Zwei zentrale biopolitische Maßnahmen des NS-Regimes waren die sogenannten Euthanasieprogramme, im Zuge derer hunderttausende Menschen ermordet wurden, sowie der SS-Verein Lebensborn, in dessen Entbindungsheimen rund 20.000 als „erbbiologisch wertvoll“ klassifizierte Kinder geboren wurden und der zehntausende Kinder aus Ost- und Südosteuropa verschleppte. Beide Maßnahmen waren Teil der umfassenden NS-Bevölkerungspolitik, die auf einer radikal rassistischen und eugenischen Ideologie beruhte und zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben unterschied. Im Jahr 2025 entwickelten der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim (LGSH) und das Ludwig Boltzmann Institut für Kriegsfolgenforschung (BIK) ein museales Vermittlungsformat, das die NS-Euthanasie und den Lebensborn in der Ausstellungspraxis miteinander in Beziehung setzte. Diese beiden häufig getrennt behandelten Felder sollten als komplementäre Ausprägungen derselben biopolitischen Logik sichtbar gemacht werden.
NS-Euthanasie: Die Tötungsanstalt Schloss Hartheim, 1940–1944
Das Schloss Hartheim in Oberösterreich war eine von insgesamt sechs NS-Tötungsanstalten im Rahmen der „Aktion T4“. In diesen Einrichtungen wurden Menschen ermordet, die als „lebensunwert“ eingestuft wurden – insbesondere Menschen mit Behinderungen und psychisch kranke Personen. Allein im Schloss Hartheim fielen diesen Verbrechen rund 18.000 Menschen zum Opfer. Nach dem Abbruch der „Aktion T4“ im Jahr 1941 wurden die Tötungen im Schloss in veränderter Form fortgesetzt: Bis Ende 1944 wurden kranke und arbeitsunfähige Häftlinge aus den Konzentrationslagern Mauthausen-Gusen, Dachau und Ravensbrück sowie zivile Zwangsarbeiter:innen aus Osteuropa und der Sowjetunion ermordet. Die Gesamtzahl der Opfer im Schloss Hartheim wird für den Zeitraum von 1940 bis 1944 auf bis zu 30.000 Menschen geschätzt.[1]
Nach 1945 diente das Schloss als Wohnhaus: zuerst für Flüchtlinge und Vertriebene – so genannte „Volksdeutsche“. Nach dem Donauhochwasser im Jahr 1954 wurde es zum Quartier für Hochwassergeschädigte aus der Gemeinde.[2] Mit dem Bau des Instituts Hartheim im Jahr 1965 in unmittelbarer Nähe wurde an die seit dem späten 19. Jahrhundert bestehende Nutzung des Standorts angeknüpft, nämlich die Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Ein Jahr später wurden im Schloss erste Gedenkräume eingerichtet, die an die Opfer der NS-Euthanasie erinnerten. Ein grundlegender Wandel in der Nutzung des Gebäudes setzte in den 1990er-Jahren ein: Mit der Gründung des Vereins Schloss Hartheim im Jahr 1995 wurde das Ziel verfolgt, das Schloss ausschließlich als Gedenk- und Ausstellungsort zu nutzen. Im Jahr 2003 wurde das Schloss als Lern- und Gedenkort neu eröffnet.[3]
Lebensborn: Das Entbindungsheim Wienerwald, 1938–1945
Parallel zur systematischen Ermordung von Menschen, die als „minderwertig“ definiert wurden, verfolgte das NS-Regime Maßnahmen zur Förderung jener, die es als „wertvoll“ ansah. Der 1935 gegründete SS-Verein Lebensborn („Quelle des Lebens“) spielte in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Seine Entbindungsheime – darunter das Heim Wienerwald in Feichtenbach[4] – sollten „arischen“ Frauen ermöglichen, ihre Kinder unter geschützten Bedingungen zur Welt zu bringen. Zugleich sollte die Möglichkeit einer Entbindung in diesen Heimen unverheiratete schwangere Frauen davon abhalten, aus Angst vor Diffamierung und sozialer Ausgrenzung einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Der Verein unterstützte die Frauen finanziell, bot Möglichkeiten zur Geheimhaltung, übernahm in vielen Fällen die Vormundschaft und versuchte unter dem Vorwand sozialer Fürsorge, Einfluss auf die Erziehung der Kinder zu nehmen. Die Auswahl der