von Hans-Ulrich Wagner

  |  

1. Oktober 2015

Die „zweite Geschichte“ des Nationalsozialismus: Der Nürnberger Prozess und die Medien

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des nationalsozialistischen Regimes wurden erstmals in der Geschichte Regierungsmitglieder vor ein internationales Tribunal gestellt und vor einer weltweiten Öffentlichkeit zur Rechenschaft gezogen. Neben der besonderen juristischen Bedeutung, die der Nürnberger Kriegsverbrecherprozess hat, bildete das im November 1945 begonnene und im Oktober 1946 beendete Verfahren den Auftakt für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen im Nachkriegsdeutschland. Zweifellos spielen die Medien eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, juristische Auseinandersetzungen über die im Gerichtssaal Anwesenden hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Ereignisse des Verfahrens zu spiegeln. Gleichzeitig steht außer Frage, dass die Vermittlung von Ereignissen immer auch mit der Gestaltung derselben einhergeht: Medienberichte wählen aus und setzen das Gewählte in einen Rahmen, sie nehmen Deutungen und Wertungen vor. Die Akteure der Berichterstattung stehen inmitten eines Prozesses, und sie übernehmen eine wichtige Rolle für das kommunikative Aushandeln in der Gesellschaft. Denn zum einen können Medienverantwortliche und Journalisten die Konstruktionen von medialen Wirklichkeiten entscheidend mitprägen, zum anderen sind sie darauf angewiesen, dass ihre Angebote wahrgenommen werden. Die Mediennutzer nehmen – äußerst selektiv und vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Einstellungen und Prädispositionen – das medial vermittelte Geschehen auf und verarbeiten es auf sehr unterschiedliche Weise. Im Fall des Nürnberger Prozesses hat dies eine ganz besondere Bedeutung, da das zeitgenössische Publikum ausschließlich von ‚Miterlebenden’ und Zeitgenossen des „Dritten Reiches“ gebildet wurde, also – im Gegensatz zu späteren Prozessen und deren vergangenheitspolitischer Bedeutung – noch keine Distanz zum verhandelten Geschehen eingetreten ist.

Der folgende Text wird sich mit der Rolle des Rundfunks in den westlichen Besatzungszonen auseinandersetzen. Obwohl dem Rundfunk innerhalb der damaligen Medienangebote mit Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren und Büchern sowie den Kinowochenschauen eine besondere Bedeutung zukommt, gibt es bislang erstaunlich wenige Studien, die die Programmangebote der Radiosender dahingehend untersuchen.[1] Doch die Recherche fördert interessantes Material zu Tage, das im Rahmen dieses Aufsatzes vorgestellt wird.[2] Die Ereignisse im Nürnberger Schwurgerichtssaal 600 in den Monaten von November 1945 bis Oktober 1946 stehen – dies betonen zeitgeschichtliche Forschungsarbeiten – am Beginn der so genannten „zweite[n] Geschichte“ des Nationalsozialismus,[3] also einer jeweils neu verhandelten Rezeptionsgeschichte. Der nachfolgende Beitrag legt eine Basis für die Analyse eines historischen Kommunikationsprozesses.

 

„How to draw lessons from the trial“: Die Vorbereitungen der Medienoffensive

Bevor die Medien- und speziell die Rundfunkberichterstattung vom Nürnberger Prozess genauer beurteilt werden kann, ist auf die Rolle der Medien für die Deutschlandpolitik der Amerikaner zu verweisen. Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Wochenschau- und Kinofilme sowie Rundfunkprogramme spielten bei der Umsetzung der besatzungspolitischen Aufgaben-Trias der Demilitarisierung, Denazifizierung und Demokratisierung Deutschlands bzw. bei der umfassenden Aufgabe der „Re-education“ eine wichtige Rolle. Entsprechende Pläne für die Übernahme und die Handhabung der Medien wurden in den letzten Kriegsjahren entwickelt und während der Monate und Jahre der Besatzungszeit immer wieder überarbeitet und verändert. Aus der Vielzahl der damals ausgegebenen „directives“, „manuals“ und „statements“ kristallisieren sich Phasenmodelle heraus. Sie führen von einer harten Linie der rigiden Kontrolle zu einer ‚weicheren’ Linie der Mitwirkung von Deutschen und entwickeln sich von einer Kollektivschuld-Prämisse weg, hin zu differenzierteren Schuld-Ansätzen. Außerdem wird ab dem Herbst 1946 von einem breiten Antifaschismus als Ausgangsbasis zu einem antikommunistischen Kurs im Zuge des Kalten Krieges übergegangen.[4]

Um einen zügigen Aufbau des Rundfunksystems in ihrer Zone zu gewährleisten, hatten die USA noch während des Krieges erste Vorbereitungen getroffen.[5] Seit November 1942 befasste man sich damit, wie nach dem Ende der militärischen Auseinandersetzung mit den publizistischen Medien zu verfahren sei. Gemeinsam mit den Briten wurde die „Psychological Warfare Division“ (PWD) errichtet, die direkt dem Oberkommando der Alliierten Streitkräfte (SHAEF) zugeordnet wurde. Das gemeinsame SHAEF-Gesetz Nr. 191 vom 24. November 1944 verbot jegliche Aktivitäten von Deutschen im Bereich des Buch- und Zeitschriftenwesens, der Tagespresse, des Films und des Rundfunks. Kontrolle und Zensur sämtlicher publizistischer Unternehmungen blieb den Siegermächten vorbehalten. Diese zunächst noch allgemeinen Vorbereitungen mussten in dem Moment genauer geregelt werden, als amerikanische Truppen die deutsche Grenze überschritten und in den großen Städten die Rundfunkeinrichtungen besetzten. Am 12. Mai 1945 erließ die amerikanische Militärführung ein „Manual for the Control of German Information Services“, eine „Information Control Regulation“ sowie eine „Information Control Instruction“. Diese Vorschriften sahen einen Drei-Stufen-Plan für die Kontrolle des Rundfunks vor. Während in der ersten Phase die Deutschen von jeglicher Aktivität im Medienbereich ausgeschlossen blieben, sollten in der Phase II geeignete deutsche Mitarbeiter ausgewählt werden und unter amerikanischer Aufsicht ihre Arbeit beginnen. Phase III formulierte bereits das langfristige Ziel, die Medien in deutsche Verantwortung zu übergeben. Trotz des anvisierten Ziels in Phase III waren die kurz nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht erlassenen Vorschriften insgesamt geprägt von einer in der amerikanischen Besatzungspolitik zunächst grundsätzlich harten Linie des Siegfriedens gegenüber Deutschland.[6]

Am 14. Juni 1945 wurde SHAEF aufgelöst. Die militärische Spezialabteilung der „Psychological Warfare Division“ wurde in eine mit administrativen Aufgaben betraute „Information Control Division“ (ICD) umgewandelt. Sie unterstand ab dem 1. Oktober 1945 nicht mehr dem amerikanischen Truppenhauptquartier in Bad Homburg, sondern gehörte zum „Office of Military Government for Germany, United States“ (OMGUS).[7] Der in den hierarchischen Aufbau der Militärregierung eingebetteten „Information Control Division“ unterlag der gesamte Bereich der Medien. Zur Kontrolle der einzelnen Medien dienten die ihr unterstehenden Abteilungen (Branches), darunter eine Publication Branch, eine Film, Theatre and Music Branch und eine Press Branch. Der Bereich des Rundfunks gehörte zum Aufgabengebiet der Radio Branch, die ihre Tätigkeit – wie die anderen Abteilungen auch – als regionale Dienststelle in den einzelnen Ländern aufnahm. Der jeweilige „Chief of Radio Branch“ in Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und Bremen war gleichzeitig Leiter der jeweiligen Rundfunkeinrichtung (Chief of Station).

