Polizeiskandal, Polizeiübergriff, Polizeigewalt, Polizeiversagen – das Handeln der Sicherheitsbehörden steht immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit. Der Artikel befasst sich am Beispiel der Landespolizei Sachsen-Anhalts mit den Debatten um ein strukturelles „Versagen“ der Polizei in der „Zeit der Brandanschläge“[1] in der ersten Hälfte der 1990er Jahre.
Aus Volkspolizei wird Landespolizei
Mit dem Ende der DDR hörte auch die Deutsche Volkspolizei auf zu existieren. Im Rahmen des Einheitsprozesses beschloss die Innenministerkonferenz am 29. Juni 1990 zahlreiche Maßnahmen des demokratischen Polizeiaufbaus. Wie in anderen Bereichen der Verwaltung hatte auch bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt das benachbarte Bundesland Niedersachsen die Partnerschaft übernommen. Zum 1. März 1991 trat hier das Polizeiorganisationsgesetz in Kraft, mit dem die Landespolizei ihre Organisationsstruktur erhielt. Für viele Polizist:innen war es hingegen eine Zeit der Unsicherheit, da eine Übernahme in den Beamtenstatus zunächst vakant blieb. Denn all jene, die für das Ministerium für Staatssicherheit tätig gewesen waren, mussten zunächst aussortiert werden. 1994 waren rund 30 Prozent der Polizist:innen noch immer nicht durch die damalige Gauck-Behörde auf etwaige IM-Tätigkeiten überprüft worden. Diejenigen, die bleiben konnten, waren mit westdeutschen Führungskräften konfrontiert, denen sie weisungsgebunden waren. Der Leiter der Fachhochschule Polizei in Aschersleben, der aus Niedersachsen gekommene Kriminalbeamte Ingmar Weitemeier, sah zu der „Ausbildung der ostdeutschen Polizisten von West-Kollegen“ keine Alternative: „Nur wer Demokratie gelebt hat, kann sie auch vermitteln.“[2] Mit der „Entstasifizierung“ ging also nicht nur ein Elitenwechsel, sondern auch eine institutionelle Neuausrichtung und „Entpolizeilichung“ in den Aufgabenbereichen einher.
Der effektive vereinigungsbedingte Kriminalitätsanstieg nach 1990 war von einer krisenhaften subjektiven Verbrechenswahrnehmung in weiten Teilen der Bevölkerung begleitet.[3] Während der Staat in Ostdeutschland vielfach schwach und abwesend erschien, organisierten sich bewaffnete „Bürgerwehren“ gegen vermeintlich Kriminelle und „Ausländer“. Zugleich war der polizeiliche Kampf gegen irreguläre Migration und „Schleuserbanden“ sowie gegen Einbrüche, Autodiebstähle und den illegalen Zigarettenhandel nicht frei von rassistischen Stereotypen.[4]
Rechte und rassistische Gewalt und die Abwesenheit des Staates
Bei rechter und rassistischer Gewalt sahen Polizei und Politik wenige Jahre zuvor hingegen keine Notwendigkeit für einen polizeilichen Schutz der Betroffenen. In dem Boulevardblatt Mitteldeutscher Express bekundete der aus Hamburg gekommene Innenminister Hartmut Perschau im August 1991 freimütig: „Das wäre ja wieder ein Polizeistaat, wenn die Polizei immer schon vor den Verbrechern am Tatort wäre.“[5] Kurz zuvor hatten Skinheads eine Geflüchtetenunterkunft in Aschersleben angegriffen und in seiner Zählung kam das Magdeburger LKA für den Zeitraum zwischen Mitte Januar und Anfang Oktober 1991 auf insgesamt 232 rechtsmotivierte Gewalttaten.[6]
