von Christian Mentel

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1. Dezember 2013

 

In der aktuellen Konjunktur zeithistorischer Auftragsforschung und NS-Aufarbeitung staatlicher Einrichtungen machte im Juli 2005 das Auswärtige Amt den Anfang. Zur Klärung eines geschichtspolitischen Konflikts, in dem nicht nur die NS-Vergangenheit des Ministeriums, sondern vielmehr der nachzeitige Umgang damit zur Diskussion stand, berief der damalige Bundesaußenminister Joschka Fischer eine Historikerkommission. Diesem Beispiel sind seitdem mehrere Bundesministerien und nachgeordnete Behörden gefolgt. Auch sie haben Historikerkommissionen eingesetzt und Forschungen finanziert, um die Geschichte ihrer Vorgängerinstitutionen zu klären und zu erhellen, wie in den neu gegründeten Institutionen der Bundesrepublik mit dem NS-Erbe umgegangen wurde und welche Kontinuitäten personeller oder sachlich-inhaltlicher Natur zu verzeichnen sind.

Sieht man von kleineren Gutachten und finanziellen Förderungen ab, handelt es sich dabei um acht Forschungsprojekte.[1] Während die abschließenden Studien zum Auswärtigen Amt und zum Bundeskriminalamt bereits 2010 und 2011 veröffentlicht wurden, wird derzeit noch im Finanz-, Justiz- und Wirtschaftsressort geforscht, sowie beim Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Als jüngstes Unterfangen wurde im April 2013 eine Historikerkommission durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzt.

Es ist der Initiative der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission des Bundesjustizministeriums – des Historikers Manfred Görtemaker und des Strafrechtlers Christoph Safferling – zu verdanken, dass Vertreter aller acht Projekte am 8. Mai 2013 in der Europäischen Akademie Berlin erstmals zu einer Tagung zusammengeführt wurden.[2] Die als Arbeitssitzung konzipierte Veranstaltung, die das dritte „Rosenburg-Symposium“[3] der Kommission darstellte, widmete sich ganz dem Thema „Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch Ministerien und andere Einrichtungen des Bundes“. Der erste Teil war dabei der Selbstpräsentation der acht Forschungsprojekte vorbehalten, dem folgten eine Ansprache der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ein Kommentar des Historikers Michael Wolffsohn. Eine ausführliche Podiumsdiskussion bildete schließlich den zweiten und letzten Teil.

Manfred Görtemaker - Eröffnung

 

I. Die Forschungsprojekte

Den Anfang der Vorstellungsrunde machte der Sprecher der ehemaligen Historikerkommission des Auswärtigen Amts (AA), Eckart Conze. Er wies darauf hin, dass der Anlass zur Einsetzung der zu Beginn fünf Mitglieder umfassenden Kommission im Jahr 2005 eine heftige „geschichts- und vergangenheitspolitische Auseinandersetzung“ im AA selbst gewesen sei; der vom Außenministerium vergebene Forschungsauftrag habe gelautet, dass neben der Geschichte des auswärtigen Dienstes in der NS-Zeit auch der Umgang mit dieser Vergangenheit im wiedergegründeten AA der Bundesrepublik und die Frage der Personalkontinuität untersucht werden solle. Insgesamt sei die international zusammengesetzte Kommission von etwa 20 Mitarbeitern unterstützt worden. Die ursprünglich vorgesehenen drei Jahre Bearbeitungszeit ab der Unterzeichnung des Vertrags Mitte 2006 hätten sich jedoch nicht realisieren lassen – der Schlussbericht der Kommission wurde im Herbst 2010 veröffentlicht, wobei von den zur Verfügung stehenden ungefähr 1,5 Millionen Euro lediglich 1,2 Millionen verausgabt worden seien.[4]

