von Christian Mentel

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1. August 2012

 

Nachdem im Auswärtigen Amt eine Affäre um Nachrufe auf verstorbene Diplomaten mit brauner Vergangenheit im Sommer 2005 zur Einsetzung einer Historikerkommission führte, gab Ende 2005 auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine Untersuchung seiner Geschichte in Auftrag. Der Zeithistoriker Prof. Dr. Andreas Dornheim (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) erstellte zwei Gutachten zu „Rolle und Inhalt der Agrarpolitik und Agrarforschung von Vorgängerinstitutionen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“ und machte Vorschläge zur „Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Ehrwürdigkeit von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BML/BMVEL und der Dienststellen seines Geschäftsbereichs im Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus“. Obgleich bereits 2006 abgeschlossen, wurde das erste Gutachten erst 2011 zugänglich gemacht, während das zweite mit Verweis auf datenschutzrechtliche Gründe bislang unveröffentlicht blieb.[1]

Zeitgeschichte-online (ZOL) befragte Andreas Dornheim über den Rahmen seiner Arbeit, über Forschungsbedarf im Agrarbereich und bat ihn um eine Stellungnahme zur Entscheidung des Ministeriums sowie zu harscher Kritik von einzelnen Fachkollegen. Das Interview fand im Juli 2012 in schriftlicher Form statt, die Fragen stellte Christian Mentel.

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ZOL: Herr Dornheim, die Leistungsbeschreibung des Ministeriums, dass es „eine umfassende und wissenschaftlich abgesicherte Politikgeschichte zur Agrarpolitik und Agrarforschung der seinerzeit zuständigen staatlichen Einrichtungen aus der Zeit der Weimarer Republik bis 1976“ benötige, ist eine umfangreiche Vorgabe. Wie war dies in nur vier Monaten zu bewältigen? Gab es einen Grund für diese außerordentlich enge zeitliche Vorgabe?

Dornheim: Ich muss hier zunächst etwas klarstellen, damit deutlich wird, dass ich ein seriöses Gutachten erstellt und abgeliefert habe: Der Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), wie sich diese Institution im September 2005, dem Monat der Auftragserteilung, noch nannte, umfasste die Darstellung des Forschungsstandes. Ich sollte den Stand der historischen Forschung referieren, wenn Sie so wollen: einen Literaturbericht erstellen. Da ich durch meine Habilitationsschrift über „Agrarische Politik und ländliche Gesellschaft“ ganz gut in das Thema eingearbeitet war und einen reinen Literaturbericht etwas langweilig fand, habe ich dem Ministerium vorgeschlagen, zusätzlich zwei Archivreisen zu unternehmen, um ein paar neue Gedanken und Ideen aufnehmen zu können. Es ging aber nie darum, im Rahmen des Gutachtens umfangreiche neue Forschungen anzustellen.

Ich habe diesen Forschungsbericht insofern erweitert, als ich die Geschäftsverteilungspläne des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (RMEL), soweit sie damals zugänglich waren, eingesehen habe. Eine Rezension in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat, ich zitiere jetzt sinngemäß, den technischen Zugang des Gutachtens kritisiert.[2] Dieses Vorgehen war darin begründet, dass ich zunächst einmal wissen wollte: Wie hat dieses Ministerium gearbeitet? Welche Referate und Abteilungen gab es? Wie hat sich der Zuschnitt dieser Referate und Abteilungen verändert? Hat der Einfluss der SS zugenommen? Ich habe dann noch einen weiteren Schritt unternommen und alle Namen, auf die wir im Verlauf unserer Arbeit gestoßen sind, systematisch notiert. So ist eine Liste von 719 Namen zustande gekommen, die folgende Angaben enthält: Name, Vorname, Titel; Dienstgrad im Ministerium; Funktion; Referat; Jahr der Ersterwähnung. Dies alles, das heißt, das eigentliche Gutachten, eine Übersicht über die Geschäftsverteilungspläne, eine Übersicht über die Aufgabengebiete der Abteilungen des RMEL, eine Übersicht über die Führungsebene des RMEL sowie eine Tabelle mit den Namen von 719 Bediensteten hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) von mir erhalten. Der Zweck meiner Arbeit war, damit die Grundlage für ein umfangreiches Gutachten zu legen, das man nun hätte erstellen können. Warum dies nie in Auftrag gegeben wurde, müssen Sie das BMELV fragen.

