Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg
»Schon in der ersten Woche, bei seinen Forschungen nach der Geschichte des Ghetto-Aufstandes, hat er einen jungen Beamten des polnischen Justizministeriums kennengelernt, der ihm das braune Archiv öffnet. Jedes Mal, wenn er reingeht, spuckt der Pförtner hinter ihm aus; wenn er rausgeht, ist es dasselbe. Still sehen die Archivare den großen, blonden, blauäugigen Deutschen an: Was sucht er hier, unter den Toten? Über die ersten Akten hatte er sich erbrochen. Die Mörder werden lebendig. Oder leben sie noch?«[1]
Mit dieser bildreichen Schilderung folgen wir dem etwa 25-jährigen Schriftsteller und späteren Filmregisseur Thomas Harlan (1929–2010) in den 1950er Jahren in die Archive der Volksrepublik Polen. Sie entstammt einem Radiofeature der Autorin Beate Ziegs, die ihn wenige Jahre vor seinem Lebensende in einer Lungenklinik in Berchtesgaden aufsuchte, schon schwer erkrankt und den Blick doch auf Hitlers vormaligen Berghof am nahegelegenen Obersalzberg gerichtet, um über seine damaligen Nachforschungen zum Nationalsozialismus zu sprechen. Zwischen 1955 und 1963 war Thomas Harlan immer wieder hinter den »Eisernen Vorhang« in das sozialistische Polen gereist und hatte anhand der dortigen Archivbestände den nationalsozialistischen Vernichtungsprozess an den europäischen Juden und Jüd:innen zu rekonstruieren versucht. Dabei fand er Dokumente aus der Besatzungszeit vor, die die Nationalsozialist:innen bei ihrem Rückzug vor der Roten Armee in dem von Krieg und Terror verwüsteten Land zurückgelassen hatten. Auch Untersuchungsakten und Gerichtsprotokolle lagerten im ›braunen Archiv‹ des polnischen Justizministeriums, die durch die Ermittlungen der bereits zum März 1945 gegründeten Hauptkommission zur Erforschung der deutschen bzw. »hitleristischen« Verbrechen in Polen (Główna Komisja Badania Zbrodni Niemieckich/Hitlerowskich w Polsce) entstanden waren. Während für Thomas Harlan die Vernichtungslager Kulmhof, Belzec, Sobibor und Treblinka zunehmend ins Zentrum seiner Recherchen zum Holocaust rückten, drängte sich ihm immer wieder die Frage nach dem Verbleib der Täter:innen auf. Mit dem Abschluss der Nürnberger Prozesse unter alliierter Federführung im Jahre 1949 hatte die justizielle Ahndung der NS-Verbrechen in der Bundesrepublik merklich abgenommen und somit war dem Gros der Täter:innen ein weithin unbehelligtes Leben in der Mitte der deutschen Gesellschaft beschieden. Dieser Umstand veranlasste Thomas Harlan dazu, sich auf der Grundlage seiner Archivfunde um eine öffentliche Aufklärung des nationalsozialistischen Judenmords und um die überwiegend ausgebliebene Strafverfolgung seiner Vollstrecker:innen zu bemühen. Für diese Zwecke begann er nicht nur an einem bis heute unveröffentlicht gebliebenen Buch mit dem Titel »Das Vierte Reich« zu schreiben, das die Geschichte der Vernichtungslager in Polen aufzuarbeiten und die Nachkriegswege ihrer Täter:innen aufzudecken beanspruchte. Darüber hinaus entwickelte sich ab 1960 auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und der kurz zuvor ins Leben gerufenen Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, bei der Thomas Harlan die nun vermehrt einsetzenden Vorermittlungen gegen NS-Täter:innen in der Bundesrepublik mit Beweismitteln aus den polnischen Archiven versorgte.
