Der Umgang mit den NS-Medizinverbrechen seit dem Ende des „Dritten Reichs“ in der Bundesrepublik Deutschland streift in manchen Aspekten das, was Theodor Adorno 1959 in einer häufig als unglücklich empfundenen Formulierung „Aufarbeitung der Vergangenheit“ genannt hat[1]. Adorno wollte mit diesem Begriff den noch problematischeren, von Helmut Ibach früh als contradictio in se ipso abgelehnten Terminus „Vergangenheitsbewältigung“ ersetzen[2]. Diese nur teilweise semantischen Begriffsdebatten hatten ihre Ursache in dem seit Kriegsende feststellbaren „Ritual der Kollektivschuldabwehr“[3] – Adorno sprach von „Gesten der Verteidigung dort, wo man nicht angegriffen ist“[4]. Nun wird man Adorno wie auch heute Norbert Frei nicht gänzlich zustimmen können, wenn sie den an alle Deutschen gerichteten Kollektivschuldvorwurf ausschließlich als Konstrukt bezeichnen. Doch dass bis zum heutigen Tage der Reflex der Kollektivschuldabwehr präsent ist, kann wohl jeder bestätigen, der in der Öffentlichkeit über die Verbrechen des NS-Regimes spricht[5]. Der Vorwurf wird selbst dann erhoben, wenn schlichte Fakten wie die NSDAP-Mitgliedschaft einer bestimmten Person ohne weitere Kommentierung benannt werden.
Einig wird man sich in jenen Fragen der Kollektivschuld und der „Vergangenheitsbewältigung“ nur dann werden können, wenn man sich zuvor auf eine gemeinsame Grundmoral, einen ethischen Standard verständigen kann. Wer etwa wie Ralph Giordano der Ansicht ist, dass jede Form von „Beteiligung an einem diktatorischem Regime“ Schuld aufbürdet, beispielsweise alleine durch das Leben in einer Diktatur und das Steuerzahlen an den Staat, für den machte sich jedermann schuldig, wenn man zugleich davon ausgeht, dass jedermann vom verbrecherischen Tun des Regimes wusste[6]. Wer hingegen die Auffassung vertritt, dass niemand verpflichtet werden kann, wegen der Regierungsform seine Heimat zu verlassen oder sein Leben durch aktiven Widerstand zu riskieren, wer die moralische Messlatte also senkt, wird weniger Indizien für eine Kollektivschuld finden. Die zeitgenössische oder gleichsam retrospektiv entwickelte Erwartungshaltung ist es auch, die das Urteil über die Bemühungen um die richtigen Lehren aus der NS-Diktatur prägt. Wer glaubt, das Leben innerhalb einer jungen Demokratie bedürfe der möglichst weitgehenden Integration einstiger Stützen der Diktatur, wird – wie Manfred Kittel – eher von „Moralismus und falscher Volkspädagogik“ sprechen als jemand, der die rigorose Ausgrenzung einst antidemokratisch agierender Personen aus der demokratischen Gesellschaft fordert[7].
Bricht man diese grundsätzlichen Überlegungen auf den konkreten Umgang mit der Ärzteschaft und der Medizin im Nationalsozialismus herunter, so stellt man fest, dass die Frage nach dem angelegten moralischen Maßstab bis in die Gegenwart hinein virulent ist. Als treffendes und zugleich in das Thema einführendes Beispiel hierfür bietet sich die Diskussion um Hans Joachim Sewering an. Von 1973 bis 1978 Präsident der Bundesärztekammer, vertrat der 1916 geborene Sewering die deutsche Ärzteschaft noch in den 1990er Jahren auf internationalem Parkett. Als er 1993 die Präsidentschaft des Weltärztebunds anstrebte, scheiterte dies an lauter werdenden Einwänden, die auf Sewerings NS-Vergangenheit Bezug nahmen.
Ein paradigmatisches Beispiel: Der Fall Sewering
Hans Joachim Sewering war am 1. November 1933 Mitglied der Reiter-SS und am 1. August 1934 der NSDAP geworden. Von 1942 an arbeitete er als Assistenzarzt in einer Tuberkuloseanstalt in Schönbrunn bei Dachau, wo er sich auch um ein örtliches Behindertenheim zu kümmern hatte. Von dort überwies er nach den Forschungen des Medizinhistorikers Gerrit Hohendorf neun Personen in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, wo fünf von ihnen getötet wurden. Bereits seit 1978 kursierte die Geschichte von Babette Fröwis, einem der Opfer[8].
Links der langjährige Ärztefunktionär Hans Joachim Sewering (1916-2010) im Jahr 2004. Rechts Jungen in der Heilanstalt Schönbrunn, Sewerings Wirkungsstätte ab 1942. Aufnahme eines SS-Fotografen, Februar 1934.
Bilder: Deutsches Ärzteblatt; Bundesarchiv, Bild 152-04-28/Friedrich Franz Bauer, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Die erfolgreichen Proteste von 1993 gegen einen möglichen Weltärztebundpräsidenten Sewering wurden von diesem, aber auch von der Bundesärztekammer, rasch als Kampagne diffamiert: Mit antisemitischem Unterton wurde der Jüdische Weltkongress als treibende Kraft hinter den Protesten ausgemacht. Auf einer Tagung in Gießen 2008 beschrieb William Seidelman, ein heute in Israel lebender kanadischer Arzt, wie er und andere zum Rückzug Sewerings beitrugen. Indem er die Akteure benannte, wies er den Vorwurf zurück, ein anonymes „jüdisches Netzwerk“ habe Sewering zu Fall gebracht[9]. Dass derartige Erklärungen nötig zu sein schienen, dass ein Jude betonen musste, Nicht-Juden an seiner Seite zu haben, zeigt, auf welchem Niveau die eigentlich geschichtswissenschaftliche, durch die Ambitionen Sewerings aber auch standespolitische und durch eine Klage des Bruders von Babette Fröwis zudem juristische Debatte geführt wurde. Zu den maßgeblichen Stimmen gegen Sewering zählten neben dem Jüdischen Weltkongress auch der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs und die American Medical Association, die größte ärztliche Standesvertretung in den USA.
Die von Michael Kater „Sewering-Skandal“ genannten Vorgänge von 1993 stehen weniger für eine geschichtswissenschaftliche Kontroverse als vielmehr für ein Zögern von ärztlichen Standesvertretern, sich mit den NS-Medizinverbrechen zu befassen[10]. Die Auseinandersetzungen um Sewering haben bis ins 21. Jahrhundert angehalten. Noch im Dezember 1995 gehörte Sewering zum Expertenteam des „Gesundheitsforums“ der Süddeutschen Zeitung[11]. Wenige Monate zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München ihr Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, da Sewerings entlastende Behauptungen „vollkommen glaubwürdig“[12] seien. 1996 forderte der Arzt und Autor Till Bastian in der Wochenzeitung Die Zeit, „die Justiz in Bayern“ solle „endlich ernsthaft gegen Sewering ermitteln“[13]. Im selben Jahr, zu Sewerings 80. Geburtstag, veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt eine umfangreiche Würdigung, in der Sewerings Verhalten in der NS-Zeit keine Erwähnung fand[14]. Derweil konnte man sich ein immer deutlicheres Bild verschaffen. In der 2000 erschienenen Erstausgabe von Katers „Doctors under Hitler“ wurde Sewerings Handeln in prominenter Weise im Prolog erörtert und der Fall Fröwis auf Aktenbasis geschildert. Präzisierungen von Forschern und Fachautoren wie Gerrit Hohendorf, William Seidelman, Markus Krischer und Thomas Gerst folgten[15]. Dennoch wurde der Forschungsstand von – freilich kleiner werdenden – Teilen der ärztlichen Vereinigungen ignoriert.
Ein kaum noch für möglich erachteter Skandal ereignete sich 2008. Der Bund deutscher Internisten (BDI) verlieh dem mittlerweile 92-jährigen Sewering mit der Günther-Budelmann-Medaille seine höchste Auszeichnung. Sewering erhielt sie „für seine Verdienste um die berufliche Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit des Arztes“[16]. Auf Kritik reagierte der BDI mit der Bemerkung, die „Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen angeblicher Verwicklung in einen Euthanasie-Mord“ seien eingestellt und „Sewerings Aussagen als ‚vollkommen glaubwürdig‘ eingestuft“ worden[17]. Damit wurde deutlich: Der BDI war nicht willens oder vermochte es nicht, zwischen juristischen Verfahren und geschichtswissenschaftlichen Erkenntnissen zu unterscheiden. Bemerkenswert ist jedoch, dass der BDI auch aus den Reihen der Ärzte deutlichen Widerspruch erfuhr. Der BDI als Berufsverband fand bei der Wissenschaft und Forschung fördernden Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in dieser Frage kein Verständnis – zumal der BDI seine Ehrung am Rande des von der DGIM alljährlich organisierten Wiesbadener Internisten-Kongresses vorgenommen hatte. Die DGIM reagierte mit einer Erklärung, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt:
„Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, hier vertreten durch ihren Vorstand, möchte nicht den geringsten Zweifel daran lassen, dass sie die Ehrung von Herrn Prof. Sewering mit der Günther-Budelmann-Medaille in keiner Weise mitträgt und sich auch von dieser Verleihung auf das Deutlichste distanziert. Die Gründe hierfür sind bekannt und beruhen primär auf den Aktivitäten von Herrn Prof. Sewering in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes. Selbst wenn sich in den zurückliegenden vier bis fünf Dekaden Herr Prof. Sewering sicher verdient gemacht hat um die berufspolitische Organisation der deutschen Ärzteschaft nach dem Kriege, ist aufgrund der Mitgliedschaften und Aktivitäten in der Zeit des Dritten Reiches (1933-1945) eine Ehrung in dieser herausragenden Form gänzlich inakzeptabel.“[18]
Dennoch hielt der BDI an seiner Ehrung fest. Sewerings Tod zwei Jahre später führte zu einem erneuten Aufflackern der Debatte. Auslöser war diesmal ein Nachruf auf Sewering, der im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde, dem von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) herausgegebenen Organ der Ärzteschaft. Unterzeichner des Nachrufs waren Jörg-Dietrich Hoppe, der damalige Präsident der BÄK und sein Vorgänger Karsten Vilmar. Der Nachruf endete mit dem Satz: „Stets an der Sache orientiert, hat er sich um den Erhalt eines freiheitlichen Gesundheitswesens und um die Wahrung ethischer Normen ärztlichen Handelns verdient gemacht.“[19] Von der NS-Vergangenheit Sewerings ist in dem Nachruf nicht die Rede.
Ihr von Auslassungen geprägter Nachruf auf ihren Vorgänger, den am 18. Juni 2010 verstorbenen früheren Präsidenten des Deutschen Ärztetages Sewering, brachte ihnen deutliche Kritik ein: links Karsten Vilmar (geb. 1930, Aufnahme aus den 1980er Jahren) und rechts Jörg-Dietrich Hoppe (1940-2011, Aufnahme von 2004).
Bilder: Túrelio, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0; Túrelio, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Vilmar stand seit jeher der Erforschung der NS-Medizingeschichte skeptisch gegenüber, wie ein 1987 unter der Überschrift „Die ,Vergangenheitsbewältigung‘ darf nicht kollektiv die Ärzte diffamieren“ im Deutschen Ärzteblatt publiziertes Interview bezeugt[20]. Zudem war er fast gleichzeitig nicht davor zurückgeschreckt, Kritikern aus den eigenen Reihen undemokratisches, der NS-Ideologie entsprechendes Verhalten vorzuwerfen, wenn diese den Entzug der Approbation für an NS-Medizinverbrechen beteiligte Ärzte forderten. Anlass war die parallel zur gesamtgesellschaftlich zunehmenden Sensibilität für die NS-Vergangenheit seit den siebziger Jahren reger gewordene Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften, die immer öfter Ärzte der NS-Täterschaft überführen konnten[21]. Jedoch überraschte Hoppes Unterschrift unter dem Nachruf, hatte er doch 2006 gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und der KBV einen Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft im Nationalsozialismus aus der Taufe gehoben[22].
Gegen den Rückschritt in der historischen Selbstorientierung der Medizin protestierten 78 medizingeschichtlich forschende Wissenschaftler, indem sie sich einem Offenen Brief der Medizin- bzw. Pharmaziehistoriker Gerrit Hohendorf, Heiner Fangerau und Bettina Wahrig anschlossen: „Der Nachruf auf Hans Joachim Sewering im Deutschen Ärzteblatt enthält keinen Hinweis auf die Rolle, die er als Arzt in der Zeit des Nationalsozialismus gespielt hat. Angesichts der Bemühungen der Bundesärztekammer, zu einer Aufarbeitung der Medizin im Nationalsozialismus beizutragen und den Opfern der nationalsozialistischen Medizinverbrechen gegenüber historische Verantwortung zu übernehmen, ist das Verschweigen der NS-Vergangenheit Sewerings schwer nachvollziehbar. […] Unabhängig davon, wie man Sewerings Handlungsweise in Schönbrunn rechtlich oder moralisch bewertet, so ist es der Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen, der zu Beginn der 1990er Jahre, als Sewerings Verwicklung in die NS-‚Euthanasie‘ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde, unangemessen erscheinen musste. Für Sewering stand damals viel auf dem Spiel, nämlich seine Position als designierter Präsident des Weltärztebundes, auf die er aufgrund internationaler Proteste dann doch verzichten musste. Ein Wort des Bedauerns über das Geschehene wäre zu diesem Zeitpunkt nicht zuviel gewesen. Aus diesem Grunde können die abschließenden Worte des Nachrufs, nämlich dass Hans Joachim Sewering sich um die Wahrung ethischer Normen ärztlichen Handelns verdient gemacht habe, doch nur eine beschränkte Geltung beanspruchen. Hierzu gehört unserer Auffassung nach auch die Übernahme historischer Verantwortung gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Verbrechen und ihren Angehörigen durch die deutsche Ärzteschaft. In diesem Sinne kann die Unvollständigkeit des Nachrufs auf Professor Sewering als Rückschritt angesehen werden.“[23]
In einer „Anmerkung in eigener Sache“ im Anschluss an den Offenen Brief wies Chefredakteur Heinz Stüwe darauf hin, dass das Deutsche Ärzteblatt den Tod Sewerings nachrichtlich durchaus mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen gemeldet habe und dass es sich unabhängig davon immer wieder des Themas angenommen habe. Stüwe betonte, dass die BÄK zu den Ausschreibern des Forschungspreises für Arbeiten zur NS-Medizin gehöre und dass in deren Auftrag Robert Jütte, der Direktor des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung, mit anderen Experten einen Forschungsbericht erstelle[24]. Der Bericht erschien 2011 in zwei Auflagen und wurde unlängst seinerseits zum Gegenstand der Kritik, unter anderem weil sich Autoren wie Götz Aly dort mit ihren Forschungsleistungen nicht ausreichend gewürdigt sahen[25].
Der Blick der NS-Ideologie auf geistig Behinderte: Links die Illustration „Hier trägst Du mit“, die u. a. in dem Buch „Biologie für Höhere Schulen“ (1940) von Jakob Graf abgedruckt wurde, rechts ein Foto, das in der Ausstellung „Erbkrank!“ des am Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern angesiedelten Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst 1934 präsentiert wurde. Die originale Bildunterschrift lautet: „Ein unheilbarer gemeingefährlicher Geisteskranker“.
