Die Vereinzelung der Gesellschaft, klagen zeitgenössische Beobachter seit den 1980er Jahren, sei ein zentrales soziales Problem. In der Regel beziehen sich ihre Beobachtungen auf die Singles, deren Verbreitung seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts signifikant zugenommen habe. Während für die einen Singles die „Speerspitze der Individualisierung“ (Ulrich Beck) darstellen, warnen andere vor einer Vereinsamung alleinlebender Personen. Weniger im Fokus stand derweil, dass es auch innerhalb von Paarbeziehungen zu einer Vereinsamung kommen konnte. Das war insbesondere dann der Fall, wenn sich verheiratete und unverheiratete Paare entfremdeten. Im Folgenden wird gezeigt, dass Entfremdung zwischen Paaren kein Signum der Zeit seit den 1970er Jahren war, sondern in allen Phasen des 20. Jahrhunderts anzutreffen war. Gleichwohl veränderte sich der Umgang mit Einsamkeit in Paarbeziehungen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, sodass sie – deutlich häufiger als noch vor 1945 – zu einer Trennung bzw. Ehescheidung führte.
Entfremdung von Paaren und Festhalten an Ehen bis in die 1960er Jahre
Bereits nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich, dass sich zahlreiche Paare infolge lang andauernder Trennungen voneinander entfremdet hatten. Dies war ein wichtiger Faktor für den Anstieg der Scheidungszahlen in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit war dieses Phänomen erneut zu beobachten. Zudem war die Zahl der betroffenen Paare deutlich größer als um 1919/20. Zwischen 1939 und 1945 suchten die nach der Einberufung der Männer getrennten Paare vielfach emotionale Zuneigung bei anderen Personen. Diese Affären, die bei den Männern sozial akzeptiert waren und demgegenüber bei den Frauen geächtet wurden, verstärkten die Tendenz, dass sich Paare auseinanderlebten, und führten vielfach – gerade in der Nachkriegszeit – zur Ehescheidung.
Noch weitere spezifische Konstellationen des Kriegs konnten dazu führen, dass die Zuneigung der Paare zueinander schwand und ein Gefühl von Einsamkeit entstand. So mussten sich Ehefrauen und Mütter zum Beispiel über viele Jahre hinweg nicht nur allein um Haushalt und Kindererziehung, sondern auch um das alltägliche Auskommen in Zeiten von Rationierung und Mangel kümmern. Diese Dreifachbelastung ging vielfach zu Lasten der physischen und psychischen Konstitution der Mütter. Da die Mütter faktisch allein mit ihren Kindern lebten, erhöhten sich aber auch ihre individuellen Handlungsspielräume. Ein Teil der Mütter schätzte die gewonnenen Freiräume und wünschte sich, dass sie – zumindest in Teilen – erhalten blieben, wenn die Männer aus Krieg oder Kriegsgefangenschaft zurückkehrten. Eine zweite Gruppe fühlte sich von der Aufgabenflut überfordert und hoffte, dass die heimkehrenden Männer ihnen hier nicht nur zur Hand gingen, sondern zugleich ihre Rolle als „Ernährer“ der christlich-bürgerlichen Kernfamilie (verheiratetes heterosexuelles Ehepaar, das mit minderjährigen Kindern in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebte) wieder übernahmen. Diese Erwartungshaltungen führten erstens dann zu familiären Spannungen, wenn der Ehemann seine Rolle als Ernährer einforderte und demgegenüber die Ehefrau auf ihre Entscheidungsspielräume pochte. Zweitens kam es zu Konflikten, wenn die Ehefrau sich Unterstützung wünschte, der Ehemann jedoch aufgrund physischer und psychischer Verletzungen dazu nicht imstande war und mitunter gepflegt werden musste. In beiden Konstellationen stellte die Rückkehr des Ehemannes eine Belastung für die Familie dar, die zu Konflikten und Streitigkeiten führte. Obwohl also die äußere Struktur dieser Familien intakt war, fühlten sich die jeweiligen Partner einsam in ihren Beziehungen und es gelang ihnen oft nicht, sich nach der langen Trennung wieder anzunähern. Die jeweiligen Wünsche und Hoffnungen an eine Beziehung erfüllten sich in ihren eigenen Paarbeziehungen nicht, weshalb sich die Paare häufig scheiden ließen. Gerade in der Nachkriegszeit stiegen daher die Scheidungszahlen deutlich an.