Von diesem hehren Unterfangen, zu Beginn der 1960er Jahre eine publizistische wie justizielle Aufarbeitung des Holocaust voranzutreiben, zeugen heute nur noch einige wenige Selbstzeugnisse und Romane, die Thomas Harlan in den 2000er Jahren publizierte.[2] Sein Lebensweg ist bislang nicht Gegenstand der historiographischen Forschung geworden. Dabei wirft er wichtige Fragen für die Zeitgeschichtsforschung auf, in denen sich gesellschaftliche Konfliktlinien um eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in Westdeutschland und der Volksrepublik Polen nach 1945 widerspiegeln. Wer also war Thomas Harlan? Was motivierte ihn, seine Recherchen zum Holocaust inmitten des Kalten Krieges im sozialistischen Polen aufzunehmen? Wie gestalteten sich seine Nachforschungen vor Ort und seine Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle in Ludwigsburg? Und warum ist sein Wirken bis heute weitgehend unbekannt geblieben?
Aller Anfang
Thomas Harlan, Jahrgang 1929, ist als Sohn der Schauspielerin Hilde Körber und des Filmregisseurs Veit Harlan im engsten Kreis der NS-Elite aufgewachsen: Propagandaminister Joseph Goebbels war regelmäßiger Gast im Hause Harlan. Er selbst gehörte mit 11 Jahren der Marine-Hitlerjugend an und wurde während des Zweiten Weltkrieges 1942 nach Ściegnica im heutigen Nordwesten Polens evakuiert. Retrospektiv stellte er dazu einmal fest, er sei damals nur 250 km von dem Vernichtungslager Kulmhof entfernt gewesen. Zu diesem Zeitpunkt war der wohl bekannteste Film seines Vaters, »Jud Süss« (1940), durch Heinrich Himmler längst zum Pflichtprogramm für die Wachmannschaften der SS in Auschwitz bestimmt worden. Versuche nach 1945, Veit Harlan als einzigen Künstler des NS-Regimes wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zur Verantwortung zu ziehen, schlugen indes fehl.[3] Thomas Harlan selbst blieb Zeit seines Lebens mit diesem familiären Erbe beschäftigt und problematisierte es offen.[4] Unmittelbar nach dem Krieg, so schilderte er es häufig in späteren Interviews, wandte er sich erst einmal von Deutschland ab, um in Frankreich Mathematik und Philosophie zu studieren.
Gewichtiger für seine künftige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus sollte allerdings eine Reise nach Israel sein, die er als einer der ersten Deutschen zusammen mit dem Schauspieler und Freund Klaus Kinski im Jahr 1953 unternahm. In dem Kibbuz Lochamej haGetaʾot im Norden des Landes war er mit Miriam Novitch, Jigal Allon und wohl auch Yitzak Cukierman Überlebenden und Widerstandskämpfer:innen des Warschauer Ghettos begegnet, die einen tiefen Eindruck auf ihn hinterlassen haben.[5] Vermutlich im direkten Anschluss an diese Reise folgten erste Aufenthalte Thomas Harlans in Polen, um anhand des dort liegenden Aktenmaterials ein Theaterstück über den Warschauer Ghettoaufstand von 1943 auszuarbeiten und weitere Kontakte zu Überlebenden des Holocausts aufzubauen, die mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im nunmehr sozialistischen Polen verblieben waren. An erster Stelle zu nennen sind hier die Schriftstellerin und Auschwitz-Überlebende Krystyna Żywulska, mit der der gut fünfzehn Jahre jüngere Thomas Harlan ein Liebesverhältnis einging,[6] wie auch ihr Ehemann Leon Andrzejewski, ein ehemals hochrangiger Beamter im Sicherheitsapparat der Volksrepublik. Beiden ist es wohl zu verdanken, dass Harlan in den nächsten Jahren weitreichender Zutritt zu den polnischen Archiven gewährt wurde.