Eckart Conze - Auswärtiges Amt



Dem folgte die Präsentation des Forschungsprojekts der Historikerkommission des Bundesnachrichtendiensts (BND) durch deren Sprecher Klaus-Dietmar Henke. Er betonte zunächst die erst vor wenigen Jahren gereifte Einsicht an der Spitze des BND, dass sich die für Geheimdienste unumgängliche „Abschottung“ nicht länger auch auf die NS-Zeit beziehen könne. Der 1956 gegründete BND – dessen Vorgängereinrichtung, die Organisation Gehlen, eine Einrichtung des US-amerikanischen Geheimdiensts CIA war – habe Anfang 2011 Henke und drei Historikerkollegen mit der Erforschung seiner Geschichte und Vorgeschichte von 1945 bis 1968 beauftragt, wobei auch das „Personalprofil“ sowie der Umgang mit dieser Vergangenheit untersucht werden solle. Mit der Unterstützung von 11 Mitarbeitern sollen nach den Planungen der Kommission neben einer Gesamtdarstellung auch Einzelstudien, Aufsätze und Monografien erscheinen. Dem bis 2016 laufenden Projekt, für das auch eine Forschungskooperation mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen vereinbart worden sei, stünden etwa 2 Millionen Euro zur Verfügung.[5]

Klaus-Dietmar Henke - Bundesnachrichtendienst



Im Gegensatz zum AA und BND, die beide Historikerkommissionen berufen hatten, setzten sich bei dem Forschungsprojekt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Constantin Goschler und Michael Wala in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren durch. Im Mittelpunkt ihres Projekts stehe neben der Organisationsgeschichte des BfV dessen Personalrekrutierung und Umgang mit NS-Belastungen der Beschäftigten, sowie die „Praxis der Sicherheitsproduktion“. Das Ende 2011 gestartete Projekt verfüge über 250.000 Euro; abgesehen von der Unterstützung durch studentische Mitarbeiter und einen externen Dienstleister, der einzelne Rechercheaufträge bearbeite, „koche“, so Goschler in einer launigen Bemerkung, „der Chef also noch selbst“. Das Ergebnis in Form einer Monografie soll Ende 2014 vorgelegt werden.[6]

Constantin Goschler und Michael Wala - Bundesamt für Verfassungsschutz



Auch die nächste Präsentation bewegte sich im Feld der Sicherheitsbehörden: Andrej Stephan stellte das bereits abgeschlossene Projekt des Bundeskriminalamts (BKA) vor. Dessen Ursprünge lägen in einer nach 2001 erfolgten amtsinternen Debatte um ein skandalisierendes Buch über „Die braunen Wurzeln des BKA“, die 2007 in drei Expertenkolloquien gemündet und schließlich in einer Ausschreibung und der Vergabe von 200.000 Euro an Forschungsgeldern resultiert sei. Das von Patrick Wagner geleitete Projekt habe über drei weitere Mitarbeiter verfügt; inhaltlicher Schwerpunkt sei gewesen, die Konzeption und Praxis der Verbrechensbekämpfung nach 1945/51, die Personalrekrutierung und „Vergangenheitsbewältigung“ im BKA sowie deren Wirkmächtigkeit und -dauer zu erforschen. Nach einer Bearbeitungszeit von drei Jahren wurde die Abschlusspublikation Ende 2011 vorgestellt.[7]

Andrej Stephan - Bundeskriminalamt



Stefanie Middendorf folgte mit der Vorstellung des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) finanzierten Forschungsprojekts zum Reichsfinanzministerium. Die Bildung der insgesamt siebenköpfigen internationalen Historikerkommission sei von ausgewiesenen Fachhistorikern vorgenommen worden. Dieser Kommission obliege es, ihrerseits Forschungsarbeiten zu vergeben und zu betreuen, vor allem Habilitations- und Dissertationsschriften. Schwerpunkte lägen auf der Beteiligung des Ministeriums an der nationalsozialistischen Verbrechenspolitik, der Ökonomisierung von Krieg und Besatzung, der Ressourcenmobilisierung und Steuerpolitik sowie einer Institutionengeschichte. Dabei würden jedoch weniger die Kontinuitäten über 1945 hinweg als vielmehr diejenigen von vor 1933 in den Blick genommen. Für die 2009 aufgenommene Kommissionsarbeit und die jeweils auf drei Jahre Bearbeitungszeit angelegten, gestaffelt vergebenen Einzelstudien stünden 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, die erste Monografie stehe unmittelbar vor der Auslieferung.[8]