Bilder: USHMM; Bundesarchiv, Bild 102-15663, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Der Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 und seine Folgen
„Die Offenlegung der historischen Fakten“ haben Hohendorf, Fangerau und Wahrig in ihrem Brief als Kernanliegen der Medizinhistoriographie beschrieben, die im Laufe der Jahrzehnte grundlegende Erkenntnisse gewinnen und immer wieder neue Details ermitteln konnte. So kann beispielsweise der einst angezweifelte Zusammenhang zwischen den oppositionellen Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen im Sommer 1941 und dem Abbruch der „Euthanasie-Aktion T4“ mit ihren 70.000 Getöteten mittlerweile als nachgewiesen gelten[26]. Auch die Erkenntnisse über die unterschiedlichen „Euthanasiemaßnahmen“, denen insgesamt etwa 214.600 Menschen zum Opfer fielen, sind differenzierter geworden: sie reichen von der Kindertötung durch Giftspritzen bis zum Verhungernlassen in Heimen[27].
Erkenntnisfortschritte wie diese negieren nicht, dass schon früh vergleichsweise umfassende Darstellungen der NS-Medizinverbrechen vorlagen. In der NS-Zeit hat mancher und kurz nach dem Ende des NS-Regimes jeder, der es wollte, vom Grauen wissen können[28]. So verbreitete der Psychiater und Medizinhistoriker Werner Leibbrand schon 1946 den schmalen Sammelband „Um die Menschenrechte der Geisteskranken“[29]. Auch erste Deutungsversuche erschienen, etwa 1947 aus der Feder des Mediziners Viktor von Weizsäcker im Jahrbuch „Die Psyche“[30]. 1948 legte die Ärztin Alice Gräfin von Platen-Hallermund ihre Abhandlung über „Die Ermordung der Geisteskranken in Deutschland“ vor[31] – die Schrift basierte auf ihrer Beobachtung des Nürnberger Ärzteprozesses[32].
Vor dem zwischen dem 9. Dezember 1946 und dem 19. Juli 1947 tagenden Gericht hatten sich 20 Militärärzte und drei hohe Beamte zu verantworten. Ihnen wurden schwere Verstöße gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Dazu gehörten die „Euthanasie“ sowie Menschenversuche zu Unterdruck, Unterkühlung, Impfstoffen (Fleckfieber) und Knochentransplantationen. Das Verfahren war der erste der zwölf großen Prozesse, die im Nachgang zum internationalen Prozess gegen die „Hauptkriegsverbrecher“ bis 1949 vor dem Militärgerichtshof der USA in Nürnberg stattfanden. Sieben der Angeklagten wurden am 20. August 1947 zum Tode verurteilt, darunter Karl Brandt, vormals Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und Begleitarzt Hitlers. Neun Angeklagte erhielten Haftstrafen, sieben wurden freigesprochen[33]. Für das internationale Recht bedeutsam wurde der von den Richtern entwickelte „Nürnberger Kodex“, eine medizinethische Richtlinie, die vor allem als Antwort auf die NS-Humanexperimente zu verstehen ist.
Urteilsverkündung in Nürnberg, im Saal 600 des Justizpalasts am 20. August 1947: Karl Brandt (1904-1948; Mitte, stehend) war ranghöchster Angeklagter im Nürnberger Ärzteprozess. Knapp ein Jahr später wurde die an diesem Tage ergangene Todesstrafe durch den Strang vollstreckt.
Bild: US Government, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Größere Bedeutung als die Schrift Platen-Hallermunds erlangte das im März 1947 erschienene Buch „Das Diktat der Menschenverachtung“, in dem der Frankfurter Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich gemeinsam mit seinem Studenten Fred Mielke die im Prozess erörterten Verbrechen dokumentiert und damit die grausamsten Medizinversuche bekannt gemacht hat[34]. Mitscherlich und Mielke waren zusammen mit Platen-Hallermund von den Ärztekammern als Beobachter zum Ärzteprozess entsandt worden, und schon das Inhaltsverzeichnis des mit Beweisfotos angereicherten Bandes listet die wesentlichen Medizinverbrechen des „Dritten Reichs“ auf: „Unterdruckversuche“, „Unterkühlungsversuche“, „Versuche zur Trinkbarmachung von Meerwasser“, „Fleckfieber-Forschung“, „Sulfonamidversuche“, „Knochentransplantationsversuche“, „Phlegmonversuche“, „Lostversuche“, „Jüdische Skelettsammlung für das Anatomische Institut der Reichsuniversität Straßburg“, „Euthanasieprogramm“, „Massensterilisationen“[35]. Das Buch erschien in der bemerkenswerten Auflage von 25.000, der Erscheinungstermin ein halbes Jahr vor Prozessende irritierte jedoch. Paul Martini, der Direktor der Bonner Medizinischen Klinik und Arzt Adenauers, sprach in diesem Zusammenhang von einem merkwürdigen Licht, das auf die Autoren falle[36]. Mehrere juristische Auseinandersetzungen folgten. Die Badische Ärztekammer protestierte in einer Entschließung gegen die Veröffentlichung. Doch trotz Kritik im Einzelnen sprach die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern am 14. Juni 1947 Mitscherlich ausdrücklich ihr Vertrauen aus[37].
Dennoch hatte die Publikation von Mitscherlich und Mielke – der Erstausgabe vom März 1947 folgte gut zwei Jahre später, im April 1949, eine Neuauflage unter dem Titel „Wissenschaft ohne Menschlichkeit“ – einen ganz anderen Charakter, als man es innerhalb der Ärzteschaft erhofft hatte[38]. Weniger Trauer um die Opfer, als vielmehr Empörung über die vermeintliche ‚Nestbeschmutzung‘ war eine weit verbreitete Reaktion unter den Medizinern[39]. Zugleich wurde die von Mitscherlich und Mielke genannte Zahl von 350 Haupttätern jedoch als entlastend empfunden, der tatsächliche oder vermeintliche Vorwurf einer Kollektivschuld des gesamten Berufstandes konnte somit abgewehrt werden[40]. Auch konnten die Ärztekammern die Publikation Mitscherlichs und Mielkes als selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit ins Feld führen, als der Weltärztebund ein Schuldbekenntnis von den deutschen Kollegen einforderte. Über den Verbleib der insgesamt 35.000 Exemplare von „Das Diktat der Menschenverachtung“ und „Wissenschaft ohne Menschlichkeit“ sind in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche, auch von Mitscherlich selbst angeheizte Spekulationen angestellt worden. Ein Großteil der Auflagen wurde von den Ärztekammern aufgekauft und war zumindest teilweise zur Weiterleitung an die Ärzte bestimmt. Die lange kolportierte Behauptung, die Ärztekammern hätten die Bücher unter Verschluss halten wollen, gilt mittlerweile zunehmend als unwahrscheinlich. Zumindest nach der Auflage von 1949 bestand offenbar kaum Nachfrage. Einer „Unterdrückung des Buches durch die Ärztekammern“ bedurfte es gar nicht[41].
Ein Klassiker: Buchumschlag von Alexander Mitscherlichs und Fred Mielkes „Das Diktat der Menschenverachtung“ von 1947 (l.) und der aktuellen Ausgabe von 2009 (r.), die nach „Wissenschaft ohne Menschlichkeit“ nun unter dem Titel „Medizin ohne Menschlichkeit“ vertrieben wird.
Bilder: Verlag Lambert Schneider; Fischer Verlag
Verdrängende Medizin und nachsichtige Justiz in den fünfziger Jahren
Doch weder die organisierte Ärzteschaft noch eine Vereinigung wie die Deutsche Gesellschaft für Geschichte der Medizin, Naturwissenschaft und Technik griffen die nach dem Ärzteprozess offenen Fragen auf[42]. Dieser ernüchternde Eindruck wird bestätigt, wenn man den Blick verengend auf die Universitätsfakultäten richtet. In der unmittelbaren Nachkriegszeit vor Gründung der Bundesrepublik wurden gemeinhin Männer zu Dekanen der Medizinischen Fakultäten gewählt, die der NSDAP skeptisch bis oppositionell begegnet waren. Es war aber keinesfalls eine Ausnahme, dass nach Gründung der Bundesrepublik ehemalige NSDAP-Mitglieder in hohe und höchste Universitätsämter strebten. In Bonn beispielsweise waren zwischen 1950 und 1970 zwölf der siebzehn Dekane frühere Mitglieder der NSDAP, oft auch der SS[43]. Auch wenn in der individuellen Biographie die NSDAP-Mitgliedschaft allein für wenig aussagekräftig gehalten wird, so ist der statistische Aussagewert bei einer Gruppe von Verantwortungsträgern nicht von der Hand zu weisen. Ungewöhnlich ist diese NS-Belastung von Entscheidungsträgern jedoch nicht, wie zuletzt die Untersuchungen zu Bundesministerien wie dem der Justiz und dem Auswärtigen Amt gezeigt haben[44].
Doch schon in den ersten Wochen und Monaten nach dem Ende der NS-Herrschaft findet man alle wesentlichen Elemente der Diskussion über Schuld, Verstrickung und Widerstand, die in den folgenden Jahrzehnten bestimmend sein sollten. Dabei ging der Wunsch nach rückhaltloser Aufklärung oft mit der Bereitschaft einher, im Wissen um menschliches Versagen Nachsicht zu üben. Bereits vor Ende des Krieges, am 19. April 1945, schilderte Paul Martini der Militärregierung die Situation an seinem Hause, der Medizinischen Klinik Bonn, und die Dilemmata, vor denen die jungen Wissenschaftler in der NS-Zeit gestanden hätten. Recht unverblümt sprach er damals den Alliierten die Berechtigung ab, über „jede Konzession im moralischen Gebiet“ zu urteilen: „Von denen […], die noch nicht die Feuerprobe auf ihre eigene Immunität gegenüber den Druck- und Erpressungsmitteln einer Tyrannis abgelegt haben, haben nur wenige das Recht, von sich zu behaupten, dass sie diese Probe mit Sicherheit besser bestanden hätten.“[45]
Martinis Argumentation erinnert damit zwar schon sehr an viele NS-Täter, die nachgeborenen Historikern das Recht zur Aufdeckung von NS-Unrecht absprachen, doch ging es Martini in erster Linie darum, Universität und Fakultät eine möglichst weitgehende Autonomie zu erhalten. In dieser Absicht legte er im Juli 1945 eine neunseitige Denkschrift vor, in der er zwar auch an die Opfer erinnerte, sich aber zugleich eindrucksvoll gegen die These einer Kollektivschuld wandte[46]. Martini glaubte an die Selbstheilungskräfte, auch an der Universität: „Diejenigen, die sich der Weltanschauung und Haltung der N.S. Partei rückhaltlos ergeben hatten, werden in keinem Falle tragbar sein, für die Militärregierung nicht, für uns aber erst recht nicht. Eine weitere Gruppe, bei der erhebliche Zweifel obwalten, wird sich damit abfinden müssen, vorerst über die Geschicke der Universität nicht mitsprechen zu dürfen. Die Mitglieder einer letzten Gruppe werden so wenig belastet sein, dass ihre Rehabilitierung voraussichtlich auch von der Militärregierung rasch zu erreichen wäre.“[47]
In der Wirklichkeit der fünfziger Jahre verlor der Blick auf das Verhalten während der braunen Jahre jedoch an Bedeutung. Die Zahl der heute vielfach als skandalös betrachteten Entscheidungen zugunsten von NS-Medizinverbrechern ist groß. Dabei spielte die bundesdeutsche Justiz eine wesentliche Rolle. Die Gerichte verfingen mehr und mehr den auf „Befehlsnotstand“ hinauslaufenden Strategien der Angeklagten und ihrer Rechtsanwälte. So verhalfen die Richter, die mehrheitlich bereits vor 1945 diese Funktion ausfüllten und selten durch Regimeferne auffielen, manchem Belasteten zurück in den Beruf, und die Staatsanwaltschaften verzichteten auf eine rigorose Verfolgung der Verbrechen. Eine Überblicksdarstellung zum Umgang der von NS-Juristen geprägten Justiz insbesondere der frühen Bundesrepublik mit den NS-Medizinverbrechen fehlt freilich noch.
Jedoch ist zwischen Richtern und Staatsanwaltschaften sowie den fünfziger und den sechziger Jahren zu differenzieren[48]. Der um gerichtliche Aufklärung bemühte, von 1958 bis zu seinem Tod Ende der sechziger Jahre amtierende hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) ist auch deshalb im Bewusstsein geblieben, weil er diesbezüglich eine Ausnahmeerscheinung darstellte[49]. Ähnliches gilt trotz aller ihr auferlegten Beschränkungen für die Arbeit der 1958 gegründeten Ludwigsburger Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Grundsätzlich galt für die NS-Medizinverbrecher, was der Historiker Tobias Freimüller in die folgenden Worte gefasst hat: „Wer das rettende Ufer der fünfziger Jahre erreicht hatte, mußte keine ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten“[50].
Paul Martini (1889–1964; l.) wurde 1932 ordentlicher Professor und Direktor der Medizinischen Klinik Bonn, die er bis zu seiner Emeritierung 1957 leitete. Sein Fakultätskollege Friedrich Panse (1899-1973; r.) gehörte zu denjenigen, die warten mussten, bevor sie wieder hohe Positionen einnehmen konnten. Panse, während der NS-Zeit Professor für Neurologie, Psychiatrie und Rassenhygiene in Bonn, war einer der Gutachter der „Aktion T4“ und schickte nach richterlicher Auffassung 15 Menschen in den Tod. Trotzdem stieg er nach 1945 bis zum Direktor der Universitätsnervenklinik Düsseldorf auf und wurde vom Bundesarbeitsministerium als Sachverständiger hinzugezogen.
Bilder: Universitätsarchiv Bonn
Bis zu diesem Zeitpunkt konnten viele schwer belastete Mediziner aber zunächst weiter praktizieren. Ein prominentes Beispiel ist Otto Bickenbach, Internist und Professor an der Reichsuniversität Straßburg, der im Konzentrationslager Natzweiler-Struthof Giftgasversuche an Häftlingen durchführte, denen mehr als 50 Menschen zum Opfer fielen[51]. Das Berufsgericht für Heilberufe in Köln kam 1966 zu der Einschätzung, Bickenbach habe durch seine Beteiligung an den Versuchen in den Konzentrationslagern seine Berufspflichten nicht verletzt[52]. So konnte er im Folgenden unbehelligt eine internistische Praxis in Siegburg eröffnen[53]. Ähnlich auch der Fall von Siegfried Ruff: 1952 erfolgte in Bonn die Umhabilitierung des zwei Jahre später zum außerordentlichen Professor ernannten Physiologen, der im „Dritten Reich“ an den im Rahmen der Luftfahrtforschung durchgeführten Medizinexperimenten im Konzentrationslager Dachau beteiligt gewesen war[54].
