Seit Jahren schwelt hierzulande die Auseinandersetzung über das koloniale Erbe deutscher Museen, maßgeblich ausgelöst durch das umstrittene Humboldt-Forum im Berliner Schloss und verstärkt mit Veröffentlichung des „Restitutionsberichts“ von Felwine Sarr und Bénédicte Savoy. Vor diesem Hintergrund überschlugen sich Anfang Februar 2020 die Zeitungsmeldungen. Die tansanische Regierung plane, so berichtete etwa die Süddeutsche Zeitung mit Berufung auf den Botschafter des Landes in Berlin, „zahllose Objekte und ‚Human Remains‘ zurückzufordern, die in deutschen Museen liegen“, dabei gehe es nicht zuletzt um Dinosaurier-Knochen.[1] Gemeint war ein Publikumsliebling und Aushängeschild der Berliner Museumslandschaft, der Brachiosaurus brancai, das größte montierte Dinosaurierskelett der Welt. Herkunft: Tendaguru in Tansania, das zur Zeit der Ausgrabung und anschließenden Translokation der Knochen „Deutsch-Ostafrika“ hieß und gerade Schauplatz des verheerenden Maji-Maji-Kolonialkriegs gewesen war. Zur Geschichte des Dinosauriers im Berliner Naturkundemuseum haben Wissenschaftler:innen in einem gemeinsamen Projekt des Museums mit Berliner Universitäten zuletzt umfassend geforscht und publiziert.[2] Doch wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der Befund, dass Tansania schon viel früher Ansprüche auf die Grabungsfunde geltend gemacht hatte – nämlich gegenüber dem Naturkundemuseum in Ost-Berlin, wo sich das Skelett zur Zeit der Deutschen Teilung befand. Archivfunde belegen, dass Restitutionsforderungen aus den Ländern des Globalen Südens bereits vor rund 40 Jahren intensiv diskutiert wurden und auch die beiden deutschen Staaten mit ihren kolonialzeitlichen Sammlungen betrafen.[3] Die Haltung der DDR in Bezug auf die mögliche Rückführung von Kulturgütern in ihre Ursprungsländer ist dabei gut dokumentiert.
Eine neue kulturelle Weltordnung
New York, 1973. Im Hauptquartier der Vereinten Nationen spricht der Präsident der zentralafrikanischen Republik Zaire, Mobutu Sese Seko, zur Vollversammlung der UN-Mitgliedsstaaten. Er fordert im Namen seines Landes und weiterer Länder des Globalen Südens die „Restitution von Kunstwerken in die Länder, die Opfer von Ausbeutung gewesen sind“.[4] Diese Forderung, so steht es in einem entsprechenden Memorandum, entstehe aus dem Wunsch, „die Schäden zu beseitigen, die vielen Mitgliedsstaaten durch die gänzliche und praktisch unentgeltliche Wegnahme von Kunstgegenständen entstanden sind“.[5] Die Rede ist von „Masken, Bildern, Statuetten, Denkmälern, besonderen Musikinstrumenten – kurz gesagt, von landestypischen Gegenständen, die die Kultur und Zivilisation eines Volkes authentisch zum Ausdruck bringen.“[6] Die Wiederherstellung dieses kulturellen Erbes würde den betroffenen Ländern nach Ende der Kolonialherrschaft nun nicht nur zur „wahrhaften Unabhängigkeit“ verhelfen, sondern gar zukunftsweisende Bedeutung haben. Denn „[d]iese Kunstwerke“, so schließt das Plädoyer Zaires auf eindringliche Weise, „sind das wegweisende Licht, die Inspiration für die Entwicklungsländer in ihrer gesamten Entwicklung. [...] Und es ist sowohl natürlich als auch gerecht, dass diese Wegweiser, diese authentischen Symbole der ständigen Entwicklung wieder in die Entwicklungsländer zurückgegeben werden.“[7]