In diese erste Phase des Aufbaus der Rundfunksender fiel die Entscheidung im „Londoner Abkommen“ vom August 1945, sich juristisch mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen und dazu einen internationalen Militärgerichtshof einzusetzen. Die vier alliierten Siegermächte einigten sich auf das „Statut für das Militärgerichtstribunal“. Zwar hatte man mit einem Gerichtsverfahren vielfach schon gerechnet, aber die nun erfolgte Entscheidung löste bei den Militärverwaltungen in Deutschland und speziell bei den für die Informationspolitik zuständigen Stellen eine intensive Vorbereitungsphase aus. In der „ICD“ war von einer Öffentlichkeitsoffensive in den Medien, von einer „opening gun in the campaign“ die Rede. Die Planungsstäbe sollten sich mit „psychological treatment of the trials in German Press and Radio“ befassen.[8] Die Amerikaner setzten von Anfang an darauf, dass die Medien bei den stattfindenden Prozessen eine entscheidende Rolle spielen sollten, und das im Hinblick auf eine moralisch-politische Umorientierung. Die entscheidende Frage jedoch war, ob und - wenn ja – inwieweit deutsche Journalisten in diese Aufgabe eingebunden werden sollten. Nur für kurze Zeit ging man davon aus, dass Mitarbeiter der „ICD“ für die Deutschen über das Prozessgeschehen berichten sollten. Doch schon am 19. August 1945 erwähnte Robert A. Murphy, der politische Berater General Clays, in einem Memorandum, dass deutsche Berichterstatter zugelassen werden sollten: „I am convinced that we must have Germans reporting to Germans on a matter as susceptible to propaganda as the Nurnberg Trials.“[9] Für die Behörde war klar, welche Bedeutung deutsche Journalisten für die Berichterstattung über die Nürnberger Prozesse erhalten können: „It could clearly be advantageous to have the trial analyzed for the German people by Germans. And certainly only Germans can draw lessons from the trial […] for the people.”[10]

Über die Anzahl deutscher Journalisten auf der international nachgefragten Pressetribüne wurde indes lange verhandelt. Es sollte freilich ein geringer Teil sein. Zunächst war von 25 Journalisten die Rede, später sogar von weniger Personen, obwohl die rasche Lizenzierung von Tageszeitungen in der amerikanischen Zone den Bedarf eigentlich erhöhte. Der Ausweg wurde schließlich in einem Rotationsprinzip gefunden. Man gewährte den meisten deutschen Journalisten nur für einige Tage Zugang. Das heißt, sie konnten an einigen Verhandlungstagen vor Ort im Gerichtssaal in Nürnberg dabei sein, mussten dann ihren Sitz jedoch wieder anderen deutschen Kollegen zur Verfügung stellen. Neben den Berichten und Kommentaren in der Presse konnten so eine Reihe von Texten entstehen, die während des Prozess-Zeitraums in den Programmen der Sender zwischen Hamburg und Stuttgart, zwischen Baden-Baden und Berlin ausgestrahlt wurden. Mit Hilfe einer solchen „Temporary License“ fand man Zugang zum Gerichtsgebäude. Die Erfahrungen, die man so als Prozessbeobachter an einigen Tagen sammeln konnte, gingen auch in Rundfunksendungen ein.[11]

Davon zu unterscheiden ist die regelmäßige Beobachtung des Prozessgeschehens. Das von den Amerikanern durchgesetzte Modell sah für die Radioberichterstattung durch einen Deutschen zunächst nur einen einzigen Platz vor. Dieser sollte mit einem Rundfunkreporter aus der amerikanischen Zone besetzt werden, mit einem Mann aus der „Radio Branch“ der „ICD“ – eine monopolisierte Stellung also, die die Amerikaner für sich reklamierten. Im Kapitel über die Berichterstattung durch Radio München wird darüber genauer berichtet. Darüber hinaus blieb eine regelmäßige Rundfunkberichterstattung den ausländischen Sendern vorbehalten. Ein Beispiel stellt der deutschsprachige Dienst der BBC dar. Eberhard Schütz, ein gebürtiger Frankfurter, der 1933 als KPD-Mitglied nach Großbritannien emigrierte, berichtete mit seiner „War Correspondent’s License“ insgesamt zwei Mal zwölf Wochen lang aus Nürnberg. Nach dem Ende des Prozesses kehrte er aus dem Exil zurück und wechselte zum Nordwestdeutschen Rundfunk, wo er unter anderem Programmdirektor wurde.[12]

 

„Wir sitzen wieder in unserer Radiobox“: Die Arbeitsbedingungen der Rundfunkjournalisten

Obwohl die Amerikaner dem Printbereich den Vorzug gegenüber dem Rundfunk gaben, maßen sie dem akustischen Medium von Anfang an eine hohe Bedeutung für die Berichterstattung zu. Bereits Anfang September 1945 installierten sie in Nürnberg einen Rundfunksender für die „basic communications for the trial coverage“. Man baute zunächst eine „Mobile Radio Station“ auf, die eine direkte Verbindung zur Zentrale der Deutschen Allgemeinen Nachrichtenagentur in Bad Nauheim besaß. Gleichzeitig wurde Studio Nürnberg wieder funktionstüchtig gemacht, das von Kontrolloffizieren des „Public Relations Office“ betrieben wurde. Dieses Studio Nürnberg hatte eine lange Rundfunktradition. Seit 1924 war es ein Zwischensender für die Übertragung des Münchner Programms. Im „Dritten Reich“ hatte es nur ein begrenztes Programm, spielte jedoch für die Übertragung der Reichsparteitage und anderer medialer Großereignisse der NSDAP eine große Rolle und verfügte über eine gute technische Ausstattung. An diese Voraussetzungen konnte angeknüpft werden. Vom 22. November 1945 an war der Sender Nürnberg wieder in Funktion, in direktem Zusammenhang mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen.[13]

Wichtig für die Arbeit im Gerichtssaal waren die „Radioboxes“ oder „broadcasting booths“. Sie waren technisch gut ausgestattet; von hier aus hatte man die Möglichkeit, direkt auf Sendung zu gehen. Darüber hinaus bestand eine Direktleitung zum deutschen Dolmetschertisch, sodass eine zeitgleiche Übermittlung der Verhandlungen in deutscher Sprache möglich war. Immer wieder ist in erhalten gebliebenen Aufnahmen von diesen kleinen Räumen die Rede, etwa wenn die Begrüßung der Hörerinnen und Hörer ausdrücklich aus dieser Kabine erfolgt: „Wir sitzen wieder in unserer Radiobox, hoch über dem Saal, knapp unter der Decke und blicken hinunter.“[14] Die kleinen Sendekabinen waren unterhalb der Gebäudedecke und erlaubten einen Überblick über den gesamten Gerichtsraum. Die Reporter konnten bei geöffnetem Fenster mit ihrem Mikrofon die authentische Geräuschkulisse einfangen und den Zuhörern zu Hause das Gefühl geben, hier und jetzt dabei zu sein. Auf einer handschriftlichen Skizze, die vielleicht von dem Journalisten Peter von Zahn gezeichnet worden ist, sind der Gerichtssaal und die Pressetribüne erkennbar. Links unten war die Kammer für die Tonaufnahmen, also für die Dokumentation des Prozesses, eingezeichnet; rechts unten die entsprechende Einheit für die Filmaufnahmen. An der Seite rechts hatte der Zeichner damals notiert: „Die Aufnahme-Apparaturen für den Rundfunk befinden sich in Kabinen an den Wänden des Saales unterhalb der künstlichen Beleuchtung.“[15]

 

© Mit freundlicher Genehmigung von Axel Springer SE. Der Gerichtssaal. Lage-Skizze aus dem Nürnberger Verhandlungssaal, veröffentlicht in: Nordwestdeutsche Hefte 1(1946), H. 5, August 1946, S. 12 (Hammerich und Lesser Verlag).
© Mit freundlicher Genehmigung von Axel Springer SE. Der Gerichtssaal. Lage-Skizze aus dem Nürnberger Verhandlungssaal, veröffentlicht in: Nordwestdeutsche Hefte 1(1946), H. 5, August 1946, S. 12 (Hammerich und Lesser Verlag).