ZOL: Können Sie uns kurz etwas zum organisatorisch-forschungspraktischen Rahmen Ihres Projekts (gerade in personeller Hinsicht) sowie über den Umfang Ihres eigenen konzeptionellen Spielraums sagen? Wo sehen Sie noch am meisten Forschungsbedarf?

Dornheim: Ich hatte eine Mitarbeiterin, die mir insbesondere beim Erstellen der Namenslisten und Übersichten geholfen hat. Die personelle Ausstattung war also schmal, aufgrund meiner Vorarbeiten im Rahmen meiner Habilitationsschrift aber ausreichend. Natürlich kann man das, was ich gemacht habe, nicht mit der Arbeit einer Historikerkommission vergleichen. Das habe ich auch immer betont.

Den größten Forschungsbedarf habe ich in der veröffentlichten Fassung meines Gutachtens benannt. Sie können ihn dort nachlesen. Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass meines Erachtens der gesamte Agrarbereich noch nicht aufgearbeitet wurde. Dies betrifft nicht nur die Rolle des RMEL, sondern auch Organisationen wie zum Beispiel die Vorläuferorganisationen des Deutschen Bauernverbands und die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die Agrarorganisationen müssen sich endlich ihrer deutschnationalen und in Teilen auch NS-Vergangenheit stellen. Wenn ich sage: in Teilen NS-Vergangenheit, dann meine ich damit, dass einige Agrarorganisation rein formal in der Zeit des Nationalsozialismus aufgelöst und in den Reichsnährstand eingegliedert wurden, auch wenn es natürlich inhaltliche und personelle Kontinuitäten gab. Die DLG beispielsweise schreibt in einer neueren Veröffentlichung: „Die DLG hat […] im Frühjahr 2010 eine Forschungsarbeit an einen Historiker in Auftrag gegeben“.[3] Wo ist diese Studie? Gibt es neue Erkenntnisse?

ZOL: Sie haben Ihr erstes Gutachten im Februar 2006 übergeben. Doch erst nach dem Wirbel, den die Studie „Das Amt und die Vergangenheit“ zum Auswärtigen Amt seit Ende 2010 verursacht hat, wurde es im April 2011 in einer überarbeiteten Version auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Inwiefern unterscheidet sich diese bearbeitete Version von der Ursprungsfassung?

Dornheim: Die überarbeitete Version unterscheidet sich vor allem darin, dass der Aufbau geändert und die neuere Literatur eingearbeitet wurde. Auch habe ich die eine oder andere Forschungsdebatte noch berücksichtigt. Am grundsätzlichen Tenor des Gutachtens hat sich nichts verändert. In einem Punkt bin ich zudem dem Ministerium entgegengekommen: Ich wurde gebeten, aus datenschutzrechtlichen Gründen auf alle Kurzbiographien für Personen der Geburtsjahrgänge 1900, 1901 und jünger zu verzichten. So werden Sie beispielsweise über den fränkischen Adeligen Dr. Hans-Werner Freiherr von Aufseß (Jg. 1909), einen Adjutanten Darrés, keine kurzbiographischen Angaben im Gutachten finden, obwohl mir diese vorliegen. Ich habe an dieser Stelle dem Wunsch des Auftraggebers entsprochen, obwohl ich persönlich die Befürchtungen für übertrieben halte.

ZOL: Wie stehen Sie zu der Entscheidung des BMELV, Ihr zweites Gutachten mit Hinweis auf Datenschutzbedenken unter Verschluss zu halten, obwohl bereits im ersten Gutachten entsprechende biographische Angaben zu finden sind und bei anderen Ministerien und deren Forschungsprojekten derlei Befürchtungen offenbar nicht bestehen? Wäre der Weg, den man im Forschungsprojekt zur Geschichte des Bundeskriminamlamts mit einer partiellen Anonymisierung von Personen ging („Klaus D.“), ein akzeptabler Kompromiss?