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen schloss sich den Forderungen der zairischen Delegation an. Mit überwiegender Mehrheit verabschiedete sie am 18. Dezember 1973 die Resolution 3187 (XXVIII). Darin befürwortete sie die „unverzügliche und kostenlose Rückgabe“ verschiedener Kulturgüter und betonte die „besondere Verantwortung [...] derjenigen Staaten, die Zugang zu derartigen Gegenständen nur aufgrund kolonialer oder fremder Besetzung hatten.“[8] Ab dem folgenden Jahr wurde das Thema dann auch bei der UNESCO behandelt. Die auf der 18. Generalkonferenz von 1974 angenommene Resolution 3.428 bekräftigte den Beschluss der UN-Vollversammlung und forderte außerdem den UNESCO-Generaldirektor dazu auf, Restitutionen durch eine Festlegung geeigneter Methoden zu erleichtern, etwa auf Basis langfristiger Leihgaben und durch die Förderung bilateraler Abkommen.[9]
Die Aktivitäten innerhalb der UNESCO bewirkten im darauffolgenden Jahrzehnt eine zunehmende Beschäftigung der Mitgliedsstaaten mit der Kulturgutrestitution, die in der westlichen Welt auch medial rezipiert wurde. Ein Meilenstein auf dem Weg hin zu geeigneten Methoden der Durchführung stellte dann 1978 die Einrichtung des „Zwischenstaatlichen Komitees für die Förderung der Rückführung von Kulturbesitz in sein Ursprungsland, bzw. im Falle unerlaubter Aneignung seiner Rückgabe“ dar.[10] Dieser Ausschuss sollte bei offenen Restitutionsforderungen als vermittelnde Instanz zwischen zwei Mitgliedsstaaten wirksam werden und Verfahren formal vereinfachen. Gleichzeitig verweist schon die terminologische Komplexität der offiziellen Bezeichnung auf anhaltende Differenzen über die Rechtsgrundlage von Forderungen und möglichen Rückgaben.[11]
Die Haltung der DDR zur Restitutionsfrage
Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR waren vom ersten Moment dieser internationalen Auseinandersetzung in den entscheidenden Gremien der Vereinten Nationen vertreten. Im Jahr 1973 waren beide nach langen Bemühungen in die Staatengemeinschaft aufgenommen worden. Während sich die Bundesrepublik mit weiteren westlichen Staaten wie Großbritannien, Frankreich und den USA den Abstimmungen über die Resolutionen der UN-Vollversammlung zur Kulturgutrückgabe stets enthielt, stimmte die DDR gemeinsam mit den übrigen „Ostblock“-Ländern jeweils dafür.[12] Für die DDR stand diese offiziell nach außen vertretene Haltung zur Restitutionsfrage in enger Beziehung zu ihrem antiimperialistischen Selbstbild, insbesondere da die Forderungen der Länder des Globalen Südens rhetorisch eng mit deren Streben nach Unabhängigkeit und kultureller Autonomie verbunden waren. Bereits 1974 trat die DDR außerdem einer wichtigen UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel von Kulturgut bei – nicht zuletzt, weil sie selbst erhebliche Restitutionsforderungen gegenüber westlichen Staaten erhob, in denen sich kriegsbedingt verlagertes Kulturgut aus dem Gebiet der DDR befand.