 

Exkurs: „Radio Times“

Die Anzahl der angemeldeten Rundfunkhörer stieg allein im Gebiet des Nordwestdeutschen Rundfunks von 2,3 Millionen im Mai 1945 auf knapp 3 Millionen zu Beginn des Jahres 1947. In den Westzonen waren am 1. Juli 1948 insgesamt knapp 6,25 Millionen Teilnehmer, in der sowjetischen Besatzungszone weitere 2,5 Millionen und in Berlin noch einmal 730.000 (im Februar 1949) registriert. Dem Radio kam innerhalb der verschiedenen Massenmedien damit rein zahlenmäßig eine besondere Bedeutung zu – das Ergebnis einer Entwicklung, die im „Dritten Reich“ aus propagandistischen Gründen forciert worden war und an die im Nachkriegsdeutschland angeknüpft wurde. Denn rund 80 Prozent aller Geräte – oft vom Typ Volksempfänger und Deutscher Kleinempfänger – wurden über den Krieg gerettet. Pro Apparat rechnete man – nicht zuletzt aufgrund der beengten Wohnverhältnisse – mit einer Vielzahl von zuhörenden Personen. Schließlich kommen die nicht-angemeldeten Rundfunkteilnehmer hinzu, also die so genannten Schwarzhörer, deren Zahl speziell in den Nachkriegsmonaten als sehr hoch anzusetzen ist. Der Rundfunk war damals unbestritten „Hegemon der häuslichen Freizeit“ und bildete im Konzert der Medien – also neben Zeitungen, Zeitschriften, Buchdruck und Verlagswesen, neben Wochenschauprogrammen und Kino – ein wichtiges Unterhaltungs- und Informationsmedium.[16]

 

„Sie hören jetzt den täglichen Prozessbericht aus Nürnberg“: Radio München und der Fall Oulmàn

Radio München markiert den Auftakt der rundfunkgeschichtlichen Ereignisse, da dem unter amerikanischer Kontrolle stehenden Sender in Bayern aus mehreren Gründen eine besondere Rolle zukommt. Dazu gehört zunächst die geographische Reichweite des Senders. Der Sender bzw. das Studio in der fränkischen Metropole Nürnberg unterstand, seit Mitte der 1920er Jahre, der Zentrale in der bayerischen Landeshauptstadt München, so dass auch das eigens für den Prozess wieder instandgesetzte Studio Nürnberg ganz selbstverständlich als Dependance von Radio München seinen Betrieb aufnahm. Zwischen Studio Nürnberg und Radio München bestanden über den Prozessverlauf hinweg besonders enge Arbeitskontakte, und viele der anwesenden Journalisten und DANA-Mitarbeiter boten speziell den Münchner Programmmachern Material an, das Eingang in die Nachrichtensendungen und in politische Beiträge fand. Viele Berichte und Kommentare wurden zudem von den anderen Sendern in der amerikanischen Besatzungszone übernommen, auch dadurch kam dem Sender besondere Bedeutung zu. So war man mit Radio Frankfurt und Radio Stuttgart in einem Netzwerk verbunden, und die in Nürnberg entstehenden Beiträge konnten in die jeweiligen Programmangebote übernommen werden.

Radio München selbst strahlte vom 25. November 1945 an regelmäßig ausführliche Berichte und Originalübertragungen aus und sendete Kommentare. Täglich, außer sonntags, hieß es zur Primetime um 20.15 Uhr: „Kommentar aus Nürnberg“, später „Bericht aus Nürnberg“ – jeweils eine Viertelstunde lang. Im Juni 1946 intensivierte Radio München seine Programmanstrengungen. Täglich um die Mittagszeit, von 12.30 bis 12.45 Uhr, gab es nun die Sendung „Dokumente und Tatsachen“ zu hören – auch diese, wie der Untertitel sagt, ein „Kommentar zum Kriegsverbrecherprozeß in Nürnberg“.[17]

Bemerkenswert war jedoch vor allem die Tatsache, dass der einzige für einen Rundfunkreporter vorgesehene Platz mit einem Journalisten besetzt wurde, der von den Münchner ICD-Offizieren bzw. von der dort stationierten „Radio Section“ für diese Aufgabe bestimmt worden war. Sein Name: Gaston Oulmàn. Mit Dr. Gaston Oulmàn hatte es jedoch eine ganz besondere Bewandtnis. Er sei 47 Jahre alt, in Kuba geboren und spanisch-amerikanischer Abstammung – so jedenfalls stellte er sich damals der Öffentlichkeit vor. In einem Porträt, das die bayerische Rundfunkzeitschrift „Radiowelt“ veröffentlichte, hieß es im Juli 1946 weiter: Er habe Germanistik studiert und seine journalistische Laufbahn habe ihn durch viele Länder der Erde geführt. Die Amerikaner hätten ihn schließlich aus dem Kriegsgefangenenlager in Moosburg befreit.[18] Wie sich einige Zeit später herausstellen sollte, handelt es sich um ein typisches Beispiel dafür, mit welchen Strategien man biografische Informationen verwischt und nebulöse Spuren legt. Denn in Wahrheit war Gaston Oulmàn, der sich auch Walter Ullmann und Jo Lehmann nannte, ein Mann mit recht zweifelhafter Biografie: Er war seit Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Außerdem war er während des Spanischen Bürgerkrieges Zeitungskorrespondent und wurde von den Franco-Truppen nach Deutschland ausgeliefert. Im Mai 1937 wurde er von der NSDAP wegen Steuerhinterziehung ausgeschlossen und wanderte so für den Rest der NS-Zeit ins Gefängnis. Ganz offensichtlich aber war es Oulmàn gelungen, sich den Amerikanern bei Kriegsende als Verfolgter des NS-Regimes zu präsentieren.

 

Karikatur von Walter Ullmann (“Dr. Gaston Oulmán”), veröffentlicht in: Radiowelt. Bayrische illustrierte Wochenschrift mit Fernsehprigramm und Kulturspiegel (München), 1 (1946), Heft 23, S. 3.
Karikatur von Walter Ullmann (“Dr. Gaston Oulmán”), veröffentlicht in: Radiowelt. Bayrische illustrierte Wochenschrift mit Fernsehprigramm und Kulturspiegel (München), 1 (1946), Heft 23, S. 3.

 

Während der Monate des Prozessgeschehens gelang der schillernden Figur mit ihren ausgeprägten hochstaplerischen Fähigkeiten eine bemerkenswerte journalistische Karriere. Der 29-jährige Zivilist Field Horine, seit Herbst 1945 Leiter des Münchner Funkhauses, war mitverantwortlich für die Anstellung von Oulmàn, der nur wenige Tage nach Prozessauftakt seine Kommentatorentätigkeit in Nürnberg aufnahm. Bis zum Ende des Prozesses im Oktober 1946 verfasste Oulmàn etwa 300 Kommentare – „verfasste“, denn gesprochen hat diese Texte sehr häufig Fritz Mellinger, der seit 1934 Sprecher und Rundfunkmitarbeiter in Nürnberg war und im Oktober 1948 zum ersten Leiter von Studio Nürnberg werden sollte. Während die US-amerikanischen Dienststellen die Analyse und die textliche Arbeit von Oulmàn offensichtlich lange Zeit schätzten, bewertete man seine Stimme als nicht mikrofongeeignet und zog es vor, eine andere Person als Stimme zu wählen – in diesem Fall eine dem bayerischen Publikum vertraute Stimme.

Erstaunlicherweise sind nur wenige der insgesamt 300 Kommentare Oulmàns erhalten, darunter die Sendemanuskripte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsverkündigung.[19] Im ersten Text gibt Oulmàn eine Zusammenfassung des ersten Teils der Urteilsverkündung und bemüht sich, den „Ursprung der Rechtsfindung“, also die juristischen Grundlagen des Verfahrens, zu erläutern. Oulmàn weist auf das Statut hin, das die „Wurzel des Gerichtsverfahrens“ bildet. Er erläutert die Aufgabe des Gerichts, bei den Anklagepunkten persönliche Verantwortlichkeiten der Angeklagten nachzuweisen. Im Zentrum stehen die „Verbrechen“, einen Angriffskrieg vorbereitet zu haben, sowie der Verschwörung gegen den Weltfrieden. Der Kommentar bemüht sich, eine komplizierte juristische Grundlage zu erklären. Jenseits der Frage, ob dies den Zuhörern im Einzelnen verständlich wurde, steht das Bemühen, den Prozess als ein rechtsstaatliches Verfahren darzustellen.[20]
Im zweiten Text zieht Oulmàn eine Bilanz. Diese Bilanz konzentriert sich auf die einzelnen Angeklagten und darauf, wie diese ihre Urteile jeweils aufnehmen; sie räsoniert über das Problem der Todesstrafe an sich und äußert sich an einer Stelle kritisch zum Urteilsspruch: „Vielleicht war dieses Urteil nur ein einziges Mal nicht maßvoll – als es aussprach, daß es für Göring in diesem ganzen Verfahren nicht einen einzigen Punkt und nicht ein einziges Merkmal gefunden hätte, das zu seinem Gunsten hätte sprechen können, nicht einen allereinzigsten mildernden Umstand, und daß seine Verbrechen fast ohne Vergleich seien.“[21] Ansonsten ist der Text geprägt von einer Schlussstrich-Rhetorik: „Menschen (…), deren Wesen uns so fremd ist“, seien gerichtet worden; Deutschland habe eine Zeit hinter sich, die „Aera des Nationalsozialismus“.