Noch problematischer war die Entscheidung der Verantwortlichen im Fall des Psychiaters Kurt Pohlisch, einem ehemaligen Mitglied der SS, der als „T4“-Gutachter in Bonn per Federstrich geistig Behinderte in den Tod geschickt hatte. Trotz einer immer wieder erkennbaren Bereitschaft zur Milde war es für die Fakultät zunächst selbstverständlich, dass Pohlisch auf keinen Fall an die Universität zurückkehren durfte. Das schien umso mehr angezeigt, als es mit Hans Gruhle eine geradezu idealtypische Gegenfigur gab. Der Psychiater Gruhle hatte sich den Nationalsozialisten verweigert, humane Wege in der Psychiatrie gesucht und war ein homme des lettres, der unter anderem mit Max Weber und Ricarda Huch korrespondierte[55]. Gegen den Willen der Fakultät hatte das Reichserziehungsministerium 1934 aber nicht Gruhle, sondern Pohlisch auf den Lehrstuhl für Neurologie und Psychiatrie der Universität Bonn berufen. Im kollektiven Gedächtnis blieb Gruhle als Gegenpol zu Pohlisch dennoch so sehr in Erinnerung, dass ihn die Medizinische Fakultät nach einem einstimmigen Beschluss im Herbst 1945 per Boten um Rückkehr nach Bonn bat – als Ordinarius und Klinikdirektor[56]. Gruhle entsprach dem Ansinnen, lehrte bereits im Sommersemester 1946 in Bonn und glaubte sich ein Jahr später auch formal berufen, als ihn der zum nordrhein-westfälischen Kultusminister aufgestiegene Rektor Heinrich Konen (CDU) wiederholt, in Düsseldorf und in Bonn, empfing. Einen Ruf nach Berlin lehnte er unterdessen ab.
Doch schriftlich wurde Gruhle die Bonner Berufung nie bestätigt. Dies hatte Folgen, als 1952 das Land Nordrhein-Westfalen gegen seinen Willen per Gerichtsbeschluss verpflichtet wurde, Kurt Pohlisch auf seinen alten Lehrstuhl und damit auf die seit 1946 von Gruhle eingenommene Position zurückkehren zu lassen. In zwei Prozessen 1948 und 1950 war Pohlisch frei gesprochen worden, weil man seine Deutung übernahm, er habe trotz der von ihm veranlassten „Euthanasie“-Tötungen Schlimmeres verhindert. Dabei hatte er prominente Fürsprecher, neben dem späteren Bundesminister Ernst Lemmer (CDU) vor allem den ersten Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, Heinrich Held. Präses Held prangerte im Oktober 1950 das „Pohlisch zugefügte Unrecht und die durch die Anklage erlittene Einbuße seines Rufes“ an, forderte wörtlich „Wiedergutmachung“ und verlangte Pohlischs Einsetzung „in seine Professur“[57]. Die Fakultät änderte nunmehr ihre Meinung, hob am 20. Februar 1951 ihren Unvereinbarkeitsbeschluss von früherer SS-Mitgliedschaft und Lehre auf und forderte zugleich die Wiedereinsetzung Pohlischs[58]. Dagegen versuchte die CDU-geführte Landesregierung weiterhin, die Studierenden vor einem Professor zu bewahren, der Psychiatriepatienten in den Tod geschickt hatte. Doch musste das Land Nordrhein-Westfalen Pohlisch 1952 rückwirkend zum 1. April 1949 sein altes Ordinariat überlassen und die Zahlungen an Gruhle einstellen[59].
Zwei Professoren und ein Lehrstuhl: der NS-ferne Hans Gruhle (1880-1958, l.) und der „Euthanasie“-Gutachter Kurt Pohlisch (1893-1955; r.). 1934 wurde im Berufungsverfahren Pohlisch der Vorzug gegeben, nach Ende des NS-Regimes wurde Gruhle diese Position zugesprochen, bis 1952 der Lehrstuhl aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wieder an Pohlisch ging. Nach dessen Tod 1955 übernahm Gruhle dessen Position kommissarisch erneut.
Bilder: NN; Universitätsarchiv Bonn
Das Entsetzen beschränkte sich auf intellektuelle Kreise. Gruhles Schüler Karl Jaspers hatte bereits im Sommer 1948 nicht ohne Pathos geschrieben: „Solche Männer wie Gruhle sind doch einfach unersetzliche Kostbarkeiten. Nur die noch vorhandenen Forscher können vielleicht über das grosse Erziehungsvakuum hinweg unsere Überlieferung wahren. Solche Männer sind nicht ohne weiteres da.“[60]
Dass 1949 mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Hemmschwelle sank, an NS-Medizinverbrechen Beteiligte wieder zu Würden gelangen zu lassen, zeigt auch das Beispiel von Pohlischs Kollegen und Freund Friedrich Panse[61]. Panse, Nationalsozialist, „Euthanasie“-Gutachter, Förderer einer Elektrotherapie bei renitent erscheinenden Patienten und psychisch angeschlagenen Frontsoldaten sowie engagiert lehrender Rassenhygieniker, gelangte 1953 als Professor an die Medizinische Akademie Düsseldorf[62]. Der neue Geist der Bonner Fakultät, der so in der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht denkbar gewesen wäre, zeigte sich an der Reaktion des Dekans Herbert Elbel. Er gratulierte Panse überschwänglich und sprach ihm „im Namen der Fakultät zum Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens den herzlichen Glückwunsch“ aus. Er brachte die „Freude darüber“ zum „Ausdruck“, dass Panse „jetzt wieder in aller Form Mitglied unserer Gemeinschaft geworden“ sei[63]. Der für den Tod mehrerer Psychiatrie-Patienten direkt verantwortliche Panse erhielt 1953 die Glückwünsche eines Bonner Dekans der Medizinischen Fakultät, der 1928 den NS-Studentenbund in Innsbruck mitbegründet und sich 1935 um die Aufnahme in die SS bemüht hatte.
In dieser Atmosphäre trauten sich einzelne NS-Täter mit Rechtfertigungen an die Öffentlichkeit und ließen erkennen, dass sie ihren verbrecherischen, weil körperliche Unversehrtheit und Leben von Menschen gefährdenden Zielen nicht abgeschworen hatten. Werner Catel, als Leiter der Leipziger Universitätskinderklinik maßgeblich an der Ingangsetzung der „Kindereuthanasie“ beteiligt, veröffentlichte 1962 das Buch „Grenzsituationen des Lebens“, in der er die einst einflussreiche, die „Euthanasie“ befürwortende Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von Karl Binding und Alfred Hoche aus dem Jahr 1920 als bedenkenswert aufgriff. Catel beschrieb „die 1½ Millionen Schwachsinnigen in der Bundesrepublik“ als Problem und stellte Kriterien für die „Freigabe eines Lebens“ auf[64]. Nicht zuletzt erschien 1998 ein Buch von Ernst Günther Schenck, des im Konzentrationslager Mauthausen für Ernährungsexperimente verantwortlichen Arztes und SS-Obersturmbannführers. In dem Buch, das in seinem Todesjahr im rechtslastigen Bublies Verlag erschien, wandte sich Schenck der Biographie von Hitlers Leibarzt Theo Morell zu[65].
Der Leipziger Professor für Kinderheilkunde Werner Catel (1894-1981) engagierte sich als Gutachter für das „Kindereuthanasie“-Programm, konnte aber bereits 1947 wieder als Chefarzt einer Landeskinderheilstätte praktizieren. Ab 1951 lehrte er Kinderheilkunde an der Universität Kiel, wo er 1960 auf öffentlichen Druck hin von seiner Position zurücktrat. Zwei Jahre später erschien seine Schrift „Grenzsituationen des Lebens“, in der er in positiver Weise auf „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ (1920) von Karl Binding und Alfred Hoche Bezug nahm – rechts der Umschlag der zweiten Auflage von 1922.
Bilder: Karl-Sudhoff-Institut, Universität Leipzig, Bildersammlung; Meiner Verlag
Wachsendes Interesse in Gesellschaft und Universität in den sechziger Jahren
Im Laufe der sechziger Jahre begann sich eine wachsende Minderheit für die Vergangenheit mancher wieder zu Amt und Würden gekommener Mediziner zu interessieren. Nach den Veröffentlichungen aus Anlass des Nürnberger Ärzteprozesses waren Publikationen zu NS-Medizinverbrechen zunächst Ausnahmen geblieben. Das ermöglichte es Ärztefunktionären, in verharmlosender Weise das Grauen der NS-Zeit zu instrumentalisieren, um ärztliche Standesinteressen durchzusetzen. So brachte Siegfried Häussler, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg, vermeintliche Angriffe auf den freien Beruf des Arztes durch die sozialliberale Politik Ende der siebziger Jahre mit dem Holocaust in Zusammenhang: „Am Ende standen die Gaskammern und das zerstörte Europa. Und heute? […] Ohne freie Berufe, ohne die stärkste Gruppe der freien Berufe, kann ein Volk auf Dauer, wie ich meine, weder wirtschaftlich noch menschlich vorankommen.“[66] Zu den vereinzelten, freilich durchaus rezipierten Veröffentlichungen zählen wissenschaftliche Aufsätze von Hans-Günter Zmarzlik und Klaus Dörner in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte und die Arbeiten des juristischen Aufklärungsversuchen skeptisch gegenüberstehenden Psychiatrieprofessors Helmut Ehrhardt[67]. Ehrhardt zählte 1961 im Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung zu den Sachverständigen, die zum Komplex Entschädigungszahlungen für Opfer von Zwangssterilisationen gehört wurden. Alle Sachverständigen einschließlich Ehrhardt sahen im 1934 in Kraft getretenen Erbgesundheitsgesetz jedoch kein NS-Unrecht – so erhielten die Zwangssterilisierten keine so genannten Wiedergutmachungsleistungen, was seit 2010 von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde als Unrecht angeprangert wird[68].
Für nennenswertes Aufsehen sorgte 1961 der Spiegel-Artikel „Die Kreuzelschreiber“ über die „Euthanasie-Aktion T4“[69]. Mit einem „Kreuzel“ in den Akten hatten Gutachter, die in dem Spiegel-Artikel teilweise namentlich genannt wurden, kenntlich gemacht, wer der „Euthanasie“ zugeführt werden sollte[70]. Die Gutachter, in der Regel Universitätsprofessoren der Psychiatrie, entschieden allein auf Aktenlage über Leben und Tod, also ohne die Betroffenen untersucht oder auch nur gesehen zu haben. Durch diesen Bericht war erstmals ein Millionenpublikum von Spiegel-Lesern mit den „Euthanasie“-Verbrechen konfrontiert worden.
Auf den Universitätstagen 1966 lieferte der gegen den Missbrauch seines Faches kämpfende Psychiater Walter von Baeyer vor breitem Publikum Belege dafür, dass „die Herrschaft der Unmenschlichkeit […] vor der Medizin nicht haltgemacht“ hat[71]. Schon zuvor hatten auch die seit 1964 erscheinenden Kurzbiographien des Politologen und Publizisten Rolf Seeliger Aufmerksamkeit erregt, in denen das Wirken von Hochschullehrern vor und nach 1945 skizziert wurde. Im ersten der insgesamt zwei Hefte von „Braune Universität“ deckte Seeliger neben den Taten des im Nürnberger Ärzteprozess angeklagten Flugmediziners und später für die Lufthansa und die bundesdeutsche Luftwaffe tätigen Siegfried Ruff unter anderem die antisemitischen Ausfälle des Münchener Pathologen, Psychiaters und Neurologen Max Mikorey auf[72].
Es waren aber fast immer Außenseiter oder – zunehmend – junge Studierende, die Fragen stellten. Mitte der sechziger Jahre rächte sich, dass man Anfang der fünfziger Jahre die Selbstreflexion innerhalb der Medizin abgebrochen hatte. Nach dem Vorbild Seeligers wurde nun an vielen Universitäten und Fakultäten begonnen, nach einstigen NS-Tätern zu suchen. In der breiteren Öffentlichkeit wurde, angeregt durch zahlreiche Zeitungs- und Illustriertenbeiträge, derweil über das Schicksal des wohl bekanntesten NS-Arztes Josef Mengele spekuliert[73]. Diese Konzentration auf Mengele, den für Selektionen und mörderische Humanexperimente verantwortlichen Lagerarzt von Auschwitz, kam der in der Ärzteschaft verbreiteten Ansicht entgegen, nur einzelne zu Monstern stilisierte Täter trügen Verantwortung für medizinische Verbrechen[74]. Tatsächlich aber war Mengele „nicht aus Mordlust in Auschwitz, sondern als Genetiker“; er war Teil eines komplexen Wissenschaftssystems, zu dem Forschungsförderung und Universitätsinstitute gehörten[75]. Über seinen Aufenthaltsort seit 1945 wurde über Jahrzehnte sowohl in Illustrierten als auch in der Politik spekuliert, selbst noch nach seinem Tod 1979, der 1985 bekannt wurde[76]. Aber auch andere Mediziner brachten es zu größerer Bekanntheit, wie der Fall Werner Heyde zeigt. Der maßgeblich an der „Euthanasie“ beteiligte Arzt Heyde, der jahrelang unter dem Tarnnamen Fritz Sawade praktiziert hatte, wurde 1959 verhaftet; er entzog sich 1964 dem von Fritz Bauer gründlich vorbereiteten Prozess durch Suizid[77]. Ein dem „Euthanasie-Prozeß Heyde-Sawade“ gewidmeter Spiegel-Titel kurz nach seinem Tod zeugt von der öffentlichen Aufmerksamkeit für den mit harscher Justizkritik verbundenen Fall[78].
Titel der Spiegel-Ausgabe vom 19. Februar 1964, wenige Tage nach seiner Selbsttötung: der Psychiater Werner Heyde (1902-1964) floh 1947 aus dem Gewahrsam des US-Militärs und lebte zwölf Jahre unter falscher Identität, unter anderem als Sportarzt in Flensburg. Während des Nationalsozialismus war der Würzburger Ordinarius Heyde, der auch Mitglied in der SS war, Obergutachter der „Aktion T4“. Rechts der ehemalige Lagerarzt in Auschwitz Josef Mengele (1911-1979) auf einem Foto, das für seine argentinischen Ausweispapiere 1956 entstand.
Bilder: Der Spiegel; NN, Wikimedia Commons
Im Heidelberg der Jahres 1968 war der Prominenteste unter den Angegriffenen der Chirurg und erste Nachkriegsrektor Karl Heinrich Bauer. Bauer hatte an dem siebenbändigen „Handbuch der Erbbiologie des Menschen“ von 1939/40 mitgearbeitet und 1936 die Gesetzgebung zu Zwangssterilisationen mit Überschwang begrüßt. Der Diskussion um seine Vergangenheit stellte er sich nicht. Die Einladung zu einer Debatte im Rahmen der so genannten „Kritischen Universität“ schlug er aus und ließ stattdessen auf einer Gegenveranstaltung eine dreiseitige Erklärung verteilen, in der er ihn entlastende Schriftstücke von 1934 und 1935 zitierte, auf seine späteren verfänglichen Publikationen aber nicht einging[79]. Im Verlauf der sich entspinnenden heftigen Kontroverse zwischen Studierenden der Medizin und dem 77-jährigen Emeritus Bauer stellte sich die Fakultät mit dem Dekan an der Spitze rasch auf die Seite ihres Mitglieds[80].