Doch erst allmählich änderte sich die Wahrnehmung der Verantwortlichen. Am 17. September 1991 – zufälligerweise dem Tag des Beginns der rassistischen Ausschreitungen in der sächsischen Stadt Hoyerswerda – hatten die Inspekteure der Polizeibehörden der neuen Bundesländer und Berlins eine Arbeitsgruppe „Gewaltbereite Gruppierungen“ einberufen, um künftig einen optimierten Informationsaustausch zwischen den Ländern zu gewährleisten.[7] Die Staatsschutzabteilungen der ostdeutschen Landeskriminalämter sollten fortan einen „Sondermeldedienst“ über strafbewährte Ereignisse für das Bundeskriminalamt etablieren sowie „monatliche Lagebilder ‚fremdenfeindlicher Straftaten‘ nach einheitlichem Format“ erarbeiten. Beim sachsen-anhaltischen LKA selbst sollten Lagemeldungen täglich und Berichte wöchentlich erfolgen.[8] Ziel der Polizei war es, durch verstärkte Anstrengungen „ihren präventiven als auch repressiven Beitrag“ zur Verhinderung von Straftaten zu leisten und dadurch „dem vorhandenen Gefühl der Unsicherheit der Bürger entgegenzuwirken“.[9]
Das Jahr 1992 zeigte noch einmal besonders deutlich, wie sich die Abwesenheit des Staates und die rechte Gewalt bedingten: Am 11. Mai war der 23-jährige Punk Torsten Lamprecht gestorben, nachdem zwei Tage zuvor 60 bis 80 Neonaziskins von einem Jugendclub zu der Magdeburger Gaststätte „Elbterrassen“ gefahren waren, um eine von Punks besuchte Geburtstagsparty mit Baseballschlägern, Billardstöcken, einer Axt, Leuchtkugeln und Schreckschusspistolen zu überfallen.[10] Besonders skandalös war das Nicht-Verhalten der zur Tatzeit anwesenden Polizisten, die zwar in der Unterzahl waren, aber durchaus hätten einschreiten können, dies jedoch unterließen. Im August räumte Innenminister Perschau im Interview mit der Volksstimme „Führungsfehler und eine nicht nachvollziehbare Passivität der sieben Beamten vor Ort“ ein.[11]
Eine beispiellose, vor allem gegen Asylsuchende und Migrant:innen gerichtete Gewaltwelle raste durch das Land. Von der „Heldenstadt Leipzig zum Terror von Rostock“[12] (Heiner Müller) waren kaum drei Jahre vergangen und die Politik war regelmäßig mit dem Vorwurf konfrontiert, die Polizei sei „auf dem rechten Auge blind“.[13] Als in Rostock-Lichtenhagen tagelang die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZASt) von einem rechten Mob unter dem Beifall der Anwohner:innen angegriffen wurde, wirkte dies als „Blaupause für einen in diesem Sinne effektiven Anti-Asyl-Protest“.[14] In der Folge des rassistischen Pogroms kam es bundesweit zu Nachahmungstaten. In Quedlinburg mündete diese Gemengelage ab dem 5. September 1992 in massiven Ausschreitungen vor einer der beiden städtischen Geflüchtetenunterkünfte.[15] In den darauffolgenden Nächten spitzte sich die Lage sukzessive zu: immer mehr Beamte standen einer größer werdenden Gruppe Randalierer gegenüber. Zuletzt waren 300 allerdings schlecht ausgerüstete Polizist:innen im Einsatz gewesen. Nach einer Woche erfolgte die „Evakuierung“ der Heimbewohner:innen. Innenminister Perschau hatte zuvor schon erklärt, dass die Polizei kleinere Unterkünfte verlege, wenn der Schutz nicht gewährleistet werden könne.[16]
Künftig wollte die Polizei besser präpariert sein: In einem am 27. Januar 1994 vorgelegten Konzept war beispielsweise die ausreichende Bereitstellung von Einsatzkräften an Wochenenden und Feiertagen, die unmittelbare Beweissicherung, unter anderem durch Videoaufzeichnung, sowie der sichere Informationsfluss mit der Staatsanwaltschaft festgelegt worden.[17]
„Sonne und Alkohol“ – Der Magdeburger Polizeiskandal