Dieser über alle Sender ausgestrahlte Kommentar sorgte für Ärger, wie ein undatiertes, fünfseitiges Rechtfertigungsschreiben Oulmàns dokumentiert, das erhalten blieb.[22] Die Angriffe auf Oulmàn und seinen Schlusskommentar wurden durch einen Pressebericht in der sowjetischen Besatzungszone ausgelöst.[23] Ganz offensichtlich versuchte man dort, das Veto gegen die Freisprüche des Gerichts nun auch politisch öffentlich zu nutzen. Oulmàn rechtfertigte die Tatsache, dass er es unterlassen habe, „die Freisprueche anzugreifen“, mit der ausdrücklichen Direktive von General McClure, die Entscheidungen des Internationalen Militärgerichtshof nicht anzugreifen. Umgekehrt hatte er an anderen Stellen des Kommentars darauf hingewiesen, dass die Urteile „von nun an der Kritik der Öffentlichkeit unterliegen“.

Doch die Diskussion um sprachliche Formulierungen im Einzelnen führt von den eigentlichen Gründen für die Entlassung von Oulmàn durch die „Radio Section“ weg. Die Camouflage des Dr. Gaston Oulmàn war nämlich bei den Amerikanern inzwischen bekannt geworden. Sie hatten dieses wichtige Aushängeschild ihrer Informationspolitik jedoch zunächst nicht auffliegen lassen, sondern das Ende des Prozesses abgewartet. Der Skandal um diese Panne wäre zu groß gewesen. Nun aber versuchten die Amerikaner, Oulmàn so schnell wie möglich los zu werden. Ein Posten bei Radio Saarbrücken in der französischen Zone war geeignet, ihn aus dem Fokus des öffentlichen Interesses zu bringen. Aber auch die Saarbrücker trennten sich wenige Monate später von ihm und schoben ihn nach Frankreich ab. Oulmàn ist vermutlich 1953/54 in Paris gestorben. Nur gelegentlich erfuhr die Öffentlichkeit die eine oder andere Mutmaßung über den Hochstapler und immer wieder in dubiose Geschäfte und vielfache Liebesbeziehungen verstrickten Ex-Kommentator – das „Geheimnis“ jedoch blieb.[24]

Field Horine, der damalige „Chief of Station“ in München, bot in seiner Autobiografie, die er gut 50 Jahre nach den Geschehnissen vorlegte, die These an, Oulmàn sei vor allem wegen seines „beständig scharfe[n] und pompöse[n] Ton[s]“ entlassen worden, der die Deutschen nicht erreicht habe. Der „am längsten anhaltende, hartnäckigste Protest“ gegen Oulmàn sei aus den „Reihen ‚nicht entnazifierbarer’ Nazis, von Nationalisten, eingefleischten Reaktionären und uneinsichtigen Militaristen“ gekommen.[25] Doch diese Darstellung dürfte stark von den späteren persönlichen Erfahrungen Field Horines gefärbt sein, der zum Jahreswechsel 1946/47 seinen Platz bei Radio München räumen musste, weil er den Wechsel in der amerikanischen Informations- und Deutschlandpolitik im Anschluss an die Byrnes-Rede nicht mittragen wollte.

 

„Die deutsche Bevölkerung mit den Verbrechen der Angeklagten bekannt machen“: Die Berichterstattung des Nordwestdeutschen Rundfunks

In den ersten fünf Monaten des Prozesses sendete der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR), der die gesamte britische Besatzungszone mit Radioprogramm versorgte, keine eigenen, vor Ort in Nürnberg entstandenen Beiträge. Gleichwohl benutzte er Agenturmeldungen und Texte der Tagespresse, um seine Hörer zu informieren, und er produzierte Kommentare und Diskussionssendungen zum Thema. Doch im Frühjahr 1946 regte sich Unmut in der britischen „Broadcasting Control Unit“ über die Bevorzugung der amerikanischen Rundfunkstellen. Zudem registrierte man zu diesem Zeitpunkt, dass die deutsche Bevölkerung sich zunehmend vom Prozessgeschehen abwandte und wenig Interesse an den Ereignissen in Nürnberg zeigte.[26]

Zur treibenden Kraft für die weitere Berichterstattung wurde Major Walter Everitt.[27] Walter Everitt – oder Walter Albert Eberstadt – 1921 als Sohn einer deutschen jüdischen Bankiersfamilie geboren, war mit Kriegsende in britischer Offiziersuniform nach Hamburg gekommen und leitete die Zentrale des NWDR in der Hamburger Rothenbaumchaussee. Er sollte sich dort über alle technischen Schwierigkeiten hinwegsetzen. Am 22. März wurde zum ersten Mal festgehalten: „A line is booked for N.W.D.R. between NUEREMBERG and HAMBURG via COLOGNE“ und „A studio is available at Nuremberg Transmitter at 1700-1800 hrs daily“.[28] Am 30. März schließlich konnte zwischen den amerikanischen und britischen Dienststellen ein Abkommen getroffen werden, das Folgendes vorsah:

„(1) The AFN radio booth and equipment at the Nuremberg court with technician from Radio Nuremberg will be at our disposal from 1630 until 1700 hrs each weekday including Sats when the court is in session.

(2) The daily broadcast of the NORDWESTDEUTSCHER RUNDFUNK reporter will take place in the radio booth mentioned above and be concluded by 1655 hrs.

(3) The daily broadcast in para 2 will be fed from the radio booth to Radio Frankfurt via Nuremberg, Munich and Stuttgart, utilising the I.C.D. music line of the SÜDDEUTSCHER RUNDFUNK NETWORK.

(4) The daily broadcast in para 3 will be fed at Frankfurt into the Frankfurt-Cologne music line and be recorded at Cologne for onward transmission to Hamburg.“[29]

Im Mai 1946 begann der NWDR mit den „Berichten aus Nürnberg“, die er zunächst zweimal und später dreimal täglich ausstrahlte.[30] Peter von Zahn (1913-2001), Leiter der Abteilung Wort beim NWDR in Hamburg, sah in der Berichterstattung über den Nürnberger Prozess eine besondere Verantwortung für den Sender. Von Zahn war im Juli 1945 als einer der ersten deutschen Mitarbeiter beim NWDR angestellt worden. Er war bestrebt, mit seinen Rundfunkbeiträgen zu einem demokratischen Diskurs innerhalb der deutschen Nachkriegsgesellschaft beizutragen. Grundlegend dafür war eine unabhängige und überparteiliche Berichterstattung, wie sie der NWDR für sein politisches Programm vorsah.[31] Diese Ansprüche vertrat Peter von Zahn auch in Bezug auf die Rundfunkberichte über den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Von Zahn war der Überzeugung, die Berichterstattung aus Nürnberg solle „die deutsche Bevölkerung mit den Verbrechen der Angeklagten bekannt und die Argumente gegen ihre Weltanschauung deutlich machen“.[32] Dabei war es für ihn von besonderer Bedeutung, dass die Berichte „nicht so sehr die bereits überzeugten Gegner des Nationalsozialismus in ihrer Auffassung […] bestärken, als vielmehr diejenigen von der Rechtlichkeit und Sauberkeit des Verfahrens […] überzeugen, die im Nürnberger Prozess immer noch einen Schauprozess und eine Justiz-Komödie sehen wollen.“[33] Von Zahn plädierte damit für eine distanzierte und objektive Berichterstattung, die polemische Darstellungen vermied und gegen den Eindruck von einem Gerichtsverfahren der Sieger über die Besiegten vorging.

Es galt, einen geeigneten Journalisten für diese Aufgabe zu finden.[34] Der Aufenthalt von zwei Redakteuren aus der Hamburger Politik-Redaktion war zunächst nur kurz: Hans Zielinski und Kurt Martin berichteten im Mai 1946. Im Juni hatte man schließlich die geeignete Person gefunden: Elef Sossidi alias Andreas Günther.[35] „Hallo Nordwestdeutscher Rundfunk, hier spricht Andreas Günther aus dem Justizpalast in Nürnberg“ – mit diesen Worten meldete sich von nun an der Nordwestdeutsche Rundfunk mit seinem täglichen „Bericht aus Nürnberg“. Elef Sossidi (1913-1992) stammte aus einer griechischen Kaufmannsfamilie, war jedoch in Hamburg aufgewachsen. Er hatte nach einem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in München, Breslau und Berlin im Juli 1939 seine Promotion im Fach Jura erfolgreich abgeschlossen. Durch diese juristische Vorbildung kannte sich der seit 1945 als freier Mitarbeiter beim NWDR tätige Sossidi in den Rechtsgrundlagen aus und war in den Augen der deutschen und britischen NWDR-Verantwortlichen der richtige Mann für die Berichterstattung aus Nürnberg. Um jegliche Provokation durch einen für den deutschen Rundfunkhörer zu fremd und möglicherweise auch zu „jüdisch“ klingenden Namen zu vermeiden, musste Elef Sossidi jedoch unter dem Pseudonym „Andreas Günther“ berichten. Unter diesem Namen sendete Sossidi täglich seinen mit O-Tönen aus dem Prozessgeschehen versehenen „Bericht“ über die Verhandlungen. Darin informierte Elef Sossidi in ruhiger und bedächtiger Art über die Geschehnisse und über den Inhalt des jeweiligen Verhandlungstages. Seine sachliche, fast schon etwas monoton wirkende Zusammenfassung der Ereignisse dauerte jeweils etwa eine Viertelstunde und enthielt keine ausdrücklichen persönlichen Kommentare zum Prozessverlauf. Mit dieser neutralen Art der Berichterstattung entsprach Sossidi in besonderer Weise den von Peter von Zahn aufgestellten Anforderungen.