Stefanie Middendorf - Bundesministerium der Finanzen



Anschließend berichtete der Sprecher der Historikerkommission des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Albrecht Ritschl, über das Forschungsprojekt zur Geschichte der Vorgängerinstitutionen des Ministeriums. Als Alleinstellungsmerkmal hob er die gewählte Langfristperspektive auf die NS-Zeit von 1918 bis 1990 einschließlich der entsprechenden Institutionen der DDR hervor und wies darauf hin, dass die Problematisierung von „Pfadabhängigkeiten einerseits und Zäsuren andererseits“ wichtiger Teil des gewählten Ansatzes sei. Ende 2011 konstituiert, solle die sechs Historiker umfassende internationale Kommission das Projekt Ende 2015 abschließen. Dann würden vier aus umfangreichen Einzelbeiträgen bestehende Bände vorgelegt werden, zu denen auch weitere 19 Fachautoren Aufsätze beisteuern würden; insgesamt stünden hierfür 3,9 Millionen Euro zur Verfügung.[9]

Albrecht Ritschl - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie



Für die Historikerkommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) skizzierte deren Sprecher Alexander Nützenadel die ersten Schritte des Forschungsprojekts über das Reichsarbeitsministerium in der NS-Zeit. Erst im Frühjahr 2013 berufen, strebten die sechs Mitglieder der international besetzten Kommission die Vergabe von Qualifikationsarbeiten und damit mehrere Monografien an, wobei es „keine Trennung zwischen Kommission und Forschern“ geben solle. Genaue inhaltliche Schwerpunkte stünden noch nicht fest, ebenso sei ein Kostenplan noch auf- und das Forscherteam noch zusammenzustellen. [Anm. ZOL: Mittlerweile wurde die Projektkonzeption vorgestellt und auch ein Finanzrahmen von rund 1,6 Millionen Euro zugesagt.] Anfang 2014 solle mit der Bearbeitung des auf drei Jahre angelegten Projekts begonnen werden, die Ergebnisse dann im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden.[10]

Alexander Nützenadel - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Teil 1)

 

Alexander Nützenadel - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Teil 2)



Die Vorstellungsrunde der Projekte beendete Manfred Görtemaker mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ). Er führte aus, dass die ersten Gespräche der im Januar 2012 berufenen Kommission auf Mitte 2011 datierten und dass das BMJ – und nicht seine Vorgängerinstitution – im Fokus stehe. Laut dem Arbeitsauftrag seien die personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten der NS-Zeit „in das Regierungshandeln“ des BMJ in den 1950er und 1960er Jahren zu untersuchen. Die aus dem Historiker Görtemaker und dem Juristen Safferling bestehende Kommission habe zwei interdisziplinäre Arbeitsgruppen von vier bis fünf Mitarbeitern gebildet, etwa 975.000 Euro stünden für die bis 2015 vorgesehene Arbeit zur Verfügung. Besonderen Wert legte Görtemaker auf die Außendarstellung des Projekts, so werde ganz bewusst eine Strategie der Transparenz verfolgt und die Öffentlichkeit gesucht.[11]

Manfred Görtemaker - Bundesministerium der Justiz



Diese Ausrichtung deckte sich auch mit dem, was anschließend Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einer Ansprache hervorhob, nämlich dass es „erforderlich“ sei, dass die Forschungsarbeiten nicht nur in wissenschafts- oder ministeriumsintern diskutiert würden: „Die Transparenz der Aufarbeitungsarbeiten und die Glaubwürdigkeit ihrer Ergebnisse entstehen nur durch eine möglichst frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.“[12] Dem folgten, von Michael Wolffsohn rhetorisch anspruchsvoll vorgetragen, 13 Thesen zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit seit 1945. Sie beinhalteten neben eher allgemeinen und meist mehrheitsfähigen Feststellungen zur „zweiten Geschichte“ des Nationalsozialismus – etwa zu den Versäumnissen der Historiker, die Geschichte ihrer eigenen Zunft in der NS-Zeit zu hinterfragen – und weniger konsensualen Parallelisierungen wie der Aufarbeitung von NS- und DDR-Geschichte auch Kommentare zur speziellen Thematik der Tagung. So sei die aktuelle NS-Aufarbeitung nunmehr „weder riskant noch provokant“, sondern vielmehr eine „lohnende politische Investition“. Jedoch seien die Auftragsarbeiten auf dem freien Forschungsmarkt „systemwidrig“, da sie ein zumindest zeitweises Monopol begründeten und auch die Auswahl der Historiker nicht immer „fachlich, sachlich, wissenschaftlich“ fundiert sei, schloss Wolffsohn provokant.[13]

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - Ansprache

 