Das Theaterstück unter dem Titel »Ich selbst und kein Engel«[7] wurde im Jahr 1958 in der Kongresshalle in Westberlin durch das von ihm mitgegründete Junge Ensemble uraufgeführt. Zu einem Skandal indes kam es schließlich im Januar des darauffolgenden Jahres: Nach der 50. Aufführung des Dramas entschied sich Thomas Harlan auf die Bühne zu treten und vor dem versammeltem Publikum eine Petition samt Namensliste mit bislang unbehelligt gebliebenen NS-Täter:innen zu verlesen. Es sahen sich daraufhin keine geringeren als Franz A. Six und Ernst Achenbach aufgefordert, Thomas Harlan mit einer Klage auf Verleumdung zu drohen.[8] Der frühere Vorgesetzte Adolf Eichmanns im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und Kommandeur eines SS-Sonderkommandos Six war im Laufe der 1950er Jahre zum Werbechef bei der Porsche–Diesel–Motorenbau GmbH aufgestiegen. Sein Anwalt Achenbach, der die Deportationen der französischen Juden und Jüd:innen mitzuverantworten hatte, saß derweil für die FDP im Deutschen Bundestag; ab 1964 sogar im Europäischen Parlament. Es wäre zu diskutieren, ob die unverhohlene Klagedrohung der beiden vormals hohen NS-Funktionäre als Ausdruck eines beachtlichen Maßes an Selbstgewissheit verstanden werden muss, oder als das genaue Gegenteil: Immerhin war zum Ende der 1950er Jahre mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess und der Einrichtung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg die Frage nach der justiziellen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft neuerlich akut geworden. Den damals knapp dreißig Jahre alten Thomas Harlan brachte sie jedenfalls in einige Bedrängnis, für seine öffentlich erhobenen Anschuldigungen belastbare Beweismittel vorzeigen zu können. Dies war der entscheidende Anlass, warum er spätestens im Jahr 1960 seine Archivrecherchen wieder aufnahm – nur dass er dieses Mal aufgrund der Fülle des vorgefundenen Materials für mehrere Jahre in der Volksrepublik Polen blieb.
Thomas Harlan und die Zentrale Stelle Ludwigsburg
Ein erstes Zeugnis, an dem der Umfang des Thomas Harlan zur Verfügung stehenden Quellenmaterials aus den polnischen Archiven deutlich wird, datiert bereits auf den 4. Juni 1960 und stellt eine Strafanzeige gegen 263 NS-Täter:innen wegen des Verdachts auf »Mord bzw. Beihilfe zum Mord bzw. auf Totschlag« dar, die er an Fritz Bauer sandte. Unter den Beschuldigten gelistet sind neben Mitarbeiter:innen etwa des ›Eichmann-Referats‹ im RSHA oder des von Six geleiteten »Vorkommando Moskau« eine ganze Reihe von Täter:innen auch der Vernichtungslager von Kulmhof und der »Aktion Reinhardt«. Am Ende des 15-seitigen Schreibens versicherte Harlan, »[…] dass für sämtliche unter 1. bis 263. aufgeführte Personen Dokumente bzw. Zeugenaussagen bzw. Hinweise existieren, in die ich eingesehen habe und die sich zum Teil in meinem Besitz befinden […].«[9] Es ist heute nicht mehr eindeutig zu klären, ob die Strafanzeige den Auftakt für seine Bekanntschaft mit dem Hessischen Generalstaatsanwalt gab, die schon bald Züge einer warmherzigen Freundschaft annahm.[10]
Sie kam in jedem Fall zur rechten Zeit, stand mit dem Ablauf der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren Haft die Verjährung von Totschlagsdelikten unter dem NS-Regime zum Jahr 1960 an. Vermutlich aus diesem Grunde leitete Fritz Bauer das Dokument auch sogleich an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg mit den Worten weiter: »Die Archive stehen ihm offen.«[11] Harlan sei mehr als gewillt, in Polen nach benötigten Dokumenten zu suchen und diese in Fotokopien zur Verfügung zu stellen, um etwaige Gerichtsverfahren gegen NS-Täter:innen in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Seit ihrer Gründung arbeitete Bauer immer wieder mit der Zentralen Stelle und ihrem ersten Leiter Erwin Schüle zusammen. Als wichtigste Instanz zur juristischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik oblag es ihr damals (wie heute), Vorermittlungen zu einzelnen Tatkomplexen durchzuführen und bei fundierter Beweislage ihre Untersuchungsergebnisse an eine Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zu übergeben. Nun hatte diese erste unter den Verjährungsfristen, die für die Ahndung der NS-Verbrechen einschneidenden Charakter haben sollte, auch die Ludwigsburger Ermittler:innen in Bann gehalten. Ihr Interesse an Beweismaterial, das in den Archiven des sozialistischen Polens lagerte, war groß, angesichts des Mangels an diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten allerdings kaum erreichbar.