[13] Mit Verweis auf das bestehende Völkerrecht und die eigene Pionierrolle bekräftigte man so die grundlegende Verpflichtung zur Rückgabe von widerrechtlich verbrachtem Kulturgut und die entsprechenden Forderungen der „Entwicklungsländer“ gegenüber den ehemaligen Kolonialmächten.[14] Schon ab Mitte der 1970er Jahre nahm die Restitutionsbewegung innerhalb der Vereinten Nationen eine aus Sicht der DDR jedoch ungünstige Entwicklung. Wie ein internes Arbeitspapier des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) beklagte, wurde die „ursprünglich antikoloniale Stoßrichtung“ der Thematik zunehmend von moralisch-ethischen Argumenten eines allgemeinen Rückgabe-Appells an alle UN-Mitgliedsstaaten überlagert.[15]
Diese graduelle Ausweitung der Ansprüche sowie erste öffentlichkeitswirksame Restitutionen westlicher Staaten wurden in der DDR mit Argwohn registriert.[16] Da sich in den heimischen Museen, Bibliotheken und Universitäten umfangreiche Kunst- und Kulturgutsammlungen mit kolonialzeitlicher Provenienz befanden, war nach Ansicht des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MfAA) eine eigene Position, gegebenenfalls auch unabhängig von den anderen sozialistischen Staaten, dringend erforderlich.[17] Verkompliziert wurde die Situation allerdings dadurch, dass einige der Länder, die Rückgabeforderungen erhoben, als „sozialistische Bruderstaaten“ oder Mitglieder des Non-Aligned-Movement enge Beziehungen zur DDR unterhielten.[18]
Interessenkonflikte
Das Bemühen um eine agile außen- und kulturpolitische Strategie gebar in der Folge eine ganze Reihe von Positionspapieren und Dossiers, die zwischen verschiedenen Ministerien und ihren Unterabteilungen zirkulierten und dabei nicht selten auch Zuständigkeitsprobleme offenbarten. Das Material diente unter anderem als Handlungsweisung für Mitarbeiter:innen im internationalen Dienst, etwa der Ständigen Delegation bei der UNESCO. Denn während die DDR die Restitutionsforderungen nominell weiterhin unterstützte, war man in Ost-Berlin gleichzeitig wenig an tatsächlichen Rückgaben interessiert.
So empfahl das MfAA im September 1978 mit Blick auf die bevorstehende UNESCO-Generalkonferenz, dass „[bei] der Diskussion des Tagesordnungspunktes zurückhaltend aufgetreten werden [sollte], da dem Bestreben, die Bestände unserer Museen zu erhalten, das Interesse an einer engen antiimperialistischen Zusammenarbeit mit jungen Nationalstaaten entgegensteht.“[19] Unter dem Eindruck des wachsenden Drucks aus diesen Ländern sei es dabei „nicht auszuschließen, dass möglicherweise auch gegenüber der DDR Forderungen auf Rückführung von Kulturgütern geltend gemacht werden.“[20] Wie ernsthaft man im MfAA gleichzeitig auch um die negativen Auswirkungen einer prinzipiellen Verweigerungshaltung besorgt war, zeigt ein internes Dokument aus dem Frühjahr 1981. Darin etwa befürwortet das Ministerium Rückgaben in solchen Fällen, wenn „etwaige Forderungen ohne Verlust politischen Prestiges oder internationaler Glaubwürdigkeit aufgrund der speziellen Rechtslage nicht zurückgewiesen werden können“.[21] Dieser komplexe Interessenskonflikt zwischen nationaler Kulturpolitik und internationalen Beziehungen ist für die Haltung der DDR zur Restitutionsfrage von grundlegender Bedeutung.