Michael Wolffsohn - Kommentar



II. Die Podiumsdiskussion

Den Abschluss des Symposiums bildete eine anderthalbstündige Podiumsdiskussion der beteiligten Projektvertreter. Als allgemein positiv, oder, wie Conze konstatierte, als „unabdingbar“ wurde die Kooperation mit Vertretern des Auftraggebers eingeschätzt. Die Gefahr, dass solche hausinternen Ansprechpartner die Unabhängigkeit der eigenen Forschung tangierten, wurde verneint, zudem, wie Henke betonte, auch kein Interesse seitens der Behörden an einer Einflussnahme oder „Vertuschung“ bestehe. Goschler nahm dies auf, indem er zu bedenken gab, dass die Unabhängigkeit der Forscher nicht mit „roher Gewalt“ eingeschränkt würde, sondern „subtilere Mechanismen“ auf Seiten der Institutionen und der Forscher abliefen, die mitunter in einer „Beißhemmung“ resultieren könnten. Ähnliches berichtete auch Ritschl, dem zufolge die „Stimmungslage“ je nach Gesprächspartner durchaus unterschiedlich sei, was ihn mitunter in die Situation bringe, zwischen bestimmten Standpunkten und daraus möglicherweise resultierenden Nachteilen für die ihn Unterstützenden innerhalb des Ministeriums abzuwägen. Middendorf ergänzte, dem Problem der Unabhängigkeit von Auftragsforschung sei durch eine verstärkte Einbindung in den wissenschaftlichen Diskurs und damit der Legitimierung durch Fachkollegen beizukommen. In dieselbe Kerbe schlug auch Nützenadel, als er betonte, dass die scientific community die maßgebliche und disziplinierende Kontrollinstanz sei. Hier konterte Safferling als einziger Nicht-Historiker in der Runde, dass dieser Kontrollmechanismus dann versage, „wenn alle Historiker in Deutschland in solchen Kommissionen sitzen“, eine Entwicklung, die er allmählich feststelle.

Diskutiert wurden auch die inhaltlich-methodischen Konsequenzen der Auftragsforschung für das Fach. Während Henke als diskussionsbedürftig hervorhob, dass diese auf Institutionen fokussierten Studien von außen in die Geschichtswissenschaft hineingetragen worden seien und die Methodik und die Frageinteressen der Forschenden einengten, interpretierte Ritschl die „Verwaltungsperspektive“ der Projekte als Korrektiv für die aus seiner Sicht teils zu weitgehende Perspektive auf den NS-Staat als chaotisch und polykratisch. Conze gab darüber hinaus zu bedenken, dass die Sichtweise der Zurückdrängung der traditionellen Ministerialbürokratie durch NS-Organisationen auch als „politisches Entlastungselement“ eben jener Ministerialbürokratie gedient habe. Darüber hinaus stellte Henke zur Diskussion, ob die intransparente Vergabe von Auftragsarbeiten in additiver und die Hierarchieebenen sich immer weiter hinab bewegenden Weise der richtige Weg sei, oder ob Historiker nicht vielmehr auf einer kompetetiven Mittelvergabe durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bestehen sollten. Dem hielt sowohl Görtemaker als auch aus dem Publikum Wolfgang Krieger, wie Henke Mitglied der BND-Kommission, entgegen, dass weder für das BMJ-Projekt noch für Geheimdienst-Forschungsprojekte Drittmittel auf traditionellem Wege zur Verfügung gestanden hätten. Die von den Bundesbehörden finanzierte Forschung hätte anderweitig also gar nicht stattfinden können.

Als ein weiterer Themenkomplex schälte sich die Frage der Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den Projekten heraus. Gemeinhin wurde deren Heterogenität und die Pluralität der methodischen Zugänge und inhaltlichen Zuschnitte als äußerst positiv bewertet. Auch wenn die Vergleichbarkeit der Projekte nur in geringem Maße gegeben sei, betonte Henke, dass in Zukunft sich sicherlich Querschnittsfragen herauskristallisierten, etwa betreffend des „Spannungsverhältnisses zwischen Person und Institution“. Unmittelbar vergleichbar erschien hingegen die Vorgeschichte einiger Kommissionen – so berichteten Ritschl und Henke über publikumsorientierte Veröffentlichungen anlässlich von Jubiläen, die von BMWi und BND zunächst ins Auge gefasst wurden, die jedoch zugunsten der aufs Gleis gesetzten Forschungsprojekte als inadäquat verworfen worden seien. In der Schlussrunde wurde dann offenbar, dass einerseits ein weiterer Austausch zu bestimmten übergreifenden Forschungsfragen – Nützenadel nannte Verwaltungshandeln, Staatlichkeit oder den Kontinuitätsbegriff als Beispiel – und andererseits zu Spezialfragen in verwandten Themen- und Politikbereichen als sinnvoll erachtet wurde.