werdenden Mütter vor der Aufnahme in ein Lebensborn-Heim sollte die Geburt von als „minderwertig“ eingestuften Kindern verhindern. Darüber hinaus war der Lebensborn ab 1942 aktiv an der Verschleppung von Kindern aus besetzten Gebieten beteiligt, insbesondere aus Ost- und Südosteuropa. Diese Kinder wurden nach rassistischen Kriterien ausgewählt und zur „Germanisierung“ in das Deutsche Reich gebracht. Der Lebensborn gab ihnen deutsche Namen, erzog sie in seinen Heimen zu einer vermeintlich deutschen Lebensweise oder vermittelte sie in Pflegefamilien mit dem Ziel einer späteren Adoption. Gleichzeitig stellte er ihnen neue Geburtsurkunden aus und verlieh ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit.[5]
Das Entbindungsheim Wienerwald gehörte zu den größeren Lebensborn-Einrichtungen. Nach 1945 wurde das 1904 von zwei jüdischen Ärzten errichtete Lungensanatorium und 1938 „arisierte“ Gebäude für unterschiedliche Zwecke verwendet: zunächst vom Wiener Jugendhilfswerk, ab den 1950er-Jahren von der Metall- und Bergarbeitergewerkschaft und ab den 1990er-Jahren von der Wiener Gebietskrankenkasse als Urlaubs- bzw. Erholungsheim. Seit 2020 widmet sich das BIK in mehreren Forschungsprojekten der Geschichte des mittlerweile leerstehenden Gebäudes.[6]
Museale Vermittlung: Lebensborn und NS-Euthanasie zusammendenken
Die Kooperation zwischen dem Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim (LGSH) und dem Ludwig Boltzmann Institut für Kriegsfolgenforschung (BIK) setzte an der Schnittstelle dieser beiden Themenfelder an. Sie erfolgte im Rahmen der Präsentation der Wanderausstellung „Am Rande des Wienerwalds. Der ‚Lebensborn‘ in Feichtenbach“ im Frühjahr 2025 im Schloss Hartheim.[7]
Ziel war es, NS-Euthanasie und Lebensborn als meist getrennt dargestellte Aspekte der NS-Bevölkerungspolitik in der musealen Vermittlung zusammenzuführen. Dabei standen zwei Fragen im Zentrum: Wie lassen sich die ideologischen Gemeinsamkeiten sichtbar machen? Und wie kann eine solche Verbindung vermittelt werden, ohne die spezifischen historischen Kontexte zu verwischen? Drei Formate wurden entwickelt: erstens die Integration temporärer Interventionen in die Dauerausstellung des LGSH, zweitens die Erweiterung der Wanderausstellung des BIK um zusätzliche Vermittlungselemente und drittens die Entwicklung dialogfördernder „Impulsgeber“.
Eine Frage des Standpunkts: Integration temporärer Interventionen in der Dauerausstellung
Die im Jahr 2021 eröffnete Dauerausstellung „Wert des Lebens. Der Umgang mit den Unbrauchbaren“[8] im LGSH behandelt in historischer und gegenwartsbezogener Perspektive den Umgang mit Menschen, die nicht den normativen Vorstellungen gesellschaftlicher Zugehörigkeit bzw. Ideale entsprechen. In diachroner Perspektive reicht das Spektrum von aufklärerischen Diskursen über die Radikalisierung biopolitischer Ideen im Nationalsozialismus bis hin zu aktuellen ethischen Auseinandersetzungen um Sterbehilfe, Reproduktionstechnologien und genetische Optimierung.[9]
Die Integration temporärer Interventionen in die Dauerausstellung stand unter dem Titel „Eine Frage des Standpunkts“. Eine zentrale Leitfrage lautete: „Was haben eugenische Überlegungen mit NS-Euthanasie beziehungsweise mit der Gründung des Vereins Lebensborn zu tun?“ Weitere Leitfragen zielten auf Vorstellungen eines „perfekten“ Menschen sowie auf Mechanismen von Kontrolle und Selektion.
Gestalterisch bestanden diese Interventionen aus im Ausstellungsraum befestigten, aber beweglichen und beidseitig bedruckten Elementen sowie markierten Bodenflächen. Die Möglichkeit, die Ausstellungselemente physisch zu drehen, machte Perspektivenwechsel im wörtlichen Sinne erfahrbar und verband kognitive mit körperlicher Aktivität (Abb. 1).