Genau zwei Jahre nach dem tödlichen Angriff in der Magdeburger Gaststätte „Elbterrassen“ wurde die Landeshauptstadt an Christi Himmelfahrt 1994 Schauplatz rassistischer Ausschreitungen, die seitdem landläufig als „Himmelfahrtskrawalle“ bekannt sind.[18] Am Nachmittag des 12. Mai 1994 machten Skinheads in der Magdeburger Innenstadt Jagd auf „Ausländer“. Die Angegriffenen flüchteten sich in die „Marietta-Bar“, die nun zum Ziel der Attacken wurde. In den Folgestunden spitzte sich die Lage dramatisch zu – auch, weil die Polizei auf die Situation nicht vorbereitet war und an diesem Feiertag zunächst einmal Kräfte zusammenziehen musste, die bei einer Flugveranstaltung im rund 70 Kilometer entfernten Ballenstedt eingesetzt waren und erst nach zweieinhalb Stunden eintrafen. Während Schaulustige die Ausschreitungen teils zustimmend begleiteten, hatte die Polizei massive Probleme, die Gewalt einzudämmen. Die eingesetzten Beamt:innen waren dann damit beschäftigt, neben den Gewalttätern vor allem die Betroffenen, die sich zur Wehr gesetzt hatten, in einer Polizeiwache festzuhalten. Da die wenigen festgenommenen Angreifer keinem Haftrichter vorgeführt wurden, kamen sie nach einigen Stunden auf freien Fuß. Etliche Verletzte waren zu beklagen. An den Folgen der erlittenen Verwundungen starb ein halbes Jahr später der 30-jährige algerische Staatsbürger Farid Boukhit.[19]
Politik, Justiz und Polizei konnten rückblickend keine Fehler im eigenen Handeln ausmachen. Polizeipräsident Antonius Stockmann erklärte, dass „Sonne und Alkohol“ für die Gewalt verantwortlich zu machen seien. Der erfahrene Beamte aus Hessen, der nur einen Monat nach Torsten Lamprechts Tod den Posten übernommen hatte, erkannte kein politisches Motiv. Folgerichtig ermittelte die Polizei auch gegen einen türkischen Kellner, der die Opfer mit einem Messer verteidigt hatte.[20] Wohl nicht zuletzt aufgrund der politischen und medialen Aufmerksamkeit stand die ins Leben gerufene Sonderkommission (Soko) „Herrentag“ unter erheblichem Ermittlungsdruck.[21] Dass die Magdeburger Staatsanwaltschaft – zuständig war der drei Jahre zuvor aus Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt versetzte Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers – im Nachgang aus „Beweisnot“ zunächst auf Haftbefehle verzichtete, kommentierte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung mit den Worten:
„In Magdeburg geht es nicht darum, daß Täter zu milde, sondern daß sie gar nicht belangt werden. ‚Beweisnot‘ läßt sich nicht mit schärferen Gesetzen bekämpfen, sondern nur mit einer gut organisierten Polizei und mit politischem Willen.“[22]
Erst nach und nach kamen Polizei und Justiz mit der Ermittlung der Täter voran. Einige Haftbefehle wurden ausgestellt, darunter auch gegen einen Jugendlichen, der aufgrund seiner Beteiligung an dem Mord an Torsten Lamprecht bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.[23]
Weil weder Polizei noch Politik auf die Gewalt vorbereitet waren, hagelte es Kritik und die Suche nach den Schuldigen begann: Als Hauptschuldiger wurde schnell Polizeipräsident Stockmann ausgemacht, der an dem Feiertag im Urlaub weilte. Im Bundestag sah der Magdeburger Abgeordnete Uwe Küster (SPD) daher ein Versagen der Polizeiführung. Bemängelt wurde der fehlende Einsatz einer Videogruppe der Polizei und das Versäumnis der unmittelbaren Aufnahme von Zeugenaussagen zur strafrechtlichen Beweissicherung.[24] An zweiter Stelle galt der interimsweise aus Hannover herangeholte Innenminister Walter Remmers als rechenschaftspflichtig – auch weil er die Verantwortung seines Ressorts herunterspielte. Der Minister wollte „den Schwarzen Peter“ nicht der Polizei zuschieben. Um künftig besser vorbereitet zu sein, ordnete er den Aufbau einer Datei zur Erfassung rechtsextremer Gewalttäter an („GewEx“).[25]