 

Podiumsdiskussion (Teil 1) – v.l.n.r.: Manfred Görtemaker, Constantin Goschler, Eckart Conze, Alexander Nützenadel, Christoph Safferling, Albrecht Ritschl, Klaus-Dietmar Henke, Stefanie Middendorf und Imanuel Baumann.

 

Podiumsdiskussion (Teil 2)



III. Ergebnisse

Wie ist das allseits als lobenswert begrüßte und als ausgesprochen ertragreich bewertete Symposium nun abschließend zusammenzufassen?[14] Als zentrale Erkenntnis kann mit Sicherheit die – durchaus auch für die Beteiligten unerwartete – Heterogenität der Projekte und ihrer Organisation, der Ansätze und Methodiken einschließlich erheblich divergierender Untersuchungszeiträume, aber auch die Unterschiedlichkeit der Gegenstände, der jeweiligen Forschungslagen und -fragen sowie inhaltlicher Schwerpunkte gelten. Einstweilige Bedenken, dass die von staatlichen Einrichtungen initiierte, auf den Nationalsozialismus und seine Wirkungsgeschichte bezogene institutionengeschichtliche Forschung allzu einheitlich verlaufen würde, erwiesen sich damit als hinfällig. So steht folglich zu erwarten, dass auch die Ergebnisse der einzelnen Projekte ebenso wenig miteinander vergleichbar sein werden, wie auch keine verfestigte Struktur des Symposiums oder gar eine Synthese in Form eines gemeinsamen Narrativs angestrebt wird. Als vordringliches Ergebnis jenseits konkreter Sachverhalte ist wohl zu sehen, dass die Tagung einen gemeinsamen Kommunikationsraum geschaffen hat, der es zukünftig besser ermöglicht, Erfahrungen auszutauschen, sich über forschungspraktische, methodische und übergreifende inhaltliche Fragen zu verständigen und auch in kleineren Runden spezifische Probleme zu diskutieren.

Selbst ohne den unmittelbaren Nutzen, den die Forscher aus solchen Gesprächen für ihre Arbeit ziehen würden, wäre eine Fortsetzung der Diskussion uneingeschränkt zu begrüßen. Dies schon allein deswegen, weil nicht alle der aufgeworfenen, mitunter grundsätzlichen Fragen zu einer befriedigenden Antwort gelangten. So scheint es etwa anzuraten zu sein, sich eingehender mit den Auswirkungen dieser Aufarbeitungs-Projekte auf die Historiker-Zunft oder auch mit der Art und Weise auseinandersetzen, in der sich diese Forschungskonjunktur augenblicklich vollzieht. Ist es beispielsweise für die innerfachliche Kontrolle tatsächlich unproblematisch, dass in steigender Zahl maßgebliche Vertreter des Fachs die strukturell ähnlich gelagerten Forschungsprojekte bearbeiten oder zumindest betreuen? Sollten Wissenschaftler sich den bislang fast durchgängig auf intransparentem Wege zusammengestellten Kommissionen zukünftig nicht besser verschließen und stattdessen auf ein öffentliches Ausschreibungsverfahren drängen, so prestigeträchtig und bedeutsam derartige Berufungen in Zeiten stetig härter werdender Mittelkonkurrenz auch sein mögen? Wäre es nicht sachdienlicher, statt der organisatorisch-finanziellen Anbindung an die betroffenen Behörden eine der Tagespolitik ferner stehende, spezialisierte Institution wie die DFG dazwischenzuschalten, die den Forschungsprozess begleitet?