Verwaltungswege der Restitution
Tatsächlich ließen die Forderungen nicht lange auf sich warten. Dabei waren es, anders als der gegenwärtige Fokus der Restitutionsdebatte vermuten lässt, nicht nur afrikanische Staaten, die seit den 1970er Jahren Anspruch auf ihr kulturelles Erbe erhoben.[22] Im Oktober 1981 erreichte die DDR so etwa eine Anfrage aus der seit 1948 unabhängigen Republik Sri Lanka. Der Inselstaat nahm zu dieser Zeit eine Pionierrolle unter jenen Ländern ein, die während der Kolonialzeit verlorene Kunst- und Kulturgegenstände zurückforderten. Bereits 1980 hatte die Regierung dem Zwischenstaatlichen Komitee der UNESCO einen „Rückgabekatalog“ vorgelegt, der unter anderem in bundesrepublikanischen Museen befindliche Kunstgegenstände umfasste.[23] Im darauffolgenden Jahr nun wandte sich ein Mitglied der sri-lankischen UNESCO-Delegation in Paris an die Vertretung der DDR mit folgender Bitte: Man möge doch bei der Auffindung eines alten sri-lankischen Manuskripts behilflich sein, vermutlich befinde es sich in der Universität Jena.[24]
Die DDR-Delegation versprach, das Anliegen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und entsprechende Rückmeldung zu geben. Im Bewusstsein der möglichen Tragweite des Vorgangs setzte sie außerdem umgehend die höhere Dienststelle im MfAA über das Gespräch in Kenntnis. Von dort aus nahm die Angelegenheit ihren Lauf durch die Instanzen. Die „Abteilung UNESCO“ im MfAA informierte dabei zunächst die Kolleg:innen im „Rechts- und Vertragswesen“, die wiederum, empfahlen das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) zu informieren, um den Aufbewahrungsort und Erwerbsvorgang des Manuskripts prüfen zu lassen. Die „Abteilung UNESCO“ selbst wurde ausdrücklich vor einem Alleingang gewarnt: Eine Reaktion gegenüber Sri Lanka bedürfe in jedem Fall der vorherigen Abstimmung zwischen MfAA, MHF und dem Ministerium für Kultur. Im März 1982 lag schließlich die vorläufige Antwort aus dem MHF vor. Das Manuskript befand sich tatsächlich in Jena. Im Jahr 1925 war es von einem Wissenschaftler aus der Stadt Gera „wahrscheinlich in Sri Lanka gekauft“ und später der Universitätsbibliothek als Schenkung übergeben worden. Darüber hinaus sei man in Jena leider außerstande gewesen, einen exakten Nachweis über die Herkunft des Manuskripts zu erbringen. Dieser Umstand sei „unbedingt bei [der] Entscheidung über das weitere Vorgehen gegenüber dem ausländischen Partner zu berücksichtigen.“[25] Wurde die lückenhafte Provenienz im MfAA daraufhin als mögliches Einfallstor für eine legitime Rückgabeforderung gewertet? Darüber geben die Quellen nicht explizit Aufschluss. Deutlich wird hingegen, dass der Fall noch einige Zeit weiter durch verschiedene Abteilungen zirkulierte, ohne dass die sri-lankische Delegation eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhielt. Im Juni 1982 beschloss man im MfAA schließlich, „den Vorgang zunächst ruhen zu lassen.“ Sollte die sri-lankische Delegation weitere Bemühungen, gar zur Rückerlangung des Manuskripts unternehmen, so könne man in Paris den Aufbewahrungsort „ohne weiteren Kommentar“ kommunizieren, alles darüber hinaus müsse jedoch „erneut beraten und entschieden werden“.[26]
Eine Festlegung der Vorgehensweise bei Anfragen aus dem UNESCO-Restitutions-Kontext war im MfAA so auch knapp ein Jahrzehnt nach der ersten UN-Resolution nicht erfolgt, obwohl genau diese Beschlussfähigkeit intern stets als Desiderat formuliert wurde. Ebenso existierten zu Beginn der 1980er Jahre bereits detaillierte Vorschläge, wie Rückgabeersuchen auf bilateraler Ebene zu lösen und für die Außen- und Kulturpolitik der DDR „aktiv“ zu nutzen seien.[27] Demgegenüber jedoch stand die Sorge vor dem Kontrollverlust, den es bedeuten würde, Präzedenzfälle mit unabsehbaren Folgewirkungen auf den Kulturgutbestand der DDR zu schaffen.[28] Es bedarf in dieser Hinsicht weiterer Forschung, um die global verflochtene Kulturpolitik Ost-Berlins in den Jahren der Dekolonisierung und die Forderungen der ehemals kolonisierten Länder in ihrer historischen Tiefe sichtbar zu machen.
Von Tansania nach Berlin – und zurück?