Der Opposition im sachsen-anhaltischen Landtag reichte das nicht. Die Grünen-Fraktion forderte Remmers‘ Rücktritt. Ein Antrag, in dem disziplinarische Konsequenzen für den Polizeipräsidenten gefordert wurden, scheiterte knapp an nur einer fehlenden Stimme. Auch die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen 15 Beamte wurden allesamt eingestellt.[26]
Während die Verantwortlichen auf die Gefährdung der Beamt:innen abhoben, im Dienst selbst verletzt werden zu können – der Einsatzleiter meinte, die „haben sogar riskiert, selbst attackiert zu werden“[27] –, reklamierten Kritiker:innen die fehlende Verantwortlichkeit in den Führungsebenen. Das Fehlverhalten Einzelner im Einsatz wurde von ihnen eher als kollektives Versagen der gesamten Institution interpretiert. Scheint die Diskrepanz zwischen äußerer Erwartungshaltung und innerer Verfasstheit der Polizeiorganisation eine bundesrepublikanische Konstante darzustellen, lässt sich das „mehrfache Zurückweichen der Polizei bzw. ihrer politischen Führung vor rassistischen Mobs“, so der Zeithistoriker Patrick Wagner, durchaus als „Spezifikum der ostdeutschen Länder“ interpretieren.[28]
Fazit
Angesichts einer gegenwärtig mitunter kolportierten Wiederkehr der „Baseballschlägerjahre“ lässt sich auch in Bezug auf die Etablierung oder eben nicht ausreichende Ausbildung einer reflexiven Polizeikultur nach den Spätfolgen der ausgebliebenen Aufarbeitung des „Polizeiversagens“ der frühen 1990er Jahre fragen. Die Kritik an dem polizeilichen Fehlverhalten bei rechter und rassistischer Gewalt in Ostdeutschland rekurrierte häufig darauf, dass die Polizist:innen nicht eingeschritten seien und damit in Kauf genommen hätten, dass Menschen zu Schaden kamen oder starben. Hier stand also nicht das Handeln, sondern das Nicht-Handeln der Staatsbediensteten im Zentrum der Kritik. Während die Betroffenen der Gewalt und die Hinterbliebenen der Opfer selbst nur selten eine Stimme hatten, zeigte sich eine durchaus schockierte (Medien-)Öffentlichkeit, die den Vertrauensverlust in die Institution der Polizei offen benannte. Dabei darf vor allem das Agieren von Sicherheitsbehörden und Landesregierungen weder als stringent vorausgesetzt werden, noch treffen Vorwürfe von staatlichem „Versagen“ oder Ignoranz gegenüber dem Rassismus und Rechtsextremismus den Kern. Diese Spezifik ist für eine Betrachtung der Vereinigungsgewalt und der staatlichen Reaktionen darauf wichtig; es zeigt sich aber auch, dass neben Kontinuitäten des Polizeiwesens in Deutschland auch Diskontinuitäten und Brüche berücksichtigt werden müssen, um zu einer zeithistorisch angemessenen Rekonstruktion der „Baseballschlägerjahre“ zu gelangen. Schließlich boten vor allem die frühen 1990er Jahre ein Zeitfenster für rechtsextreme Gewaltakteure, das ohne die relative strukturelle Schwäche der Polizeibehörden in Ostdeutschland kaum zu erklären sein dürfte.
[1] Till Kössler/Janosch Steuwer: Gewalttaten, Gewaltdeutungen. Historische Perspektiven auf die rechte Gewalt der frühen 1990er-Jahre, in: dies. (Hg.): Brandspuren. Das vereinte Deutschland und die rechte Gewalt der frühen der 1990er Jahre, Bonn 2023, S. 24–48, hier: S. 26.
[2] Ausbildungs-Chef Weitemeier: „Was den Leuten zugemutet wird, ist immens“, Magdeburger Volksstimme v. 25.5.1994.