Unter der Vermittlung Fritz Bauers war es deshalb im März 1960 zu einem ersten informellen Treffen zwischen der Zentralen Stelle in der Person Erwin Schüles und dem polnischen Untersuchungsrichter Jan Sehn gekommen. Sehn gehörte dem Krakauer Bezirk der Hauptkommission an und hatte unter anderem die Ermittlungen gegen die Kommandanten des KZ Auschwitz Rudolf Höß und Arthur Liebehenschel geleitet, die 1947/48 in die ersten Auschwitz-Prozesse in Polen gemündet waren.[12] Mit Blick auf die in Vorbereitung stehenden Frankfurter Auschwitz-Prozesse war diese Verbindung auch für Fritz Bauer von großer Bedeutung. Und tatsächlich wurden der Zentralen Stelle in den nächsten Monaten einige Archivdokumente der Hauptkommission zur Einsichtnahme in West-Berlin vorgelegt. Wenig später jedoch war der Versuch einer Zusammenarbeit zwischen Ludwigsburg und Warschau schon gescheitert. Das Bundesjustizministerium hatte mittlerweile derlei Rechtshilfeersuchen durch bundesdeutsche Staatsbedienstete untersagt, um zu verhindern, dass dem Ostblockstaat eine etwaige Bereitschaft zur Annäherung vermittelt werden könnte.[13] In einem Aktenvermerk der Zentralen Stelle vom 7. Juli hieß es allerdings auch, dass die Hauptkommission ihrerseits zwar von der »Ernsthaftigkeit« der Strafverfolgungsbestrebungen Ludwigsburgs überzeugt sei und ihr die in polnischem Besitz befindlichen Akten »uneingeschränkt zur Einsicht und Auswertung zur Verfügung« stellen wolle. Aufgrund des Personalmangels bei der Hauptkommission und der diplomatischen Komplizierungen müssten Sichtung und Auswahl der Beweismittel fortan jedoch durch Mitarbeiter:innen der Zentralen Stelle in Polen selbst vorgenommen werden, und zwar ausschließlich in »privater Eigenschaft«.[14]
Nun hatte Thomas Harlan seine Reise in die Volksrepublik als eine solche ›Privatperson‹ angetreten und konnte sich vielleicht auch deshalb recht freizügig in der polnischen Archivlandschaft bewegen. Zu dem Zeitpunkt, als er seine Strafanzeige an Fritz Bauer stellte und die Zentrale Stelle Ludwigsburg ihre Bemühungen um eine offizielle Verbindung nach Polen wieder einstellen musste, hatte er nicht nur Zugang zu den Beständen der Hauptkommission und des Jüdischen Historischen Instituts (Żydowski Instytut Historyczny) in Warschau. Wohl als »erster Westdeutscher«[15]konnte er außerdem das Archiv des polnischen Innenministeriums konsultieren, das Außenstehenden sonst verschlossen blieb. Immerhin lagerte dort nach der zeitgenössischen Einschätzung des Historikers Hanns von Krannhals (1911–1970), der ebenfalls Nachforschungen in Polen anstellte und als Sachverständiger in westdeutschen Prozessen auftrat, unter bedeutenden Akten der NS-Besatzung auch »[…] für die Polen stark belastendes Material über die Zusammenarbeit zwischen Polen und dem SD [Sicherheitsdienst der SS, L.H.]. Das ist das Haupthindernis, es wirklich geöffnet zu erhalten.«[16]