Und so existiert auch im Fall der aktuellen tansanischen Forderungen eine Vorgeschichte, überliefert ist sie im Archiv des Museums für Naturkunde in Berlin. Die Übergabe einzelner Skelettteile als Dauerleihgabe an das Nationalmuseum von Tansania hatte dessen damaliger Direktor, Fidelis Masao, bereits 1987 am Rande einer Tagung des International Council of Museums (ICOM) für naturhistorische Museen in Arusha thematisiert. So jedenfalls berichtete es ein an der Konferenz teilnehmender Mitarbeiter des Ost-Berliner Museums für Naturkunde nach seiner Rückkehr an das Ministerium für Kultur: „Dr. Masao [stellte] in sehr sachlicher Form die Frage, ob im Rahmen einer Dauerleihgabe nicht 1-2 Großknochen der Saurier aus Tansania vom Museum für Naturkunde der HUB an die Nationalmuseen Tansanias übergeben werden könnten.“ Dem folgte eine persönliche Stellungnahme des Mitarbeiters: „Nach meiner Einschätzung wird eine solche Übergabe in Tansania sehr positiv aufgenommen werden. Hier könnte von einem sozialistischen Land ohne besonderen Aufwand ein gutes Beispiel gegeben werden.“[29] Bekanntermaßen wurde dieser Empfehlung bisher nicht entsprochen, wohl auch weil die tansanische Regierung bis zuletzt von offiziellen Restitutionsforderungen gegenüber Deutschland abgesehen hatte.[30]
Abkürzungen:
BArch: Bundesarchiv, Berlin
PA AA: Politisches Archiv, Auswärtiges Amt, Berlin
MfN, HSBS: Museum für Naturkunde Berlin, Historische Bild und Schriftgutsammlungen
[1] Häntzschel, Jörg: „Ein Saurier und die Folgen“, in: Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2020, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020]. In Tansania wird die Restitution von Kulturgütern, die im Kontext der Kolonialzeit außer Landes gebracht wurden, seit den 2000er Jahren wieder verstärkt öffentlich diskutiert.
[2] Heumann, Ina/ Stoecker, Holger/ Tamborini, Marco/ Vennen, Mareike (Hg.): Dinosaurierfragmente: Zur Geschichte der Tendaguru-Expedition und ihrer Objekte, 1906-2018, Göttingen 2018; Für den Umgang der DDR mit der kolonialen Geschichte des Museums und die Frage der Restitution, siehe: Ebd., S. 261-273.
[3] Zum Umgang bundesdeutscher Museumsleute mit Restitutionsforderungen, siehe: Strugalla, Anna Valeska: „Ein Ding der Unmöglichkeit“, in: taz vom 12.05.2019, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[4] Dieses und folgende Zitate sind freie Übersetzungen der Autorin aus dem Englischen. „Letter dated 2 November 1973 from the Permanent Representative of Zaire to the United Nations addressed to the President of the General Assembly”, New York, 1973, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[5] Ebd.
[6] Ebd.
[7] Ebd.
[8] „Restitution of works of art to countries victims of appropriation“, A/RES/3187 (XXVIII), New York, 1973, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020]. In den folgenden Jahrzehnten wurden in regelmäßigen Abständen weitere entsprechende Resolutionen durch die UN-Generalversammlung verabschiedet.
[9] „Contribution of UNESCO to the return of cultural property to countries that have been victim of de facto expropriation”, UNESCO GC 18 C/Resolution 3.428, Paris, 1974, in: Records of the General Conference, 18th session, Paris, 17.10.-23.11.1974, S. 60-61, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[10] Für die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben des Komitees, siehe: „Statutes of the Intergovernmental Committee for Promoting the Return of Cultural Property to its Countries of Origin or its Restitution in case of Illicit Appropriation”, Paris, 1978, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[11] Zur Terminologie in der Restitutionsfrage, insb. im deutschen Sprachgebrauch, siehe: Fitschen, Thomas: 30 Jahre Rückführung von Kulturgut, in: Vereinte Nationen (2) 2004, S. 46-51.