In Bonn konzentrierte sich in jener Zeit die Kritik auf die Person des Leiters der toxikologischen Abteilung des Pharmakologischen Instituts, Otto Rudolf Klimmer. Der 1911 geborene Honorarprofessor hatte sich 1942, so ermittelten die Studierenden, mit einer Studie über die „Vergiftung durch Verbrennungsgase“ habilitiert – eine Arbeit, die, wie der marxistische Spartakusbund bemerkte, „bestimmt kein Beitrag zur Rettung derer“ war, die „gerade zu der Zeit in den Konzentrationslagern durch solche Methoden zu Tausenden vernichtet wurden“[81]. Klimmer wurde von der linken Zeitschrift konkret als Leiter der „Gasschutzschule“ in Berlin-Gatow während des „Dritten Reichs“ vorgestellt. Ihm war nun, im Jahre 1969, von den konkret-Redakteuren in einem Interview die grundsätzliche Zustimmung entlockt worden, chemische Stoffe für den von Klimmer erwarteten ‚Kampf gegen den Kommunismus‘ zu entwickeln – ein Bekenntnis, das der politischen Linken als Beleg für „faschistische Kontinuität“ galt[82].
Nicht immer faire, manchmal gänzlich unbegründete, oft genug aber notwendige Anstöße zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit im Bereich der Medizin führten nun auch verstärkt zu publizistischen, oft wissenschaftliche Standards ignorierenden Aktivitäten. Auf höherem Niveau liegen hingegen die eher ideen- und kulturgeschichtlichen Untersuchungen von Gunter Mann sowie die Studien über konkrete NS-Medizinverbrechen von Fridolf Kudlien und Walter Wuttke-Groneberg[83]. Die 1960 erstmals als Taschenbuch erschienene Dokumentation von Mitscherlich und Mielke über den Nürnberger Ärzteprozess wurde nun verstärkt nachgefragt; die Neuausgabe von 1978 fand noch größere Verbreitung. Seit 1977 konnte der in Leipzig lehrende Theologe Kurt Nowak auch in der Bundesrepublik seine Studien zu „‚Euthanasie‘ und Sterilisierung im ‚Dritten Reich‘“ veröffentlichen[84].
Die Ausstrahlung der US-Fernsehserie „Holocaust“ durch die Dritten Programme der ARD 1979 gab weiteren Anlass zur Beschäftigung mit den Verbrechen der NS-Zeit[85]. Klaus Dörner, der für die Zeit „etwa ab 1980 einen rasanten Anstieg“ der einschlägigen Literatur verzeichnet, legte im selben Jahr seine Textsammlung „Der Krieg gegen die psychisch Kranken“ vor, Walter Wuttke-Groneberg sein breit rezipiertes Arbeitsbuch zur „Medizin im Nationalsozialismus“[86]. Seit Anfang der achtziger Jahre gab der 1946 geborene Politologe und Historiker Götz Aly der Forschung zu den „Euthanasie“-Verbrechen wichtige Impulse, auch durch einen Antrag auf ein Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Gutachter würdigten das kaum zu kritisierende Antragspapier, zweifelten aber dennoch an der Kompetenz Alys. Der Antrag wurde abgelehnt, was einen der Gutachter, Eberhard Jäckel, ebenso wie seinen Kollegen Hans-Ulrich Wehler, der ebenfalls Kenntnis von Alys Papier hatte, nicht hinderte, sich dem Thema verstärkt zu widmen[87]. Aly selbst war 1985 einer der Begründer der bis zu ihrer Umbenennung 15 Bände umfassenden Publikationsreihe „Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik“[88].
Abtransport von Behinderten aus der Pflegeanstalt Schloss Bruckberg bei Neuendettelsau (Franken) in den berüchtigten grauen Bussen der „Aktion T4“, Frühjahr 1941.
Bild: Diakonie Neuendettelsau, Wikimedia Commons
Das Verhalten der Ärzteschaft und Gesundheitsinstitutionen seit den siebziger Jahren
Innerhalb der ärztlichen Standesorganisationen aber blieb Nachdenklichkeit die Ausnahme, die Geschichte der NS-Medizinverbrechen wurde weiter ausgeblendet. Dies lässt sich nicht zuletzt anhand der Biographien der Akteure greifbar machen: so hatte auch Karl Haedenkamp, der seit 1946 die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern führte, eine NS-Vergangenheit. Zwar war er einst, 1939, mit dem damaligen Reichsärzteführer Leonardo Conti in Konflikt geraten, nichtsdestoweniger war das NSDAP-Mitglied Haedenkamp als Ärztefunktionär zuvor bereits aktiv an der Gleichschaltung der Ärzteschaft und der Ausschaltung der jüdischen Kollegen beteiligt. Auf Haedenkamp folgte, nunmehr als Präsident der BÄK, das gleichfalls NS-belastete einstige SA-Mitglied Ernst Fromm, dessen Platz dann 1973 das frühere SS-Mitglied Hans Joachim Sewering einnahm.
Sewerings Nachfolger ab 1978, Karsten Vilmar, bemerkte den sich seit den siebziger Jahren vollziehenden Wandel in der Öffentlichkeit und innerhalb der Ärzteschaft. Zwar sprach er auf dem Karlsruher Ärztetag von 1987 von einer relativ kleinen Zahl verbrecherischer Ärzte in der NS-Zeit, erwähnte aber zumindest auch die „Schuld“ der ärztlichen Organisationen[89]. Bald darauf öffnete sich das Organ der BÄK, das Deutsche Ärzteblatt, der Diskussion. Zunächst hatte die Redaktion noch den Abdruck einer Stellungnahme abgelehnt, die sich gegen das im selben Jahr veröffentlichte, heftig umstrittene Vilmar-Interview mit dem sprechenden Titel „Die ,Vergangenheitsbewältigung‘ darf nicht kollektiv die Ärzte diffamieren“ gerichtetet hatte[90]. Auf Vermittlung des in Münster lehrenden Medizinhistorikers Richard Toellner und unter Federführung seiner Berliner Kollegin Johanna Bleker erschien dort nun eine 16-teilige Serie zur Medizin im Nationalsozialismus, die erstmals 1989 in einem Buch zusammengestellt und in der Folge in erweiterter Form abermals publiziert wurde[91]. Autoren der Serie waren unter anderem Medizinhistoriker, die das Thema an die Medizinhistorischen Institute brachten und zugleich die medizingeschichtliche Forschung zur NS-Zeit in die Ärzteschaft hineintrugen: Gerhard Baader, Rolf Winau, Eduard Seidler, Werner-Friedrich Kümmel, Gunter Mann und Klaus Dörner[92].
Vor allem junge Ärzte und Zahnärzte engagierten sich seit den späten siebziger und frühen achtziger Jahren. Der als Gegenveranstaltung zum 83. Deutschen Ärztetag von kritischen Ärzten und Historikern organisierte 1. Gesundheitstag 1980 fand unter dem Motto „Medizin im Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit – ungebrochene Tradition?“ statt[93]. In Hannover organisierte die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin 1982 eine Tagung unter der Überschrift „Zahnmedizin und Faschismus“, in Bad Boll veranstaltete die dortige Evangelische Akademie eine Tagung über „Medizin im Nationalsozialismus“[94]. Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges nahmen sich des Themas bei ihren Zusammenkünften ebenso an wie der 1983 eigens zu diesem Zweck gegründete Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation, der knapp zwanzig Jahre später damit begann, seine Tagungsberichte zu publizieren[95]. 1989 entstand in Berlin unter Verantwortung der Berliner Ärztekammer und der BÄK die von Götz Aly und Christian Pross kuratierte kritische Ausstellung „Der Wert des Menschen – Medizin in Deutschland 1918–1945“[96]. Seitdem sind weitere (Wander-)Ausstellungen über die Medizin im Nationalsozialismus entwickelt worden und Forschung und Publikationstätigkeit nahmen jetzt sprunghaft zu[97]. Besonders stach der Journalist und Autor Ernst Klee (1942-2013) heraus, der in seinen Veröffentlichungen heikle Fragen nicht nur stellte, sondern sie auch in einer Art und Weise beantwortete, dass sie ein breiteres Leserpublikum finden konnten[98].
Zwei Wege, mit der NS-Vergangenheit umzugehen: Titelbild des von Gerhard Baader und Ulrich Schultz herausgegebenen Bandes „Medizin und Nationalsozialismus“ aus dem Jahr 1980 und die erste Seite des kontroversen Interviews mit Karsten Vilmar im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahr 1987.
Bilder: Verlagsgesellschaft Gesundheit; Deutsches Ärzteblatt
Zunahme der medizinhistorischen Forschung seit den achtziger Jahren
Auch in der DDR widmete man sich den NS-Medizinverbrechen: 1983 fand in Leipzig ein Symposium unter dem Titel „Medizin im Faschismus“ statt, zu dem auch einige wenige Referenten aus dem Westen anreisten, darunter der britische Medizinhistoriker Paul Weindling[99]. 1988 folgte in Erfurt und Weimar ein noch größeres Symposium, das freilich wie sein Vorgänger von den Beschränkungen geprägt war, denen die Wissenschaft in der DDR unterworfen war[100]. 1989 erschien gleichsam als abschließende Synthese der DDR-Forschung zur „Medizin unterm Hakenkreuz“ ein gewichtiger Sammelband unter maßgeblicher Beteiligung von Achim Thom, dem langjährigen Direktor des Karl-Sudhoff-Instituts Leipzig[101]. Die Abstände zwischen den Tagungen verringerten sich seit den achtziger Jahren immer mehr, und einzelne medizinische Fächer veranstalteten ihre eigenen Zusammenkünfte[102]. Immer größeren Raum nahmen die Jahre von 1933 bis 1945 in den Werken zur Geschichte von medizinischen Fakultäten ein. Bahnbrechend waren eine studentische Initiative 1982 in Gießen und 1989 eine Hamburger Autorengruppe um den Mediziner Hendrik van den Bussche, die sich ausschließlich mit der Universitätsmedizin in der NS-Zeit befassten[103]. In Freiburg war es vor allem der Medizinhistoriker Eduard Seidler, der das Wissen über die dortige Medizinische Fakultät erweiterte. Nicht zuletzt ihm ist es zu verdanken, dass sich die Kontroversen um die Freiburger Universität während der NS-Diktatur nicht mehr ausschließlich auf den „Fall Heidegger“ reduzieren. Er trug dazu in zahlreichen Referaten bei, vor allem aber in der 1991 erschienenen 600-seitigen, die Freiburger Medizin seit dem Mittelalter abhandelnden Fakultätsgeschichte, die sich auf fast 100 Seiten der Zeit von 1933 bis 1945 widmet[104]. Erweitert wurde der Forschungsstand zur Medizinischen Fakultät Freiburg im Jahr 2002 durch den anlässlich einer Ausstellung konzipierten Sammelband „Medizin und Nationalsozialismus“ und 2007 durch eine vollständige Überarbeitung der Fakultätsgeschichte von 1991[105].
Für Marburg gab die Zeithistorikerin Anne Christine Nagel 2000 einen kommentierten und mit einer umfassenden Einleitung versehenen Dokumentenband zur Universitätsgeschichte im „Dritten Reich“ heraus, der kurz darauf durch eine detaillierte Studie zur Marburger Medizinischen Fakultät, verfasst von mehreren Autoren um den Mediziner Gerhard Aumüller, eine wertvolle Ergänzung erfuhr[106]. In Düsseldorf war es eine Gruppe um die Historiker Frank Sparing und Kerstin Griese, die eine eingehende Beschäftigung mit der Medizinischen Akademie während des Nationalsozialismus anstieß und 1997 eine erste solide Aufsatzsammlung zu einzelnen Aspekten vorlegte; weitere Arbeiten folgten[107]. Zur Medizinischen Fakultät in Bonn erschien 2006 vom Autor dieses Aufsatzes eine Habilitationsschrift, die – was für eine Veränderung der Geschichtsauffassung innerhalb der verfassten Ärzteschaft spricht – mit einem auf dem Deutschen Ärztetag überreichten Forschungspreis ausgezeichnet wurde[108]. Schließlich liegt für die Berliner Charité seit 2008 eine Darstellung vor[109].
Dass sich die NS-Zeit hingegen meist nicht im Rahmen von Festschriften in einem zufriedenstellenden Maße behandeln lässt, haben mitunter problematische Beispiele aus Berlin, Essen und Solingen gezeigt[110]. Ertragreicher sind stattdessen die Aufklärungsbemühungen emeritierter Wissenschaftler, wie des Tübinger Hirnforschers Jürgen Peiffer (1922-2006), der sich seit 1988 mit Leidenschaft der Erforschung der NS-Medizin zuwandte[111].
Gegensätze: Das grundlegende wissenschaftliche Sammelwerk zur NS-Geschichte der Berliner Charité von Sabine Schleiermacher und Udo Schagen aus dem Jahr 2008 (l.) und die knapp 270 Seiten zählende Festschrift zum 300-jährigen Jubiläum der Charité von 2010 (r.). Letztere entstand laut dem Fachverband Medizingeschichte „ohne Mitwirkung und gegen Rat des Berliner Medizinhistorischen Instituts und des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité“. Da der Band umfangreiche Plagiate aufwies, wurde er alsbald wieder zurückgezogen.
Bilder: Ferdinand Schöningh; Walter de Gruyter
Seit der Jahrtausendwende wird vermehrt zur Geschichte von Fachgesellschaften geforscht. Häufig entstanden festschriftähnliche Publikationen, in denen mehrere Jahrzehnte eher unkritisch beschrieben werden und wo die NS-Zeit keine besondere Berücksichtigung findet[112]. Kritische, geschichtswissenschaftlichen Standards entsprechende Veröffentlichungen waren zunächst die Ausnahme und entstanden meist als Sammelbände[113]. Dass sich die Wissenschafts- und Medizingeschichte seit dem Ende der siebziger Jahre des Themas Medizin im „Dritten Reich“ annahm, ist weder als auffallend früh noch als besonders spät zu bezeichnen, jedenfalls wenn man andere an Universitäten gelehrte Großfächer zum Vergleich heranzieht[114].