Diese Gegensätzlichkeit der Ausrichtung biopolitischer Maßnahmen im Nationalsozialismus wurde zusätzlich durch eine optische Zäsur im Rahmen des Ausstellungsrundgangs markiert: Die einer chronologischen Erzählstruktur folgende Ausstellung „Wert des Lebens“ thematisiert in Raum 5 die Grundlagen der Eugenik – auch als Voraussetzung für die unterschiedlichen biopolitischen Maßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus. Im Raum 6 wird schließlich die NS-Euthanasie und das damit im Zusammenhang stehende Thema der ökonomisch motivierten Kosten-Nutzen-Rechnung als äußerste Konsequenz dieser Ideologie thematisiert. Um an dieser Stelle jedoch die Bandbreite dieser Denkweise zu verdeutlichen, wurde der Durchgang zwischen den beiden Ausstellungsräumen mit einem Band mit der Aufschrift „Eine Frage des Standpunkts“ gekennzeichnet. Die der Tötungsanstalt Hartheim und dem Lebensborn-Heim Wienerwald zu Grunde liegende gemeinsame Ideologie der nationalsozialistischen Rassen- und Bevölkerungspolitik sowie eugenische Überlegungen wurden dadurch unterstrichen und zudem in einem ergänzenden Ausstellungstext hervorgehoben. In zwei weiteren Ergänzungstexten wurden beispielhaft auch die unterschiedlichen Interpretationen dieser biopolitisch motivierten Bevölkerungspolitik aufgezeigt (Abb. 2 und 3).
Die oben angeführten Leitfragen adressierten die Besucher:innen als reflektierende Subjekte und zielten auf eine problemorientierte Auseinandersetzung mit den strukturellen Zusammenhängen der NS-Bevölkerungspolitik. Die Gegenüberstellung von „Vernichtung“ und „Förderung“ wurde dabei als scheinbare Dichotomie sichtbar gemacht, die in Wirklichkeit zwei Seiten derselben biopolitischen Logik offenlegt. Eine zusätzliche Vertiefung erfuhr dieser Ansatz im Ausstellungsbereich zur Geschichte nach 1945: Die erinnerungskulturelle Dimension wurde durch die Frage nach den Formen und Praktiken des Gedenkens an die NS-Tötungsanstalt Hartheim sowie – in der Gegenüberstellung – an das SS-Entbindungsheim Wienerwald thematisiert. Damit verschob sich die Perspektive von der historischen Analyse hin zur Reflexion ihrer gegenwärtigen Repräsentation und gesellschaftlichen Verhandlung.
Konzeptionelle und gestalterische Erweiterung der Wanderausstellung
Die Wanderausstellung „Am Rande des Wienerwalds. Der ‚Lebensborn‘ in Feichtenbach“ des BIK beleuchtet die Geschichte und Nachwirkungen dieses SS-Entbindungsheimes (Abb. 4). Einer der 13 Themenbereiche der Wanderausstellung widmet sich der Verbindung zwischen Lebensborn und der NS-„Kindereuthanasie“. In den Entbindungsheimen sollten Kinder geboren werden, die als „erbbiologisch wertvoll“ galten. Kinder mit Behinderungen wurden aus dem Heim entlassen und in sogenannte Kinderfachabteilungen eingeliefert. Mindestens drei der im Heim Wienerwald geborenen Kinder wurden in solchen Einrichtungen ermordet. Ein dokumentiertes Beispiel verdeutlicht diese Praxis: In einem Schreiben von April 1942 informierte der Leiter des Heimes Wienerwald den Leiter des Gesundheitswesens im Lebensborn über ein Kind, das er in die Kinderfachabteilung „Am Spiegelgrund“ überstellen wollte, die „auch im Sinne einer Ausmerze tätig ist“. [10] Wenige Monate später verstarb das Kind dort; als offizielle Todesursache wurde eine Lungenentzündung angegeben.