[12] Für das Abstimmungsverhalten zu den UN-Resolutionen seit 1973, siehe: General Assembly of the United Nations, voting records (Einzeleingabe erforderlich), [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[13] „Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property“, Paris, 1970, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[14]„Dossier: Zur Rückführung von Kulturgütern“, September 1978, S. 12, in: PA AA ZR 31386 (ohne Seitenzahl).
[15] „Arbeitspapier zur Problematik der Rückführung von Kulturgut in Herkunftsländer, die Opfer kolonialer Unterdrückung und Aneignung waren.“, April 1981, S. 3, in: PA AA ZR 134694 (o.S.); „Dossier: Zur Rückführung von Kulturgütern“, S. 2.
[16] Rückgaben von Kulturgut erfolgten u.a. von Belgien nach Zaire (ab 1977), von den Niederlanden an Indonesien (1988, 1978), siehe: v. Paczensky, Gert/ Ganslmayr, Herbert: Nofretete will nach Hause Europa – Schatzhaus der „Dritten Welt“, München 1984, S. 221-224; „Dossier: Zur Rückführung von Kulturgütern“, S. 10.
[17] „Dossier: Zur Rückführung von Kulturgütern“, S. 11.
[18] Für die Behandlung der Kulturgutrestitution im NAM, siehe: „5th Summit Conference of Heads of States or Government of the Non-Alligned-Movement, Colombo, Sri Lanka, 16-19.8.1976”, S. 148, [zuletzt abgerufen am 18.03.2020].
[19] „Dossier: Zur Rückführung von Kulturgütern“, S. 11.
[20] Ebd.: S. 10.
[21]„Arbeitspapier zur Problematik der Rückführung von Kulturgut in Herkunftsländer, die Opfer kolonialer Unterdrückung und Aneignung waren.“, April 1981, S. 4, in: PA AA ZR 134694 (ohne Seitenzahl).
[22] Der 2018 veröffentlichte „Restitutionsbericht“ beschränkt sich bspw. ausdrücklich die Rückgabe des afrikanischen Kulturerbes, Vgl. Sarr, Felwine/ Savoy, Bénédicte: Zurückgeben. Über die Restitution afrikanischer Kulturgüter, Berlin 2019.
[23] v. Paczensky/ Ganslmayr: Nofretete will nach Hause, S. 190.
[24] „Vermerk über ein Gespräch des Gen. Grumbach mit dem 1. Sekretär der Ständigen Delegation Sri Lankas bei der UNESCO, A. Ginige, am 19.10.1981“, Paris, 23.10.1981, in: PA AA ZR 31386 (o.S.).
[25] Schreiben v. Prof. Nast (MHF) an Fr. Kiermeier (MfAA) vom 25.03.1982, in: Ebd.
[26] Hausmitteilung der Abt. Süd- u. Südostasien an die Abt. UNESCO im MfAA vom 9.6.1983, in: Ebd.
[27] „Arbeitspapier zur Problematik der Rückführung von Kulturgut in Herkunftsländer, die Opfer von kolonialer Unterdrückung und Aneignung waren.“, März 1981, S. 3.
[28] Ebd.: S. 4.
[29] Schummer, Ralf: Bericht über einen Studienaufenthalt und die Teilnahme an der Jahrestagung des Internationalen Komitees für naturwissenschaftliche Museen von ICOM (Dienstreise in die Vereinigte Republik Tansania, 1.8.-2.9.1987), in: MfN, HBSB, Tansania 1987, Bl. 59.
[30] Für die zunehmende Bedeutung der Dinosaurierfossilien in der tansanischen Erinnerungskultur und die Restitutionsforderungen aus Tansania, siehe: Stoecker, Holger: Ein afrikanischer Dinosaurier in Berlin. Der Brachiosaurus brancai als deutscher und tansanischer Erinnerungsort, in: WerkstattGeschichte (77) 2018, S. 65-83, hier: S. 79-82. Der Artikel ist frei zugänglich (pdf).