrenden“, die damals noch nicht unter ihren Eigennamen anerkannt waren.[7]

In Deutschland führte die rassistische Verfolgung zum Genozid von bis zu 500.000 Roma und Sinti während des Zweiten Weltkrieges. Aufgrund des Schweizer Einreiseverbots wurden Zuflucht suchende Sinti und und Roma an der Grenze abgewiesen. Dies führte in vielen Fällen zu ihrer Ermordung in deutschen Konzentrationslagern. Der wohl berühmteste abgewiesene Sinto war der Jazz-Gitarrist Django Reinhardt, der 1943 von Frankreich nach Genf fliehen wollte.[8]

 

Kollektive und transgenerationale Traumata

Neue psychologische Studien bezeichnen die Kindswegnahmen in den Gemeinschaften der Jenischen und Sinti als „kollektives Trauma”. Dieser Begriff wird verwendet, wenn nicht eine Einzelperson, sondern eine ganze Gemeinschaft von einem traumatischen Ereignis betroffen und bedroht ist. Das heißt konkret, dass das kollektive Trauma unter den Jenischen und Sinti unabhängig davon wirkt, ob ein Individuum persönlich von einer Kindswegnahme betroffen war oder nicht.[9] Bezeichnend für die Schweizer Jenischen und Sinti ist darüber hinaus, dass die Diskriminierungserfahrungen bis heute andauern. Diese äußern sich beispielsweise in Form von Racial Profiling auf Halteplätzen, antiziganistischer Gewalt und Ausgrenzung von Kindern in der Schule, etwa indem die Beschulung von Kindern, die ein reisendes Leben führen, verweigert wird. Gerade auch Ereignisse, in denen sich negative Behördenerfahrungen wiederholen, wirken retraumatisierend und übertragen sich wiederum auf nachfolgende Generationen.[10]

 

Heutige Situation reisend lebender Jenischen und Sinti

Die anhaltende Marginalisierung in der Schweiz zeigt sich konkret im Fehlen von Wohnraum in Form von Halteplätzen für reisend lebende Jenische und Sinti. Viele Halteplätze weisen zudem eklatante Mängel auf, zum Beispiel bei sanitären Anlagen, Wasser- und Stromanschlüssen. Die Halteplätze liegen darüber hinaus sehr oft an «Unorten» neben Autobahnen oder Gleisen, separiert von den lokalen Gemeinden. Die gesellschaftliche Ausgrenzung der Jenischen und Sinti verläuft hier zentral über die räumliche Ebene. Die Realisierung neuer Halteplätze geht seit Jahren äußerst schleppend voran. Gründe dafür sind Vorurteile und fehlende Akzeptanz der betreffenden Gruppen, und dem Mangel an politischem Willen.[11] Die Jenischen und Sinti erleben die Knappheit an Wohnraum als Bedrohung für ihre Kultur. Sie verursacht Stress und Angst. Immer mehr Zeit muss auf die Findung eines Platzes verwendet werden, in welcher wiederum nicht gearbeitet werden kann. Die Platzknappheit zieht entsprechend auch negative finanzielle Folgen nach sich.[12] Von den rund 30‘000 Jenischen und Sinti leben heute noch etwa 3‘000 reisend. Diese kleine Zahl hat mit der vergangenen Verfolgung, aber auch mit der gegenwärtigen Situation zu tun.

 

Aufarbeitungsbedarf

Die Ausführungen verdeutlichen die historisch verwurzelten, diskriminierenden Strukturen gegenüber Jenischen und Sinti in der Schweizer Gesellschaft. Deren Begründungen wandelten sich mit der Zeit und sind bis heute persistent. Im Zuge der Anerkennung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit klärt der Bund gegenwärtig gemeinsam mit den Jenischen und Sinti weiteren Aufarbeitungsbedarf. Die letzten Maßnahmen, die sich spezifisch an die Jenischen und Sinti richteten, stammen aus den Jahren 1988 und 1997. Zwischen 1988 und 1992 konnten ehemalige Opfer der Pro Juventute pro Person maximal 20.000 Franken Entschädigungszahlungen beim Bund beantragen. Seit 1997 richtet der Bund zudem jährliche Zahlungen an die von ihm gegründete Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ aus, die sich für die Verbesserung der Lebenssituation der Jenischen und Sinti einsetzt. Mehr und menschenwürdige Halteplätze sind seit langem eine zentrale Forderung von Selbstorganisationen wie der „Radgenossenschaft der Landstrasse“ und der „Union des Associations et des Représentants des Nomades Suisses“. Man kann gespannt sein, ob der Bund die Anliegen der Jenischen und Sinti hört.