NS-Medizinverbrechen und die Gesundheitspolitik der siebziger und achtziger Jahre
Neben der Aktivierung der Forschung hatte die mit „1968“ markierte Umorientierung Folgen ganz anderer Art. Das Demokratieverständnis der jungen Bundesrepublik war zunächst noch eng mit Autorität, Konfliktvermeidung sowie strikten Arbeits-, Sexual- und Erziehungsnormen und einem vergleichsweise starren Bildungssystem verbunden[115]. Dies wurde häufig als Folge der NS-Herrschaft interpretiert, obwohl im Ausland durchaus ähnliche gesellschaftliche Leitbilder zu beobachten waren. Ralf Dahrendorf und Jürgen Habermas sind zwei der nicht wenigen Denker und Autoren, die in diesem Sinne bereits um 1960 die Gesellschaft in der Bundesrepublik beschrieben hatten. Bald darauf wurde „Demokratisierung“ zu einem Schlagwort auch im Gesundheitswesen, und hier vor allem in den Krankenhäusern. Der Soziologe Fritz Vilmar hat in seinem als Handlungsanleitung gedachten, 1973 erschienenen Doppelband „Strategien der Demokratisierung“ Patienten ähnlich wie Gefängnisinsassen als teilweise ihrer Rechte Beraubte angesehen und das alternative Beispiel des im November 1969 eröffneten anthroposophisch orientierten Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke (Nordrhein-Westfalen) genannt. Es hob sich schon allein dadurch von anderen Kliniken ab, dass es hier keine eng bemessenen Besuchszeiten gab. Die Überwindung prä- oder antidemokratischen Denkens spiegelte sich für die Anhänger derlei Konzepte in der Biographie des Herdecker Klinik-Initiators Gerhard Kienle wieder, dem widerständiges Verhalten im „Dritten Reich“ zugeschrieben wurde und der nun, so die Deutung, den Patienten ihre demokratischen Rechte zurückgab[116].
Der Arzt Gerhard Kienle (1923-1983) initiierte das anthroposophisch geprägte „Gemeinnützige Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke“, das sich von anderen Krankenhäusern der Zeit etwa durch liberalere Umgangs- und Organisationsformen abhob. Rechts eine Außenaufnahme des Ende der sechziger Jahre nach anthroposophischen Architekturauffassungen errichteten Gebäudes (2010).
Bilder: Dokumentation Goetheanum; Thomas Pusch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Der von der Beschäftigung mit den NS-Medizinverbrechen ausgehende Impuls, Patienten zu „befreien“, führte fast gleichzeitig mit den beschriebenen konstruktiven Ansätzen in anderen Fällen zu Terror und Mord. Ein extremes Beispiel liefert das Sozialistische Patienten-Kollektiv (SPK) in Heidelberg, aus dem sich auch die Rote Armee Fraktion (RAF) rekrutierte. Im SPK deutete man unbestrittene Missstände in der Psychiatrie als Maßnahmen zur Instrumentalisierung der Medizin für den Strafvollzug. „Die Rolle des Gesundheitswesens als Vollzugsorgan der Justiz“ hatte das SPK unter der Überschrift „Das totale KZ“ zu beweisen versucht, indem es Maßnahmen auflistete, die den Gefängnischarakter von Krankenhäusern belegen sollten[117]. Als inhaftierte Mitglieder des SPK in den Hungerstreik traten und zwangsernährt wurden, fand der Faschismusbegriff hemmungslose Anwendung. Richter und Ärzte, die mit den verurteilten SPK-Mitgliedern befasst waren, wurden auf ihre nationalsozialistische Vergangenheit durchleuchtet – wobei man durchaus fündig wurde. Isolierung, Zwangsernährung und medizinische Behandlung der Inhaftierten wurden angeprangert und als Fortsetzung der NS-Medizinverbrechen beschrieben. Der maßlose Gebrauch von Gleichsetzungen mörderischer NS-Verbrechen mit im Einzelnen kritikwürdigen Maßnahmen des demokratischen Rechtsstaats war im linken Spektrum jener Jahre gängig und gehörte wie selbstverständlich zum Sprachgebrauch der RAF[118].
Auch die politisch breit gestützte Psychiatriereform der siebziger und achtziger Jahre nahm immer wieder Bezug auf die NS-Verbrechen an psychisch Kranken und geistig Behinderten. Die gegen Großkrankenhäuser und auf gemeindenahe Versorgung ausgerichtete Reform in den neunziger Jahren im Saarland führte zu einem bundesweit singulären Ergebnis. 1998 war das Landeskrankenhaus (LKH) Merzig das erste und einzige seiner Art, das tatsächlich geschlossen wurde. Im Saarland existiert seitdem kein psychiatrisches Großkrankenhaus mehr. Bemerkenswert ist, dass der Psychiater und Neurologe Wolfgang Werner, der 1978 die Leitung des LKH übernommen hatte, die Auflösung seines eigenen Hauses betrieb. Einer seiner ins Feld geführten Hauptmotive war die NS-Erfahrung: „Hinter den Mauern der Anstalten, fernab von der Kontrolle und dem Widerspruch der Zeitgenossen, war es möglich, Tausende von Menschen wegen ihres psychischen Andersseins zu ermorden. Diese Tatsache und die Annahme, daß das zugehörige psychiatrische System wesentliche Voraussetzungen für den Massenmord beigetragen hat, stellt eine entscheidende Triebfeder für unsere Dezentralisierung dar.“[119]
Neue Intensität der Aufarbeitung und des Gedenkens seit den neunziger Jahren
Die teils sehr eingehenden und wissenschaftlichen, aber auch die teils sehr oberflächlich-propagandistischen Arten der Beschäftigung mit den NS-Medizinverbrechen hatten Konsequenzen für die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. An ungezählten Orten entstanden seit den neunziger Jahren Stätten des Erinnerns und Gedenkens, zunehmend auch an Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten sowie den großen Forschungsinstitutionen und Wissenschaftsorganisationen[120]. 1983 wurde in der Anstalt Hadamar (Hessen), in der mehr als 14.500 Menschen im Rahmen der „Euthanasie“ getötet wurden, von engagierten Studierenden und Ärzten eine erste Dauerausstellung eröffnet, aus der eine staatlich geförderte Gedenkstätte erwuchs[121]. 1986 „beschloß der Fachbereich Medizin der Universität Hamburg, der Verfolgungen des Nazi-Regimes und der Oppositionellen an der damaligen Medizinischen Fakultät und im Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) zu gedenken“[122]. Dies geschah durch die Benennung des Praktikumsgebäudes auf dem UKE-Gelände „nach den beiden Hamburger Medizinstudierenden Margaretha Rothe und Friedrich Geussenhainer, die ihre Opposition gegen das NS-Regime mit dem Leben bezahlten“ und durch das Anbringen einer Gedenktafel[123].
Ähnlich verfuhr man 1989 in Göttingen im Gedenken an die „entlassenen und vertriebenen Professoren und Dozenten“[124]. Vor der ehemaligen Bonner Provinzialanstalt befindet sich dank der Initiative der Archivarin Linda Orth seit 1989 ein Mahn- und Gedenkstein. 2000 kam es zu einem öffentlichen Akt des Schuldeingeständnisses, als auf dem Campus des in Berlin-Buch gelegenen Max-Delbrück-Zentrums für Molekulare Medizin, wo sich während des „Dritten Reichs“ das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung befunden hatte, ein „Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischer Euthanasieverbrechen“ eingeweiht wurde. Seit 2006 erinnert das teilmobile „Denkmal der grauen Busse“ im württembergischen Ravensburg-Weißenau und an wechselnden anderen Orten, darunter in Berlin, Brandenburg an der Havel, Stuttgart, Pirna und Köln an die NS-„Euthanasie“[125]. Im Rahmen des Berliner Themenjahrs „Zerstörte Vielfalt“ errichtete die Charité 2013 zwei temporäre Gedenksäulen mit Namen der dort zu Tode gekommenen Mitarbeiter[126].
Das „Denkmal der grauen Busse“ am heutigen Zentrum für Psychiatrie Ravensburg-Weißenau im Jahr 2007. Die Betonskulptur eines Busses in Originalgröße, wie er 1940 die damalige Heilanstalt Weißenau in Richtung der ungefähr 70 Kilometer entfernten Tötungsanstalt in Grafeneck verließ, versperrt heute dauerhaft die damalige Ausfahrt. Im Durchgang ist der Ausspruch eines Patienten eingeschrieben: „Wohin bringt ihr uns?“
Bild: Tom Benz-Hauke, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0
Hinzu kamen offizielle Verlautbarungen. Der Senat der Universität Bonn erinnerte in seinem Beschluss vom 5. November 1998 an die wiederholte Distanzierung der Universität von „Unrechtshandlungen […], die unter der nationalsozialistischen Diktatur auch in ihrem Namen begangen wurden“[127]. Dennoch entschloss sich der Senat, für ihm bekannt gewordene Fälle von „Willkürakten ausdrücklich die Nichtigkeit festzustellen“[128]. In Jena sprach die Medizinische Fakultät am 18. April 2000 „allen Angehörigen“ der „Opfer“ „ihr tiefes Mitgefühl aus“[129]. Damit folgte man einem Senatsbeschluss und erkannte die „besondere Verpflichtung“ an, „weiterhin und systematisch allen noch nicht aufgeklärten Verbrechen nachzugehen“[130].
Vor dem Hintergrund solcher Aufklärungs- und Aufarbeitungsbekundungen, die neuen medizinhistorischen Forschungen und lokalen Gedenkinitiativen meist erst nachfolgen, wenden Historiker sich nicht nur mit spezifisch medizingeschichtlichen Fragestellungen den medizinischen Universitätsinstituten, Kliniken und Krankenhäusern im „Dritten Reich“ zu. Medizinische Einrichtungen bilden vielmehr ein Segment im Rahmen der weitgespannten Forschungen zur NS-Zwangsarbeit. Die Bemühungen um Entschädigung von Zwangsarbeitern haben diesen Forschungen einen erheblichen Schub gegeben, aber auch Folgen für die Forschung über die Opfer von Menschenversuchen gehabt[131]. Es waren weniger die Ärzte, deren Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe die Mediziner wiederholt aufrief, sich am Entschädigungsfonds zu beteiligen, sondern datenschutzrechtliche Probleme, die manche Ermittlungen erschwerten[132]. Zugleich ermöglichten die Vereinigung Deutschlands 1990, die Demokratisierung Ostmitteleuropas sowie politische Initiativen zur Entschädigung von Zwangsarbeitern und anderen NS-Opfern, dass neue Archivbestände bekannt und erschlossen werden konnten. So wurde die „Euthanasie-Aktion T4“ detaillierter erforscht, nachdem im ehemaligen Zentralarchiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR etwa 30.000 Krankenakten entdeckt worden waren[133].
Es waren nun kaum mehr die Ärzte, die der historischen Forschung entgegenstanden. Im Gegenteil förderten Medizinische Fakultäten und Ärztevereinigungen auf vielfache Weise die Forschung. Ganze Opfergruppen wie die der Zwangssterilisierten fanden erst jetzt größere Aufmerksamkeit. Auch in vom NS-Unrecht mittelbar oder unmittelbar betroffenen Orten verdrängte jetzt der Wissensdrang das kollektive Schweigen. Vielleicht mag es mit den besonderen Gegebenheiten der DDR-Geschichte zusammenhängen, dass die Aufdeckung der Beteiligung des in der Bevölkerung verehrten Kinderarztes Jussuf Ibrahim (1877-1953) an der nationalsozialistischen „Kindereuthanasie“ noch auf emotional geprägte Abwehrreaktionen stieß[134]. Nicht zuletzt die PDS sah in der wissenschaftlichen Arbeit zur Erhellung des NS-Unrechts einen politisch motivierten Angriff aus dem Westen auf einen beliebten Kinderarzt der DDR.
Jussuf Ibrahim (1877-1953) auf einer Veranstaltung 1953 in Leipzig, wenige Wochen vor seinem Tod. Als Leiter der Jenaer Universitäts-Kinderklinik war er in der ersten Hälfte der vierziger Jahre für Überweisungen von Kindern in das Landeskrankenhaus in Stadtroda (Thüringen) verantwortlich, wo diese teils auf seinen Vorschlag hin ermordet wurden. 1952 erhielt der angesehene Mediziner, dessen NSDAP-Mitgliedschaft an seiner halbägyptischen Herkunft scheiterte, den Nationalpreis der DDR Erster Klasse. Sein Grab in Jena trägt die Einschrift „Der Vater der Kinder und Helfer der Mütter“ und „Sein Leben war Liebe, Güte, Helfen“.
Bilder: Deutsche Fotothek, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; BrThomas, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Die NS-Medizinverbrechen als geschichtspolitisches Argument der Gegenwart
Man kann es als die große Integrationsleistung der Bundesrepublik ansehen, dass sie de facto und mit vergleichsweise wenigen Ausnahmen darauf verzichtete, NS-Täter zur Verantwortung zu ziehen. Darüber ist viel debattiert worden und es wird darüber auch in Zukunft zu forschen sein. Erstaunlich aber bleibt vor allem die menschliche Seite. Es ist zu fragen, wieso so viele schuldig Gewordene nicht nur ihren Lebensunterhalt durch die Ausübung ihres alten Berufs sichern wollten, sondern vielmehr ohne Zwang wieder in hohe und höchste Ämter strebten. Der belastete Professor wurde Dekan, der an Verbrechen beteiligte Ärztefunktionär wollte gar Chef des Weltärzteverbands werden.
Die historische Forschung stößt in der Gegenwart nicht mehr auf politisch motivierte Hindernisse. Kaum jemand wagt, an der Bedeutung weiterer Forschung zu den NS-Medizinverbrechen zu zweifeln, sie wird sogar von Ärzteschaft und Medizinischen Fakultäten aktiv unterstützt. Die Politik fördert private oder institutionelle Initiativen zur Erinnerung an das Unrecht, sofern sie nicht sogar selbst tätig wird. Und doch gibt es auch in der Gegenwart beim Umgang mit den NS-Medizinverbrechen nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Sie kreisen um die Frage, ob es legitim ist, in die bioethischen Debatten der Gegenwart das Schicksal der Opfer von NS-„Euthanasie“ oder Zwangssterilisation einzuführen. Die einen sprechen dabei von einer moralisch inakzeptablen Instrumentalisierung der Ermordeten und Gequälten, die anderen glauben gerade durch den historischen Vergleich dem Schicksal der Opfer Respekt zu erweisen und einen Sinn zu geben. Diese Diskussion hat längst eine breitere Öffentlichkeit erreicht. So erinnerte der stern mit seinem Titel „In Würde sterben“ 2006 an den berühmten Aufmacher „Wir haben abgetrieben!“ von 1971. Offensiv vertrat Chefredakteur Thomas Osterkorn das Recht auf Suizid und das Recht auf Beihilfe zum Suizid[135].
Zwei Debatten um den Umgang mit Leben und Tod, die die Gesellschaft spalteten und noch immer spalten: Titelbilder des stern vom 23. November 2006 (l.) und 6. Juni 1971 (r.)
Bilder: Stern
Wie in vielen anderen Stellungnahmen zu diesem Thema wird hier der Suizid eines Kranken als „würdiger Tod“ beschrieben und insinuiert, der leidende, auf die Palliativmedizin vertrauende und auf den Tod wartende Mensch stürbe unwürdig. Das historische Argument wird als Ungeheuerlichkeit, „Beleidigung“ und „Infamie“ zurückgewiesen[136]. Eingeführt hatte es, um beim Beispiel der vielgelesenen Illustrierten zu bleiben, Robert Spaemann, als er vor den gesellschaftlichen Folgen der Legalisierung von Sterbehilfe warnte und auf die Entwicklung in den Niederlanden hinwies: „Man sieht doch, dass die Tötung ohne Verlangen – also genau das, was die Nazis machten – die Beurteilung eines Lebens als nicht lebenswert voraussetzt. Menschen werden, ohne je danach verlangt zu haben, getötet, und zwar in einer jährlich wachsenden Zahl.“ Dass entsprechende Propaganda heute ähnlich verfänglich wäre, steht für Spaemann außer Frage. Würde man den Spielfilm „Ich klage an“ von 1941, in der ein Arzt seiner an Multipler Sklerose erkrankten Frau Gift reicht, heute zeigen, müsste man nach Ansicht Spaemanns nur „vielleicht zwei Minuten rausstreichen“ – und er würde großen Beifall finden[137].