Um die Zusammenhänge zwischen Lebensborn und NS-Euthanasie stärker zu betonen, wurde die Wanderausstellung für die Präsentation am LGSH um eine Audiostation ergänzt. Die akustische Aufbereitung der Inhalte sollte ein Lernklima fördern, „das einerseits alle Aspekte selbstgesteuerten Lernens abdeckt und andererseits quasi durch die Hintertür den Blick auf Inhalte öffnet, die sonst durch eine zu hohe Schwelle versperrt erscheinen.“ [11] Die Audiostation präsentierte exemplarisch drei biografische Skizzen: Gerhard R., geboren 1939 im Heim Wienerwald, wurde im Alter von zwei Jahren vom Fürsorgeamt Wiener Neustadt an den „Spiegelgrund“ verwiesen und verstarb dort; Sigune D., 1943 im Heim Wienerwald geboren, wurde mit mehreren Zwischenstationen im Dezember 1943 in die Landesanstalt Großschweidnitz in Sachsen verbracht und starb dort im selben Monat, offiziell an einer Lungenentzündung. Walter Kaldewey, der eine außerehelich im Heim Wienerwald geborene Tochter hatte, beteiligte sich im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit als Psychiater an NS-Medizinverbrechen und war in den Jahren 1940 und 1941 als Gutachter im Rahmen der „T4-Aktion“ tätig.[12]
„Impulsgeber“: Niedrigschwellige Reflexionsformate
Ein weiterer Bestandteil waren „Impulsgeber“ – niedrigschwellige, partizipative Vermittlungsformate. Dabei handelte es sich um visuelle und textliche Elemente, die Einzelbesucher:innen und Gruppen zur Reflexion anregen sollten (Abb. 5).
Zentral war die Gegenüberstellung historischer Abbildungen des Heimes Wienerwald und der Tötungsanstalt Schloss Hartheim. Ergänzt wurden diese durch Leitfragen, die sich an der Ausstellungsintervention „Eine Frage des Standpunkts“ orientierten: „Was hat die Tötungsanstalt Hartheim (bzw. auf der Rückseite: das Heim Wienerwald) mit der Vorstellung vom perfekten Menschen zu tun?“, „Was hat die Tötungsanstalt Hartheim (bzw. auf der Rückseite: das Heim Wienerwald) mit Kontrolle zu tun?“, und „Was hat die Tötungsanstalt Hartheim (bzw. auf der Rückseite: das Heim Wienerwald) mit Geheimhaltung zu tun?“ Eine weitere Frage zielte auf Assoziationen zu Erinnerung und gegenwärtiger Nutzung: „Lost Place? Erinnerungsort? Lern- und Gedenkort? Warum (nicht) erinnern? Wie erinnern?“ Besucher:innen waren eingeladen, ihre eigenen Gedanken und Fragen schriftlich festzuhalten und sichtbar zu machen. Sie sollten die Ausstellung in einen dialogischen Raum verwandeln, in dem individuelle Wahrnehmungen und Deutungen Teil der Präsentation wurden. Auf diese Weise fungierten die „Impulsgeber“ als Schnittstelle zwischen kuratorischem Angebot und Besucher:innenperspektiven.
Schlussbemerkung
Das NS-Regime verband den Versuch, Bevölkerung und Körper umfassend zu regulieren, mit einer radikal rassistischen Politik, die – mit Michel Foucault gesprochen – eine „Zäsur zwischen dem, was leben darf, und dem, was sterben muss“[13] zog. Für Giorgio Agamben ist dies ein Ausdruck souveräner Macht, die über Wert und Unwert des Lebens als solches entscheidet.[14] Vor diesem Hintergrund zielte die Kooperation zwischen dem LGSH und dem BIK darauf ab, die Zusammenhänge zwischen NS-Euthanasie und Lebensborn in der musealen Praxis sichtbar zu machen und Besucher:innen – und hier vorrangig Schülerinnen und Schüler – dahingehend zu sensibilisieren. Durch die Interventionen in der Dauerausstellung „Wert des Lebens“ im LGSH waren im Rahmen regulärer Vermittlungsangebote die neuen Sichtweisen omnipräsent und erlaubten auf unkomplizierte Art neue und bereichernde Perspektiven und Fragestellungen.
Was blieb, sind neue „Verknüpfungen“ und die Frage, wie man als Gesellschaft mit seiner Geschichte und seinen „historischen Orten“ umgehen soll. Es wurde darauf verzichtet, Interventionen in historisch besonders sensiblen Räumen – etwa den ehemaligen Tötungsstätten des Schlosses Hartheim – vorzunehmen. Um Wissen über die NS-Biopolitik zu vermitteln und zur kritischen Reflexion anzuregen, konzentrierten sich die entwickelten Formate stattdessen auf historische Kontexte und ideologische Grundlagen in der Dauerausstellung und der Wanderausstellung.
[1] Brigitte Kepplinger, Gerhart Marckhgott und Hartmut Reese (Hg.), Tötungsanstalt Hartheim. (Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus 3). Linz: Oberösterreichisches Landesarchiv, 20133.
[2] Vgl. Florian Schwanninger, Erinnern und Gedenken in Oberösterreich. Eine historische Skizze der Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus, in: Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.): Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs, Band 23, Linz, 2013, S. 171-260, 205.