Ausblick
Warum dieser großzügige Einblick selbst in intime Archivbestände der Volksrepublik ausgerechnet Thomas Harlan gewährt wurde, ist in der Rückschau schwer nachzuvollziehen. Neben seinen Kontakten zu Żywulska, Andrzejewski und deren Freund und damaligen Ministerpräsidenten Józef Cyrankiewicz gibt die Historikerin Kerstin Hoffmann prinzipiell zu bedenken, dass die sozialistische Volksrepublik in dieser Zeit noch versucht war, sich ein »Schlupfloch offenzuhalten«[17], das perspektivisch Beziehungen zur westdeutschen Justiz und zur Bundesrepublik überhaupt erlauben würde. Demnach kam Thomas Harlan zumindest ein Stück weit – und vorerst – zugute, dass er seine Recherchen in den Dienst der NS-Strafverfolgung stellte und hierfür gerade der Zentralen Stelle inoffiziell zuarbeitete – also einer in der sonst weitreichend vorbelasteten Landschaft bundesdeutscher Justizbehörden neu geschaffenen Institution. In der Verbindung jedenfalls, wie sie sich nun zwischen Warschau, Frankfurt a. M. und Ludwigsburg einstellte, konnte er die verhinderte Rechtshilfe punktuell ausgleichen und versorgte in der Folge die Zentrale Stelle und verschiedene Staatsanwaltschaften mit Beweismitteln aus Polen in einem bis heute unbekannten Umfang. Harlan selbst sprach später davon, über 2.000 Ermittlungen in Ludwigsburg veranlasst zu haben.[18] Eine entsprechende Prüfung dieser gewiss stolzen Angabe anhand der Archivbestände zur Zentralen Stelle im Bundesarchiv steht noch aus, wäre aber lohnend. Immerhin kam es Mitte der 1960er Jahre zu bedeutenden Gerichtsprozessen in Westdeutschland gegen Täter:innen von Kulmhof, Belzec, Sobibor und Treblinka. Welchen Anteil Thomas Harlan bei dem Zustandekommen dieser Verfahren hatte, ist bislang nicht erforscht. Die Aufarbeitung des Holocaust anhand der Geschichte ebenjener Vernichtungslager wie auch die Aufdeckung der personellen Kontinuitäten in die Nachkriegsgesellschaft der Bundesrepublik hinein verfolgte Thomas Harlan darüber hinaus auch in seinem Publikationsvorhaben »Das Vierte Reich«, an dem er parallel mit mehreren Mitwirkenden aus Polen, Italien, Österreich und der Bundesrepublik zu arbeiten begann und von dem Teil 2 des Beitrags handeln soll.
[1] Beate Ziegs (Regie, Autorin), Radikal unversöhnt. Thomas Harlan und seine Erkundungen zum Vierten Reich, [Radiofeature] in: Deutschlandradio Kultur, 06.12.2008, hier: 00:05–00:44 Minute. Ich danke Beate Ziegs für die Bereitstellung der Audiodatei.
[2] Vgl. u.a. Thomas Harlan, Hitler war meine Mitgift. Ein Gespräch mit Jean-Pierre Stephan, Reinbek bei Hamburg 2011. Vgl. außerdem die Romane »Rosa« (Berlin 2000), der sich dem Vernichtungslager Kulmhof widmet, wie auch »Heldenfriedhof« (Reinbek bei Hamburg 2011), der von den Vernichtungslagern der »Aktion Reinhardt« handelt.