Als der für die Berichterstattung aus Nürnberg verantwortliche Redakteur erhielt Peter von Zahn viele Hörer-Zuschriften. Offensichtlich zeigte ein großer Teil von ihnen eine eher ablehnende Haltung zum Gerichtsverfahren in Nürnberg. Den immer deutlicher zutage tretenden Widerspruch zwischen seinen Ansprüchen an die Nürnberger Berichterstattung und der Resonanz der Hörer formulierte Peter von Zahn in einem als „Zwischenbilanz“ betitelten Rundfunkkommentar am 27. Juli 1946. Darin nannte er als Ursache die aus seiner Sicht unerwünschte Entwicklung der Rundfunkberichterstattung in den ersten Wochen und Monaten nach Prozessbeginn, die es „nicht verstanden hat, das brennende Interesse der deutschen Öffentlichkeit an ihm [= dem Prozess] zu erregen“.[36] Der NWDR, der erst etwa ein halbes Jahr nach Eröffnung des Prozesses aus Nürnberg berichten konnte, versuchte nun, diesen Fehler in seiner Berichterstattung zu vermeiden. Viele Hörer des NWDR sahen im Nürnberger Prozess aber weiterhin nur ein einseitiges Verfahren der Sieger gegen die Besiegten: „Der Sieger, ganz gleich, welche Mittel er angewandt und ob er den Krieg begonnen habe, wird nie zur Verantwortung gezogen, nur der Besiegte. […] dieser Umstand macht es völlig unmöglich, den Nürnberger Vorgängen sowie allen ähnlichen Veranstaltungen in Gegenwart und Zukunft die sittliche Berechtigung anzuerkennen […]“, beschwerte sich beispielsweise der pensionierte Regierungsrat R. in einem Hörerbrief.[37] In Bezug auf den Nürnberger Kriegsverbrecherprozess sollte es dem Rundfunk nicht gelingen, die an seine Berichterstattung gestellten Erwartungen zu erfüllen.

 

„Media Event“ - Die Berichterstattung an den beiden Urteilstagen

Die „kurze lapidare Ankündigung“ des „täglichen Prozessberichts“, so hielt die „Radiowelt“ Mitte 1946 fest, sei für die Radiohörer zu einer „ständigen Gewohnheit“ geworden.[38] Journalisten wie Elef Sossidi machten jeweils am Ende ihres Berichts deutlich, dass ihr Auftreten regelmäßig erfolge und die einzelne Sendung Teil einer fortlaufenden Berichterstattung sei. Die monatelange Berichterstattung vom Nürnberger Kriegsverbrecherprozess 1945/46 trug somit Züge einer Routine: Die Programmmacher betonten die Kontinuität ihrer Arbeit, das Publikum wusste um die ständige Wiederkehr des Programmangebots auf festen Sendeplätzen. In der Medienwissenschaft fasst man dieses Phänomen unter dem Begriff der „media routines“.[39]

Davon unterschied sich das Programm am 30. September und 1. Oktober 1946. Die beiden Tage der Urteilsverkündung in Nürnberg bildeten den Höhepunkt der elfmonatigen Berichterstattung über den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Relativ kurzfristig plante man, für die beiden Tage der Urteilsverkündung mit einem Sonderprogramm auf Sendung zu gehen. Der normale Programmablauf sollte unterbrochen werden. Am 23. September 1946 hielt der „Weekly Report“ des Chief of Programming in München fest: „On 30 Sept and 1 Oct, days of the verdict in Nuremberg trials, Radio Munich will broadcast 3 hours each day directly from the Court house. All shows will be carried by the Network and Radio Stations of the American Zone. They will include spotreportings from the session, direct relays, comments, interviews etc.” In seinem Bericht eine Woche später waren die Planungen bereits konkreter, das Zusammenschalten der einzelnen Sender war ausgeweitet worden: „On Monday 30 Sept we stayed on the air all day broadcasting six times directly from the court-room in Nuremberg. These broadcasts contained relays from the interpreters desks, also interviews with prominent foreign correspondents, commentaries etc. All these programs totalling four hours broadcasting time were carried by all stations in all Zones and Austria.”[40]

Ein Blick in die zu dieser Zeit bereits regelmäßig im Voraus gedruckten Programmfahnen zeigt, dass der NWDR am Vormittag zwischen 11.00 und 12.30 Uhr, am Nachmittag zwischen 14.00 und 16.30 bzw. 17.00 Uhr sowie am Abend von 19.30 bzw. von 18.30 Uhr bis 21.45 bzw. 21.30 Uhr die Sonderberichterstattung aus Nürnberg fuhr. Das ‚normale’ Programm fiel aus, beispielsweise das niederdeutsche Hörspiel „Hallo um de Koh“ und die Verdi-Oper „Die Macht des Schicksals“.[41] Radio Stuttgart wies in seinen gedruckten Fahnen bereits aus: „Ab 9 Uhr ist den ganzen Tag über mit laufenden Übertragungen aus dem Gerichtssaal in Nürnberg zu rechnen.“[42]

Dies vor Augen kann man für den 30. September und für den 1. Oktober 1946 von einem Medienereignis im engeren Sinn sprechen. Denn wesentliche Merkmale von „media events” sind die Unterbrechung des normalen Programms und das Abweichen von der Routine.[43] Dies schlägt sich deutlich in den mit handschriftlichen Strichen und Notizen versehenen Programmfahnen nieder und war auch für das damalige Publikum an den Radiogeräten unmittelbar erfahrbar. Sie wurden mit einem Sonderprogramm konfrontiert, das den normalen Tagesprogrammablauf aufhob und das Informations- und das Interpretationsangebot des Rundfunks ganz in den Dienst des Ereignisses stellte.

Unterstrichen hat dies zudem der erstmalig seit Kriegsende stattfindende Zusammenschluss der einzelnen Rundfunkstationen zu einem großen Senderverbund. „Hier ist der Süddeutsche Rundfunk mit Radio München, Nürnberg, Stuttgart und Frankfurt, angeschlossen sind die Sender Berlin, Leipzig, Dresden, Weimar, Magdeburg, Schwerin, Potsdam, Freiburg, Saarbrücken, Koblenz, Kaiserslautern, Hamburg, Köln, Flensburg, Hannover, Drahtfunk Schleswig-Holstein, Bremen. Ferner der Rundfunk im amerikanischen Sektor Berlin. Diese Sendung kann auch in Österreich gehört werden über die Sendergruppe Rot-Weiß-Rot mit Wien, Linz und Salzburg. Angeschlossen die Sendergruppe West mit Innsbruck und Dornbirn; die Sendergruppe Alpenland mit Klagenfurt und Graz und die RAVAG Wien. Wir schalten jetzt von Nürnberg auf die einzelnen angeschlossenen Sender zurück“, hieß es in den Absagen der einzelnen Berichte und Kommentare am 1. Oktober 1946.[44] Eine solche Betonung der zusammengeschalteten Sender und der Reichweite des Programms im gesamten deutschsprachigen Raum unterstrich die nationale und transnationale Bedeutung des Ereignisses. Auch dies ist ein Kennzeichen von „media events“, wenn in der klassischen Definition von Daniel Dayan und Elihu Katz betont wird, dass Medienereignisse sich an ein größeres Publikum als üblicherweise wenden, wenn Versöhnung statt Konflikt im Vordergrund steht und es somit um eine nationale Identitätsbildung geht.[45]

Hört man sich einige der erhalten gebliebenen Aufnahmen an, so wird der zuletzt genannte Aspekt immer wieder in ganz besonderer Weise deutlich. Der von Markus Wolf, Korrespondent des Berliner Rundfunks, in Nürnberg gesprochene Kommentar kann als Beispiel dafür dienen. Wolf hob feierlich an: „Das Weltgericht hat sein Urteil gefällt“. Danach wog der damals 23-jährige Rückkehrer aus dem Moskauer Exil die Urteile zum Teil kritisch ab, wobei seine Ausführungen klar auf die Bedeutung dieses internationalen juristischen Verfahrens für ein „neues“, „anderes“ Deutschland zielten. Die einzelnen „Lehren“, die nach der Verurteilung der „Führer Hitlerdeutschlands“ zu ziehen seien, zielten auf eine Zukunftsformel für alle diejenigen Deutschen, die bereit waren, sich unter dem Schirm der „fortschrittlichen Kräfte“ zu versammeln. Wolfs mit entschiedenem Duktus vorgetragenes Fazit lautete: „Wenn unser Volk aus dem Prozess diese Schlussfolgerungen zieht, dann kann das heute verkündete Urteil auch als Anfang in die Geschichte eines neu zu schaffenden, freiheitlichen und friedliebenden Deutschlands eingehen.“[46]

 

Norddeutscher Runfunk: Dr. Elef Sossidi, Redakteur, Nah- und Mittelostkorrespondent, Autor der Hörfunksendungen.
© NDR Fotoarchiv. Inhalt: Dr. Elef Sossidi.