[3] Website des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim https://www.schloss-hartheim.at/
[4] Lukas Schretter, Martin Sauerbrey-Almasy und Barbara Stelzl-Marx, National Socialist Population Policy, Racial Hygiene, and Lebensborn: Pregnancy and Childbirth in the Heim Wienerwald, 1938–1945, in: Barbara Stelzl-Marx und Lukas Schretter (Hg.): Lebensborn Maternity Home Wienerwald, 1938–1945, zeitgeschichte 1, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, Vienna University Press, 2024, S. 23–64.
[5] Georg Lilienthal, Der „Lebensborn e.V.“ Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik. Stuttgart und New York: Fischer, 1985.
[6] Ludwig Boltzmann Institut für Kriegsfolgenforschung Graz – Wien – Raabs (https://bik.lbg.ac.at/).
[7] Die vom BIK konzipierte Wanderausstellung „Am Rande des Wienerwalds. Der ‚Lebensborn‘ in Feichtenbach“ war vom 7. März bis zum 21. April 2025 in der Sala terrena des LGSH zu besichtigen. Weitere Ausstellungsorte in den Jahren 2024 und 2025 waren die Anton Bruckner Privatuniversität Linz, die Österreichische Postsparkasse im Rahmen der Langen Nacht der Forschung 2024, die Volkshochschule Urania Wien, das Gemeindeamt Pernitz, die Mahn- und Gedenkstätte Wernigerode, die Kreisvolkshochschule Wernigerode, das Haus der Geschichte im Museum Niederösterreich, das Institut für Geschichte der Universität Wien, das Frauenmuseum Hittisau, das Stadtmuseum Dornbirn und das Wienerwaldmuseum Eichgraben.
[8] Mit der Einrichtung des LGSH im Jahre 2003 wurde neben der Gedenkstätte auch die Dauerausstellung „Wert des Lebens“ im 1. Obergeschoss untergebracht. Diese wurde im Jahr 2019 überarbeitet und neugestaltet. Damals wie heute stehen der gesellschaftliche Blick auf den Menschen und die Frage, wie mit Menschen, die aus körperlichen oder psychischen Gründen als „unbrauchbar“ definiert werden/wurden, umgegangen wird/wurde, im Zentrum der Erzählung.
[9] Florian Schwanninger, Wert des Lebens. Der Umgang mit den „Unbrauchbaren“. Die neue Dauerausstellung in Schloss Hartheim. in: Stimme. Zeitschrift der Initiative, 2020, S. 56-58.
[10] Schreiben von Heimleiter Norbert Schwab an Gregor Ebner, Leiter des Gesundheitswesens im Lebensborn, 8. April 1942. Arolsen Archives, 4.1.0/8211200, Sign. 82451649.
[11] Marion Glück-Levi, Warum „mit den Ohren“ sehen? Anmerkungen zum Zuhören, in: Hannelore Kunz-Ott (Hg.), Mit den Ohren sehen. Audioguides und Hörstationen in Museen und Ausstellungen. Berlin und München: Deutscher Kunstverlag 2012, S. 13–16, hier S. 16. Die Audiostation wurde inhaltlich von Sabine Nachhaur vorbereitet und von Petra Fosen-Schlichtinger und Joachim Reder eingesprochen. Philipp Jachs übernahm die Aufnahmetechnik.
[12] Sabine Nachbaur, “Undesirables” among the Lebensborn children: The Heim Wienerwald and the National Socialist “child” euthanasia program. In: Barbara Stelzl-Marx und Lukas Schretter (Hg.): Lebensborn Maternity Home Wienerwald, 1938–1945, zeitgeschichte 1, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, Vienna University Press, 2024, S. 125–151.
[13] Michel Foucault, In Verteidigung der Gesellschaft. Vorlesung vom 17. März 1976. In: Andreas Folkers & Thomas Lemke (Hg.): Biopolitik. Ein Reader, Suhrkamp: Berlin, 2014, S. 88–114, hier S. 104.
[14] Giorgio Agamben, Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Suhrkamp: Frankfurt am Main 2002, S. 151.
Zitation
Lukas Schretter, Irene Zauner-Leitner, NS-Biopolitik und museale Vermittlung. Wie NS-Euthanasie und Lebensborn in Beziehung setzen?, in: zeitgeschichte|online, , URL: https://zeitgeschichte-online.de/themen/ns-biopolitik-und-museale-vermittlung