Nicht zuletzt scheint es nach wie vor essentiell zu sein, sich mit dem virulenten Komplex der Autonomie der Wissenschaft zu befassen. Auch wenn keine Versuche der Auftrag- und Geldgeber zu verzeichnen sind, direkten inhaltlichen Einfluss auf den Forschungsprozess oder die Ergebnisse zu nehmen, wäre es beispielsweise von großer Bedeutung zu thematisieren, ob, und wenn ja, inwiefern Historiker in die Imagearbeit der Behörden eingebunden sind und die Gefahr besteht, funktionalisiert und vereinnahmt zu werden. Ebenso wäre selbstkritisch zu reflektieren, welche Öffentlichkeits- und Medienstrategie die Forschergruppen selbst anstreben sollten und welche Vor- und Nachteile dies jeweils mit sich brächte. Das Spektrum reicht hier von der stillen und nahezu öffentlichkeitsabstinenten Art, wie die AA-Kommission ihren vierjährigen Forschungsprozess gestaltete und wie sie fast demonstrativ Distanz zu ihrem Auftraggeber wahrte, bis hin zur BMJ-Kommission, die mit zahlreichen Veranstaltungen und nicht unbeträchtlicher Medienpräsenz auf weitgehende Transparenz setzt und dabei auch die Nähe zur zuständigen Bundesministerin nicht scheut.

Dass die Redner an diesem Tag nicht von einem neutralen, sondern symbolträchtig von einem mit dem Bundesadler beschlagenen Pult sprachen, könnte Anstöße geben, über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik im Kontext der Aufarbeitung des Nationalsozialismus neu nachzudenken.

 

 

[1] Als Überblick über das vergangene und aktuelle Engagement der Bundesministerien in Sachen NS-Aufarbeitung bietet sich die umfangreiche Bundestagsdrucksache 17/8134 vom 14. Dezember 2011 an: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Jan Korte u.a. (Drucksache 17/4126), Umgang mit der NS-Vergangenheit, Drucksache 17/8134, 14.12.2011. Vgl. auch die Videoaufzeichnung und die schriftlichen Stellungnahmen der Experten-Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien „Kontinuitäten aus der NS-Zeit ermitteln“ am 29.02.2012.

[2] Vgl. das Programm der Tagung.

[3] Die Rosenburg in Bonn war von 1950 bis 1973 der Amtssitz des Bundesjustizministeriums.

[4] Vgl. dazu: http://www.historikerkommission-aa.uni-marburg.de/index.html und den Kommissionsbericht: Eckart Conze/Norbert Frei/Peter Hayes/Moshe Zimmermann, Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, München 2010. Zur anschließenden Debatte: Martin Sabrow/Christian Mentel (Hg.), Das Auswärtige Amt und seine umstrittene Vergangenheit. Eine deutsche Debatte, Frankfurt am Main 2014 und den ZOL-Themenschwerpunkt „Die Debatte um ‚Das Amt und die Vergangenheit‘“.

[5] Vgl. dazu: http://www.uhk-bnd.de/ einschließlich des dort veröffentlichten Manuskripts dieses Vortrags. Vgl. auch das im Rahmen des Symposiums geführte ZOL-Interview mit Henke, „‚Noch klappt es nicht richtig‘“.

[8] Vgl. dazu: http://www.reichsfinanzministerium-geschichte.de/ und das ZOL-Interview mit Kommissionssprecher Hans-Peter Ullmann: „‚Dem Projekt geht es nicht um spektakuläre Ergebnisse‘“. Die erste, mittlerweile veröffentlichte Monografie des Projekts ist: Christiane Kuller, Bürokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, München 2013.

[10] Vgl. dazu: http://www.bmas.de/DE/Ministerium/Geschichte/inhalt.html. Die Projektkonzeption wurde im Oktober 2013 veröffentlicht. Finanzrahmen laut schriftlicher Auskunft des BMAS vom 26.11.2013.

[11] Vgl. dazu: http://www.uwk-bmj.de/ sowie das ZOL-Interview mit Görtemaker: „‚Die Akten sind unüberschaubar‘“. Die Vorträge der Auftaktveranstaltung der Kommissionsarbeit, des 1. Rosenburg-Symposiums vom 26. April 2012, sind veröffentlicht als: Manfred Görtemaker/Christoph Safferling (Hg.), Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit. Eine Bestandsaufnahme, Göttingen 2013.

[12] Vgl. dazu auch das Redemanuskript.

[14] Zum Presseecho vgl. etwa: Katja Gelinsky, Aufarbeitung in den Ministerien, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.05.2013; Rainer Blasius, Fliegenbeine und Imagepflege, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.05.2013; Stefan Reinecke, Morsches Fundament, taz, 10.05.2013.