[3] Karl-Heinz Reuband: Kriminalitätsfurch in Ost- und Westdeutschland. Zur Bedeutung psychosozialer Einflußfaktoren, in: Soziale Probleme 3 (1992), S. 211–219.
[4] Noa K. Ha: Straßenhandel in Berlin: Öffentlicher Raum, Informalität und Rassismus in der neoliberalen Stadt. Bielefeld 2016, S. 135 f.; Klaus Neumann: Blumen und Brandsätze. Eine deutsche Geschichte 1989–2023, Hamburg 2024, S. 249 f.
[5] Mitteldeutscher Express v. 13.8.1991, zit. nach Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste – Drucksache 12/2086 – Ausländerfeindliche Übergriffe und rechtsextremer Terror, Drucksache 12/2186, 12. Wahlperiode Deutscher Bundestag, 4.3.1992, S. 2.
[6] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste – Drucksache 12/2086 – Ausländerfeindliche Übergriffe und rechtsextremer Terror, Drucksache 12/2186, 12. Wahlperiode Deutscher Bundestag, 4.3.1992, S. 2. Zahlen nach Uta Döring: Angstzonen. Rechtsdominierte Orte aus medialer und lokaler Perspektive, Wiesbaden 2008, S. 161–183.
[7] Presseveröffentlichung der Polizeien der neuen Länder und Berlins zum Thema „Gewaltbereite Gruppierungen“, Februar 1992, Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LASA), L 90, Nr. 155, unpag.
[8] Bericht der Arbeitsgruppe „Bekämpfung fremdenfeindlicher Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, 21.11.1991, S. 20 f.; Bericht über die Arbeitsgruppe „Gewaltbereite Gruppierungen“, 13.3.1992, S. 3, beide: ebenda.
[9] Presseveröffentlichung der Polizeien der neuen Länder und Berlins zum Thema „Gewaltbereite Gruppierungen“, Februar 1992, S. 3 f., ebenda.
[10] Döring: Angstzonen, S. 121; Bernd Siegler/Oliver Tolmein/Charlotte Wiedemann: Der Pakt. Die Rechten und der Staat, Göttingen 1993, S. 90–92; „Das hier war der Krieg!“ Rechtsradikale überfielen die Gaststätte „Elbterrasse“ mit beispielloser Brutalität, Volksstimme v. 11.5.1992; Eintrag „Torsten Lamprecht“, https://www.rechte-gewalt-sachsen-anhalt.de/todesopfer/torsten-lamprecht/ [22.11.2025].
[11] Hartmut Perschau gibt zu: Führungsfehler beim Einsatz. „Volksstimme“-Interview mit dem Innenminister von Sachsen-Anhalt, Volksstimme v. 14.8.1992.
[12] Die Küste der Barbaren [1993], in: Heiner Müller: „Für alle reicht es nicht“. Texte zum Kapitalismus, Berlin 2017, S. 345–348, hier: S. 347.
[13] Christoph Kopke: Rechtsextremismus in der Polizei – Skandale, Befunde und Mutmaßungen, in: Daniela Hunold/ Tobias Singelnstein (Hg.): Rassismus in der Polizei. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme, Wiesbaden 2022, S. 127–142.
[14] Norbert Frei/Franka Maubach/Christina Morina/Maik Tändler, Zur rechten Zeit. Wider die Rückkehr des Nationalismus, Berlin 2019, S. 171.
[15] Marie Jäger/ Tucké Royale: Das rassistische Pogrom 1992 in der Oeringer Straße in Quedlinburg – übersehene und vergessene Perspektiven. Ziele und erste Ergebnisse eines Recherche- und Dokumentationsprojekts, in: Sachsen und Anhalt 37 (2005), S. 413–424; Dokumentation über die Rassistischen und gegen die Asylanten gerichteten Angriffe in Quedlinburg ab 7. September 1992. Zusammengefaßt von Hans-Jürgen Soldin, 2 Bde., undat. [um 2002].
[16] „Ein Sieg der Straße darf nicht passieren“. MZ-Gespräch mit Innenminister Hartmut Perschau – Asylrechtsänderung unumgänglich, Mitteldeutsche Zeitung v. 26.8.1992; Münch und Perschau: Weniger Asylbewerber für die neuen Länder, Wernigeröder Zeitung v. 29.8.1992.