Von der Institution Familie zu einem sozialen Beziehungsgefüge in Liebe verbundener Partner
In der sozialen Praxis prägten also in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in den frühen 1950er Jahre zunächst vielfach Konflikte den Familienalltag, die aus der Entfremdung beider Partner infolge der mehrjährigen Trennung resultierten. Obwohl infolgedessen die Scheidungsrate in der Nachkriegszeit temporär anstieg (und anschließend wieder abnahm), hielten zahlreiche Paare an ihrer Ehe aufgrund individueller Interessen fest, selbst wenn sie sich nicht mehr emotional zu ihren Partnern hingezogen und sich einsam fühlten. Für sie boten Ehe und Familie als Institutionen Sicherheit sowie Orientierung und strukturierten das Zusammenleben. Das Ehe- und Familienleben konnte so auch eine Zweckgemeinschaft darstellen, da das Zusammenleben mit anderen Personen finanzielle und physische Entlastungen versprach.
Diese institutionelle Perspektive auf Ehe und Familie dominierte in den 1950er Jahren – dem „Golden Age of Marriage“, schließlich war in diesem Jahrzehnt die Eheschließungsquote im 20. Jahrhundert am höchsten. In den 1960er Jahren schien sich diese Perspektive jedoch zu wandeln, als die Heiratsziffern einbrachen und parallel die Scheidungszahlen anstiegen. Infolge dieser Entwicklung wurde zeitgenössisch von einer „Krise“ von Ehe und (Kern-)Familie gesprochen. Zudem konstatierten zeitgenössische Beobachter, dass vielfach Ehefrauen die Scheidungsklagen einreichten, obschon sie massive finanzielle Einbußen befürchten mussten, wenn sie „schuldig“ geschieden wurden, nicht zuletzt, weil ihnen dann keine Unterhaltszahlungen zustanden. Das Schuldprinzip sah vor, dass Ehescheidung nur nach dem Fehlverhalten eines Partners möglich sei, z.B. durch Ehebruch. Und selbst wenn der Ehemann „schuldig“ geschieden wurde, dann waren Ehefrauen beim Unterhalt rechtlich benachteiligt, sodass ihr finanzielles Auskommen oft nicht gesichert war.
Diese Beobachtung veranlasste die sozialliberale Koalition zur Reform des Familien- und Scheidungsrechts, die 1976/77 verabschiedet wurde: Seitdem basiert erstens das Scheidungsrecht in Deutschland auf dem Zerrüttungsprinzip. Zweitens wurde die „Hausfrauenehe“ abgeschafft, wonach der Ehemann die Ausübung einer Berufsarbeit untersagen konnte, sofern sie in Konflikt mit ihrer Rolle als Hausfrau und Mutter stand. Drittens wurde das Unterhaltsrecht zugunsten der sozial schwächeren Partner geändert (in der Regel die Ehefrau).
Die Zunahme der von Ehefrauen eingereichten Scheidungsklagen, trotz der damit einhergehenden Risiken zeigt, dass die Institutionen Ehe und Familie für die Lebensplanung einer wachsenden Personengruppe zwischen den 1960er und 1970er Jahren an Bedeutung verloren. Für sie waren Liebe sowie emotionale Zuneigung und Verbundenheit die entscheidenden Kriterien, wieso sie eine Beziehung und später vielleicht eine Ehe eingingen bzw. eine Familie gründeten. Werden diese Kriterien nun als Marker einer Beziehung herangezogen, dann erhöht das die Scheidungswahrscheinlichkeit, wie Familiensoziolog:innen gezeigt haben. Denn „in der Idee der Liebesehe [ist] das Scheitern der Ehe schon angelegt“, immerhin gilt: „Liebe ist vergänglich.“1 Demnach ist Ehescheidung kein Zeichen für eine „Krise“ von Ehe und Familie“. Vielmehr zeigt sie auf, dass Ehe und Familie stärker als individuell ausgestaltbares Beziehungsgefüge zweier emotional zugewandter Partner verstanden werden und eben nicht als soziale Institution, die das Zusammenleben formal strukturierte. Wenn Liebe und Zuneigung schwinden, dann stellen die Partner jeweils die eigene Ehe und Familie infrage. Soziologische Studien konnten zeigen, dass in Befragungen die Proband:innen die jeweils eigenen Veränderungen im Laufe einer Beziehung meist positiv, die der Partner:innen jedoch negativ bewerteten. Zudem klagten Paare darüber, dass der/die Partner/in keine positiven Gefühle mehr äußere, was als Ausdruck fehlender Nähe und Gemeinsamkeit gewertet wurde.2 Das mit diesem Entfremdungsprozess einhergehende Gefühl von Einsamkeit versuchen sie dabei zu überwinden, indem sie Beziehungen mit neuen Partner:innen eingehen, in die sie verliebt sind. Und wenn sich die emotionale Zuneigung festigt, folgt oft eine erneute Eheschließung. Diese individuell-subjektive Bedeutung von Beziehungen wie auch von Ehe und Familie gewann seit den 1970er Jahren signifikant an Bedeutung und verweist darauf, dass die 1970er diesbezüglich eine Wendemarke im 20. Jahrhundert darstellen.