 

„Das Weltgericht hat sein Urteil gefällt“ - Vier Thesen

● Der Nürnberger Prozess wird bis heute als Medienereignis erinnert und mit der damaligen lebensweltlichen Situation in Verbindung gebracht.

In ihrer Untersuchung zum Radiohören zwischen 1933 und 1950 schildert die Ethnologin Karin Falkenberg, auf der Basis von 62 „Ohrenzeugen“-Interviews, woran sich die zeitgenössischen Rundfunkhörer erinnern. Bezogen auf Programm-Erinnerungen gaben mehrere Männer der Jahrgänge zwischen 1917 und 1927 an, mit Interesse das Prozessgeschehen verfolgt zu haben. Sie erinnern sich an die tägliche Berichterstattung und an die Diskussionen, die sie als ehemalige Kriegsteilnehmer untereinander führten. Ein 1920 geborener Ingenieur führte aus, dass er sich „sehr dafür interessiert“ habe, „was in Nürnberg“ passierte, und zwar „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“. Als unmittelbarer Zeitzeuge bewertet er rückblickend das Wahrgenommene und setzt es mit seinen Erfahrungen in Beziehung: „Es war für uns deprimierend (…). Aber andererseits von den Argumenten her gesehen wieder nicht, denn da haben wir gesagt: ‚Ja, eigentlich hat das internationale Gericht recht, wenn so was alles passiert ist.“[47]

● Der Nürnberger Prozess und die Medienberichterstattung schafften es in Deutschland (noch) nicht, die öffentliche Meinung über die nationalsozialistischen Kriegsverbrechen und den Holocaust zu verändern.

Immer wieder ist in zeitgenössischen Kommentaren vom Desinteresse der Deutschen die Rede. Nicht selten hielten die Journalisten ihren Zuhörerinnen und Zuhörern vor, sie seien zu sehr mit ihren Alltagssorgen beschäftigt, und würden die Übernahme von Schuld und Verantwortung ablehnen. Die Versuche der Radiomacher, eine Änderung dieser Einstellung zu bewirken, stießen jedoch auf Schwierigkeiten – aus vielerlei Gründen. Dazu trug bei, dass der Rundfunk seit jeher vornehmlich als Unterhaltungs- und Entspannungsmedium erachtet wurde, er sollte zunächst einmal ablenken, so dass Nachrichten, Kommentare und die Vielzahl von vergangenheitspolitischen Programmangeboten in dieser Zeit immer auch als störend empfunden wurden. Hinzu kommt, dass Medienwirkung nicht im Sinne eines stimulus-response-Schemas stattfindet. Wenn sich Einstellungen, Werte, Normen, politische Meinungen usw. längerfristig verändern und Medienangebote daran beteiligt sind, so geschieht dies durch die Auswahl und Nutzung verschiedener Medienangebote in einem komplexen wechselseitigen Prozess.[48] Ein Blick auf die – im Einzelnen mitunter methodisch unzureichenden – Meinungsumfragen der Zeit offenbart die schwierige Ausgangslage für diesen medialen Austauschprozess. Gut 50 Prozent der Deutschen gaben damals an, dass der Nationalsozialismus eine gute Idee sei, die lediglich schlecht ausgeführt worden sei.[49]

● Der Nürnberger Prozess und die Medienberichterstattung haben es in Deutschland zumindest im Ansatz geschafft, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu vermitteln und den Vorwurf der „Siegerjustiz“ zu entkräften.

Umfragen in der amerikanischen Besatzungszone, die die Haltung der Deutschen zu den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen thematisieren, ergaben hohe Werte für die Informationsleistung der Medien. Mehr als 80 Prozent der Befragten gaben an, Neues über Konzentrationslager und Judenvernichtung erfahren zu haben. Die gleiche Anzahl hielt die Prozesse für fair, nur vier Prozent für ungerecht, und 16 Prozent hatten dazu keine Meinung.[50] Eine nach der Verkündung der Urteilssprüche in der amerikanischen Zone durchgeführte Umfrage ergab, dass drei Viertel der Befragten die Prozessführung als fair und ordnungsgemäß und 60 Prozent der Befragten die Urteile als nicht zu hart betrachteten. Ein Großteil der Befragten zeigte sich mit der Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung über den Nürnberger Kriegsverbrecherprozess zufrieden und gab an, viel aus dem Prozess gelernt zu haben.[51] Die ständige Betonung der Rechtsstaatlichkeit, das Aufzeigen der juristischen Prinzipien des Prozesses und das Erklären der Bedeutung dieses internationalen Tribunals in vielen Berichten und Kommentaren werden einen Beitrag zu diesem Umfrageergebnis geleistet haben.

● Der Nürnberger Prozess und der gezielte Einsatz von Medien sind ein frühes Beispiel für die Mediatisierung des Politischen in der Nachkriegszeit.

In erster Linie ging es in der Medienkampagne um die Vermittlung politischer Legitimität. Als wichtig erweist sich im Verlauf der Berichterstattung der Versuch, die Deutschen von der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu überzeugen und somit dem Vorwurf, es handele sich um „Siegerjustiz“, entgegenzuwirken. Gleichzeitig ging es um die Erweiterung der Partizipationsbasis: Das Geschehen im ‚court room’ wurde als etwas vermittelt, das von großem öffentlichen Interesse war und die Grundlagen der neuen Gesellschaftsordnung betraf. Die Prozessberichterstattung zielte darauf, öffentliche Kommunikation über die Anklagepunkte herzustellen. In diesem Zusammenhang reihten sich die Gerichtsberichte und Kommentare in das Gesamtprogrammangebot der Rundfunksender in diesen Monaten ein, das sich mit ‚Re-education’, Demokratisierung, Vergangenheitsdeutung und Neuorientierung beschäftigte.

 

 


[1] Auf die einzelnen Studien wird im Aufsatz jeweils näher eingegangen. Auffallend ist, dass programmgeschichtliche, inhalts- oder diskursanalytische Untersuchungen einer größeren Menge an Rundfunksendungen – wie sie für spätere NS-Verbrechen wie dem Auschwitz- oder Majdanek-Prozess vorliegen – für den Nürnberger Prozess 1945/46 weitgehend fehlen. Ausnahmen sind die Arbeiten von Christine Bartlitz und Christoph Classen über die Programmangebote des Berliner Rundfunks, also in der sowjetischen Besatzungszone; vgl. Christine Bartlitz: Die Berichterstattung des Berliner Rundfunks über den Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46. Magisterarbeit. Berlin 2000; Dies.: Der Nürnberger Prozeß in Reportagen und Kommentaren des Berliner Rundfunks 1945/46. In: Schuld und Sühne? Kriegserlebnis und Kriegsdeutung in deutschen Medien der Nachkriegszeit (1945-1961). Internationale Konferenz vom 01.-04.09.1999 in Berlin. Hrsg. von Ursula Heukenkamp. Amsterdam, Atlanta, GA 2001, S. 555-566; Christoph Classen: Faschismus und Antifaschismus. Die nationalsozialistische Vergangenheit im ostdeutschen Hörfunk (1945-1953). (= Zeithistorische Studien; 27) Köln 2004.