Am häufigsten aber wird das historische Argument mit Blick auf die Radikalisierungsgefahr gewählt. Die Ethiker Johann Ach und Andreas Gaidt nennen es „pure Behauptungen“, wenn Spaemann sagt: „Es beginnt mit sentimentalen Argumenten und endet mit der brutalen Ausmerzung.“[138] Die historische Erfahrung der allmählichen Radikalisierung des NS-„Euthanasie“-Programms, auf die beispielsweise Klaus Dörner immer wieder hinweist, scheint das Gegenteil zu belegen[139]. Die Forschung hat gezeigt, wie der Zwangssterilisation die Tötung Kranker oder Behinderter im Einzelfall und schließlich die Massentötung folgte. Ein Großteil des Personals, das die so genannte „T4-Aktion“ zur Tötung psychisch Kranker organisierte, wurde 1942 zur „Endlösung der Judenfrage“ abgestellt[140].
Selbstverständlich aber kommt eine Diskussion über die „Euthanasie“, wie es der Historiker Michael Burleigh formuliert hat, auch „ohne einen Bezug auf Nazi-Deutschland“ aus[141]. Fraglich bleibt dennoch, ob die Diskussionen durch das frühzeitige Ausblenden von Argumentationskategorien fruchtbarer werden. Jedenfalls sind die Metaphern vom „Loch im Weidezaun“ oder der „schiefen Ebene“ leicht auf die niederländische Praxis oder Konzepte von „Euthanasie“-Befürwortern anzuwenden. Der Ethiker Peter Singer schließt beispielsweise aus der faktischen Erlaubnis, gesunde Föten abzutreiben, es müsse ebenso gestattet sein, kranke Neugeborene und bettlägerige Alte zu töten[142].
Abkürzungen:
BÄK Bundesärztekammer
BDI Bund deutscher Internisten
BMJ Bundesjustizministerium
DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
LKH Landeskrankenhaus
RAF Rote Armee Fraktion
SPK Sozialistisches Patienten-Kollektiv
UKE Universitätskrankenhaus (Hamburg-)Eppendorf
[1] Theodor W. Adorno, Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit [1959], in: ders., Gesammelte Schriften, Bd. 10.2, Frankfurt a. M. 1977, S. 555-572. Vgl. Christian Schneider, Kulturpessimismus und Aufklärungspathos. Zu den Ambivalenzen von Adornos „Aufarbeitung der Vergangenheit“, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 8 (2011), H. 1 (27.7.2013).
[2] Vgl. Manfred Kittel, Die Legende von der „Zweiten Schuld“. Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer, Berlin/Frankfurt a. M. 1993, S. 22. Vgl. grundlegend: Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, 2. durchges. Aufl. München 1997, S. 7 ff.
[3] Jan Friedmann/Jörg Später, Britische und deutsche Kollektivschuld-Debatte, in: Ulrich Herbert (Hg.), Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945–1980, Göttingen 2002, S. 53-90, hier: S. 83.
[4] Adorno, Aufarbeitung, S. 556.
[5] Vgl. Friedmann/Später, Kollektivschuld-Debatte, S. 84 ff.; Frei, Vergangenheitspolitik, S. 7 ff.
[6] Ralph Giordano, Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein, Köln 2000 [1987], S. 260.
[7] Kittel, Legende, S. 11.
[8] Vgl. Gerrit Hohendorf, The Sewering Affair, in: Korot 19 (2008/2009), S. 83-104; Markus Krischer, Kinderhaus. Leben und Ermordung des Mädchens Edith Hecht, München 2006; Michael H. Kater, The Sewering Scandal of 1993 and the German Medical Establishment, in: Manfred Berg/Geoffrey Cocks (Hg.), Medicine and Modernity. Public Health and Medical Care in Nineteenth- and Twentieth-Century Germany, Washington/Cambridge 1997, S. 213-234; Thomas Gerst, Neuaufbau und Konsolidierung. Ärztliche Selbstverwaltung und Interessenvertretung in den drei Westzonen und der Bundesrepublik Deutschland 1945–1995, in: Robert Jütte (Hg.), Geschichte der deutschen Ärzteschaft. Organisierte Berufs- und Gesundheitspolitik im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 1997, S. 195-242, hier: S. 236; William E. Seidelman, Erinnerung, Medizin und Moral. Die Bedeutung der Ausbeutung des menschlichen Körpers im Dritten Reich, in: Eberhard Gabriel/Wolfgang Neugebauer (Hg.), NS-Euthanasie in Wien, Wien u. a. 2000, S. 27-46, hier: S. 35 ff.
[9] Vgl. Norbert Jachertz, Medizinverbrechen. Erinnern und beherzigen, in: Deutsches Ärzteblatt 105 (2008), S. A-2698 ff.
[10] Kater, Sewering Scandal.
[11] Vgl. Arnd Schweitzer, Sadistische Einzeltäter oder Kollektivschuld eines ganzen Standes? 50 Jahre Berichterstattung über NS-Verbrechen von Ärzten in „Spiegel“ und „Zeit“, Dipl.-Arbeit Hannover 1997, http://www.redaktion-medizin.de/img/dipl_as.pdf, S. 59 f.; Till Bastian, Ein düsteres Kapitel, in: Die Zeit, Nr. 43, 18.10.1996, S. 21; Oliver Das Gupta, Der Ärztepräsident und das tote Mädchen, in: Süddeutsche Zeitung Online, 17.5.2010 (10.5.2013).
[12] Zit. n. Bastian, Kapitel.
[14] Prof. Dr. med. Dr. med. h. c. Hans Joachim Sewering, in: Deutsches Ärzteblatt 93 (1996), S. A-205.
[15] Vgl. Hohendorf, Sewering Affair; Seidelman, Erinnerung; Krischer, Kinderhaus; Gerst, Neuaufbau.
[18] Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin zur Verleihung der Günther-Budelmann-Medaille an Herrn Prof. Hans Joachim Sewering, 15.7.2008, http://www.dgim.de:82/portals/pdf/Stellungnahme_Verleihung_G%C3%BCnther-Budelmann-Medaille2008_Version_deutsch.pdf (12.8.2013).
[19] Jörg-Dietrich Hoppe/Karsten Vilmar, Gestalter im Dienst der Ärzteschaft, in: Deutsches Ärzteblatt 107 (2010), S. A-1409.
[20] Karsten Vilmar, Die „Vergangenheitsbewältigung“ darf nicht kollektiv die Ärzte diffamieren, in: Deutsches Ärzteblatt 84 (1987), S. A-1185–A-1188, A-1194–A-1197. Anlass des Interviews war der Artikel: Hartmut M. Hanauske-Abel, From Nazi Holocaust to Nuclear Holocaust. A Lesson to Learn?, in: The Lancet 28 (1986), S. 271 ff.
[21] Vgl. Tobias Freimüller, Mediziner: Operation Volkskörper, in: Norbert Frei [Hg.], Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945, Frankfurt/New York 2001, S. 13-69, hier: S. 66.
[22] Vgl. Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus, Dezember 2006, http://www.kbv.de/9967.html (12.8.2013).
[23] Gerrit Hohendorf/Heiner Fangerau/Bettina Wahrig, Kein Hinweis auf die Rolle im Nationalsozialismus, in: Deutsches Ärzteblatt 107 (2010), S. A-1520. Die Druckfassung des Offenen Briefs mit den vorgenannten drei Verfassern als PDF unter: http://data.aerzteblatt.de/pdf/107/31/a1520.pdf und in der HTML-Version mit insgesamt 81 namentlich aufgeführten Unterzeichnern: http://www.aerzteblatt.de/archiv/77851/Nachruf-Kein-Hinweis-auf-die-Rolle-im-Nationalsozialismus (14.8.2013).
[25] Robert Jütte i. Verb. m. Wolfgang U. Eckart, Hans-Walter Schmuhl u. Winfried Süß, Medizin und Nationalsozialismus. Bilanz und Perspektiven der Forschung, Göttingen 2011; vgl. zur Rolle der BÄK bei der Erstellung des Forschungsberichts: ebd., S. 10; zur Kritik vgl. Götz Aly, Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939–1945. Eine Gesellschaftsgeschichte, Frankfurt a. M. 2013, S. 300.
[26] Vgl. Winfried Süß, Der „Volkskörper“ im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939–1945, München 2003, S. 127 ff.; Aly, Die Belasteten, S. 174 ff., 294.
[27] Vgl. Heinz Faulstich, Die Zahl der „Euthanasie“-Opfer, in: Andreas Frewer/Clemens Eickhoff (Hg.), „Euthanasie“ und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik, Frankfurt a. M./New York 2000, S. 218-229, hier: S. 227.
[28] Zum Kenntnisstand während der „T4-Aktion“ vgl. die Beispiele Galen und Klemperer: Aly, Die Belasteten, S. 174 f.
[29] Werner Leibbrand (Hg.), Um die Menschenrechte der Geisteskranken. U. Mitarb. v. Elisabeth Eberstadt, Annemarie Wettley, Karl Walz, Heinrich Tschakert u. Hermann Heubeck, Nürnberg 1946. Vgl. Hans-Ludwig Siemen, Heil- und Pflegeanstalt Erlangen, in: Michael von Cranach/Hans-Ludwig Siemen (Hg.), Psychiatrie im Nationalsozialismus. Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945, 2. Aufl. München 2012, S. 159-173, hier: S. 172; Hans-Ludwig Siemen, Die bayerischen Heil- und Pflegeanstalten während des Nationalsozialismus, in: Michael von Cranach/Hans-Ludwig Siemen (Hg.), Psychiatrie im Nationalsozialismus. Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945, 2. Aufl. München 2012, S. 417-464, hier: S. 464.
[30] Viktor von Weizsäcker, Euthanasie und Menschenversuche, in: Psyche 1 (1947/48), S. 68-102.
[31] Alice Platen-Hallermund, Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. Aus der deutschen Ärztekommission beim amerikanischen Militärgericht, Bonn 1993 [1948].
[32] Vgl. mit weiteren Literaturangaben: Wolfgang U. Eckart, Fall 1: Der Nürnberger Ärzteprozeß, in: Gerd R. Ueberschär (Hg.), Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952, Frankfurt a. M. 1999, S. 73-85.
[33] Vgl. Jürgen Peter, Der Nürnberger Ärzteprozeß im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Münster/Hamburg 1994.
[34] Alexander Mitscherlich/Fred Mielke, Das Diktat der Menschenverachtung. Eine Dokumentation, Heidelberg 1947.
[35] Vgl. Mitscherlich/Mielke, Das Diktat; Peter, Ärzteprozeß, S. 29 ff., 90.
[36] Vgl. Ralf Forsbach, Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn im „Dritten Reich“, München 2006, S. 46.
[37] Vgl. Peter, Ärzteprozeß, S. 57.
[38] Vgl. Gerhard Baader, Die Erforschung der Medizin im Nationalsozialismus als Fallbeispiel einer Kritischen Medizingeschichte, in: Ralf Bröer (Hg.), Eine Wissenschaft emanzipiert sich. Die Medizinhistoriographie von der Aufklärung bis zur Postmoderne, Pfaffenweiler 1999, S. 113-120, hier: S. 114 f.
[39] Vgl. Richard Fuchs, Das Geschäft mit dem Tod. Plädoyer für ein Sterben in Würde, Düsseldorf 2001, S. 125: „Für die deutsche Ärzteschaft blieb Mitscherlich der bestgehaßte Mann.“ Siehe auch: MHI Bonn, NL Martini, Anlagen, Verteidigungen und Gutachten nach dem Krieg, Martini an Cousine Becher, 9.5.1948, Durchschrift: „Die Veröffentlichung der Dokumente vor Abschluss der Gerichtsurteile durch die Herren Mitscherlich und Milke [sic] warf ein […] merkwürdiges Licht auf Herrn Milke“. Vgl. auch Margarete Mitscherlich-Nielsen, Das Sigmund-Freud-Institut unter Alexander Mitscherlich – ein Gespräch, in: Tomas Plänkers/Michael Laier/Hans-Heinrich Otto/Hans-Joachim Rothe/Helmut Siefert (Hg.), Psychoanalyse in Frankfurt am Main. Zerstörte Anfänge. Wiederannäherung. Entwicklungen, Tübingen 1996, S. 385-412, hier: S. 387.
[40] Vgl. Norbert Jachertz, Phasen der „Vergangenheitsbewältigung“ in der deutschen Ärzteschaft nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Robert Jütte (Hg.), Geschichte der deutschen Ärzteschaft. Organisierte Berufs- und Gesundheitspolitik im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 1997, S. 275-288, hier: S. 278.
[41] Martin Dehli, Leben im Konflikt. Zur Biographie Alexander Mitscherlichs, Göttingen 2007, S. 156. Vgl. die Zusammenfassung (ebd., S. 145 ff.) weitgehend im Anschluss an: Thomas Gerst, Der Auftrag der Ärztekammern an Alexander Mitscherlich zur Beobachtung und Dokumentation des Prozessverlaufs, in: Deutsches Ärzteblatt 91 (1994), S. A-1606–A-1622, hier: S. A-1618. Vgl. aber auch Gerhard Baader in: ders./Ulrich Schultz (Hg.), Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit – ungebrochene Tradition? Berlin 1980, S. 61; Jürgen Peter, Die Berichterstattung der Deutschen Ärztekommission zum Nürnberger Ärzteprozeß, in: Christoph Meinel/Peter Voswinckel (Hg.), Medizin, Naturwissenschaft, Technik und Nationalsozialismus. Kontinuitäten und Diskontinuitäten, Stuttgart 1994, S. 252-264; ders., Ärzteprozeß, S. 65 ff.; Ulrich Beushausen/Hans-Joachim Dahms/Thomas Koch/Almuth Massing/Konrad Obermann, Die Medizinische Fakultät im Dritten Reich, in: Heinrich Becker/Hans-Joachim Dahms/Cornelia Wagner (Hg.), Die Universität Göttingen unter dem Nationalsozialismus, 2. erw. Aufl. München 1998, S. 183-286, hier: S. 183.
[42] Vgl. Baader, Erforschung, S. 115.
[43] Vgl. Ralf Forsbach, Der Kampf um Gerechtigkeit. Zur Erneuerung der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn nach dem Ende der NS-Herrschaft, in: Thomas Becker (Hg.), Zwischen Diktatur und Neubeginn. Die Universität Bonn im „Dritten Reich“ und in der Nachkriegszeit, Bonn 2008, S. 253-272, hier: S. 270.