[3] Vgl. Bill Niven, Jud Süß. Das lange Leben eines Propagandafilms, Bonn 2022, S. 54ff.
[4] Vgl. Thomas Harlan, Veit. Reinbek bei Hamburg 2011.
[5] Vgl. Tobias Ebbrecht-Hartmann, Übergänge. Passagen durch eine deutsch-israelische Filmgeschichte, Berlin 2014, S. 88ff.
[6] Das Verhältnis von Thomas Harlan und Krystyna Żywulska ist bislang nur literarisch verhandelt worden, vgl. den Roman: Liane Dirks, »Und die Liebe? Frag ich sie«. Die ungeschriebene Geschichte der Krystyna Żywulska, Bergisch Gladbach 2000.
[7] Thomas Harlan, Ich selbst und kein Engel. Dramatische Chronik aus dem Warschauer Ghetto, Berlin 1961.
[8] Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK), Personenarchiv, Nachlass Thomas Harlan (NL TH), 201312_10_014: Achenbach/Harlan.
[9] Bundesarchiv (BArch), Außenstelle Ludwigsburg, B162/3573: Einzel- und Massenverbrechen von Angehörigen des Sonderkommandos 7a (EG B) und nachgeordneter Einheiten an Juden und sowjetischen Kriegsgefangenen in Weißrussland in den Jahren 1941 bis 1943, Band 1, hier: Thomas Christoph Harlan, Strafanzeige wegen Mord- bzw. Beihilfe zum Mord bzw. Totschlags-Verdacht (Beglaubigte Abschrift), 04.06.1960, 15 Blatt.
[10] Vgl. Werner Renz (Hrsg.), »Von Gott und der Welt verlassen.« Fritz Bauers Briefe an Thomas Harlan, Frankfurt a. M. 2015.
[11] BArch, Außenstelle Ludwigsburg, Generalakte (GA) 1–36, Thomas Harlan, hier: Der Generalstaatsanwalt Frankfurt (Main) [Fritz Bauer] an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, betr. Polnisches Beweismaterial, 08.07.1960.
[12] Vgl. Filip Gańczak, Jan Sehn und die Ahndung der Verbrechen von Auschwitz. Eine Biografie, Göttingen 2022.
[13] Vgl. Kerstin Hofmann, »Ein Versuch nur – immerhin ein Versuch.« Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg unter der Leitung von Erwin Schüle und Adalbert Rückerl (1958–1984), Berlin 2018, S. 186f.
[14] BArch, Außenstelle Ludwigsburg, GA 9–1, Reisen. Rechtshilfeverkehr mit Polen, Band 1: Allgemeiner Schriftverkehr, hier: StA Pieh, Erfahrungsbericht über die Zusammenarbeit der Zentralen Stelle mit der polnischen Hauptkommission, 07.07.1960, 6 Blatt, Zitate S. 4. Zur Entstehung des Rechtshilfeverkehrs der Zentralen Stelle mit der polnischen Hauptkommission allgemein vgl. Hofmann, Ein Versuch, S. 192–204.
[15] Bernhard Brunner, Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004, S. 203.
[16] BArch, Außenstelle Ludwigsburg, GA 9–1, Reisen. Rechtshilfeverkehr mit Polen, Band 1: Allgemeiner Schriftverkehr, hier: Hanns von Krannhals, Vertraulicher Erfahrungsbericht vom 17.10.1962, 6 Blatt, hier Bl. 3.
[17] Vgl. Hofmann, Ein Versuch, S. 199.
[18] Vgl. Harlan, Mitgift, S. 141.
Zitation
Lilli Helmbold, Aufarbeitung in Bedrängnis. Thomas Harlans Recherchen zum Holocaust in der Volksrepublik Polen 1959–1963 (Teil 1), in: Zeitgeschichte-online, , URL: https://zeitgeschichte-online.de/aufarbeitung-bedraengnis