[2] Der Verfasser dankt vielen Kolleginnen und Kollegen für die großzügige Unterstützung, vor allem Sabine Rittner und Bettina Hasselbring, Bayerischer Rundfunk. Historisches Archiv; Petra Witting-Nöthen, Westdeutscher Rundfunk. Historisches Archiv; Jutta Kröger, Norddeutscher Rundfunk. Wortdokumentation; Karin Langer, Deutsches Rundfunkarchiv; Dr. Jörg Hucklenbroich, Südwestrundfunk. Historisches Archiv, sowie Dr. Christoph Classen, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam.

[3] Vgl. Peter Reichel, Harald Schmid und Peter Steinbach: Die „zweite Geschichte“ der Hitler-Diktatur. Zur Einführung. In: Dies. (Hrsg.): Der Nationalsozialismus – die zweite Geschichte. Überwindung – Deutung – Erinnerung. München 2009, S. 7-21.

[4] Zur Medienpolitik der amerikanischen Besatzungsmacht vgl. u. a.: Barbara Mettler: Demokratisierung und Kalter Krieg. Zur amerikanischen Informations- und Rundfunkpolitik in Westdeutschland 1945-1949. Berlin 1975; Larry Hartenian: The Role of Media in Democratizing Germany: United States Occupation Policy 1945-1949. In: Central European History 20 (1987), Nr. 2, S. 145-190.

[5] Einen detaillierten Überblick über die Vorbereitungen und über die erste Planungsphase der USA bieten Barbara Mettler (1975, S. 47-54); Hans Bausch: Rundfunkpolitik nach 1945. Erster Teil: 1945-1962. München 1980 (= Rundfunk in Deutschland; 3), S. 65-77; sowie Lawrence Raymond Hartenian: Propaganda and the Control of Information in Occupied Germany: The US Information Control Division at Radio Frankfurt 1945-1949. Diss. phil. New Jersey 1984, S. 2-94.

[6] Vgl. die Direktive JCS 1067 vom April 1945, in der Deutschland als „besiegter Feindstaat“ eingestuft wird und nicht als „befreit“. – Mettler (1975, S. 47) weist auf den Zusammenhang mit Henry Morgenthaus Plänen hin.

[7] Zum komplizierten Organisationsaufbau von OMGUS bzw. den einzelnen „Offices“ und „Divisions“ auf der Länder- und Zonenebene sowie den bis 1949 stattfindenden Umstrukturierungen in der Administration vgl. Christoph Weisz (Hrsg.): OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945-1949. München 1994.

[8] Douglas H. Schneider [Assistant Chief of Division for Control of German Information Services] and Col. Paley, Mr. Hale, ‘Plans and Directive Section’, ‘Press Section’, ‘Intelligence Section’, ‘Radio Section’, ‘Publishing Section’ and ‘Publishing Operations Section’, 24.7.1945. Bundesarchiv Berlin. OMGUS. Z45 F-ISD 5/235-1/28. – Zit. n. Gilbert Schomaker: Die Inszenierung von Öffentlichkeit für den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozeß 1945-1946 in der amerikanischen Besatzungszone Deutschlands. M. A.-Arbeit. Münster 1995 (Exemplar des Deutschen Rundfunkarchivs Frankfurt am Main), S. 41f. – Schomakers Arbeit ist für die mediale Vorbereitungsphase von großem Wert, da er die OMGUS-Akten systematisch auswertet.

[9] Robert A. Murphy: ‘Memorandum’ an die ‘Press Section’, 19.8.1945. Bundesarchiv Berlin. OMGUS. Z45 F-ISD 5/235-1/28. – Zit. n. Schomaker (1995, S. 43).

[10] Harvey S. Perloff [Information Control Detachment]: ‘Nuremberg Trial Coverage’ an Lt. Leon Edel, 28.8.1945. Bundesarchiv Berlin. OMGUS. Z45 F-ISD 5/238-2/20. – Zit. n. Schomaker (1995, S. 46).

[11] Als Beispiele für solche nicht-regelmäßig entstandenen Kommentare seien genannt: Fritz Eberhard [= Vorsitzender des beratenden Komitees der deutschen Mitarbeiter von Radio Stuttgart]: Echo des Tages. Radiowochenschau. Radio Stuttgart, 24.11.1945; Josef Eberle [= Mitherausgeber und Chefredakteur der „Stuttgarter Zeitung“]: Echo des Tages. Nürnberger Eindrücke. Radio Stuttgart, 2.12.1945; Fritz Eberhard: Echo des Tages. Radiowochenschau. Radio Stuttgart, 2.3.1946; vgl. auch: Gespräch mit zwei deutschen Korrespondenten über die Arbeitsmöglichkeiten beim Nürnberger Prozess und ihre Eindrücke von den Verhandlungen [Henry Bernhard, Mitherausgeber der „Stuttgarter Zeitung“; (?) Fritze, Deutsche Allgemeine Nachrichtenagentur]. Radio Stuttgart, 18.12.1945.

[12] Vgl. Hans-Ulrich Wagner: Rückkehr in die Fremde? Remigranten und Rundfunk in Deutschland 1945-1955. Berlin 2000, S. 85-87; Eberhard Schütz’ Kommentare sind erhalten und wurden von Ansgar Diller und Wolfgang Mühl-Benninghaus ediert: Berichterstattung über den Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46. Edition und Dokumentation ausgewählter Rundfunkquellen. Potsdam 1998 (= Veröffentlichungen des Deutschen Rundfunkarchivs; 5), S. 17-159.

[13] Zur Geschichte von Studio Nürnberg vgl.: Studio Nürnberg. Studioleitung und Verwaltung. 1948 bis 1975. Bearbeitet von Claudia Weise. Bayerischer Rundfunk. Historisches Archiv. ABD, Studio Franken. Juli 2009.

[14] Andreas Günther und Gregor von Rezzori: Bericht über den „Nürnberger Prozeß“, 1.10.1946. NDR. Schallarchiv.

[15] Die Zeichnung ist dem Abdruck von Peter von Zahns Kommentar „Zwischenbilanz“ in den „Nordwestdeutschen Heften“ beigegeben: Nordwestdeutsche Hefte, H. 5, 1946, August 1945, S. 12.

[16] Vgl. hierzu Axel Schildt: Moderne Zeiten. Freizeit, Massenmedien und „Zeitgeist“ in der Bundesrepublik der 50er Jahre. Hamburg 1995.

[17] Hinweise auf die Berichterstattung vom Nürnberger Prozess geben folgende Arbeiten zur Geschichte von Radio München: Mettler (1975); Rüdiger Bolz: Rundfunk und Literatur unter amerikanischer Kontrolle. Das Programmangebot von Radio München 1945-1949. Wiesbaden 1991; Reinhard Bassenge: Radio München 1945-1949 – Eine Programmanalyse. M. A.-Arbeit. München 1990.

[18] Hans-Joachim Schreiber: „sie hören jetzt den täglichen prozessbericht aus nürnberg von unserem berichterstatter dr gaston oulmàn“. In: Radiowelt 1(1946), H. 23, 14.7.1946, 3.

[19] Auskunft von Sabine Rittner, Bayerischer Rundfunk. Historisches Archiv, vom 27.8.2009; Im Deutschen Rundfunkarchiv konnten zwei Aufnahmen aufgefunden werden, die Kommentare vom 16.1.1946 und 1.4.1946; Bei der Durchsicht der „Neuen Zeitung“ fand sich ein einziger Beitrag von Oulmàn zum Prozess: Wie die Angeklagten das Urteil aufnahmen. Von unserem Sonderkorrespondenten in Nürnberg, Dr. Gaston Oulmàn. In: Die Neue Zeitung, 2.10.1946, S. 2.

[20] BR. HA. HF/2248.2.

[21] Ebd.

[22] Ebd.

[23] Vgl. Tränendrüse – unpassend. In: Berliner Zeitung, 6.10.1946; Der namentlich nicht gekennzeichnete Artikel in der Rubrik „Freie Diskussion“ prangert an, dass „Dr. Gaston Uhlmann“ „Mitgefühl für die in Nürnberg Verurteilten“ erweckt habe, er geißelt dies als „unpassende Sentimentalitäten“.

[24] Vgl. Gaston in allen Gassen. Neues aus Nürnberg. In: Der Spiegel 2 (1948), Nr. 15, 10.4.1948, S. 21; R.P.: Das Geheimnis des Gaston Oulman. In: Der Aufbau, Nr. 33, 13.8.1946, S. 6; Lehrhaftes Spielzeug. In: Der Spiegel 6 (1952), Nr. 5, 30.1.1952, S. 10-15; Gegenstand eines regelrechten Kolportageromans ist Oulmàn in Maximilian Alexanders 1978 erschienenem Buch „Das Chamaeleon. Der Mann, der sich Dr. Gaston Oulmàn nannte“.