[44] Vgl. Eckart Conze/Norbert Frei/Peter Hayes/Moshe Zimmermann, Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. U. Mitarb. v. Annette Weinke u. Andrea Wiegeshoff, München 2010, S. 352 f. (im Auswärtigen Amt waren 1951 69 % der Angehörigen des höheren Dienstes einstige NSDAP-Mitglieder); Björn Hayer, Rechtsverdrehung durch die Hintertür, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.6.2013, dort das Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission des Bundesjustizministeriums (BMJ) Christoph Safferling: „In unterschiedlichen Graden waren Mitte der sechziger Jahre alle Abteilungsleiter im BMJ mit einer NS-Vergangenheit belastet, alle.“
[45] MHI Bonn, NL Martini, Ernährungsgutachten, Martini an Captain Luebbers/Militärregierung, 19.4.1945, Abschrift.
[46] MHI Bonn, NL Martini, Ernährungsgutachten, Martini an Militärregierung, 24.10. [hdschr. Korrektur: „Juli“] 1945, Abschrift; ebd., Oberpräsident Fuchs/Düsseldorf an Martini, 8.9.1945, Abschrift.
[47] MHI Bonn, NL Martini, Ernährungsgutachten, Martini an stellvertretenden Rektor Brinkmann, 20.6.1945, Abschrift.
[48] Vgl. Aly, Belasteten, S. 294.
[49] Vgl. Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903–1968. Eine Biographie, München 2009.
[50] Freimüller, Mediziner, S. 51. Vgl. auch Thomas Lohmann, Euthanasie in der Diskussion. Zu Beiträgen aus Medizin und Theologie seit 1945, Düsseldorf 1975, S. 25 ff.
[51] Ernst Klee, Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer, 4. Aufl. Frankfurt a. M. 1997, S. 378 ff.
[52] Vgl. ebd., S. 388.
[53] Vgl. Angelika Uhlmann, „Der Sport ist der praktische Arzt am Krankenlager des deutschen Volkes“. Wolfgang Kohlrausch (1888-1980) und die Geschichte der deutschen Sportmedizin, Diss. med. Freiburg i. Br., S. 204.
[54] Vgl. Rolf Seeliger (Zusammensteller), Braune Universität. Deutsche Hochschullehrer gestern und heute. Eine Dokumentation, Heft 1, München 1964, S. 59 f.; Klee, Auschwitz, S. 217 ff.
[55] Vgl. Forsbach, Fakultät, S. 141, 638 ff.
[56] HStA Düsseldorf, NW 15-258, Gruhle an Dekan MF Bonn, 23.5.1950, Abschrift.
[57] HStA Düsseldorf, NW 15-258, Präses Held an Kultusministerium/Düsseldorf, 27.10.1950. Held erhielt keine Antwort und erinnerte über ein Jahr später an seine Intervention (ebd., Held an Teusch, 11.2.1952). Zur problematischen Haltung Helds vgl. zuletzt Klaus Schmidt, Glaube, Macht und Freiheitskämpfe. 500 Jahre Protestanten im Rheinland, Köln 2007, S. 207.
[58] UA Bonn, MF-PA Pohlisch, Dekan Dirscherl an Kultusminister NRW, 21.1.1952, Durchschrift.
[59] UA Bonn, PA 7058 Pohlisch, Öffentliche Sitzung der 2. Kammer des Landesverwaltungsgerichts Düsseldorf, 19.6.1952 (auch in: HStA Düsseldorf, NW 15-258). Siehe auch die zahlreichen Dokumente in: HStA Düsseldorf, NW 15-258; ALVR Brauweiler, MF 14, Nr. 16969.
[60] UA Bonn, MF-PA 91 (2) Gruhle, Jaspers an Dekan MF, 29.7.1948. Siehe auch ebd., Dekan Martini an Jaspers, 11.9.1948.
[61] Vgl. Frei, Vergangenheitspolitik, S. 14 f., 25 ff.
[62] Vgl. Forsbach, Fakultät, S. 640 ff.
[63] UA Bonn, MF-PA 110 Panse, Dekan an Panse, 1.7.1953, Durchschlag.
[64] Werner Catel, Grenzsituationen des Lebens. Beitrag zum Problem der begrenzten Euthanasie, Nürnberg 1962, S. 122 f., 9 ff.; vgl. zu Catel im „Dritten Reich“ und in den sechziger Jahren: Udo Benzenhöfer, Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart, München 1999, S. 115 ff., 133 f. sowie Hendrik van den Bussche, Rudolf Degkwitz. Die politische Kontroverse um einen außergewöhnlichen Kinderarzt, in: Kinder- und Jugendarzt 30 (1999), S. 425-431, hier: S. 430 f. Karl Binding/Alfred Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, 2. Aufl. Leipzig 1922 [1920].
[65] Ernst Günther Schenck, Prof. Dr. med. Theodor Gilbert Morell. Hitlers Leibarzt und seine Medikamente, Schnellbach 1998. Zu Schenck vgl. Michael H. Kater, Ärzte als Hitlers Helfer, Hamburg/Wien 2000, S. 207 f.; Georg Lilienthal, Der „Lebensborn e.V.“ Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Neuausg. Frankfurt a. M. 2003, S. 60. Vgl. zu den Ärzten um Hitler auch Hinrich Jasper, Maximilian de Crinis (1889–1945). Eine Studie zur Psychiatrie im Nationalsozialismus, Husum 1991, S. 131 f.
[66] [Siegfried Häussler], Im Wortlaut: Holocaust und die Ärzte, in: Frankfurter Rundschau, 10.5.1979, S. 4. (Reproduktion in: Walter Wuttke-Groneberg, Medizin im Nationalsozialismus. Ein Arbeitsbuch, 2. unveränd. Aufl. Rottenburg 1982 [1980], S. 6).
[67] Hans-Günter Zmarzlik, Der Sozialdarwinismus in Deutschland als geschichtliches Problem, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 11 (1963), S. 246–273; Klaus Dörner, Nationalsozialismus und Lebensvernichtung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 15 (1967), S. 121-152; Helmut Ehrhardt, Helmut: Euthanasie und Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens, Stuttgart 1965.
[68] Frank Schneider, Psychiatrie im Nationalsozialismus. Erinnerung und Verantwortung, Rede vom 23.11.2010, http://www.dgppn.de/dgppn/geschichte/kommission-zur-aufarbeitung-der-geschichte/sonderseite-psychiatrie-im-nationalsozialismus/rede-schneider.html (28.8.2013).
[70] Vgl. ebd., S. 39.
[71] Walter von Baeyer, Die Bestätigung der NS-Ideologie in der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Euthanasie, in: Hans-Joachim Lieber (Hg.), Universitätstage 1966. Nationalsozialismus und die deutsche Universität, Berlin 1966, S. 63-75, hier: S. 63.
[72] Seeliger, Universität, Heft 1, S. 46 f., 59 f.
[73] Sven Keller, Günzburg und der Fall Josef Mengele. Die Heimatstadt und die Jagd nach dem NS-Verbrecher, München 2003.
[74] Vgl. Freimüller, Mediziner, S. 40 f.
[75] Klee, Auschwitz, S. 488.
[76] Vgl. Keller, Günzburg, S. 167 ff.
[77] Vgl. ebd., S. 53 ff.
[79] UA Heidelberg, Rep. 2/29, Erklärung Bauers, 4.7.1968.
[80] Vgl. Ralf Forsbach, Die 68er und die Medizin. Gesundheitspolitik und Patientenverhalten in der Bundesrepublik Deutschland (1960–2010), Göttingen 2011, S. 70 ff.
[81] UA Bonn, Flugblätter IV, Spartakus, Giftgas, 27.10.1969.
[82] UA Bonn, Flugblätter IV, FLK-Info, 5.11.1969.
[83] Vgl. u. a. Gunter Mann, Biologie und Geschichte. Ansätze und Versuche zur biologischen Theorie der Geschichte im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, in: Medizinhistorisches Journal 10 (1975), S. 231-306; Walter Wuttke-Groneberg, Medizingeschichte und nationalsozialistische Medizin. Vortrag auf dem Symposium „Selbstverständnis der deutschen Medizingeschichte“ anlässlich des 100. Geburtstags von Paul Diepgen, vervielfältigtes Manuskript Tübingen 1978; Fridolf Kudlien, Medizin und Nationalsozialismus, in: med ass 2 (1970), H. 1, S. 16, H. 2, S. 9, H. 3, S. 33, H. 4, S. 19.
[84] Vgl. Tobias Freimüller, Wie eine Flaschenpost. Alexander Mitscherlichs Dokumentation des Nürnberger Ärzteprozesses, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 7 (2010), H. 1 (12.12.2013); Kurt Nowak, „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“. Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und der „Euthanasie“-Aktion, Göttingen 1977 (zugleich Halle 1977 und Diss. theol. Leipzig 1971).
[85] Vgl. Baader, Erforschung, S. 116.
[86] Klaus Dörner, Nationalsozialismus und Medizin. Wurden die Lehren gezogen?, in: Eberhard Gabriel/Wolfgang Neugebauer (Hg.), NS-Euthanasie in Wien, Wien u. a. 2000, S. 131-136, hier: S. 131; Klaus Dörner/Christiane Haerlin/Veronika Rau/Renate Schernus/Arnd Schwendy (Verf. u. Hg.), Der Krieg gegen die psychisch Kranken. Nach „Holocaust“. Erkennen – Trauern – Begegnen, 2. Aufl. Frankfurt a. M./Bonn 1989 [1980]; Wuttke-Groneberg, Medizin.
[87] Vgl. Aly, Die Belasteten, S. 294 ff.
[88] Vgl. Ulrich Herbert, La politique d’extermination. Nouvelles réponses, nouvelles questions sur l’histoire de l’holocauste, in: Revue d’histoire moderne et contemporaine 47 (2000), S. 233-264, hier: S. 237 f.; Aly, Die Belasteten, S. 297.
[89] Vgl. Jachertz, Phasen, S. 284.
[90] Karsten Vilmar, Die „Vergangenheitsbewältigung“ darf nicht kollektiv die Ärzte diffamieren, in: Deutsches Ärzteblatt 84 (1987), S. A-1185–A-1188, A-1194–A-1197.
[91] Vgl. die Vorworte in: Johanna Bleker/Norbert Jachertz (Hg.), Medizin im „Dritten Reich“, 2. erw. Aufl. Köln 1993, S. 7 ff.
[92] Vgl. beispielsweise als Teil XI der Serie „Medizin im Nationalsozialismus“: Gerhard Baader, Menschenversuche in Konzentrationslagern, in: Deutsches Ärzteblatt 86 (1989), S. A-861–A866.
[93] Gerhard Baader/Ulrich Schultz (Hg.), Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit – ungebrochene Tradition? Berlin 1980. Vgl. Baader, Erforschung, S. 116 f.; ders., Die Medizin im Nationalsozialismus. Ihre Wurzeln und die erste Periode ihrer Realisierung, in: Christian Pross/Rolf Winau (Hg.), Nicht mißhandeln, Berlin 1984, S. 61-107, hier: S. 61 f.; Manfred Brinkmann/Michael Franz (Hg.), Nachtschatten im weißen Land. Betrachtungen zu alten und neuen Heilsystemen. Mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981, Berlin 1982, S. 5 ff.
[94] Vgl. Der Artikulator. Zahnmedizin im Faschismus, Sondernummer April 1983, S. 5; Isa von Schaewen (Bearb.), Medizin im Nationalsozialismus. Tagung vom 30. April bis 2. Mai 1982 in Bad Boll, Bad Boll 1982.
[95] Vgl. Baader, Erforschung, S. 117; Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation (Hg.), Der sächsische Sonderweg bei der NS-„Euthanasie“. Fachtagung vom 15. bis 17. Mai 2001 in Pirna-Sonnenstein, Ulm 2001.
[96] Vgl. Aly, Die Belasteten, S. 29; Herbert, politique, S. 237 f.
[97] Vgl. Astrid Ley/Marion Maria Ruisinger (Hg.), Gewissenlos – Gewissenhaft. Menschenversuche im Konzentrationslager. Eine Ausstellung des Instituts für Geschichte der Medizin der Universität Erlangen-Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Stadtmuseum Erlangen, Erlangen 2001. Die Ausstellung war bis 2003 u. a. in Bonn und Berlin zu sehen. In Berlin wird seit 1999 an unterschiedlichen Orten die vom Robert-Koch-Institut initiierte Ausstellung „Verfolgte Ärzte im Nationalsozialismus“ gezeigt (Pressemitteilung 6.5.2003, http://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2003/16b_03.html) (12.12.2013).
[98] Klee, Auschwitz; ders., „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, 2. Aufl. Frankfurt a. M. 1983; ders., Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945, Frankfurt a. M. 2001. Das letzte, trotz mancher Mängel im Detail hilfreiche Buch des 2013 verstorbenen Klee ist sein „Personenlexikon zum Dritten Reich“, das wie kein anderes Werk wichtige Mediziner im „Dritten Reich“ verzeichnet (ders., Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945?, Frankfurt a. M. 2003). Vgl. zudem: Fridolf Kudlien, Ärzte im Nationalsozialismus. Unter Mitarb. v. G. Baader, M. Gaspar, A. Haug, M. H. Kater, W. F. Kümmel, G. Lilienthal, K.-H. Roth u. R. Winau, Köln 1985; Renate Jäckle, Die Ärzte und die Politik. 1930 bis heute, München 1988; Peter-Ferdinand Koch, Menschenversuche. Die tödlichen Experimente deutscher Ärzte, München/Zürich 1996.
[99] Vgl. Achim Thom/Horst Spaar (Hg.), Medizin im Faschismus. Symposium über das Schicksal der Medizin in der Zeit des Faschismus in Deutschland 1933–1945. Protokoll, Berlin [Ost] 1985, S. 100. Zum Umgang mit den „Euthanasie“-Ärzten in der DDR vgl. Annette Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Vergangenheitsbewältigungen 1949–1969 oder: Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte im Kalten Krieg, Paderborn u. a. 2002, S. 326 ff.
[100] Vgl. Achim Thom/Samuel Mitja Rapoport (Hg.), Das Schicksal der Medizin im Faschismus. Auftrag und Verpflichtung zur Bewahrung von Humanismus und Frieden. Internationales wissenschaftliches Symposium europäischer Sektionen der IPPNW 17.–20. November 1988, Erfurt/Weimar und Neckarsulm/München 1989, S. 1 ff.
[101] Achim Thom/Gennadij Ivanovic Caregorodcev (Hg.), Medizin unterm Hakenkreuz, Berlin [Ost] 1989.
[102] Vgl. stellvertretend für viele: Sonia Horn/Peter Malina (Hg.), Medizin im Nationalsozialismus. Wege der Aufbereitung. Überarbeitete Vorträge der internationalen Tagung im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe, 5. bis 7. November 1998, Wien 2001.
[103] Helga Jakobi/Peter Chroust/Matthias Hamann, Aeskulap & Hakenkreuz. Zur Geschichte der Medizinischen Fakultät in Gießen zwischen 1933 und 1945, Gießen 1982; Hendrik van den Bussche (Hg.), Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“. Kontinuität, Anpassung und Opposition an der Hamburger Medizinischen Fakultät. Bearb. v. Angela Bottin, Matthias Göpfert, Günter Komo, Christoph Mai, Friedemann Pfäfflin, Herbert Rüb, Wilhelm Thiele u. Ursula Weisser, Berlin/Hamburg 1989.