Literatur (Auswahl)
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Kundrus, Birthe, Kriegerfrauen. Familienpolitik und Geschlechterverhältnisse im Ersten und Zweiten Weltkrieg, Hamburg 1995.
Meyer, Sibylle/Eva Schulze, Auswirkungen des II. Weltkriegs auf Familien. Zum Wandel der Familie in Deutschland, Berlin 1989.
Neumaier, Christopher, Familie im 20. Jahrhundert. Konflikte um Ideale, Politiken und Praktiken, Berlin, Boston 2019.
Neumaier, Christopher, Familie. in: Ernst Müller/Barbara Picht/Falko Schmieder (Hg.), Das 20. Jahrhundert in Grundbegriffen. Lexikon zur historischen Semantik in Deutschland, 2025.
Neumaier, Christopher, Jenseits eines Kompromisses? Kontroversen um das Familienrecht und die Ordnung der westdeutschen Gesellschaft (1975–1985). in: Martin Löhnig (Hg.), Scheidung ohne Schuld? Genese und Auswirkungen der Eherechtsreform 1977, Tübingen 2019, 39–59.
Niehuss, Merith, Familie, Frau und Gesellschaft. Studien zur Strukturgeschichte der Familie in Westdeutschland. 1945–1960, Göttingen 2001.
Peuckert, Rüdiger, Familienformen im sozialen Wandel. 9., vollständig überarbeitete Aufl., Wiesbaden 2019.
Schneider, Norbert F. (Hg.), Lehrbuch Moderne Familiensoziologie. Theorien, Methoden, empirische Befunde, Opladen, Farmington Hills 2008.
Seegers, Lu, „Vati blieb im Krieg“. Vaterlosigkeit als generationelle Erfahrung im 20. Jahrhundert - Deutschland und Polen, Göttingen 2013.
Vaizey, Hester, Surviving Hitler΄s War. Family Life in Germany, 1939–48, Houndmills, Basingstoke, Hampshire 2010.
1 Rüdiger Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel. 9., vollständig überarbeitete Aufl., Wiesbaden 2019, S. 275. Siehe auch Günter Burkart, Lebensphasen – Liebesphasen. Vom Paar zur Ehe, zum Single und zurück, Opladen 1997.
2 Vgl. Insa Fooken, „Späte Einsichten“ bei „späten Trennungen“. Plötzlicher Konsensbruch, trügerische Konsens-Illusion oder langjähriger Dissens? Subjektive Repräsentationen biografischer Verlaufsmuster und Seelische Gesundheit im zeitgeschichtlichen Kontext, in: Zeitschrift für Familienforschung 16.3 (2004), S. 289–304, hier S. 291.
Zitation
Christopher Neumaier, Einsame Beziehungen: Entfremdete Paare zwischen Festhalten und Loslassen in Deutschland nach 1945. Entfremdete Paare zwischen Festhalten und Loslassen in Deutschland nach 1945, in: zeitgeschichte|online, , URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/einsame-beziehungen-entfremdete-paare-zwischen-festhalten-und-loslassen-deutschland-nach