[17] Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld präsentierte neue Erkenntnisse: Der Überfall war geplant, das Personal wurde gewarnt, Magdeburger Volksstimme v. 21.5.1994.
[18] Felix Schneider: Hetzjagden am Herrentag – Polizeiliche und politische Fehlerkultur und die „Magdeburger Himmelfahrtskrawalle“ 1994, in: Sachsen und Anhalt 2024, S. 351–383, hier: S. 356–358; Helge Petersen: Zivilgesellschaftliche und aktivistische Mobilisierung gegen Rassismus in der Transformationszeit – das Beispiel des Magdeburger „Himmelfahrtspogroms“ am 12. Mai 1994, in: Katrin Reimer-Gordinskaya/Heike Kanter (Hg.): Emanzipatorische Wege aus den Krisen. Analysen, Perspektiven, Organisierung, Halle (Saale) 2025, S. 83–85. Vgl. auch den Ereignisbericht der Polizeidirektion Magdeburg, 16.5.1994, LASA, L 90, Nr. 121, unpag.
[19] Überfall-Folgen? Opfer der Himmelfahrtskrawalle in Magdeburg starb Ende September, die tageszeitung v. 3.12.1994; Oliver Wiebe: Das vergessene Himmelfahrtspogrom, in: Jacobin v. 4.5.2024, https://jacobin.de/artikel/magdeburg-pogrom-himmelfahrtskrawalle.
[20] Magdeburger Ausländerhatz: Alle schauen weg, die tageszeitung v. 16.5.1994; Entscheidung über Haftbefehl vertagt, Magdeburger Volksstimme v. 16.5.1994.
[21] Soko „Herrentag“ machte fünf weitere Randalierer aus, Magdeburger Volksstimme v. 16.5.1994.
[22] Magdeburger Beweisnot, schuldhaft verursacht, Süddeutsche Zeitung v. 16.5.1994.
[23] 19jähriger Rädelsführer in Haft: Einzelkind, guter Schüler, FCM-Fan / Stefan – „ein vollkommen unauffälliger junger Mann“, Magdeburger Volksstimme v. 18.5.1994.
[24] Protokoll der 227. Sitzung des Deutschen Bundestages — 12. Wahlperiode —, 18.5.1994, S. 19615 f.
[25] Innen- und Justizminister Walter Remmers im Gespräch mit der Volksstimme: „Ich weigere mich, die Schuld auf die Polizei abzuladen“, Magdeburger Volksstimme v. 17.5.1994; Trotz Warnung Polizeichef im Urlaub, Mitteldeutsche Zeitung v. 18.5.1994.
[26] Rolf Gössner: Polizei im Zwielicht. Gerät der Apparat außer Kontrolle?, Frankfurt am Main 1996, S. 126; Jürgen Gottschlich: Herrentag in Magdeburg. Nur ein mißlungener Polizeieinsatz?, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP/Otto Diederichs (Hg.): Hilfe, Polizei. Fremdenfeindlichkeit bei Deutschlands Ordnungshütern, Berlin 1995, S. 31–39, hier: S. 34–37; Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen, S. 23 (H. I); Keine Konsequenzen aus den Krawallen vom Herrentag, Magdeburger Volksstimme v. 27.5.1994.
[27] Spiel auf Zeit: die Aussitzer von Magdeburg, die tageszeitung v. 30.5.1994.
[28] Patrick Wagner: „Smooth-Policing“ gegen rechte Gewalt. Die Polizei in den ersten Jahren der ostdeutschen Transformation, in: Till Kössler/Janosch Steuwer. (Hg.): Brandspuren. Das vereinte Deutschland und die rechte Gewalt der frühen der 1990er Jahre, Bonn 2023, S. 156–174, hier S. 158.
Zitation
Yves Müller, Polizeiversagen?. Die Landespolizei Sachsen-Anhalts und die rechte Gewalt der frühen 1990er Jahre, in: zeitgeschichte|online, , URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/polizeiversagen