[104] Karl-Heinz Leven, Neuere Forschungen zur Medizin im Nationalsozialismus. Symposion zum 70. Geburtstag von Professor Dr. med. Eduard Seidler, Freiburg 2000; Eduard Seidler, Die Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Grundlagen und Entwicklungen, Berlin u. a. 1991, S. 293-383.
[105] Bernd Grün/Hans-Georg Hofer/Karl-Heinz Leven (Hg.), Medizin und Nationalsozialismus. Die Freiburger Medizinische Fakultät und das Klinikum in der Weimarer Republik und im „Dritten Reich“, Frankfurt a. M. u. a. 2002. Vgl. auch: Hans-Georg Hofer/Karl-Heinz Leven (Hg.), Die Freiburger Medizinische Fakultät im Nationalsozialismus. Katalog einer Ausstellung des Instituts für Geschichte der Medizin der Universität Freiburg, Frankfurt a. M. u. a. 2003; Eduard Seidler/Karl-Heinz Leven, Die Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Grundlagen und Entwicklungen, vollst. überarb. u. erw. Neuaufl. Freiburg/München 2007.
[106] Anne Christine Nagel (Hg.), Die Philipps-Universität Marburg im Nationalsozialismus. Dokumente zu ihrer Geschichte. Bearb. v. Ulrich Sieg, Stuttgart 2000; Gerhard Aumüller/Kornelia Grundmann/Esther Krähwinkel/Hans H. Lauer/Helmut Remschmidt (Hg.), Die Marburger Medizinische Fakultät im „Dritten Reich“, München 2001.
[107] Michael G. Esch/Kerstin Griese/Frank Sparing/Wolfgang Woelk (Hg.), Die Medizinische Akademie Düsseldorf im Nationalsozialismus, Essen 1997; Frank Sparing/Marie-Luise Heuser (Hg.), Erbbiologische Selektion und „Euthanasie“. Psychiatrie in Düsseldorf während des Nationalsozialismus, Essen 2001.
[108] Forsbach, Fakultät.
[109] Sabine Schleiermacher/Udo Schagen, Die Charité im Dritten Reich. Zur Dienstbarkeit medizinischer Wissenschaft im Nationalsozialismus, Paderborn u. a. 2008.
[110] Karl M. Einhäupl/Detlev Ganten/Jakob Hein (Hg.), 300 Jahre Charité. Im Spiegel ihrer Institute, Berlin 2010; vgl. hierzu Presserklärung, 26.12.2010, http://www.charite.de/fileadmin/user_upload/portal/charite/presse/pressemitteilungen/2010/Stellungnahme_Eisenberg.pdf (28.8.2013); Kurt Werner Schmid/Renate Kampschulte/Günter Brittinger/Friedrich Wilhelm Eigler (Hg.), Tradition und Innovation. 100 Jahre: Von den Städtischen Krankenanstalten zum Universitätsklinikum Essen, 1909 bis 2009, 2. Aufl. Krefeld 2010; Städtisches Klinikum Solingen (Hg.), Städtisches Klinikum Solingen. 150 Jahre im Dienst für Ihre Gesundheit, Solingen 2013.
[111] Vgl. Richard Meyermann, Prof. Dr. Jürgen Peiffer, in: Tübinger Universitätsnachrichten 132 (23.2.2007), http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/Tun/tun132/tun132-nachrufe-1.html (1.9.2010). Beispielhaft für die Forschungen Peiffers: Jürgen Peiffer, Assessing Neuropathical Research Carried Out on Victims of the „Euthanasia“ Programme. With Two Lists of Publications from Institutes in Berlin, Munich and Hamburg, in: Medizinhistorisches Journal 34 (1999), S. 339-356; ders., Damals und heute. Anfechtungen und Auffälligkeiten des Wissenschaftlers, in: Fachschaft Medizin der Philipps-Universität Marburg (Hg.), „Bis endlich der langersehnte Umschwung kam …“. Von der Verantwortung der Medizin unter dem Nationalsozialismus, Marburg 1991, S. 62-86.
[112] Vgl. Thorsten Hewelt, Die Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie 1927–2007, Halle 2009 (Diss. med. Gießen 2009).
[113] Vgl. als sehr frühes Beispiel: Peter Voswinckel, 50 Jahre Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, Herzogenrath 1987; vgl. zudem: Michael Sachs/Heinz-Peter Schmiedebach/Rebecca Schwoch, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Die Präsidenten. Hg. v. Hans-Ulrich Steinau u. Hartwig Bauer, Heidelberg 2011; Christoph Anthuber/Matthias W. Beckmann/Johannes Dietl/Fritz Dross/Wolfgang Frobenius (Hg.), Herausforderungen. 100 Jahre Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Stuttgart/New York 2012. Mehrere Werke zur NS-Geschichte einzelner Fachgesellschaften sind im Entstehen begriffen.
[114] Als wichtige Anstoßpunkte zur Beschäftigung mit der NS-Vergangenheit des eigenen Fachs gelten in den Geisteswissenschaften beispielsweise der Germanistentag 1966 in München und der Historikertag 1998 in Frankfurt am Main. Dies bedeutet nicht, dass es in den jeweiligen Fächern nicht bereits früher einschlägige Forschungen gegeben hätte.
[115] Vgl. Moritz Scheibe, Auf der Suche nach der demokratischen Gesellschaft, in: Ulrich Herbert (Hg.), Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945–1980, 2. Aufl. Göttingen 2003, S. 245-277, hier: S. 246 f.
[116] Vgl. Peter Selg, Gerhard Kienle. Leben und Werk. 2 Bände, Dornach 2003.
[117] UA Heidelberg, Rep. 2/41, SPK, Patienten-Info Nr. 12, 5.11.1970.
[118] Vgl. Forsbach, Die 68er, S. 87 ff.
[119] Wolfgang Werner, Ausgangspunkt und Ziele der Merziger Psychiatriereform, in: ders. (Hg.), Auflösung ist machbar. Vom Großkrankenhaus zur Dezentralisierung, Bonn 1998, S. 10-27, hier: S. 22.
[120] Vgl. für viele weitere: von Cranach/Siemen, Psychiatrie im Nationalsozialismus; Susanne Mende, Die Wiener Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main u. a. 2000; Thomas Schilter, Unmenschliches Ermessen. Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein 1940/41, Dresden 1999.
[121] Vgl. http://www.gedenkstaette-hadamar.de/webcom/show_article.php/_c-618/_nr-1/_p-1/i.html (28.6.2013).
[122] Hendrik van den Bussche (Hg.), Anfälligkeit und Resistenz. Medizinische Wissenschaft und politische Opposition im „Dritten Reich“. Vorträge und Reden anlässlich der Einweihung des Rothe-Geussenhainer-Hauses im Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf am 3.12.1987, Berlin/Hamburg 1990, S. IX.
[123] Vgl. ebd., S. 121 sowie Hendrik van den Bussche, Verfolgung und Opposition an der Hamburger Medizinischen Fakultät im „Dritten Reich“, in: ders., Anfälligkeit, S. 101-112, hier: S. 107 ff.
[124] Norbert Kamp/Artur Levi, Exodus Professorum. Akademische Feier zur Enthüllung einer Gedenktafel für die zwischen 1933 und 1945 entlassenen und vertriebenen Professoren und Dozenten der Georgia Augustana am 18. April 1989, Göttingen 1989, S. 14 f.
[125] Vgl. http://www.dasdenkmaldergrauenbusse.de/index.php?option=com_content&task=view&id=12&Itemid=85 (30.8.2013).
[126] Vgl. Rosemarie Stein, Gedenksäulen für verfolgte Charité-Dozenten, in: Der Tagesspiegel Online, 20.8.2013 (28.8.2013).
[127] Klaus Borchard (Hg.), Opfer nationalsozialistischen Unrechts an der Universität Bonn. Gedenkstunde anläßlich der 60. Wiederkehr der Reichspogromnacht, Bonn 1999, Senatsbeschluss, S. 13. Zur „Nichtigkeit“ vgl. Ralf Forsbach, „Des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig“. Der Entzug von Doktorgraden während des Nationalsozialismus und die Rehabilitierung der Opfer am Beispiel der Universität Bonn, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 67 (2003), S. 284-299, hier: S. 288 ff.
[128] Borchard, Opfer, S. 13.
[129] Peter Elsner/Ulrich Zwiener, Erklärung der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 18.4.2000, in: dies. (Hg.), Medizin im Nationalsozialismus am Beispiel der Dermatologie, Jena/Erlangen 2002, S. 79.
[130] Ebd.
[131] Vgl. Stefanie Michaela Baumann, Menschenversuche und Wiedergutmachung. Der lange Streit um Entschädigung und Anerkennung der Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente, München 2009; Anne Ostermann, „Fremdarbeiter“ in Einrichtungen der katholischen Kirche in Düsseldorf, in: Clemens von Looz-Corswarem (Hg.), Zwangsarbeit in Düsseldorf. „Ausländereinsatz“ während des Zweiten Weltkrieges in einer rheinischen Großstadt. In Zusammenarb. m. Rafael R. Leissa u. Joachim Schröder, Essen 2002, S. 527-541, hier: S. 535 ff.; Dieter Speck, Zwangsarbeit in Universität und Universitätsklinikum in Freiburg, in: Jahrbuch für Universitätsgeschichte 6 (2003), S. 205-233; Andreas Frewer/Günther Siedbürger (Hg.), Medizin und Zwangsarbeit im Nationalsozialismus. Einsatz und Behandlung von „Ausländern“ im Gesundheitswesen, Frankfurt a. M./New York 2004. Zur Gesamtproblematik vgl. Ulrich Herbert, Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Neuaufl. Bonn 1999; Mark Spoerer, Zwangsarbeit im Dritten Reich und Entschädigung. Verlauf und Ergebnisse einer wissenschaftlichen und politischen Diskussion, in: Gerald Kolditz/Jörg Ludwig (Red.), Fremd- und Zwangsarbeit in Sachsen 1939–1945. Beiträge eines Kolloquiums in Chemnitz am 16. April 2002, Sonderausg. Halle/Dresden 2002, S. 89-106.
[132] Vgl. zu den Schwierigkeiten in Göttingen und den dortigen Bemühungen von Volker Zimmermann, Andreas Frewer und Karin Gottschalk: Holger Wormer, NS-Zwangsarbeiter in der Medizin. Akten unter Verschluss, in: Süddeutsche Zeitung, 24./25./26.12.2002; Volker Zimmermann, Zwangsarbeit und Medizin im „Dritten Reich“, in: Informationsdienst Wissenschaft, 6.12.2002.
[133] Vgl. Gerrit Hohendorf/Maike Rotzoll/Paul Richter/Wolfgang Eckart/Christoph Mundt, Die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie-Aktion T4“, in: Der Nervenarzt 73 (2002), S. 1065-1074.
[134] Susanne Zimmermann, Die Medizinische Fakultät der Universität Jena während der Zeit des Nationalsozialismus, Berlin 2000; dies., Fakten und Legenden. Ein Beitrag zur Geschichte der Medizinischen Fakultät der Universität Jena im Zeitraum 1933 bis 1945, in: Peter Elsner/Ulrich Zwiener, Medizin im Nationalsozialismus am Beispiel der Dermatologie, Jena/Erlangen 2002, S. 12-33; dies./Thomas Zimmermann, Die Medizinische Fakultät der Universität Jena im „Dritten Reich“. Ein Überblick, in: Uwe Hoßfeld/Jürgen John/Oliver Lemuth/Rüdiger Stutz (Hg.), „Kämpferische Wissenschaft“. Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus, Köln u. a. 2003, S. 401-436; Renate Renner/Susanne Zimmermann, Der Jenaer Kinderarzt Jussuf Ibrahim (1877–1953) und die Tötung behinderter Kinder während des Nationalsozialismus, in: Uwe Hoßfeld/Jürgen John/Oliver Lemuth/Rüdiger Stutz (Hg.), „Kämpferische Wissenschaft“. Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus, Köln u. a. 2003, S. 437-451; Marco Schrul/Jens Thomas, Kollektiver Gedächtnisverlust. Die Ibrahim-Debatte 1999/2000, in: Uwe Hoßfeld/Jürgen John/Oliver Lemuth/Rüdiger Stutz (Hg.), „Kämpferische Wissenschaft“. Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus, Köln u. a. 2003, S. 1065-1098. Von einem seltsamen Verständnis aufklärerischer und geschichtswissenschaftlicher Arbeit zeugen auch noch heute bisweilen Äußerungen ärztlicher Standesvertreter. Vgl. beispielsweise Heike Korzilius/Thomas Gerst, „Das Problem ist ja nicht weg aus unserer Zeit“. Interview mit Eggert Beleites, in: Deutsches Ärzteblatt 97 (2000), S. A-1864A-1867, hier: S. A-1866, zum Falle des an der Kinder-„Euthanasie“ beteiligten Jussuf Ibrahim: „Ich muss überlegen, wie passt das Verhalten des Arztes Ibrahim in unsere heutige Zeit. Dürfen wir den Namen Ibrahim nicht mehr nennen, oder müssen wir ihn sehr differenziert gebrauchen, mit allem Für und Wider? Oder kann Ibrahim unbesehen Vorbild sein?“
[136] Bartholomäus Grill/Robert Spaemann, „Der Gesetzgeber schützt die Menschen.“ – „Aber er kriminalisiert sie in puncto Sterbehilfe.“, in: stern, Nr. 48, 23.11.2006, S. 42-48, hier: S. 44.
[138] Johann S. Ach/Andreas Gaidt, Wehret den Anfängen? Anmerkungen zum Argument der „schiefen Ebene“ in der gegenwärtigen Euthanasie-Debatte, in: Andreas Frewer/Clemens Eickhoff (Hg.), „Euthanasie“ und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik, Frankfurt a. M./New York 2000, S. 424-447, hier: S. 437.
[139] Vgl. Klaus Dörner, Nationalsozialismus und Medizin. Wurden die Lehren gezogen?, in: Eberhard Gabriel/Wolfgang Neugebauer (Hg.), NS-Euthanasie in Wien, Wien u. a. 2000, S. 131-136.
[140] Vgl. Wolfgang U. Eckart, Fall 1, S. 82.
[141] Michael Burleigh, Die Nazi-Analogie und die Debatte über Euthanasie, in: Andreas Frewer/Clemens Eickhoff (Hg.), „Euthanasie“ und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik, Frankfurt a. M./New York 2000, S. 408-421, hier: S. 420; vgl. auch Michael Burleigh, Die Zeit des Nationalsozialismus. Eine Gesamtdarstellung, Frankfurt a. M. 2000, S. 404.
[142] Vgl. Peter Singer, Praktische Ethik, Neuausg. Stuttgart 1994, S. 197, 246 u. ö.; Helga Kuhse/Peter Singer, Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener, Erlangen 1993, S. 25, 182 u. ö.; Zusammenfassungen der Singer’schen Positionen bieten Benzenhöfer, Der gute Tod?, S. 167 ff.; Martin Honecker, Dimensionen der Diskussion um Peter Singer, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 4 (1999), S. 93-113.