[25] Vgl. die sehr persönlich geschriebene Autobiografie von E. Field Horine: Auflehnung – Treue. Odyssee eines amerikanischen Querdenkers. Egelsbach u. a. 1999; Zitate, S. 249.

[26] Vgl. beispielsweise den im Frühjahr 1946 gesendeten NWDR-Kommentar von Walter Flemming: Der Nürnberger Prozess in seiner völkerrechtlichen und politischen Bedeutung. Abgedruckt in: Nordwestdeutsche Hefte, H. 1, 1946, S. 33-44; Bereits im Oktober 1945 hatte der Remigrant Fritz Eberhard als Programmberater von Radio Stuttgart kritisiert, dass man sich bei den Nachrichten und Kommentaren zu wenig an deutschen Gewohnheiten orientiere und, dass zu viel offensichtliche Propaganda gemacht werde. Zit. n. Edgar Lersch: Rundfunk in Stuttgart 1934-1949. Stuttgart 1990 (= Südfunk-Hefte; 17), S. 81.

[27] „BCU (Hamburg) (Maj. Everitt) is arranging for a relay of radio reporters (…) to cover the Nuernberg trials from the spot and for this purpose it is proposed that the reporter should speak from the Frankfurt station via Cologne to Hamburg for transmission over our network”, hielt der verantwortliche Offizier des NWDR-Funkhauses Köln am 7. März 1946 fest. In: Maj Saunders-Jacobs, Subject: Coverage of the Nuernberg trials, 7.3.1946. WDR. Historisches Archiv (HA). 9465.

[28] Major for Chief Engineer, BCU (Hamburg), to Programme Chief, 22.3.1946. WDR. HA. 9465.

[29] Capt J.R. Applegate, BCU (Cologne), to Lt Col P.A. Findlay, Central Engineering Department Hamburg, 30.3.1946. WDR. HA. 9465.

[30] Der „Bericht aus Nürnberg wurde jeweils im Anschluss an die Nachrichten von 6.45 bis 7.00 Uhr und von 21.45 bis 22.00 Uhr gesendet. Ab dem 1. Juli 1946 wurde die Sendung dann auch im Anschluss an die Nachrichten von 13.00 bis 13.15 Uhr ausgestrahlt. – Vgl. dazu Christof Schneider: Nationalsozialismus als Thema im Programm des Nordwestdeutschen Rundfunks (1945-1948). Potsdam 1999 (= Veröffentlichungen des Deutschen Rundfunkarchivs; 23), S. 162.

[31] Zum politischen Programmangebot des NWDR vgl. Janina Fuge und Christoph Hilgert: Aktuell und überparteilich, aber nicht unpolitisch. Informationssendungen und politische Programmangebote im Hörfunk des NWDR. In: Hans-Ulrich Wagner (Hrsg.): Die Geschichte des Nordwestdeutschen Rundfunks. Band 2. Hamburg 2008, S. 105-149.

[32] Vgl. Brief von Peter von Zahn an Herrn R. von der Vereinigung „Der Zirkel“ in Hamburg vom 31. Juli 1946. Staatsarchiv Hamburg. 621-1/144. NDR. 1517 („Der Zirkel“ war eine 1946 gegründete antifaschistische Vereinigung aus Mitgliedern aller Parteien); Ausgewählte im Zusammenhang mit dem Nürnberger Prozess stehende Korrespondenz des Redakteurs Peter von Zahn mit Hörern im NWDR-Sendegebiet ist ediert: vgl. Florian Bayer und Hans-Ulrich Wagner: „Die deutsche Bevölkerung mit den Verbrechen der Angeklagten bekannt machen“ – Edition ausgewählter Dokumente zur Berichterstattung des NWDR über den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. In: Rundfunk und Geschichte 35 (2009), Nr. 3/4, S. 30-38.

[33] Vgl. Brief von Peter von Zahn an Herrn R. von der Vereinigung „Der Zirkel“ (Anm. 32).

[34] Eberstadt schildert in seiner Autobiographie, wie er zusammen mit Peter von Zahn einige Tage in Nürnberg das Prozessgeschehen verfolgte und sich ein Bild von der Arbeit vor Ort machte; vgl. Walter Albert Eberstadt: Whence We Came, Where We Went. A Family History. From the Rhine to the Main to the Elbe, from the Thames to the Hudson. New York 2002, S. 354f.

[35] Erhalten haben sich 59 Aufnahmen im Zeitraum vom 20.6. bis 1.10.1946. Recherche von Jutta Kröger, der Leiterin der NDR-Wortdokumentation; An der Forschungsstelle Geschichte des Rundfunks in Norddeutschland ist eine inhalts- und programmanalytische Auswertung dieses bislang unberücksichtigten Quellenkorpus in Vorbereitung.

[36] Vgl. dazu Peter von Zahn: Eine Zwischenbilanz. In: Nordwestdeutsche Hefte, H. 5, 1946, S. 10-13, Zitat, S. 11. – Abgedruckt bei Bayer und Wagner (2009), S. 34-37.

[37] Vgl. dazu Schreiben von Regierungsrat von R. aus Hannover an Peter von Zahn vom 3. August 1946. StA HH. 621-1/144. NDR. 1516. – Abgedruckt bei Bayer und Wagner (2009), S. 37-38.

[38] Vgl. Schreiber (1946).

[39] Vgl. Paddy Scannell: Radio Times: The temporal arrangements of broadcasting in the modern world. In: Phillip Drummond, Richard Paterson (Eds.): Television and Its Audiences. International research perspectives. London 1988, S. 15-31.

[40] Mr. Brill, Chief of Programming, to Chief of Section. Subject: Weekly Report. 23.9.1946 und 30.9.1946. BR. HA. Reports Radio Control Branch. 6.9.1945-15.6.1947.

[41] Nordwestdeutscher Rundfunk. Programm. Woche 40 vom 29.9. bis 5.10.1946. NDR. Hamburg. Recherche, Presse und Buch.

[42] Handschriftlich ergänzte man später die Übertragungszeiten aus Nürnberg: am 30.9. von 9.50-10.28, 11.30-12.47, 14.00-, 16.30-18.14 und von 20.15-21.11 Uhr; am 1.10. von 9.30-13.48, 14.40-, 20.15-20.50, 21.15- Uhr. Die für diese Zeiten anberaumten Sendungen entfielen. Vgl. Radio Stuttgart. Programm für die Woche vom 29.9. bis 5.10.1946. SWR. Stuttgart. HA.

[43] Vgl. Daniel Dayan, Elihu Katz: Media Events. The Live Broadcasting of History. Cambridge and London 1992.

[44] So beispielsweise am Ende von: Andreas Günther und Gregor von Rezzori: Bericht über den „Nürnberger Prozeß“, 1.10.1946. Dauer: 18’15. NDR. Schallarchiv.

[45] Vgl. Dayan und Katz (1992).

[46] Markus Wolf: Kommentar des Korrespondenten des Berliner Rundfunks zum Ende des Nürnberger Prozesses. 1.10.1946. Dauer: 10’10. DRA Frankfurt am Main.

[47] Karin Falkenberg: Radiohören. Zu einer Bewußtseinsgeschichte 1933 bis 1950. Haßfurt und Nürnberg 2005, S. 199.

[48] In der Kommunikationswissenschaft versucht man dies vor allem mit dem so genannten dynamisch-transaktionalen Ansatz beschreibbar zu machen: vgl. Werner Früh: Medienwirkungen: Das dynamisch-transaktionale Modell. Theorie und empirische Forschung. Opladen 1991; Ders.: Realitätsvermittlung durch Massenmedien. Die permanente Transformation der Wirklichkeit. Opladen 1994.

[49] Vgl. entsprechende Umfragen der Amerikaner im Dezember 1945, April 1946, August 1947 und November 1947, der Briten im September und Dezember 1947 sowie der Franzosen Ende 1947, deren Werte – mit Ausnahme von 44 Prozent in der französischen Untersuchung – jeweils bei mehr als 50 Prozent lagen: Vgl. Arnulf Kutsch: Einstellungen zum Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit. Ein Beitrag zu den Anfängen der Meinungsforschung in den westlichen Besatzungszonen. In: Publizistik 40 (1995), H. 4, S. 415-447; besonders S. 424-429.

[50] Vgl. Anna J. Merritt, Richard L. Merritt (Ed.): Public Opinion in Occupied Germany. The OMGUS Surveys. 1945-1949. Urbana et al. 1970, 93-94.

[51] Vgl. Kutsch (1995), S. 436.