 


[1] Schlüter, R. (1993). Travellers ‐ a forgotten Norwegian minority. European Journal of Intercultural Studies, 3(2–3), 41–52.
Lucassen, L., Willems, W., & Cottaar, A. M. (2015). Gypsies and other itinerant groups: A socio-historical approach. Springer.
[2] Galle, Sara (2016): Kindswegnahmen. Das „Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse“ der Stiftung Pro Juventute im Kontext der schweizerischen Jugendfürsorge. Zürich: Chronos.
[3] Diggelmann, Oliver; Emery, Matthias; Rüfli, Daniel (2024): Die Verfolgung Schweizer Jenischer (und Sinti) im Licht des völkerrechtlichen Strafrechts. Unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit der Schweiz. Rechtsgutachten.
[4] Meier, Thomas D.; Wolfensberger, Rolf (1998): Eine Heimat und doch keine. Heimatlose und Nicht-Sesshafte in der Schweiz; (16. - 19. Jahrhundert). Zürich: Chronos.
Leimgruber, Walter; Meier, Thomas; Sablonier, Roger (1998): Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse. Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv. Bern: Schweizerisches Bundesarchiv.
Huonker, Thomas (2001): Roma, Sinti, Jenische: Strukturen, Haltungen, Entwicklungen in der Schweiz vor, während und nach dem 2. Weltkrieg. Hg. v. Unabhängige Expertenkommission Schweiz - 2. Weltkrieg. Zürich.
[5] Siehe Fussnote 3.
[6] Huonker, Thomas; Ludi, Regula (2001): Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus: Beitrag zur Forschung. Zürich: Chronos.
[7] Siehe Fussnote 2.
[8]  « Es gibt nach wie vor blinde Flecken». Interview mit dem Historiker Thomas Meier vom 22.01.2013. Abgerufen unter: https://www.news.uzh.ch/de/articles/2013/beton-jenische-sind-laengst-in-der-ueberzahl.html
[9] Rossi, Sandra (2023): Aging, Trauma, and Metaphors of Trauma in Older Yenish (Swiss Travelers): An Ethnopsychological Project. Dissertation. University of Zurich, Zurich.
[10] Mattli, Angela (2019): »Zigeunerpolitik« reloaded. In: Mohamed Wa Baile, Serena O. Dankwa, Tarek Naguib, Patricia Purtschert und Sarah Schilliger (Hg.): Racial Profiling, Bd. 31. Bielefeld, Germany: transcript Verlag (Postcolonial Studies), S. 195–210.
Jain, Rohit (2019): Von der „Zigeunerkartei“ zu den „Schweizermachern“ bis „Racial Profiling“. Ein Essay über einen helvetischen Staatsrassismus. In: Mohamed Wa Baile, Serena O. Dankwa, Tarek Naguib, Patricia Purtschert und Sarah Schilliger (Hg.): Racial Profiling. Bielefeld, Germany: transcript Verlag (Postcolonial Studies), S. 43–66.
Horber, Tabea (2022): Vom Fallen und Halt-Finden. Traumata und trauma-bezogene Metaphern unter jüngeren Jenischen in der Schweiz. Masterthesis. Universität Zürich, Zürich.
[11] Gasparo, Christine de; Röthlisberger, Simon (2021): Standbericht 2021. Halteplätze für fahrende Jenische, Sinti und Roma in der Schweiz. Aktuelle Ausgangslage und künftiger Handlungsbedarf. Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. Bern.
[12] Siehe Fussnote 8.

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Zitation

Nadine Gautschi, Zwischen Diskriminierung und Anerkennung. Die Geschichte und aktuelle Situation von reisend lebenden Jenischen und Sinti in der Schweiz, in: zeitgeschichte|online, , URL: https://zeitgeschichte-online.de/zwischen-diskriminierung-und-anerkennung