Dornheim: Ich denke, dass man die Entscheidung des Ministeriums respektieren sollte, weil es sich um sensible persönliche Daten handelt. Es ist letztlich die Freiheit des Auftraggebers, diese Daten so zu verwenden, wie er es für richtig hält. Ich bin mir nicht sicher, ob das Ministerium diese Daten, rechtlich gesehen, überhaupt veröffentlichen dürfte, selbst wenn das Ministerium dies wollte. Von partiellen Anonymisierungen halte ich nichts. Das würde nur dazu führen, dass ein allgemeines Ratespiel beginnen würde, wer gemeint sein könnte. Zum besseren Verständnis muss ich vielleicht anfügen, dass es sich bei den im Gutachten Genannten um Personen der Geburtsjahrgänge 1903 bis 1921 handelte. Wenn ich mich richtig entsinne – aber bitte „nageln“ Sie mich hier nicht fest – war keine der von mir beurteilten Personen vor 1945 in der Berliner Zentrale des RMEL tätig. Es handelte sich vielmehr um Personen, die ab 1949 in das neu geschaffene Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eintraten, aber natürlich eine Vergangenheit in der NS-Zeit hatten. Das Gutachten enthält aber einen allgemeinen Teil, den man durchaus veröffentlichen könnte. Beispielsweise gibt es Geburtsjahrgänge, die besonders „anfällig“ dafür waren, in NS-Organisationen einzutreten. Bei den Männern gab es zudem einen Zusammenhang zwischen einem hohen beruflichen und sozialen Status und einer Mitgliedschaft in der NSDAP. Bei den Frauen traten eher diejenigen in die NSDAP ein, die einen mittleren sozialen Status aufwiesen. Das alles sind durchaus spannende Ergebnisse.

ZOL: Die von Ihnen im zweiten Gutachten bearbeitete Frage nach Kriterien der Ehrwürdigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit NS-Bezug wurde von Eckart Conze, dem Sprecher der Unabhängigen Historikerkommission des Auswärtigen Amtes, im Interview mit ZOL als „völlig ahistorisch“ bezeichnet; Antworten hierauf seien amtsintern zu geben, aber es sei „nicht die Aufgabe der Geschichtswissenschaft, Handlungsempfehlungen“ auszusprechen.[4] Wie stehen Sie dazu?

Dornheim: Ich plädiere an dieser Stelle für einen kollegialeren Stil. Ich würde einem Kollegen nie eine „ahistorische“ Arbeitsweise unterstellen, wenn ich nicht sehr genau wüsste, was er gemacht hat. Ich bezweifle, dass der Kritiker meine Studie kennt. Der Ausdruck „ahistorisch“ unterstellt, hier würde jemand seine Arbeit als Historiker nicht beherrschen. Tatsächlich gehört aber das Beurteilen von Äußerungen, Handlungen und Lebensläufen von Personen zum Alltagsgeschäft von Historikerinnen und Historikern. Wer ein Buch über die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland schreibt, wird auch über die Kanzler, die Minister und ihre Beamten schreiben. Warum soll ich nicht die Handlungsweise eines Staatssekretärs, Angestellten oder Arbeiters eines Ministeriums beurteilen? Ich sehe da nichts Ahistorisches oder gar einen Tabubruch. Vielleicht möchte das jemand nicht machen; gut, dann muss er es nicht tun, aber ahistorisch ist ein solches Vorgehen nicht! Ich habe dabei viel gelernt, und es war eine sehr interessante Aufgabe. Man erfährt mehr über die Beweggründe von Menschen, in NS-Organisationen einzutreten, wenn man die Lebensläufe analysiert, als wenn man eine traditionelle Institutionengeschichte betreibt. Es ist außerordentlich simpel und keineswegs originell, ein Ministerium zur verbrecherischen Organisation zu erklären.[5] Natürlich liegt ein solches Urteil nahe, weil die Machthaber und Regierenden Verbrecher waren. Aber ist deshalb jeder Arbeiter dieses Ministeriums, jeder Bote, Pförtner, jede Putzfrau ein Verbrecher oder Verbrecherin? Von den Arbeiterinnen und Arbeitern meines Samples trat niemand in die NSDAP ein. Also sollte man differenzieren. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ich den Zuschlag für diesen Auftrag nach einer öffentlichen Ausschreibung erhalten habe. In dem Exposé, das ich vor der Auftragserteilung erstellen musste, habe ich deutlich gemacht, dass ich für eine differenzierte Herangehensweise plädiere. Dies hat dem Auftraggeber offensichtlich imponiert.

ZOL: Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, uns für dieses Interview zur Verfügung zu stehen!